abgelehnt, dann müsste man auch jede andere am Krankenhaus tätige Berufsgruppe berücksichtigen. Diese Argumentation verkennt bedauerlicherweise den Status der psychologischen Psychotherapeuten als einen eigenständigen Heilberuf, der es unseres Erachtens rechtfertigt, diese Berufsgruppe im Landeskrankenhausgesetz zu berücksichtigen.
Ich will abschließend noch ein paar Bemerkungen zur Landeskrankenhausförderung machen. Unsere Ablehnung gründet sich nämlich auch darauf, dass dieser Gesetzentwurf keine Antworten auf große Zukunftsherausforderungen für die baden-württembergischen Krankenhäuser gibt. Die seit dem Jahr 2003 laufende Umstellung der Krankenhausleistungsvergütung von Pflegesätzen auf Fallpauschalen hat ja zu großen Umwälzungen in der Krankenhauslandschaft geführt. Das ist ein Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Im Jahr 2009 läuft die sogenannte Konvergenzphase aus. Das heißt, ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Krankenhausleistungsvergütung vollständig auf Basis von Fallpauschalen.
Eine Konsequenz dieser Umwälzung in der Krankenhauslandschaft ist ein steigender Investitionsbedarf. Um wirtschaftlich zu bleiben, müssen sich die Krankenhäuser modernisieren. Die wirtschaftlich und medizinisch sinnvolle Konzentration bestimmter Leistungen an bestimmten Krankenhausstandorten erfordert oft sehr aufwendige Um- und Neubaumaßnahmen.
Das Land ist im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung für die Förderung dieser Investitionen zuständig. Wir stellen jedoch fest, meine Damen und Herren, dass die Landesregierung dieser Aufgabe nur sehr unzureichend nachkommt. Die Krankenhausbauprogramme sind seit Jahren – seit Jahren! – unterfinanziert. Gegenwärtig liegt der Antragstau von Maßnahmen, die selbst nach Einschätzung des Sozialministeriums für dringlich erachtet werden, bei – ich sage es ganz langsam und deutlich, damit Sie sich die Zahl noch einmal vergegenwärtigen können – 1,125 Milliarden €. So groß ist die Unterfinanzierung. Dieser Antragstau ist die Folge einer jahrelangen Unterfinanzierung des Landeskrankenhausbaus. 1996 standen im Landeshaushalt für Investitionsprogramme noch 181 Millionen € zur Verfügung. Im letzten Jahr waren dies rund 173 Millionen €.
Zwischenzeitlich wurden die Investitionsprogramme noch deutlicher gekürzt. Der Tiefpunkt war das Jahr 1998, als für Investitionen gerade noch 150 Millionen € zur Verfügung standen. Erst jetzt haben wir allmählich wieder das Niveau der Krankenhausinvestitionen erreicht, das vor zehn Jahren noch selbstverständlich war.
(Abg. Andreas Hoffmann CDU: Ich würde einmal die Unikliniken einrechnen! – Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Nicht jeder Zwischenruf ist „bellen“, Frau Kol- legin!)
Die Fördermittel für die Investitionsförderung durch das Land werden schrittweise reduziert. Damit stellt sich die
Frage nach der Legitimation des Landes, Kapazitäten zu planen, wenn zugleich das zugehörige Steuerungsmittel in Form von Fördergeldern nicht mehr ausreichend zur Verfügung steht.
Welche Antwort liefert der Gesetzentwurf auf dieses Problem? Keine, meine Damen und Herren, außer dass sich die Förderbedingungen bei der Pauschalförderung weiter verschlechtern werden.
Ich fasse zusammen: Gemessen an den Zukunftsherausforderungen unserer Krankenhäuser und gemessen an den Erwartungen, die die Landesregierung mit der Einsetzung der Expertenkommission geweckt hat, fällt dieser Gesetzentwurf sehr, sehr bescheiden aus. In wichtigen Detailpunkten wie bei den Privatstationen stellt der Gesetzentwurf die Weichen sogar in die falsche Richtung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Zwei aktuelle Meldungen in dieser Woche haben deutlich gemacht, wie brisant das Thema „Stationäre Versorgung“ ist. Zum einen wird gemeldet: Es gibt einen zunehmenden Ärztemangel. Es gibt zunehmend Ärzte, die bei uns ausgebildet werden, aber schließlich abwandern, weil die Arbeitsbedingungen in anderen Ländern besser sind.
Sie leiden hier unter den Arbeitszeitgesetzen und unter schlech ten Arbeitsbedingungen. Das heißt, Deutschland und auch Baden-Württemberg droht in naher bzw. mittlerer Zukunft ein Ärztemangel. Das ist die eine Botschaft.
Die andere Botschaft lautet: Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und auch die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft sagen ganz klar: „Wir können unsere Krankenhäuser betriebswirtschaftlich in Zukunft nicht mehr einigermaßen kostendeckend bewirtschaften. Wir haben steigende Kosten.“ Ein Bereich ist die Absenkung der Krankenhauskos ten um 0,5 Prozentpunkte, ein Solidaritätsbeitrag, der nach der Gesundheitsreform an die Krankenkassen abgeführt werden muss. Das führt bei den Krankenhäusern insgesamt dazu, dass sie unter verschärften Bedingungen arbeiten müssen. Das wiederum führt insgesamt dazu – so die Prognose der Deutschen Krankenhausgesellschaft –, dass in nächster Zeit bundesweit 330 Krankenhäuser geschlossen werden müssen.
Ich finde, Kollege Hoffmann, wenn man diese beiden Parameter einmal zugrunde legt, gibt es überhaupt keinen Grund, sich satt und genussvoll hinzusetzen und zu sagen: „Uns geht es doch super. Den Krankenhäusern geht es auch super. Wir machen einfach so weiter wie bisher.“
Diese beiden Punkte – drohender Ärztemangel und drohende Schließung von Krankenhäusern vor allem im ländlichen Raum – sind zwei Parameter, die eng miteinander zusammenhängen. Denn es ist völlig klar – das sagt auch die BadenWürttembergische Krankenhausgesellschaft ganz deutlich –: Die Regionen, in denen es immer weniger Krankenhäuser gibt, werden immer unattraktiver. Dort wollen Ärzte gar nicht mehr freiwillig hingehen. Das heißt, wenn wir nicht für eine vernünftige, wohnortnahe, flächendeckende Versorgung mit stationären Einrichtungen sorgen, wird es letztlich dazu kommen, dass wir immer weniger Ärzte haben, die sich auch in diesen Bereichen ansiedeln.
Wir finden, dass wir angesichts der veränderten Bedingungen handeln müssen. Wir können nicht an den bestehenden Strukturen festhalten. Wir haben aktuell – das hat Frau Kollegin Haußmann eben schon deutlich gesagt – immer kürzere Verweildauern. Allein im Jahr 2006 wurden 950 Betten abgebaut. Dennoch ist die Auslastung der Krankenhäuser insgesamt auf 73 % gesunken.
Das hat natürlich Gründe. Der eine Grund ist sicherlich die Fallpauschale. Gleichzeitig wird aber – das muss man deutlich sagen – an den Krankenhäusern im Land viel mehr ambulant operiert. Das heißt, auch da wird versucht, den Anteil der belegten Betten dadurch zu reduzieren, dass man mehr ambulant operiert. Allein 2006 gab es 171 000 ambulante Eingriffe, die in Krankenhäusern durchgeführt wurden. Das heißt, es gibt auch dort eine Verlagerung hin zu mehr ambulanten Eingriffen, weniger zu stationären.
Ich finde, dass wir diese Änderung im Hinterkopf behalten müssen, wenn wir uns jetzt dieses neue Krankenhausgesetz ansehen. Für uns ist politischer Handlungsbedarf angesagt, wenn wir Baden-Württemberg für eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung in der Zukunft fit machen wollen.
Sie, Kollege Hoffmann, haben einen Punkt genannt. Ich weiß, auf den sind Sie sehr stolz. Deswegen will ich Sie dafür noch einmal kräftig loben. Sie legen eine wohnortnahe verbindliche Notfallversorgung als Basisversorgung in der Fläche fest. Das sagen Sie ganz klar. Da haben Sie eine ganz klare Sprache, und da sind Sie verbindlich.
Sie formulieren andere Möglichkeiten der medizinischen Versorgung – Stichwort „Medizinische Versorgungszentren“. Sie bleiben – das haben Sie in Ihrem Redebeitrag schön beschrieben – in diesem schwammigen, nebulösen Bereich der Möglichkeiten. Sie werden kein bisschen konkret, und genau das ist falsch.
Ich finde, da müssen wir konkret werden. Wir müssen sagen: Wir wollen andere Strukturen fördern. Die kleinen Standorte im Land können wir nicht alle halten. Das ist völlig klar. Das heißt, wir müssen, wenn kleine Standorte von der Schließung bedroht sind, rechtzeitig Alternativen aufzeigen – nicht erst dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Wir müssen rechtzeitig sagen, was wir der Bevölkerung anbieten, damit es keine Angstsituationen gibt. Die Leute wollen wissen, wie die Notfallversorgung geregelt ist, wenn sie am Wochenende tatsächlich ärztliche Hilfe brauchen und ihr Krankenhaus vor Ort geschlossen hat. Dann müssen wir rechtzeitig in Verbindung mit den Kommunalpolitikern klarmachen: Was bieten wir diesen Menschen an? Gibt es z. B. Ärztehäuser, gibt
es Medizinische Versorgungszentren? Oder gehen wir einen großen Schritt nach vorn und sagen: „Wir fördern die integrierte Versorgung und machen einen ganz anderen Zusammenschluss von Krankenkassen, von einzelnen Leistungsanbietern und von Kostenträgern“? Das sind aber Dinge, die durch eine gesetzliche Regelung flankiert werden müssen, indem man z. B. ganz klar sagt: Auch solche Strukturen müssen unterstützt werden. Wir brauchen Investitionsförderung für diese neuen Strukturen.
