b) Trifft es zu, dass sich das Land mit 2,5 Millionen € am Bau der B-3-Ortsumfahrung Schallstadt (mit Gesamtkosten von 4,7 Millionen €) beteiligt, und, wenn ja, aus welchem Grund beteiligt sich das Land mit mehr als der Hälfte der Kosten an einem Bundesstraßenbauprojekt?
Liebe Kollegin Mielich, Ihre Anfrage an die Landesregierung beantworte ich im Namen der Landesregierung von BadenWürttemberg wie folgt:
Eine ganz einfache Antwort gibt es auf die Frage unter Buchstabe a: Der Begriff „Bundesstraße“ sagt ja schon, wer die Baulast für diese Straße trägt, nämlich der Bund. Das gilt auch für die Ortsumfahrung Schallstadt im Zuge der B 3. Also, die Baulast liegt beim Bund.
Zu Buchstabe b darf ich zunächst einmal auf unsere Antwort auf Ihre Kleine Anfrage Drucksache 14/787 vom 12. Januar 2007 verweisen. Da haben wir die Fragen, die Sie heute wieder stellen, eigentlich schon beantwortet.
Nach heutigem Kenntnisstand dürfte die Größenordnung der von Ihnen genannten Kosten in etwa zutreffend sein. Der vom Land zu tragende Anteil kann aber erst nach Abschluss der Untersuchungen, die das Regierungspräsidium Freiburg derzeit durchführt, exakt beziffert werden.
Für eine Kostenbeteiligung des Landes an der Ortsumfahrung von Schallstadt im Zuge der B 3 sprechen im Wesentlichen folgende Gründe:
Der erste Grund lautet: Das Land steht im Wort, das bisher vertretene Konzept der gerechten Verkehrsverteilung, zu dessen Kernstücken sowohl der zweistreifige Ausbau der L 125 durch das sogenannte Schneckental als auch die Ortsumfahrung von Schallstadt gehören, umzusetzen. Dieses Konzept ist die Folge des massiven Widerstands der Raumschaft gegen die aus fachlicher Sicht eigentlich sinnvolle Verlegung der B 3 in das Schneckental.
Die gefundene Lösung gewährleistet nach Ansicht der Landesregierung die für alle Betroffenen geringstmögliche Belas tung und eine relativ gleichmäßige Verkehrsverteilung, aber auch eine Verringerung der Verkehrsfolgen für alle Betroffenen in der Raumschaft.
Der zweite Grund, weshalb sich das Land an den Kosten einer Bundesmaßnahme beteiligt, lautet: Durch die Ortsumfahrung von Schallstadt wird langfristig der dreistreifige Ausbau der L 125 im Schneckental entbehrlich. Dieser Ausbau würde voll zulasten des Landes gehen. Die Kosten für den ansons ten erforderlichen dreistreifigen Ausbau wären für das Land nach heutigem Kenntnisstand erheblich höher als der voraussichtliche Kostenbeitrag des Landes an der Ortsumfahrung von Schallstadt im Zuge der B 3.
Mit dem Bau der Ortsumfahrung wird sowohl der Ortskern von Schallstadt vom Verkehr entlastet als auch der Verkehr auf der L 125 nicht über Gebühr zunehmen, und das Land kann außerdem bei dieser Lösung noch Geld einsparen. Allein diese Vorteile rechtfertigen es, dass das Land den eingeschlagenen Weg weiter verfolgt.
Herr Staatssekretär Köberle, Sie haben sich ja jetzt bei Ihrer Antwort auf die Mündliche Anfrage auch auf die Antwort auf meine Kleine Anfrage bezogen. Mit meiner Mündlichen Anfrage bitte ich um eine Konkretisierung der Sachverhalte, zu denen Sie anlässlich der Kleinen Anfrage im Januar keine Antwort geben konnten.
