Solche Ausnahmegenehmigungen sind aber keine dauerhafte Lösung. Wir teilen daher die Ansicht des Bundesinstituts, dass es eine klare gesetzliche Grundlage für die Diamorphinbehandlung Schwerstabhängiger geben muss. Um dies zu erreichen, ist diese Bundesratsinitiative ein weiterer Schritt. Deshalb fordern wir noch einmal die Spitzen der Fraktionen sowohl im Landtag als auch im Bundestag dazu auf, die Abstimmung für ihre Abgeordneten in dieser ethisch wichtigen Frage freizugeben. Alles andere wäre wahrlich absurd, da es in allen Parteien Befürworter und Befürworterinnen gibt und die se insgesamt in der Mehrheit sind.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, in der jetzt schon mehrfach angesprochenen Debatte des vergangenen Jahres sind die Standpunkte sehr deutlich geworden, und dass in diesem Haus eine Mehrheit für die Einführung der diamorphingestützten Behandlung für Schwerstabhängige vorhanden ist, ist, glaube ich, in dieser Debatte völlig klar und deutlich geworden.
Ich muss daher die Argumente nicht mehr alle wiederholen. Es ist mir aber schon wichtig, noch einmal zu sagen, dass wir auch an dieser Stelle daran appellieren, diese Menschen, um die es geht – und das ist übrigens auch für diejenigen wichtig, die diesen Menschen helfen wollen und sollen –, zunächst einmal als schwerstkranke Menschen zu sehen, die vor Verelendung geschützt werden müssen. Genau um dieses Thema geht es, und wir sollten in der Tat an dieser Stelle nicht einen Fehler wiederholen, der dazu geführt hat, dass wir z. B. in der Schmerztherapie europaweit immer noch Schlusslicht sind.
Warum diese Parallele? Weil man auch da mit dem absurden Hinweis, hierdurch könnten bei den Menschen noch im Endstadium ihres Leidens Süchte produziert werden, lange Zeit Vorbehalte – zumindest im Hinterkopf – hatte und damit dafür gesorgt hat, dass nach der nun erfolgten Zurverfügungstellung der Schmerzmittel
die Menschen immer noch unter diesen Vorbehalten leiden. Dasselbe darf uns mit drogenabhängigen schwerstkranken Menschen nicht passieren.
Daher bin ich der festen Überzeugung, dass aufgrund der wissenschaftlichen Auswertung, die eben ja genannt worden ist und deren Ergebnisse ich jetzt nicht noch einmal auflisten will – zu dieser Studie haben die Modellversuche ja gedient –, für einen bestimmten kleinen Kreis von Schwerstabhängigen die Überlegenheit der Diamorphinbehandlung gegenüber der bisher üblichen Methadonsubstitution deutlich geworden ist.
Dass es bei solchen wissenschaftlichen Studien immer ein paar Kritiker gibt, das hat die Wissenschaft so an sich. Aber wenn die Mehrzahl in einer seriösen Studie zu dem Ergebnis kommt: „Ja, das ist eine neue Möglichkeit, nicht nur ausnahmsweise in Modellen, sondern regelmäßig für einen klar definierten Kreis Schwerstabhängiger“ – die müssen auch schon eine Methadonsubstitution ohne Erfolg hinter sich ge
bracht haben; es gibt ganz bestimmte Kriterien –, dann gibt es gute Gründe, diesem kleinen Kreis eine solche Therapie künftig als Regeltherapie anzubieten. Darüber besteht, jedenfalls bei uns und bei vielen anderen in diesem Haus und, wie ich zu wissen meine, auch bei der Sozialministerin, kein Dissens.
Jetzt kommt die Frage: Wie gehen wir mit dieser Situation um? Die Situation war übrigens auch bei der letzten Debatte die, dass wir uns einig waren, dass jetzt der Bund am Zug ist, dass die Änderung der Betäubungsmittelverordnung Sache des Deutschen Bundestags ist.
Jetzt wird im Mai dieses Jahres – bitte genau zuhören –, also demnächst, im Deutschen Bundestag von FDP, Bündnis 90/ Die Grünen und PDS – na ja – ein Entwurf zur Änderung der Betäubungsmittelverordnung eingebracht werden, damit diese Therapie als Regeltherapie eingeführt werden kann.
Jetzt könnte die SPD im Bundestag genau das tun, was sie von uns – übrigens auch beim Thema Französischunterricht heute Morgen – an allen Stellen verlangt, nämlich den Oppositionsanträgen zuzustimmen.
Da schließe ich mich dem Appell von Brigitte Lösch völlig an. Sagen Sie doch bitte Ihrem Fraktionsvorsitzenden, er solle die Abstimmung freigeben, sodass die SPD-Fraktion in Berlin
Wenn das im Mai passiert, dann haben wir den regulären Gang der Dinge. Wir wollen diese Therapie; der Bundestag muss das Betäubungsmittelgesetz ändern. Er kann es im Mai machen. Übrigens: Neben der SPD waren auch die Grünen bis 2005 in der Regierung. Da hättet ihr auch etwas machen können.
