Wir wollen die jungen Menschen dazu erziehen, dass sie in Zukunft verantwortlich und straffrei in unserer Gesellschaft leben können. Das ist das Anliegen unserer Änderungsanträge. Wir werden sehen, wie Sie abstimmen. Der Kollege Sakellariou hat es schon richtig angekündigt: Wenn Sie die Anträge mittragen, dann sind wir dabei,
weil dann die Kernthesen dieses Gesetzes dem entsprechen, was wir uns vorstellen; falls nicht, wird die Grünen-Fraktion dieses Gesetz ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit der Ersten Beratung zum ersten Jugendstrafvollzugsgesetz von Baden-Württemberg hat sich, möchte ich sagen, gar nichts geändert. Die Kritik der Opposition ist nicht überzeugend, und die Änderungsanträge müssen und werden heute abgelehnt werden.
Herr Kollege Oelmayer und Herr Kollege Sakellariou, wenn die Opposition ehrlich wäre, würde sie sagen: Das ist ein sehr gutes Gesetz. Das Gesetz wird insbesondere zwei Ziele erreichen, nämlich den Schutz der Bevölkerung, der Allgemeinheit, vor weiteren Straftaten der jungen Strafgefangenen und eine Erziehung der jungen Strafgefangenen, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Beide Ziele werden erreicht werden.
Ganz offensichtlich hat die Opposition das auch gemerkt, und aus diesem Grunde ist die Kritik auch sehr verhalten. Es wird lediglich etwas herumgemäkelt nach dem Motto „Wir wollen’s keinem gern gönnen, dass er etwas kann, was wir nicht können“.
Die Opposition hat verschiedene Änderungsanträge gestellt. Diese wurden im Ständigen Ausschuss allesamt abgelehnt, und zwar zu Recht. Einigen Änderungsanträgen will ich mich zuwenden.
Die kriminalpräventive Aufgabe in § 2 soll gemäß Ihren Änderungsanträgen ersatzlos gestrichen werden. Hier wird eindeutig verkannt, dass der Strafvollzug in erster Linie den Zweck hat, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten der Strafgefangenen zu schützen. Das ist der allererste Zweck.
Es nützt doch nichts, Herr Kollege, wenn die jungen Strafgefangenen nur erzogen werden und anschließend erneut straffällig werden. Dies zu verhindern wird durch die Resozialisierung der jungen Strafgefangenen,
Herr Kollege, Sie waren doch auch schon im Seehaus Leonberg und haben sich die Einrichtung angeschaut. Dort konnten Sie sich vor Ort über den Strafvollzug in freier Form informieren. Wenn Sie sich die Mühe machen und auf die Homepage von Prisma e. V. schauen, stellen Sie unter der Überschrift „Das Projekt in Stichworten“ fest: An allererster Stelle steht „Kriminalprävention“. Das wollen sie erreichen.
Sie haben das Seehaus gelobt. Also übernehmen Sie diese positive Erfahrung doch auch in unser Jugendstrafvollzugsgesetz.
Nichts anderes verfolgt dieses Jugendstrafvollzugsgesetz. Übernehmen Sie es, und versuchen Sie nicht gescheiter zu sein.
Ferner haben die Grünen und die SPD beantragt, § 22 Abs. 2 ersatzlos zu streichen. Alle drei Vorredner haben sich damit befasst. Ich möchte noch einmal auf Folgendes hinweisen: Die se Bestimmung entspricht exakt dem Artikel 12 Abs. 1 unserer Landesverfassung. Diese Bestimmung ist auch exakt in unser Schulgesetz aufgenommen worden. Meine Damen und Herren von der Opposition, ich habe bisher nicht gehört, dass diese Bestimmung aus dem Schulgesetz oder aus unserer Landesverfassung herausgenommen werden soll. Ich bin der schlichten Überzeugung, dass das, was für unsere Bürgerinnen
und Bürger, für unsere Schülerinnen und Schüler richtig ist, auch für unsere jungen Strafgefangenen richtig ist, weil sie erzogen werden sollen.
Wenn Sie die aus unserer Verfassung übernommen Worte: „Die jungen Strafgefangenen sind in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe … zu erziehen“ so sehr rügen, dann darf ich Sie erneut auf das Projekt Seehaus – Prisma e. V. – verweisen. Ich war kürzlich dort zu Besuch und habe mir das Ganze zeigen lassen.
Da wurde mir gesagt, Herr Kollege Oelmayer, dass die jungen Strafgefangenen, wenn sie neu einziehen, in den ersten drei Wochen morgens zwischen 6 und 7 Uhr die Bibel lesen. Herr Merckle hat gesagt, er habe damit gute Erfahrungen gemacht.
Übernehmen Sie diese guten Erfahrungen. Dann werden Sie auch hier bei unserem Jugendstrafvollzugsgesetz gute Erfahrungen haben.
Einen Augenblick noch! Moment! – Wenn Sie den Artikel 12 Abs. 1 der Landesverfassung und den § 22 Abs. 2 des Gesetzentwurfs so stark rügen, dann darf ich Sie ermuntern, einmal – –
Herr Abgeordneter, jeder Abgeordnete wird darauf aufmerksam gemacht, wenn seine Redezeit abgelaufen ist. Das habe ich jetzt gemacht.
Aus der Kommentierung von Braun zu Artikel 12 Abs. 2 der Verfassung ist Folgendes zu entnehmen – ich denke, das können junge Strafgefangene ebenfalls übernehmen –:
„Im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen“: Der Verfassungsausschuss erarbeitete die Formulierung als Kompromiss zwischen christlichen und neutral-humanitären Zielvorstellungen.