Für mich ist nach wie vor nicht klar, auf welcher Rechtsgrundlage die Entscheidung getroffen worden ist, dass das Land mehr als die Hälfte der Kosten trägt. Es ist ja keine geringfügige Beteiligung, sondern es sind mehr als 50 %. Ich hätte gern noch einmal eine konkrete Antwort, was der Hintergrund dafür ist, dass sich das Land in dieser Höhe am Ausbau der B 3 beteiligt, und auf welcher Rechtsgrundlage das passiert.
Zunächst ist es dem Land nicht verboten, sich an einer Bundesmaßnahme zu beteiligen, wenn dies zum Vorteil des Landes ist. Wenn der Bund sagt, er baue die B 3 nicht aus und weise sie im Bundesverkehrswegeplan schon gar nicht aus – eine Ausweisung wäre die Voraussetzung, dass der Bund eine Finanzierung eingehen kann; Sie wissen, dass die B 3 im Bundesverkehrswegeplan nicht mehr vorkommt; im letzten war sie in den Weiteren Bedarf eingruppiert, und beim aktuellen Bundesverkehrswegeplan fiel das Projekt heraus –, dann bleibt für das Land eigentlich zunächst
einmal nur eine Lösungsmöglichkeit, nämlich den Verkehrsanfall in dieser Raumschaft auf Landesstraßen zu bewältigen. Das würde nicht einen zweistreifigen, sondern einen drei streifigen Ausbau der Straße durch das Schneckental bedeuten. Vielleicht möchten Sie sich dafür einsetzen; dann müssten wir eine weitere Spur anbauen.
Wir können als Land aber natürlich genauso wenig ignorieren, dass jeden Tag an die 30 000 Fahrzeuge durch diese Raumschaft fahren. Also müssen wir ein Verkehrskonzept entwickeln.
So kam es zu der Vereinbarung mit dem Bund. Der Bund steigt nicht ganz aus, anerkennt ein Stück weit, dass er hier in der Verantwortung steht, und das Land leistet dann die ergänzende Finanzierung. Das ist – ich habe es vorhin gerade dargestellt – für das Land aber immer noch günstiger, als wenn wir sagen würden, die B 3 interessiere uns nicht, gehe uns nichts an, und das Verkehrsproblem dann zu 100 % auf der L 125 lösen müssten.
Ich glaube, in der schwierigen Gemengelage, die wir in dieser Raumschaft haben – Sie leben ja mittendrin; Sie wissen ja, wie die Interessen aufeinanderprallen –, ist es in vielen, vielen Gesprächen, Verhandlungen und Konzeptionsentwürfen gelungen, die Belastung, die dieses Verkehrsaufkommen in dieser Raumschaft mit sich bringt, einigermaßen gerecht zu verteilen: auf der einen Seite die B 3, auf der anderen Seite die L 125 einschließlich der Umfahrung von Schallstadt.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, auch eine andere als die jetzt vorgeschlagene Trasse bei der Umfahrung von Schallstadt untersuchen zu lassen, die weniger in das Rebland einschneidet und bei der man, wenn man sie näher zur Bahn legt, den Schallschutz optimieren könnte und damit rechtlich und tatsächlich die Durchsetzbarkeit verbessern könnte, und sind Sie ferner bereit, die daraus entstehenden Kosten einer solchen Trasse auch zu ermitteln?
Lieber Kollege Fleischer, bei jeder Straßenplanung oder, besser gesagt, bei fast allen Straßenplanungen gibt es einen schwierigen Abwägungsprozess, der vor allem im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ganz konkret werden muss. Da geht es um die Frage, welche Lösung verkehrstechnisch sinnvoll ist. Da geht es um die Frage, wie man Belastungen, die fast jede neue Straßenbaumaßnahme mit sich bringt – Belastungen für Menschen, aber auch Belastungen für Umwelt und Natur –, so weit wie möglich minimieren kann, und es geht um die Frage, was finanzierbar ist.
