Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Mit einer Bundes ratsinitiative die heroingestützte Behandlung Schwerstsuchtabhängiger ermöglichen – Drucksache 14/639
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wegschauen ist keine Lösung.“ Dies hat die Sozialministerin am 9. November 2006 hier im Landtag erklärt, als wir schon einmal über das Thema „Diamorphinbehandlung für Schwerstsuchtabhängige“ diskutiert hatten. Dieser Debatte war ein CDU-Parteitag vorangegangen, auf dem sich eine Partei Entscheidungen angemaßt hat, die in unserer Gesellschaft eigentlich Ärztinnen und Ärzten – diese sind dafür ausgebildet – vorbehalten sein sollten. Dabei geht es um die Entscheidung, was medizinisch erforderlich ist, um eine Krankheit zu behandeln.
Schwerstsuchtabhängige sind kranke Menschen. Wir sollten alles daransetzen, den Medizinern, Streetworkern und Sozialarbeitern zu helfen, diese Menschen aus Sucht und Elend zu befreien, und ihnen nicht noch Steine in den Weg legen.
Das zentrale Ergebnis des Diamorphin-Modellprojekts ist der statistisch signifikante Nachweis der Überlegenheit der Diamorphin- gegenüber der Methadonbehandlung, sowohl im Hinblick auf die Verbesserung des Gesundheitszustands der Betroffenen als auch im Hinblick auf das Kriterium „Rückgang des illegalen Drogenkonsums“.
In der Diamorphingruppe zeigt sich bei 80 % – das ist eine beeindruckende Zahl – der Probanden eine bessere gesundheitliche Verfassung, in der Vergleichsgruppe der Methadonbehandelten nur bei 74 %. Ein Rückgang des illegalen Drogenkonsums trat in der Diamorphingruppe bei 69,1 % der Probanden auf, in der Methadongruppe nur bei 55,2 %.
Auch wenn nur das als Erfolg betrachtet wird, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Patienten eine deutliche gesundheitliche Verbesserung erfahren und zugleich ihren illegalen Heroinkonsum reduzieren, ist die Diamorphinbehandlung der Methadontherapie deutlich überlegen. Das zeigen alle Zahlen dieses Modellversuchs. Bei der Diamorphingruppe
wurde bei 57,3 % der Probanden eine Besserung erreicht; bei der Methadongruppe waren es nur 44,8 %. Der wissenschaftliche Nachweis einer größeren Wirksamkeit der Diamorphinbehandlung gegenüber der Methadonsubstitution ist für diese spezielle Patientengruppe also erbracht; das ist belegbar.
Das Land Baden-Württemberg – das ist das Ziel unseres Antrags – muss die Bestrebungen der CDU-Länder Hamburg und Hessen unterstützen, über eine Bundesratsinitiative zu erreichen, dass durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes die Abgabe von Diamorphin an einen eng umgrenzten Personenkreis schwerstsuchtkranker Menschen möglich wird.
Obwohl die Sozialministerin zur kontrollierten Heroinabgabe eine klare und richtige Position hat, sind Sie zwischenzeitlich in dieser Frage völlig abgetaucht, und das, obwohl mit dem Modellprojekt der Stadt Karlsruhe eine Kommune im Land unmittelbar betroffen ist. Die Städte Frankfurt und Hamburg haben bei ihren Landesregierungen offene Ohren gefunden, die Stadt Karlsruhe leider nicht. Es ist jetzt unausweichlich, dass diese Landesregierung und die fachlich zuständige Sozialministerin sich über die ideologischen Blockaden der CDU-Fraktion endgültig hinwegsetzen.
Ich sage es klar und deutlich: Die Diamorphintherapie ist keinesfalls der Königsweg. Sie ist aber eine notwendige Ergänzung vorhandener Angebote, und sie dient dazu, schwerstkranken Menschen, die in der Sucht verelenden, einen Ausweg anzubieten. Deshalb muss das Betäubungsmittelgesetz geändert werden, damit Diamorphin eine verkehrs- und verschreibungsfähige Substanz wird. Gegenwärtig scheitert eine entsprechende Initiative der Bundesregierung bzw. der Koalitionsfraktionen am für uns wirklich unerklärlichen Widerstand der Union.
