Protokoll der Sitzung vom 15.03.2007

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU – Zuruf des Abg. Dr. Hans-Peter Wet- zel FDP/DVP)

Die SPD hier im Haus sieht dies anders und legt uns heute den Entwurf eines Tariftreuegesetzes vor,

(Abg. Ute Vogt SPD: So ist es!)

zu einem Zeitpunkt, zu dem andere Länder es bereits wieder abgeschafft haben.

(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Das haben die noch gar nicht gemerkt!)

Man sollte sich nun die Frage stellen, weshalb die anderen Länder dieses Gesetz wieder abgeschafft haben. Die vom Tariftreuegesetz verfolgten Schutzziele für Arbeitskräfte im Baugewerbe werden durch die Entsenderichtlinie – auch darauf hat Herr Löffler schon hingewiesen – wesentlich wirkungsvoller erreicht. Unabhängig von der Frage, wie man diese Entsenderichtlinie bewertet, erschließt sich uns nicht, was es bringen soll, parallel zu dieser Entsenderichtlinie noch ein Tariftreuegesetz explizit für Bauaufträge zu installieren.

Ganz abgesehen davon haben Tariftreuegesetze in der Praxis weder positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse im Bauhauptgewerbe gehabt, noch sind Auswirkungen auf die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen festzustellen gewesen.

Tariftreuegesetze, liebe Kolleginnen und Kollegen, führen in der Praxis auch zu erheblichen Anwendungsproblemen. Ein Beispiel hierfür ist die Auswahl der relevanten Tarifverträge, wenn am Ort der Leistungsausführung mehrere Tarifverträge einschlägig gelten. Im Anwendungsbereich des ÖPNV hat das in den genannten Ländern zu vielfältigen Unklarheiten geführt.

Das komplexe System des Tarifrechts hat eigene Gesetzlichkeiten und kann dem Vergaberecht nicht einfach übergestülpt

werden. Tariftreuegesetze nutzen dem Arbeitnehmer nachweislich nicht, lösen dafür aber horrende Bürokratiekosten aus und schaden somit den Kommunen und den betroffenen Unternehmen erheblich.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Übrigens hat auch eine Anhörung des Wirtschaftsministeriums zu diesem Thema erbracht, dass sich sowohl der Gemeindetag als auch der Landkreistag zu diesem Thema dezidiert negativ äußern.

(Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: Das ist falsch!)

Ein Tariftreuegesetz, das die öffentlichen Arbeitgeber verpflichtet, Aufträge nur noch an solche Unternehmen zu vergeben, die die am Ort der Leistungsausführung gültigen Tarifverträge einhalten, ist nichts anderes als ein staatliches Verbot echten Wettbewerbs zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen.

Aufgabe der Politik ist es nach meiner Auffassung, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Dafür müsste man z. B. das Steuersystem verändern, wie es uns ja versprochen wurde. Man müsste dafür sorgen, dass die Lohnnebenkosten wirklich sinken, und man müsste bessere Arbeitsmarktbedingungen schaffen. Das Tariftreuegesetz leistet dies alles nicht. Es fördert inflationäre Tendenzen, da es Wettbewerb ausschließt, es verteuert öffentliche Bauaufträge um durchschnittlich mindes tens 5 %,

(Abg. Reinhold Gall SPD: Wettbewerb über Tarif! Genau das wollen Sie, ja!)

und es verschenkt Preissenkungs- und Innovationsspielräume im öffentlichen Nahverkehr. Ein solches Gesetz würde einen enormen Verwaltungs- und Kontrollaufwand auslösen, für den die Städte und Gemeinden nicht gerüstet sind. An die Stelle eines marktwirtschaftlichen Leistungswettbewerbs würde eine wuchernde Kontrollbürokratie treten.

(Abg. Karl-Heinz Joseph SPD: Wo denn?)

Wettbewerber würden zur gegenseitigen Denunziation ermuntert. – In Baden-Württemberg wäre das so, Herr Kollege.

§ 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der die Anforderungen an Unternehmen im öffentlichen Auftragswesen ausschließlich an Sachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit misst, hat sich grundsätzlich bewährt.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Wir plädieren eben nicht dafür, das öffentliche Vergaberecht durch vergabefremde Kriterien für andere Zwecke zu instrumentalisieren. Daher, meine Damen und Herren, lehnen wir den Gesetzentwurf der SPD ab.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Für die Landesregierung erhält Herr Wirtschaftsminister Pfister das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! „Was nicht zusammengehört, sollte auch nicht zusammengeführt werden.“

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Sehr gut!)

Das habe ich in Abwandlung von Bundeskanzler Brandt zitiert, wie Sie wissen. Die Landesregierung sieht das genauso. Die Vertreter der Koalitionsfraktionen sehen das ebenso. Ich glaube, man sollte Dinge, die nicht zusammengehören, auch nicht zusammenführen. Das heißt, öffentliche Aufträge und das Vergabewesen auf der einen Seite und Tariftreue auf der anderen Seite haben zunächst einmal überhaupt nichts miteinander zu tun.

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen hat nur ein einziges klares Ziel: Sie hat dafür zu sorgen, dass die öffentliche Hand bei der Beschaffung von Leistungen, die sie braucht, möglichst auf wirtschaftliche und günstige Konditionen zurückgreifen kann. Das ist das wichtigste und eigentlich auch das einzige Ziel der Auftragsvergabe im öffentlichen Bereich.

