Protokoll der Sitzung vom 28.02.2008

Gerade in diesem Bereich – Herr Kollege Knapp, das ist auch von Ihnen bestätigt worden – leistet das Land einen gewaltigen Beitrag. Ich weise auf das Zentrum für Erneuerbare Ener gien in Zusammenarbeit und Kooperation mit dem entsprechenden Lehrstuhl und Institut in Karlsruhe hin, und ich erin

nere ebenso an den Vortrag, den wir kürzlich im Umweltausschuss über „Oberflächennahe Geothermie“ gehört haben. Wenn man im Bereich der Tiefengeothermie etwas Analoges erreichen könnte, wäre das ein großer Fortschritt. Es gibt auch private Firmen wie etwa das Unternehmen Dr. Herrenknecht – dort waren wir unlängst mit dem Wirtschaftsminister zu Besuch –, das hier ebenfalls Forschung betreibt.

Meine Damen und Herren, wir alle wissen, Herr Knapp, dass der Bund entsprechende Absicherungsmöglichkeiten ab dem Jahr 2008 schaffen möchte. Wir als FDP können das natürlich nur unterstützen. Leider ist der Bund offensichtlich noch nicht so weit – wohl auch, weil diese Möglichkeiten nicht ganz einfach darstellbar sind.

Ich will in diesem Zusammenhang noch auf etwas hinweisen, was ich kürzlich gelesen habe: Es sind auch Änderungen im Bundesberggesetz erforderlich; als Stichworte nenne ich die Mehrfachnutzung in verschiedenen Tiefenschichten sowie das Fehlen einer gesetzlichen Festlegung von geeigneten Bemessungskriterien zur Festlegung der Ausdehnung des Feldes.

Ich denke, das Land Baden-Württemberg gibt derzeit gute Anreize. Die Beteiligung mit 1 Million € für eine Ausfallbürgschaft ist ein erheblicher Anreiz, der auch in Neuried angeboten wurde. Ich glaube, es ist derzeit sinnvoll, die Erfahrungen dieses Projekts auszuwerten und zu nutzen. Bis dahin, denke ich, müsste auch der Bund mit seinem Förderprogramm so weit sein, sodass wir uns im Zuge der nächsten Haushaltsberatungen sowie natürlich auch im Ausschuss nochmals der Frage der Förderung der Tiefengeothermie widmen sollten.

Ich komme nun konkret zu den beiden Anträgen. Ich habe das Projekt in Neuried mit Kollegen von Anfang an begleitet und unterstützt. Ich bin auch fortlaufend in Gesprächen mit den dortigen Verantwortlichen.

Das, was der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Herr Untersteller, begehrt, wurde den Antragstellern bei diesem Projekt schon vom Land als eine der Varianten vorgeschlagen. Es war aber offensichtlich für die vorhandene Konstellation nicht passend. Das heißt, bei dem Vorschlag, den Sie hier bringen, handelt es sich keineswegs um ein Allheilmittel. Deswegen können wir diesem Antrag so nicht zustimmen. Wir werden das im Ausschuss beraten. Denn mit dem, was Sie vorschlagen, wäre Neuried keinesfalls gedient – ganz im Gegenteil –, weil denen eine einmalige Bürgschaft mehr nützt. Das heißt insgesamt, wir brauchen flexible Fördermöglichkeiten, die an die jeweiligen Projekte angepasst werden müssen.

Zum Antrag der SPD: Grundsätzlich wird die Finanzierung der Tiefengeothermie aus Sicht der Banken als – das ist Bankersprache – nicht bankfähig angesehen, selbst wenn das Land die Bürgschaft von 1 Million € übernimmt,

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Null Risi- ko!)

weil es sich bei den Finanzierungen der Risiken um zweistellige Millionenbeträge handelt.

Dabei ist – wie ich auch aus Gesprächen weiß, Herr Knapp – dann auch nicht zielführend, wenn die Einzelbürgschaft von 1 Million € auf 2,5 Millionen € erhöht wird, wie Sie das wollen. Es wäre nicht zielführend.

Deswegen möchte ich noch einmal betonen: Es ist wichtig, dass wir die fortlaufenden Ergebnisse von Neuried abwarten. Ich selbst werde den Kontakt halten. Wir gehen auch mit unserem Arbeitskreis im April nach Neuried.

Es ist auch wichtig, dass wir die Entwicklungen im Jahr 2008 beobachten, wenn die Fördermodalitäten des Bundes klar sind. Ich bin sicher, wir werden dann gemeinsam nachhaltige Möglichkeiten für die bestmögliche Förderung der Tiefengeothermie schaffen. Insgesamt finde ich auch gut, dass das Land Baden-Württemberg im Bundesrat einen Antrag zum EEG eingebracht hat.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Frau Ministerin Gönner.

(Abg. Katrin Altpeter SPD: Jetzt aber zügig! – Abg. Thomas Knapp SPD: In den Ausschuss! – Abg. Ka- trin Altpeter SPD: Zügig in den Ausschuss, meine ich!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal hat sich Baden-Württemberg für das Jahr 2020 einen Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von 20 % zum Ziel gesetzt. Um diese Zielmarke zu erreichen, müssen wir in der Diskussion über die Frage, was an etablierten Technologien wie Biomasse, Wasser- und Windkraft möglich ist, hinaus denken.

Die Tiefengeothermie ist weiterhin eine ernst zu nehmende Option. Wir können – ich glaube, dass wir auch darauf hinweisen sollten – bereits einen konkreten Erfolg nachweisen: In Baden-Württemberg wird mit dem Geothermiekraftwerk in Bruchsal eine der ersten dieser Stromerzeugungsanlagen in Betrieb gehen.

(Abg. Thomas Knapp SPD: 550 kW!)

Lieber Herr Knapp, natürlich: 550 kW. Viele Dinge haben klein begonnen. Auch das, was Sie sonst immer großartig propagieren, hat deutlich kleiner begonnen als das, was heute auf dem Markt ist. Insofern, finde ich, gehört es auch dazu, zu sagen: Klein beginnen, um dann auch weiter voranzukommen.

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Small is beauti- ful!)

Wir wissen, dass es deutlich einfacher ist, von Klein zu Groß zu kommen, auch was Großanlagentechnik angeht, als von Groß zu Klein zu kommen. Aber das ist wieder ein anderes Thema.

Bruchsal ist das dritte Tiefengeothermiekraftwerk in Deutschland nach Neustadt-Glewe und Landau. Wir erhoffen uns, dass ein funktionierendes Kraftwerk in Bruchsal ein Stück Vertrauen in die Realisierbarkeit von Geothermievorhaben im Oberrheingraben und auch anderswo herstellt. Das Thema Vertrauen ist bei der Tiefengeothermie ganz wichtig; das wurde auch in den vorherigen Reden deutlich.

Bei der Stromgewinnung, meine sehr geehrten Damen und Herren, wurden in den letzten Jahren allerdings auch viele Hoffnungen auf einen schnellen Einsatz und im Übrigen auch auf Lösungen von der Stange geweckt. Mehrere Projektideen im Oberrheingraben wurden der Öffentlichkeit vorgestellt. Es hat sich dann jedoch jeweils gezeigt, dass für alle Projekte erhebliche Voruntersuchungen durchzuführen und Entwicklungsarbeiten zu leisten sind. Projektentwickler sowie Inves toren müssen bereit sein, ein nicht genau abschätzbares Bohrrisiko zu tragen.

Um dort Projekte zu unterstützen, hat das Land eine Risikoabsicherung von 1 Million € für diese Projekte angeboten. Allerdings gehört zur Wahrheit auch, dass in unserem Haus in diesen drei Jahren genau ein Förderantrag einging. Dies zeigt, dass sich die im Antrag genannte Größenordnung von 30 Vorhaben, die durch das Land abgesichert werden sollten, auch mittelfristig nicht abzeichnet. Die Frage war dabei nicht, ob zu wenig Geld vorhanden ist. Vielmehr lautete die Frage schlicht: Wie weit kommen wir bei entsprechenden Projektentwicklungen?

Intensive Verhandlungen unter Einbeziehung von Versicherungen haben bisher auch im Fall des bekannten Projekts noch nicht zum Durchbruch geführt. Die Risiken sind erheblich.

Herr Untersteller – Herr Schätzle hat es bereits angekündigt; Herr Ehret hat ebenfalls darauf hingewiesen –, wir sind als Land bei der Frage „Setzen wir die 1 Million € zur Risikoabdeckung ein, oder setzen wir sie auch für Versicherung ein?“ bereits heute flexibel. Wir sind bei dieser Frage ganz bewusst offen und frei, damit diejenigen, die bereit sind, das Risiko zu tragen, für sich entscheiden können: Machen wir das eine, oder machen wir das andere? Deswegen bedarf es in diesem Punkt keiner Aufforderung an die Landesregierung, weil wir schon heute – auch über die Einrichtung des betreffenden Haushaltstitels – diese Flexibilität haben und diese auch ganz bewusst angeboten haben. Denn uns geht es darum, zu realisieren, zu zeigen, dass wir bereit sind, den Weg mitzugehen und eine entsprechende Unterstützung zu leisten.

Wir haben uns für diesen Weg – insbesondere auch was die Frage betrifft, ob man hier auch Risiken bündeln kann, indem mehrere Projekte über verschiedene Regionen hinweg zusammenkommen, damit auch eine Streuung des Risikos gegeben ist – auch beim Bundesumweltministerium eingesetzt.

Das gilt auch für die Frage einer Förderung auf Bundesebene. Auf Bundesebene gibt es zwei Möglichkeiten. Die eine ist die derzeit anstehende Diskussion über die Fortschreibung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Herr Untersteller, ich nehme zur Kenntnis, dass Sie hinsichtlich dieser Antwort eine Frage haben. Ich kann aber auch sagen, dass die Landesregierung nach Abstimmung zwischen mehreren Ministerien bei der Antragstellung im Bundesrat sehr einheitlich vorgegangen ist.

(Zuruf des Abg. Franz Untersteller GRÜNE)

Das ist ja in Ordnung. Ich habe es jetzt sehr freundlich zu Ihnen gesagt. Wir haben gemeinsam Anträge gestellt.

Wir verbuchen es für uns als einen Erfolg, dass es immerhin gelungen ist, die Einspeisevergütung bei der Tiefengeother

mie nicht an der Größe der Anlagen auszurichten. Vielmehr erhalten wir einheitlich 16 Cent. Das ist ein erster Schritt.

Klar ist, dass wir bei zwei Punkten nicht erfolgreich waren – das gilt aber für beide Ministerien –, nämlich zum einen, dass Frühstarter einen höheren Anteil bekommen, und zum anderen, dass die Degression dort nicht angewandt wird. Das sind zwei Anträge, für die wir im Bundesrat keine Mehrheit bekommen haben, obwohl das Land Baden-Württemberg dort einheitlich abgestimmt hat.

Der zweite Punkt, bei dem wir allerdings erfolgreich waren, ist, dass wir bei der Kraft-Wärme-Kopplung – auch das ist gerade bei der Geothermie interessant – eine Erhöhung von 2 auf 3 Cent vorgenommen haben, sodass wir in der Kopplung – KWK-Stromgewinnung, EEG plus KWK – auf 19 Cent kommen.

Wir haben darüber hinaus bei der Frage „Was kann eine Förderung von Bundesseite sein?“ darum gebeten, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau darüber nachdenkt, auch eine Bohrrisikoabsicherung anzubieten. Sie hat dies jetzt in ihr Portfolio aufgenommen. Das Prozedere im Gesamten ist allerdings noch offen. Wir stehen hier in einem direkten Kontakt mit der KfW und sind verhalten optimistisch, dass es hier auch eine entsprechende Unterstützung geben wird.

Über Risiken will ich jetzt auch in Anbetracht der Zeit nicht mehr viel sagen; das haben meine Vorredner bereits getan.

Festzuhalten bleibt, dass die Tiefengeothermie in ihrer Entwicklung noch in den Kinderschuhen steckt. Wir benötigen eine Forschung, die uns Schritt für Schritt voranbringt. Hier werden wir nicht nur mit der Einrichtung eines Lehrstuhls, sondern auch mit der Einrichtung eines Instituts für Tiefengeo thermie ein Zeichen setzen.

Für die Praxisanbindung benötigen wir aber vor allem auch einen längeren Atem. Wir dürfen keine „Alles oder nichts“Taktik verfolgen und auch keine Versprechungen in dem Sinn abgeben: Übermorgen wird das alles funktionieren. Wir sind dort noch am Anfang und müssen darauf achten, dass wir bei der Weiterentwicklung dabei sind.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die SPD-Fraktion hat darum gebeten, den Antrag Drucksache 14/1594 zur weiteren Beratung an den zuständigen Umweltausschuss zu überweisen. – Gegen die Überweisung erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 7 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Große Anfrage der Fraktion der SPD und Antwort der Landesregierung – Beziehungen zwischen Bund und Ländern in der Lebensmittelüberwachung und Umsetzung des Zehnpunkteprogramms des Bundeslandwirtschaftsminis ters von 2005 – Drucksache 14/1561

Hierzu rufe ich den Antrag der Fraktion der SPD – Beziehungen zwischen Bund und Ländern in der Lebensmittelüberwachung und Umsetzung des Zehnpunkteprogramms des Bundeslandwirtschaftsministers von 2005 –, Drucksache 14/2420, mit auf.

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Besprechung der Großen Anfrage fünf Minuten je Fraktion, für das Schlusswort fünf Minuten.

Das Wort erteile ich Frau Abg. Kipfer für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, der Minis ter kommt noch, denn das ist ein Thema, das ihn ursächlich angeht. Ich kann ihn noch nicht ausfindig machen.

Anlass unserer Großen Anfrage war eine Ansammlung von größeren und kleineren Lebensmittelskandalen im Bundesgebiet und in Baden-Württemberg in den Jahren 2005, 2006 und 2007; Sie erinnern sich sicherlich. In mindestens sieben verschiedenen Fällen, vornehmlich in Bayern, wurde Ekelfleisch umdeklariert, umgepackt und quer durch die Republik verkauft. Es wurde sogenanntes Kategorie-3-Material, also praktisch Schlachtabfälle, die für den Verzehr nicht zugelassen sind, gesetzeswidrig verarbeitet und vermarktet. Das waren unhaltbare Zustände. Das fanden wir alle.