Protokoll der Sitzung vom 15.03.2007

Leider ist meine Sprechzeit gleich abgelaufen. Aber wir können ja im Ausschuss noch weiter über mögliche Modellentwicklungen nachdenken.

Noch ein Wort zum Thema Einschulungsuntersuchungen. Sie haben unsere Absichten dankenswerterweise ja zur Kenntnis genommen. Aber eine Äußerung von Ihnen möchte ich doch korrigieren, liebe Frau Lösch – diese Formulierung unterläuft mir allerdings auch immer wieder –: Sie sagen, diese Untersuchungen müssten bereits für alle Dreijährigen vorgesehen werden. Genau das haben wir aber beschlossen. Dreijährige sind nämlich im vierten Lebensjahr.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Nein! Vorletztes Kin- dergartenjahr, haben Sie beschlossen!)

Im vierten Lebensjahr sollen kombiniert mit der vorgezogenen Einschulungsuntersuchung die Sprachstandsdiagnosen stattfinden. Ich halte es für einen richtigen Ansatz, dass man nicht ausschließlich – auch wenn dies natürlich vorrangig ist – auf die Sprachentwicklung schaut und dass man den Förderbedarf frühzeitig ermittelt, damit noch genug Zeit für entsprechende Fördermaßnahmen bleibt. Ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg.

(Beifall des Abg. Michael Theurer FDP/DVP)

Abschließend möchte ich all denen danken, die, insbesondere in den Jugendämtern, diese schwierige Arbeit zu leisten haben.

(Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Dr. Bernhard Lasotta und Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Ein sehr wichtiges Thema, über das derzeit auch im Bundestag diskutiert wird, ist die Frage: Haben wir im Verhältnis von Elternrecht zum Recht des Kindes wirklich alles richtig ausbalanciert? Das Elternrecht hat ja zu Recht einen sehr hohen Stellenwert. Bevor es zu staatlichen Maßnahmen bis hin zum Entzug der Kinder aus ihrer Herkunftsfamilie kommt, gibt es sehr hohe Hürden.

Für die Jugendämter ist die Situation auch schwierig. Greifen sie zu spät ein, werden sie durch die Presse geschmiert, kommen ihre Maßnahmen zu früh oder greifen sie unberechtigt ein, dann ist ihnen die Kritik ebenfalls sicher. Es ist also eine sehr schwierige Aufgabe, dies richtig abzuwägen.

Deshalb gilt mein Respekt all denjenigen, die diese schwierige Aufgabe an ganz problematischen Stellen immer wieder wahrnehmen müssen.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der Grünen)

Das Wort erteile ich Frau Ministerin Dr. Stolz.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz unserer Kinder ist eine wichtige Aufgabe. Er ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die uns alle fordert. Wir alle müssen hinschauen.

Gleichwohl ist der Schutzauftrag eine zentrale staatliche Aufgabe, die von den Kommunen, aber auch seitens des Landes mit großer Ernsthaftigkeit angegangen wird. Die Fachkräfte von Einrichtungen und Diensten freier Jugendhilfeträger sind genauso einbezogen. Mit diesen treffen die Jugendämter konkrete Vereinbarungen zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung. In einer vom Ministerium für Arbeit und Soziales eingerichteten Arbeitsgruppe, die auch schon angesprochen und nachgefragt wurde, haben wir hierzu Empfehlungen und Hinweise erarbeitet. Sie wurden Ende 2006 verabschiedet und werden derzeit den Trägern als Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt.

Bereits 1995 haben wir die Konzeption „Kreisbezogene Hilfesysteme für misshandelte Kinder“ entwickelt. Diese dient den Jugendämtern als Leitfaden zur Vernetzung aller mit Kindern befassten Einrichtungen und Behörden. Besonderes Ge

wicht liegt dabei auf der Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Familiengerichten, Polizei, Staatsanwaltschaft, Krankenhäusern, Kinderärzten sowie Betreuungseinrichtungen und Schulen. In den meisten Kreisen gibt es inzwischen interdisziplinäre Arbeitskreise zum Schutz des Kindeswohls. Ich bin dankbar dafür, dass die Angehörigen dieser örtlichen und regionalen Netzwerke zum Kinderschutz und zur Prävention von Kindesmisshandlungen ihre Zusammenarbeit kontinuierlich weiterentwickeln. Da sehe ich auch den Schwerpunkt der Arbeit.