(Zuruf des Abg. Walter Heiler SPD)

Das ist nun keineswegs eine Absage an Tariftreue, meine Damen und Herren. Natürlich kann man sagen, dass Tariftreue erreicht werden soll. Aber dann muss sie auf den Politikfeldern erreicht werden, in die sie hineingehört. Dann muss man von mir aus gern über Entsendegesetze reden. Aber das hat jedenfalls nichts mit dem Bereich der öffentlichen Aufträge zu tun.

(Abg. Norbert Zeller SPD: Aber man könnte es ver- binden! Es spricht nichts dagegen!)

Nein, ich will das nicht verbinden. Ich will das auch deshalb nicht verbinden, weil Sie damit sehr schnell auf eine ganze Reihe von rechtlichen und auch praktischen Problemen stoßen.

Ich will die rechtliche Situation nicht überbewerten. Aber eines ist schon klar: Bereits im Dezember 2004 hat die Europäische Union die Bundesregierung unmissverständlich aufgefordert, die Finger davon zu lassen, ein solches Tariftreuegesetz in der Bundesrepublik Deutschland einzuführen. Es ist zwar richtig, dass das Bundesverfassungsgericht später festgestellt hat, dass das nicht verfassungsrechtlich bedenklich wäre. Es ist aber ebenso richtig, dass diese Angelegenheit in der Zwischenzeit längst beim Europäischen Gerichtshof liegt. Der Europäische Gerichtshof wird diese Zweifelsfragen jetzt klären. Man wird die Antwort der Luxemburger Richter noch abwarten. Das betrifft die rechtliche Frage.

Die praktische Seite ist mir eigentlich viel wichtiger. Dazu ist auch schon einiges gesagt worden. Ich will noch einmal zwei Beispiele herausgreifen.

Was ist eigentlich mit Unternehmen, meine Damen und Her ren, die sich nicht an bestimmte Tarifverträge gebunden haben, weil sie z. B. nicht Mitglied in Arbeitgeberverbänden sind, was ja in diesem Land wohl legal ist? Was ist mit diesen Unternehmen, die dann natürlich möglicherweise zu güns tigeren Konditionen anbieten? Der Gesetzentwurf der SPDFraktion würde bedeuten, dass diese Unternehmen von vorn

herein überhaupt keine Chance hätten und von vornherein ausgeschlossen wären, also einen Wettbewerbsnachteil hätten. Das halte ich für völlig ausgeschlossen.

(Zuruf des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP)

Eine solche Praxis würde in der Konsequenz auch dazu führen – auch darauf wurde hingewiesen –, dass öffentliche Aufträge in der Tendenz verteuert würden. Das hätte negative Konsequenzen für Beschäftigung und Arbeit, und das hätte natürlich auch nichts mit Haushaltskonsolidierung zu tun.

Ich halte es schon für interessant, meine Damen und Herren, dass beispielsweise der Gemeindetag sagt: Wenn ihr als Gesetzgeber trotz der Gefahr der Verteuerung öffentlicher Aufträge so etwas machen wollt, dann werden wir von uns aus die Karte des Konnexitätsprinzips ziehen. Das ist auch völlig logisch. Wir haben von uns aus – ich glaube, das waren alle Fraktionen – im letzten Oktober darauf gedrängt, dass dieses Konnexitätsprinzip von uns auch wirklich angewendet wird. Wenn wir jetzt ein Gesetz machten, meine Damen und Herren, das dazu führt, dass öffentliche Aufträge verteuert werden, z. B. bei den Kommunen, dann würde das bedeuten, dass wir faktisch die Zeche zu bezahlen haben. Das ist so ziemlich das Gegenteil von Bürokratieabbau und Haushaltsklarheit, und schon allein aus diesem Grunde können wir einen solchen Weg nicht mitgehen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Wenn Sie, meine Damen und Herren, den kommunalen Landesverbänden nicht glauben und diese Gedanken nicht ernst nehmen, wenn Sie z. B. auch nicht ernst nehmen, was der Zentralverband des Deutschen Handwerks in dieser Frage gesagt hat: „Unsinn, nicht machen!“,

(Beifall bei der FDP/DVP)

wenn Sie nicht ernst nehmen, was die anderen Spitzenverbände der Wirtschaft gesagt haben: „Nicht machen! Finger davon lassen!“, dann rate ich Ihnen zumindest, dass Sie auf die Regierung in Berlin hören – die Große Koalition, an der Sie von der SPD auch beteiligt sind –, die auch von sich aus sagt: „Finger weg von Einzellösungen in Baden-Württemberg! Finger weg von dieser Angelegenheit!“. Wenn Sie also uns nicht glauben, dann glauben Sie wenigstens Ihrer eigenen SPD in Berlin.

(Beifall bei der FDP/DVP – Glocke des Präsiden ten)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Gern.

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Minister, wenn Sie sich hier auf die Stellungnahme des Gemeindetags Baden-Würt temberg berufen, würden Sie dann dem Hause auch erläutern, dass sich der Städtetag Baden-Württemberg im Einklang mit dem Deutschen Städtetag ausdrücklich für ein solches Tariftreuegesetz ausgesprochen hat.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir haben in der Tat eine Anhörung durchgeführt, das kann ich bestätigen: Städtetag eher positiv, Landkreistag und Gemeindetag eindeutig negativ. Das ist absolut richtig.