Deshalb ist jetzt das Land – nicht zuletzt auch, um die Stadt Karlsruhe nicht im Regen stehen zu lassen – zusammen mit anderen CDU-regierten Ländern gefordert. Auch das Land kann durch eine entsprechende Bundesratsinitiative dazu beitragen, die Blockade der Union auf Bundesebene endlich aufzulösen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Fortführung des Modellversuchs – ich lasse diese Ausrede von Ihrer Seite auch heute nicht zu – auf der Basis einer Ausnahmegenehmigung ist keine Alternative zu einer raschen politischen Entscheidung. Dies hat ein Rechtsgutachten des Bundesgesundheits- und des Bundesjustizministeriums eindeutig ergeben. Wir haben auch keine gesicherte Finanzierung, wenn wir keine gesetzliche Regelung erreichen. Notwendig sind jetzt politische Entscheidungen. Dieses Problem darf nicht weiter vertagt werden. Sie sind am Zug.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, machen Sie endlich mit Ihrer Ministerin und dieser Landesregierung Nägel mit Köpfen. Ergreifen Sie eine Initiative im Bundesrat. Helfen Sie diesen schwerstkranken Menschen. Dafür steht doch das C in Ihrer Partei. Oder habe ich das heute falsch verstanden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Suchtpolitik des Landes Baden-Württemberg hat sich bewährt. Vier Säulen zeichnen die Suchtpolitik des Landes aus: erstens Suchtprävention, zweitens Suchthilfe, drittens Repression und viertens Überlebenshilfe.
Die Legalisierung illegaler Drogen kann nicht Bestandteil einer verantwortungsvollen Politik sein. Die Expertenanhörung der CDU-Fraktion vom 21. Oktober 2006 hat die Notwendigkeit der Suchtprävention bereits im Kindesalter betont. Der mit den Krankenkassen geschlossene Präventionspakt ist ein guter Weg, die Suchtprävention weiter zu verbessern. Im Doppelhaushalt 2007/2008 wurden bei der Suchtprävention keine Kürzungen vorgenommen.
Dies zeigt den hohen Stellenwert der Suchtprävention innerhalb der CDU-Landtagsfraktion. Eine verantwortungsvolle Suchtpolitik benötigt, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kooperation der Solidargemeinschaft und der gesamten Gesellschaft.
Innerhalb der Suchthilfe hat sich die Substitution von Drogenabhängigen bewährt. Die deutsche Heroinstudie, die als Arzneimittelstudie konzipiert war, ist abgeschlossen; die geforderten Erkenntnisse sind erbracht. Somit ist eine Fortführung der Behandlung mit Diamorphin nur auf der Grundlage einer weiteren Ausnahmeregelung nach § 3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes möglich, deren Genehmigung sich auf ein öffentliches Interesse stützen muss.
Die Bundesebene hat sich auf eine Weiterbehandlung der bisherigen Probanden der Heroinstudie über den 30. Juni 2007 hinaus verständigt. Die Bundesministerien für Gesundheit und Justiz stufen diesen Lösungsweg als nicht vertretbar ein, da sich dann nicht nur Behandlungseinrichtungen, sondern auch alle Schwerstabhängigen auf das öffentliche Interesse berufen könnten.
Die Folge wäre eine nicht steuerbare Ausweitung der Diamorphinbehandlung auf der Basis eines verwaltungsrechtlich umzusetzenden Zugangs über Ausnahmeerlaubnisse. Eine derartige unkontrollierte Ausweitung der Diamorphinbehandlung kann nicht im politischen Interesse unseres Landes liegen.
Es liegt nunmehr zunächst an der Bundesregierung, im Lichte der aktuellen Rechtsprechung einen neuen Vorschlag für eine mögliche gesetzliche Regelung vorzulegen, der auch der Gefahr einer unkontrollierten Ausweitung der Diamorphinbehandlung Rechnung trägt.
Da eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zustimmungspflichtig ist, können auch die Länder bei ihrem Votum im Bundesrat aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen. Un
ter Berücksichtigung der Verantwortung des Bundes für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ist derzeit auf eine Bundesratsinitiative zur Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für die diamorphingestützte Substitution zu verzichten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Plenardebatte vom 9. November 2006, in der wir über die diamorphingestützte Therapie für Schwerstabhängige diskutiert haben, gab es eine klare Mehrheit im Parlament, die sich für eine Abgabe von Diamorphin an langjährig Schwerstheroinabhängige ausgesprochen hat. Neben unserer Fraktion haben sich sowohl die Fraktion der SPD wie auch der Sprecher der FDP/DVP und die Sozialministerin für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ausgesprochen. Der suchtpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Teufel, hat bemerkt, Baden-Württemberg werde „die bundesgesetzlichen Regelungen aktiv mit Frau Dr. Stolz begleiten.“ Dazu sind Sie jetzt aufgefordert.