Auch das Thema Kinderschutzambulanzen ist verschiedentlich angesprochen worden. Kinderschutzambulanzen können nur Teile dieses Gesamtnetzwerks sein. Das scheitert nicht an der Landesregierung. Wir haben nichts gegen Kinderschutz ambulanzen. Es liegt aber nicht in unserer Verfügungsgewalt, Kinderschutzambulanzen einzurichten. Das ist Sache der Krankenhausträger, die sich jedoch angesichts der Fallzahl – es sind 200 bis 300 Fälle – noch nicht dazu – so formuliere ich es jetzt einmal – durchgerungen haben.

(Zuruf der Abg. Katrin Altpeter SPD)

Ich möchte darauf hinweisen, dass das Netzwerk zum Kinderschutz natürlich die Krankenhäuser vor Ort einbeziehen muss, unabhängig davon, ob dort spezielle Kinderschutzambulanzen eingerichtet sind oder nicht. Die Ärzte in den Krankenhäusern müssen einbezogen sein, und zwar unabhängig von diesen Kinderschutzambulanzen.

(Abg. Katrin Altpeter SPD: Ja, genau!)

Ich darf auch darauf hinweisen, dass kein anderes Bundesland Kinderschutzambulanzen in seine Krankenhausplanung einbezogen hat.

Wir wissen, dass Kinder gerade im ersten Lebensjahr besonders von Misshandlung und Vernachlässigung bedroht sind. Daher sollten notwendige Hilfeangebote möglichst frühzeitig bereits vor oder unmittelbar nach der Geburt ansetzen. Hierbei ist es für den Schutz der Kinder entscheidend, dass wir mit aufsuchenden Hilfeangeboten insbesondere die Familien erreichen, die sich nicht selbst um Hilfe bemühen oder bemühen können. Doch gerade bei Familien in schwierigen Lebenslagen werden die damit verbundenen Anforderungen, auch hinsichtlich der Qualifikation der Helfer, immer höher. Wir begrüßen es daher sehr, dass der Hebammenverband BadenWürttemberg eine Fortbildung zur Familienhebamme anbieten wird. Natürlich muss es dann vor Ort auch zu Gesprächen kommen, wie diese Familienhebammen noch mehr in das Hilfenetz einbezogen werden können.

Aus meiner Sicht ist die Stärkung der Erziehungskraft der Eltern der wirksamste Schutz für unsere Kinder. Wir wollen deshalb bei der Neukonzeption des Landeserziehungsgelds einen Teil der Landeserziehungsgeldmittel gezielt für die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern einsetzen. Es ist ein besonderes Anliegen, gerade Familien in besonderen Belastungssituationen helfen zu können. Sie können sicher sein, dass wir bei der Umsetzung dieser Säule des Landeserziehungsgelds auch darauf achten werden, ein Konzept zu entwickeln, über das wir gerade auch diese Familien mit diesem Angebot erreichen können.

Selbstverständlich gehören zum Kinderschutz auch die Früherkennungsuntersuchungen, also die Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 9. Diese werden – das ist auch schon angesprochen worden – von einer breiten Mehrheit der Eltern sehr verantwortungsbewusst in Anspruch genommen. Wir möchten natürlich diese Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen weiter steigern, und zusammen mit anderen Ländern haben wir deshalb den Bund aufgefordert, auch die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen. Das sind vor allem auch Rahmenbedingungen des Datenschutzes und Regelungen in Bezug auf die mögliche Weitergabe von Daten. Da werden wir im gemeinsamen Interesse weiter dranbleiben.