Wenn Sie das ernst nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, was Sie von uns auch immer fordern, nämlich Koalitionsrücksichten völlig auszublenden, dann brauchen wir keine Bundesratsinitiative, weil im Mai alle Ihre Abgeordneten in Berlin dafür sorgen können, dass eine Mehrheit für die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zustande kommt. Vorher könnten wir gar nicht mit einer Bundesratsinitiative aktiv werden. Das heißt, der Ball liegt bei Ihnen im Feld.
Ich würde jedoch nicht gern mit diesem sportlichen Bild enden, denn es ist ein zu ernstes Thema. Ich sage zu: Wenn es
nicht funktionieren sollte, dass man sich in Berlin endlich darauf einigt, diese von der SPD ja gewünschte Gesetzesänderung, für die auch gesicherte Daten sprechen, in der Koalition gemeinsam herbeizuführen, dann – aber erst dann – kann man wieder darüber reden, ob wir einen neuen Vorstoß über den Bundesrat unternehmen, um eine Änderung herbeizuführen.
Uns aber nun sozusagen als Gehilfen für Ihre Untätigkeit und Unfähigkeit in Berlin benutzen zu wollen...
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Antrag der SPDFraktion ist in der Tat unnötig. Aufgrund der Entwicklung der Rechtsprechung und der aktuellen bundespolitischen Entwicklung ist er überflüssig.
Einige Fakten sind schon genannt. Das Ziel der Landesregierung ist nach wie vor eine abstinenzorientierte Suchtpolitik. Der Weg dorthin kann sich unterschiedlich darstellen. Die Methadonsubstitution hat sich insgesamt bewährt. Sie muss von einer psychosozialen Betreuung begleitet sein, damit sie Wirkung zeigen kann. Mit ihr muss bei jedem einzelnen Drogenabhängigen Veränderungsbereitschaft und Veränderungsfähigkeit geschaffen werden, um auf ein drogenfreies Leben hinzuarbeiten.
Die Praxis hat allerdings gezeigt, dass auch eine optimale Methadonsubstitution an Grenzen stößt. Das sind die Fakten. Schwerstabhängige und damit schwerstkranke Menschen werden damit oft nur noch begrenzt erreicht, weil für sie die Anforderungen an die Veränderungsfähigkeit zu hoch sind.
Vor diesem Hintergrund wurde die Deutsche Heroinstudie als Arzneimittelstudie durchgeführt, wie schon mehrfach erwähnt. Sie kam zu dem Ergebnis, dass ein Teil der Schwerstabhängigen, die von Methadon nicht mehr profitieren, durch die dia morphingestützte Behandlung erreicht werden können. Damit eröffnen sich Möglichkeiten für weitere abstinenzorientierte Behandlungsmaßnahmen.
Für mich ist dabei ganz entscheidend, dass durch die Einbindung von Schwerstkranken in das strukturierte und reglementierte Behandlungsprogramm Todesfälle vermieden werden konnten. Dieser – ich sage einmal: die Menschenwürde betreffende – Aspekt war auch ausschlaggebend dafür, dass sich eine von der Gesundheitsministerkonferenz eingesetzte BundLänder-Arbeitsgruppe für die Diamorphinbehandlung von Schwerstabhängigen als nachrangige ärztliche Behandlungsmethode ausgesprochen hat.
Mit der Umsetzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Regelversorgung muss verantwortungsvoll umgegangen werden; das ist überhaupt keine Frage. Das haben wir auch in unserer Koalitionsvereinbarung festgehalten. Wir haben gesagt, dass wir bis Mitte 2007 mithilfe von Experten prüfen werden, ob und unter welchen Bedingungen Diamorphin bei Schwerstabhängigen zur Anwendung kommen kann.
Inzwischen hat man sich auf Bundesebene darauf verständigt, dass die Teilnehmer der Heroinstudie mit Diamorphin weiterbehandelt werden dürfen. Das ist ein wichtiger Schritt, mit dem Todesfälle verhindert werden können.
Was die längerfristige Perspektive anbetrifft, haben das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesjustizministerium ganz aktuell Gerichtsurteile vorgelegt, aus denen folgt, dass eine Weiterbehandlung mit Diamorphin nur auf der Grundlage eines sogenannten öffentlichen Interesses gemäß Betäubungsmittelgesetz erfolgen kann. Herr Kollege Teufel hat das schon erwähnt.
Hierauf können sich allerdings nicht nur Behandlungseinrichtungen, sondern auch die Schwerstabhängigen selbst berufen und eine Diamorphinbehandlung erklagen. Die Folge wäre eine nicht steuerbare Ausweitung der Diamorphinbehandlung. Eine derartige Ausweitung liegt nicht im Interesse des Landes. Sie widerspricht auch dem Vorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die einen Erlaubnisvorbehalt durch eine Landesbehörde gefordert hat. Damit soll die Diamorphinbehandlung auf eine geringe Anzahl qualifizierter Zentren beschränkt und ein flächendeckendes Angebot verhindert werden.
Mit einer gesetzlichen Regelung für eine diamorphingestützte Substitution könnte dieses Ziel erreicht werden.