Protokoll der Sitzung vom 08.11.2007

(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Gott sei Dank wissen wir das besser! – Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Jetzt hören Sie einmal gut zu, Herr Kollege Zimmermann, ich halte nun einen kleinen rechtsstaatlichen Unterricht extra für Sie ab:

Der Minister spricht von der Organisationsgewalt. Das ist ja in Ordnung. Da hat er natürlich die Möglichkeit, Dienststellen aufzulösen, zu verlegen oder umzubauen. Das alles kann er machen. Das ist schon in Ordnung. Er kann auch sagen: „Ab 1. Januar 2008 passiert dann genau dies, dass wir“ – das kann ich an dieser Stelle gleich einmal fokussieren – „aus 47 Dienststellen neun Einrichtungszentralen und aus 64 Außenstellen 15 Außenstellen plus 21 Sprechstellen machen.“ Das ist diese neue Dienststellenstruktur.

Es ist jedoch nicht so, dass Sie hierüber vorerst nur diskutierten und sich von NEUSTART ein Konzept vorlegen ließen,

die die Organisation übernommen hat – das wissen wir ja alle –, weil der Landtag das mit Mehrheit – natürlich gegen unsere Stimmen – so beschlossen hat. Vielmehr tun Sie so, als würde der Landtag das Gesetz zum 1. Januar 2008 in letzter Sekunde, nämlich jetzt im Dezember, beschließen. Wenn wir als Legislative nur noch die Erfahrung machen dürften, dass Sie sagen: „Wir organisieren alles und setzen alles um, und dann machen wir kurz vor knapp noch ein entsprechendes Gesetz“, dann könnten wir unseren Landtag auflösen. Es ist ja nicht das erste Mal, dass Sie so vorgehen. Das haben Sie bei der Finanzierung dieser Organisation NEUSTART auch schon getan. Das hat Ihnen jetzt der Staatsgerichtshof ins Stammbuch geschrieben. Ich halte es einfach für eine Missachtung der Legislative, wie Sie hier verfahren.

(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Karl Zimmermann CDU: Seit zwei oder drei Jahren dis- kutieren wir doch darüber! Das ist doch nichts Neues!)

Ich darf einen weiteren Punkt benennen: Ausgerechnet der Jus tizminister, der mir in Bezug auf die Reduzierung der Amtsgerichtsstandorte immer entgegenhält, das ginge nicht wegen der Bürgernähe und was weiß ich was alles –

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Aber da hat er recht! – Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

jeder Mensch müsse doch in 5 km Entfernung sein Amtsgericht zur Verfügung haben –, reduziert jetzt die Anlaufstellen, die Ansprechstellen und die Dienststellen für die Bewährungshilfe, die die Menschen brauchen, die von der Bewährung betroffen sind. Sie brauchen sie in einer ganz anderen Art und Weise, als die Menschen bei uns im Land Amtsgerichte benötigen. Hier konterkarieren Sie sozusagen Ihre Argumentation der Bürgernähe, der örtlichen Nähe oder der geografischen Nähe. Auch hier haben Sie eine völlig unschlüssige Konzeption. Das kann ich nicht nachvollziehen. Das verstehe ich nicht. Da möchte ich einfach an Sie appellieren, Herr Minis ter, einmal klarzustellen – von mir aus auch im Ausschuss –, wo denn in Bezug auf die Bürgernähe die Differenz zwischen den Amtsgerichten auf der einen Seite und dem Thema Bewährungshilfe auf der anderen Seite liegt.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Hans-Peter Wet- zel FDP/DVP: Das sagen Sie aber nicht als Anwalt! – Gegenruf des Abg. Karl Zimmermann CDU: Bei Amtsgerichten liegt er nicht falsch!)

Danke, Kollege Zimmermann. Ich hoffe, der Kollege Wetzel hat diesen kleinen Zwischenruf des Kollegen zum Thema Amtsgerichte gehört.

Ein weiterer Punkt, den ich zu dem Thema Organisation und zur Vorwegnahme von gesetzlichen Entscheidungen hier einbringen möchte, ist: Sie schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bewährungshilfe. In der Tat, Kollege Zimmermann, habe ich nicht nur zu einem, sondern mindestens zu zehn dieser Menschen Kontakt, manchmal sogar in beruflichen Zusammenhängen. Deswegen akzeptiere ich es gern, als „Sprachrohr der Betroffenen“ bezeichnet zu werden. Sie alle haben Probleme bei der organisatorischen Umsetzung mit dieser NEUSTART-Organisation.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Aber das ist doch klar! Wer will denn schon eine Aufsicht haben?)

Da schreiben Sie, Herr Justizminister – oder Sie lassen schreiben; Sie haben das wahrscheinlich nicht persönlich getan, aber vielleicht haben Sie das unterschrieben –, am 17. September, ohne dass Sie wissen, ob Sie dann überhaupt das entsprechende Gesetz haben – denn das beschließen wir; immerhin haben wir das noch zu beschließen –:

(Dem Redner wird das Ende seiner Redezeit ange- zeigt.)

Wer Anfang 2008 bei der Umsetzung dabei sein will – ich komme gleich zum Ende, Frau Präsidentin –, der soll das bis zum 5. Oktober erklären. Jetzt erklären Sie mir hier, das alles sei in Ordnung und das alles könnten wir ohne eine Gesetzesgrundlage tun, das sei Organisationsgewalt. Wenn Sie so Ihre Organisationsgewalt verstehen, dann haben Sie nicht kapiert, was die Organisationsgewalt und die Hoheit dieses Parlaments ist. Denn noch beschließen wir die Gesetze und nicht die Exekutive.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Schlag bei Böckenförde nach!)

Das Wort für die Fraktion der FDP/DVP erteile ich Herrn Abg. Dr. Wetzel.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Sakellariou, ich glaube natürlich schon, dass Sie Anrufe von Unzufriedenen aus der Opposition erhalten.

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD unterhält sich mit Abg. Dr. Nils Schmid SPD und Abg. Thomas Oel mayer GRÜNE.)

Sie hören gerade nicht zu. Herr Sakellariou, ich glaube schon, dass Sie Anrufe von Unzufriedenen erhalten.

Ich gehe nicht davon aus, dass Sie von denjenigen angerufen werden, die sagen: Die Regierung ist auf dem richtigen Weg. Macht weiter so.

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Sollen die Sie an- rufen?)

Zum 1. Januar 2007 wurde ein freier Träger mit den Aufgaben der Bewährungshilfe betraut. Dies wird, wie wir heute gehört haben, immer noch teilweise heftig kritisiert, und zwar völlig zu Unrecht. Es wird gesagt, der Staat ziehe sich aus der Verantwortung zurück, er fühle sich nicht mehr verantwortlich.

(Zuruf von der SPD: Unverantwortlich!)

Unverantwortlich sei das. – Dann wird gesagt, man ziehe sich aus einem Teil der Strafvollstreckung zurück, man gebe die Aufgaben aus der Strafvollstreckung einem privaten Unternehmer, was natürlich, Herr Sakellariou, völlig falsch ist.

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Wir schicken die Rede zu! Kein Problem!)

Auch bisher haben die Bewährungs- und Gerichtshelfer natürlich keine Strafvollstreckungsmaßnahmen verhängt. Das hat immer noch der Richter gemacht.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Der Richter entscheidet darüber, ob eine Bewährung widerrufen wird oder nicht. Das macht auch künftig kein freier Träger, sondern das macht immer noch der Richter. Das sollten Sie einfach zur Kenntnis nehmen, es hier vorne auch sagen und keine Unwahrheiten verbreiten.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Das kann er nicht wissen! Der war noch nie unter Bewährungshilfe! – Gegenruf des Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Das ist wahr!)

Das kann natürlich sein. Ich glaube, dass unser Justizminis ter recht hat. Er hat heute gesagt, es werde für alle hinterher besser sein. So wird es auch kommen.

Bewährungs- und Gerichtshilfe sind und bleiben staatliche Aufgaben, deren Erfüllung in der Verantwortung unseres Lan des bleiben. Die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben bleibt selbstverständlich bei unserem Land. Das Land hat natürlich auch die Fach- und Rechtsaufsicht über die Bewährungshelfer. Darum geht es heute, dass diese Fachaufsicht, diese Kontrolle dem Justizministerium unterstellt wird, dass sie vom Präsidenten des Amtsgerichts Stuttgart bzw. der Präsidenten der Landgerichte weggenommen wird, wo möglicherweise nicht in dem Umfang kontrolliert werden konnte, wo jedenfalls keine allgemeine Kontrolle stattfand, so, wie das künftig der Fall sein wird.

(Zuruf des Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE)

Keine allgemeine Kontrolle, so ist es, ja.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Die sitzen alle in Stuttgart, wenn ich es richtig weiß!)

Die Dienstaufsicht obliegt alleine dem Justizministerium und nicht mehr den Gerichten.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Die Gerichte sind doch vor Ort, dort, wo die Bewährungshelfer sind!)

Nein, nein. Ich meine, die Aufsicht der Bewährungshelfer. Sie bringen ein paar Sachen durcheinander.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Nein, gar nicht!)

Doch, Sie bringen die durcheinander. Weil Sie einfach dagegen sind, bringen Sie eben immer wieder etwas durcheinander.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Ruhe bewahren! – Heiterkeit – Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Wir bringen Sie offenbar durcheinander!)

Vorher ging es darum, dass wir Bürokratieabbau nachweisen sollten. Herr Kluck hat ein Beispiel genannt.

(Zuruf von der FDP/DVP: Zwei!)

Zwei Beispiele.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Drei! – Zuruf des Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE)

Herr Oelmayer, hier nenne ich das Gesetz, das Sie heute vor sich haben, als drittes Beispiel: Abbau von Bürokratie durch Überprüfung der Bewährungshelfer nicht mehr durch die einzelnen Richter und durch die Landgerichte, sondern ausschließlich durch das Justizministerium. Zum Bürokratieabbau bei den einzelnen Gerichten kommt es durch die konzentrierte Wahrnehmung durch das Justizministerium.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Knüppel aus dem Sack geholt! – Heiterkeit des Abg. Siegfried Leh- mann GRÜNE)

Sehen Sie, das ist schon das dritte Beispiel.

Es werden Verordnungsermächtigungen zur Einführung der Pauschalentschädigung für ehrenamtliche Bewährungshelfer sowie zur Neuregelung der Dienststellenstruktur geschaffen. Wenn Sie das Ehrenamt doch so hochhalten, wieso sind Sie dann dagegen, dass Bewährungshelfer ehrenamtlich tätig sind? Das wundert mich auch.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Sehr gutes Argu- ment!)