Einen weiteren Zugang zu Kindern, auch aus Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf, erreichen wir durch die Schul eingangsuntersuchungen, die auch schon angesprochen wurden. Wir haben hierzu ein neues Konzept mit zwei Untersuchungsschritten erarbeitet und erproben es in einer Modellphase. So wurden in einem ersten Schritt im Juni und Juli 2006 Kindergartenkinder im vorletzten Kindergartenjahr ca. 24 bis 15 Monate vor der Einschulung untersucht. Durch die se vorgezogene Untersuchung gewinnen wir bei diesen Kindern mehr Zeit für mögliche und notwendige Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung. Nach Abschluss der Evaluation der Modellphase werden wir entscheiden, ob und wann diese neu konzipierte Schuleingangsuntersuchung flächendeckend eingeführt wird und ob wir diese möglicherweise auch ein Stück vorziehen, was ich durchaus begrüßen würde. Das würde ich gerne nach Abschluss der Erfahrungen der Evaluation entscheiden.

Auch mit dem Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“ unterstützen wir insbesondere die Kinder, die auf der Schattenseite des Lebens stehen oder geboren werden. Wir haben dieses Modellprojekt gemeinsam mit Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz initiiert. Wir setzen dabei den Schwerpunkt bei jungen und psychisch kranken Müttern. Die Pilotphase hat im November begonnen; wir rechnen mit einem Abschluss zum Ende des Jahres 2008.

Ein wesentliches Ziel ist die Verbesserung der Vernetzungsstrukturen der Jugendhilfe. Das ist das tragende Thema beim Kinderschutz. Zahlreiche Stadt- und Landkreise haben sich um die Teilnahme beworben und ihre hervorragenden Konzeptionen zum Kinderschutz präsentiert.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf um Ruhe bitten.

Auf Folgendes möchte ich noch eingehen: Liebe Frau Lösch, Sie haben gesagt, Leitlinien und Broschüren allein reichten nicht aus. Das stimmt sicherlich. Aber gerade auch durch dieses Projekt, das wir initiiert haben, haben wir sehr viele Landkreise in der Ausschreibung zusammengeführt und haben festgestellt, dass in vielen Landkreisen schon eine hervorragende Arbeit läuft. Wir wollen auch durch die Zusammenarbeit dieser Landkreise den Informationsaustausch fördern, damit die guten Erfahrungen, die mit bereits bestehenden Netzen gemacht wurden, weiterentwickelt werden. Denn die vor Ort vorhandenen hochwertigen Hilfesysteme, die sich mit ihrer Ausrichtung und Schwerpunktsetzung an den regionalen An

forderungen und Besonderheiten ausrichten, haben uns alle gerade in dieser Phase sehr beeindruckt. Wir möchten eigentlich nicht, dass diese Erfahrungen verloren gehen. Aber sie haben uns auch gezeigt, dass wir schon jetzt auf einem sehr guten Weg sind.

Der Kinderschutz wird uns auch in Zukunft alle fordern. Wir alle tragen Verantwortung, und ich werde mich gerade auch als Kinderbeauftragte sehr intensiv einbringen. Ich darf Sie bitten, uns auf diesem Weg weiterhin konstruktiv zu begleiten.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Antragsteller haben Überweisung des Antrags zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss beantragt. Sie stimmen dem zu? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 8 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule, Jugend und Sport zu der Mitteilung der Landesregierung vom 7. November 2006 – Berechnungen über die Kosten des öffentlichen Schulwesens durch die Landesregierung nach § 18 a des Privatschulgesetzes – Drucksachen 14/623, 14/975

Berichterstatterin: Abg. Renate Rastätter

Hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. – Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 9 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 31. Januar 2007 – Wohnungsbau 2007 – Bericht und Leitlinien zur Wohnraumförderung – Drucksachen 14/831, 14/990

Berichterstatterin: Abg. Veronika Netzhammer

Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. – Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. Es ist so beschlossen.

Punkt 10 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu der Mitteilung des Rechnungshofs vom 6. Oktober 2006 – Beratende Äußerung zur Struktur der Grundbuchämter und Einführung des Elektronischen Grundbuchs in Baden-Württemberg – Drucksachen 14/392, 14/991

Berichterstatter: Abg. Karl Klein

Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. – Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu. Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 11 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf: