Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 14/2350. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen.
Wer dem Ersten Abschnitt zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Ersten Abschnitt einstimmig zugestimmt.
Wer dem Zweiten Abschnitt zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Damit einstimmig so beschlossen.
Wer dem Dritten Abschnitt zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit einstimmig so beschlossen.
Wer dem Vierten Abschnitt zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig so beschlossen.
Wer dem Fünften Abschnitt zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Fünften Abschnitt einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (Ausführungsgesetz zum Glücks- spielstaatsvertrag)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, der möge sich bitte erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt und Tagesordnungspunkt 2 erledigt.
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Mi nisteriums für Arbeit und Soziales – Novellierung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) – Drucksache 14/1507
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als der Landtag im Sommer des letzten Jahres zum „Tag behinderter Menschen“ eingeladen hat, war das Interesse der Betroffenen und ihrer Verbände sowie auch der Abgeordneten, muss ich sagen, groß. Die Diskussionen waren konstruktiv, engagiert und zielgerichtet.
Es wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund der demografischen Entwicklung, aber auch aus Gründen einer modernen Bürger- und Menschenrechtspolitik eine ambitionierte Behindertenpolitik des Landes erforderlich sei. Damit wurde die Erwartung verbunden, dass sich auch etwas tut, z. B. dass das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz novelliert wird, weil es sich als zahnloser Tiger erwiesen hat.
Alle Abgeordneten würdigten das Engagement der Betroffenen als Experten in eigener Sache und sagten Unterstützung zu. Aber, meine Damen und Herren, getan hat sich nichts.
Wir fragen uns natürlich schon: Welchen Sinn machen solche Veranstaltungen, bei denen Abgeordnete mit Betroffenen diskutieren, wenn daraus für die Arbeit im Parlament keine Konsequenzen erfolgen?
Wenn ich das Argument höre, dass die Regierungsfraktionen auf die Anhörung und einen Entwurf der Regierung warteten, so halte ich das für eine Selbstentmachtung des Parlaments und einen zumindest fragwürdigen parlamentarischen Stil. Mit ebendiesem Argument wurden unser Antrag und die Durchführung einer öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss abgelehnt. Damit wollten die Regierungsfraktionen das Thema geräuschlos erledigen. Wir machen da natürlich nicht mit.
Wir sehen uns auch den Anliegen und den konstruktiven Vorschlägen der Betroffenen, ihrer Verbände und Angehörigen
verpflichtet. Darum ist dieser Antrag, auch wenn er bereits im Juli 2007 eingebracht wurde, so aktuell wie eh und je.
Natürlich wissen wir auch, dass Gesetze allein die Situation der Betroffenen nicht umfassend verbessern können. Aber sie sind die Leitplanken auf dem Weg zu dem Ziel „Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung“.