Die inhaltlichen Standpunkte sind ausgetauscht; die Argumente liegen auf dem Tisch, die Kollegin Haußmann hat sie vorhin auch noch einmal genannt. Es gibt keinen sachlichen Grund mehr, die Zustimmung zu verweigern.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Möglichkeit der Diamorphinvergabe geht es um eine Überlebenshilfe für eine kleine Gruppe von Schwerstheroinabhängigen, deren einzige Hoffnung auf ein lebenswertes Leben darin besteht, ihre Therapie mit Diamorphin fortzuführen oder eine solche Therapie zu beginnen. Die politische Entscheidung darüber ist eine Gewissensentscheidung. Es ist eine ethische Frage, die jenseits von Koalitions- oder Fraktionszwängen beantwortet werden muss.
Deshalb fordere ich vor allem die Mitglieder der Fraktion der FDP/DVP auf, diesem Antrag auf eine Bundesratsinitiative heute zuzustimmen.
Es ist unerträglich, dass die CDU nun zum wiederholten Male eine interne ideologische Debatte auf dem Rücken der Betroffenen austrägt. Nicht jedem Abhängigen kann auf die gleiche Weise geholfen werden. Daher muss man den jeweils besten Weg für die Suchtkranken aus verschiedenen Möglichkeiten auswählen. Das schließt auch eine kontrollierte Heroinabgabe ein.
Auch in Berlin hat sich die FDP einem gemeinsamen Gruppenantrag angeschlossen, einem Gesetzentwurf, der im Mai in den Bundestag eingebracht wird und der eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, des Arzneimittelgesetzes und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung vorsieht.
An dieser Stelle möchte ich auch an die SPD appellieren: Überzeugen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen in Berlin davon,
(Beifall der Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE sowie Heiderose Berroth und Dr. Ulrich Noll FDP/DVP – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Sehr gut!)
die Abstimmung über das Gesetz im Bundestag ebenfalls freizugeben. Wir wissen, dass viele aus der SPD, aber auch einige aus den Reihen der CDU für das Gesetz sind. Eine Mehrheit wäre sicher.
Allein die CDU bekleckert sich in dieser Diskussion nicht mit Ruhm. Was Sie hier vorführen, ist ein Trauerspiel: auf Landesebene ideologische Blockade, auf Bundesebene halbherzige Versuche nach dem Motto: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“, um damit das Thema auszusitzen. Der Kompromissvorschlag von CDU-Fraktionschef Kauder, den Kollege Teufel vorhin auch zitiert hat, den Modellversuch um zwei Jahre zu verlängern, hat Schiffbruch erlitten, weil er verfassungsrechtliche Probleme mit sich bringt.
Eine Fortführung der Heroinbehandlung unter Beschränkung auf den bisherigen Patientenkreis und mit zeitlicher Begrenzung wirft verfassungsrechtliche Probleme auf, da nun eben sowohl wissenschaftlich als auch medizinisch bereits nachgewiesen ist, dass es eine signifikante Überlegenheit der Heroin- gegenüber der Methadonbehandlung gibt. Eine neue Genehmigung kann sich nur auf das Merkmal öffentliches Interesse stützen, und auf ein solches öffentliches Interesse könnten sich alle Schwerstabhängigen berufen, die die bisherigen Zulassungsvoraussetzungen für eine Diamorphinbehandlung erfüllen. Dadurch ist der Vorschlag der CDU mit seinen Beschränkungen nicht haltbar.
Zu begrüßen ist nun die Ausnahmegenehmigung, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte der Stadt Frankfurt am 12. April erteilt hat, eine Ausnahmegenehmigung zur Weiterführung der Drogenambulanz bis zum 30. Juni 2010 mit einer Aufstockung der ambulanten Therapieplätze. Das heißt, neue Klienten können in das Programm mit aufgenommen werden. Es ist davon auszugehen, dass die anderen Städte ebenfalls eine solche Ausnahmegenehmigung beantragen und diese auch erteilt bekommen werden. Das ist sehr zu begrüßen. Diese Entscheidung ist nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich geboten.
Solche Ausnahmegenehmigungen sind aber keine dauerhafte Lösung. Wir teilen daher die Ansicht des Bundesinstituts, dass es eine klare gesetzliche Grundlage für die Diamorphinbehandlung Schwerstabhängiger geben muss. Um dies zu erreichen, ist diese Bundesratsinitiative ein weiterer Schritt. Deshalb fordern wir noch einmal die Spitzen der Fraktionen sowohl im Landtag als auch im Bundestag dazu auf, die Abstimmung für ihre Abgeordneten in dieser ethisch wichtigen Frage freizugeben. Alles andere wäre wahrlich absurd, da es in allen Parteien Befürworter und Befürworterinnen gibt und die se insgesamt in der Mehrheit sind.