Wenn man das nur als Absichtserklärung stehen lässt, kann man bei der Verabschiedung eines solchen Gesetzes sagen: „Na toll, wir sagen doch, es ist alles möglich.“ De facto wird es aber nicht wirklich gemacht, denn es muss auch unterstützt werden. Unterstützt werden kann es nur, wenn wir entsprechende Kriterien verändern und daran die Investitionsförderung knüpfen.
Der andere Punkt ist der, dass Sie sich weigern, Leistungsschwerpunkte zu setzen. Wir finden, dass es wichtig ist, deutlich zu machen: Wo sind die Leistungsschwerpunkte in der Krankenhausversorgung? Ich nenne ein Beispiel. Es gibt zunehmend die Einrichtung von sehr kostenintensiven Frühchenstationen, den Perinatalzentren. Diese Zentren sind sehr kos tenintensiv. Man rechnet damit, dass ein Bett 100 000 € im Jahr kostet. Es muss eine ganze Infrastruktur bereitgehalten werden. Teilweise sind diese Stationen räumlich sehr nah beieinander eingerichtet. Das ist überhaupt nicht einzusehen. Es gibt z. B. eine Station in Freiburg und eine in Lörrach oder eine Station in Reutlingen und eine in Tübingen.
Anstatt Leistungsschwerpunkte zu setzen und anhand bestimmter Erfahrungen die Menge an Fällen mit der Einrichtung von solchen Zentren zu kombinieren und sie so zu streuen, dass sie auch betriebswirtschaftlich vernünftig arbeiten können, werden diese Stationen vorgehalten. Die kosten unglaublich viel Geld und sollen letztendlich die Anbindung der Bevölkerung an diese Zentren schaffen. Wir halten das überhaupt nicht für sinnvoll. Das wäre ein Punkt, an dem man wirklich Kosten einsparen könnte.
Es zeigt sich außerdem, dass in diesen Kliniken, in denen viele Fälle behandelt werden, die Sterblichkeit der Frühchen deutlich niedriger ist als auf Stationen, in denen nur ein oder zwei Fälle behandelt werden. Dasselbe gilt übrigens auch für Brustoperationen.
Außerdem kritisieren wir, dass Sie sich nach wie vor an einem Planbettensoll orientieren. Das ist genau der falsche Ansatz. Wir glauben, dass es richtig ist, zu sagen: Wir brauchen stattdessen Qualitätskriterien.
Sie bleiben bei den Betten. Ich habe das schon gelesen. Sie sagen ganz klar, dass Sie beim Förderkriterium der Bettenzahl bleiben wollen. Für uns ist das kein zeitgemäßes Förderkriterium. Die Gründe dafür habe ich eben schon genannt. Der Abbau von Betten wird weiter voranschreiten. Deswegen sind wir der Meinung, dass es wichtig ist, Qualitätskriterien festzulegen, vor allem für die Versorgung im ländlichen Raum.
Damit komme ich zu unserem Änderungsantrag. Wir haben einen Änderungsantrag eingebracht, der eine klare Öffnung vorsieht. Wir müssen bezüglich der stationären Versorgung anders denken und die bestehenden Strukturen überprüfen. Wir müssen registrieren, dass die Entwicklung der Gesundheitspolitik uns mittlerweile vor völlig andere Bedingungen stellt. Diesen Bedingungen müssen wir entsprechen.
Das können wir nur, wenn wir tatsächlich auch einmal querdenken. Krankenhausplanung betrifft eben nicht nur die stationäre Versorgung im üblichen Sinne, sondern wir sollten auch andere Einrichtungen mit in diese Förderung hineinnehmen. Es ist möglich, auch solche Einrichtungen zu fördern.
Wir wissen, dass wir mit diesem in unserem Änderungsantrag skizzierten Weg Neuland beschreiten, aber wir sind der Meinung, dass es wichtig ist, dieses Neuland tatsächlich zu begehen. Wir haben neue Bedingungen im Gesundheitswesen, denen wir auch neue Verfahren in der Krankenhausplanung entgegensetzen müssen.
Dabei geht es, wie wir meinen, nicht um ein juristisches Problem, sondern um neue Strukturen und um die Bereitschaft, ernsthaft darüber nachzudenken. Letztendlich geht es um die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Versorgung für alle.
Wir finden, dass der vorliegende Gesetzentwurf diesen Anforderungen nicht gerecht wird. Unser Änderungsantrag bietet die notwendige Öffnung der Strukturen. Darum bitte ich um Unterstützung unseres Änderungsantrags.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich vermute einmal, dass viele, die uns jetzt zuhören, manche der Detailprobleme gar nicht ganz bis in die Tiefe durchdringen. Jeder von uns – das ist gesagt worden – hat statistisch gesehen das Risiko, zwei Tage pro Jahr im Krankenhaus zu landen.
Es steht zwar zu hoffen, dass dies selten vorkommt, aber manchmal ist es unvermeidlich. Es gibt aber auch Leute, die jeden Tag ins Krankenhaus gehen. Das sind die Menschen, die im Krankenhaus beschäftigt sind.