Das ist Aufgabe des Planfeststellungsverfahrens, und ich gehe davon aus, dass wir hier genau so verfahren, wie wir es bei anderen, ähnlich schwierigen Projekten tun, nämlich alle denkbaren Lösungsvarianten genau zu untersuchen, und zwar unter den Aspekten, die ich gerade angesprochen habe, sowie weiteren Aspekten. So werden selbstverständlich auch Aus
wirkungen auf das außerordentlich wertvolle Rebland geprüft. Ich glaube, jede Flasche Wein, die in Baden-Württemberg nicht mehr produziert werden kann und dem Land damit verloren geht, ist ein kleines Problem, um das wir uns kümmern müssen.
In der Kompromissfindung lässt sich das letztlich nicht ganz vermeiden, aber es wird ein Thema der Planfeststellung sein, wie wir die Auswirkungen auf Mensch und Natur so gering wie möglich halten können.
Aber trotzdem: Das Problem, das natürlich auch negative Auswirkungen für die Bevölkerung hat, nämlich die Belastungen durch den Verkehr, muss gelöst werden, und die Frage ist, wie wir es lösen können.
Also, lieber Kollege, Sie rennen offene Türen ein, und wir sind in Kontakt mit dem Regierungspräsidium. Da wird dann natürlich auch untersucht, wie sich das Ganze finanzieren lässt, um so viel Rebland wie möglich zu schonen.
Herr Köberle, ich höre mit Freuden, dass da noch nicht alle Türen zu sind, sondern dass die Türen offensichtlich sehr weit geöffnet sind. Sie haben eben gesagt, es gehe darum, eine Lösung zu finden, die in der Region auch akzeptiert wird. Nun wissen Sie sicherlich auch, dass der Lösungsvorschlag, der jetzt vorliegt, zumindest von der Bevölkerung in Schallstadt überhaupt nicht akzeptiert wird.
Was sagen Sie dazu? Gehen Sie noch einmal auf die Bevölkerung und auf die Gemeinde Schallstadt zu, indem Sie noch einmal in das offene Verfahren eintreten und alternative Planungen noch mit bedenken, oder ist das jetzt eigentlich schon passiert?
Ich muss im Unterschied zu Ihnen feststellen – das kann ich feststellen, weil ich sehr viele Gespräche in der Raumschaft, aber auch hier in Stuttgart mit Menschen aus der Region geführt habe –, dass es in Schallstadt selbst und auch in der Umgebung von Schallstadt unterschiedliche Meinungen gibt.
Es wäre relativ einfach, wenn die Raumschaft mit einer Stimme reden würde, aber aufgrund unterschiedlicher Betroffenheit ist das eben nicht möglich. Dann ist das Land gefordert, irgendwann zu einem Schlusspunkt zu kommen und eine Lösungskonzeption auf den Tisch zu legen.
Wenn Sie die von mir in der Beantwortung der Frage des Kollegen Fleischer geäußerte Offenheit im Planfeststellungsverfahren so verstehen wollen, dass wir den Kompromiss, der nach vielen Jahren erreicht wurde, wieder völlig aufknüpfen und dann am Ende zu überhaupt keiner Lösung kommen – das wäre nämlich die Folge –, dann hätten Sie die Bereitschaft zur Offenheit überinterpretiert. Ich meine Offenheit im Rahmen dieses Kompromissmodells der Verkehrsverteilung auf den zwei Straßenästen südlich von Schallstadt, B 3 und L 125. Da müssen wir zu einer verteilten Last kommen. Sonst wäre die jetzt ausgebaute L 125 sehr schnell überbelastet, wenn wir nicht gleichzeitig an der B 3 arbeiten würden.
Aber wie im engeren Sinn Schallstadt umfahren wird, das ist das Thema eines Abwägungsprozesses im Rahmen der Planfeststellung.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. H a n s G e o r g J u n g i n g e r S P D – B a u d e s B r a n i c h t u n n e l s i n S c h r i e s h e i m ; Z u s a g e v o n S o n d e r m i t t e l n