Dieter Ehret
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Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Ich werde meine Rede zu diesem durch aus wichtigen Thema Ökokonto zu Protokoll geben. (Siehe Erklärung zu Protokoll am Schluss des Tagesordnungspunkts.)
Die FDP/DVP denkt ökologisch. Wir werden dieser Ökokon to-Verordnung sehr gern zustimmen, weil allein schon die Ein richtung des Ökokontos für alle Beteiligten sehr sinnvoll ist. Diese Verordnung gibt gute Instrumente für den Umwelt schutz an die Hand.
Ich danke Ihnen, Frau Ministerin, und dem Ministerium für die gute Vorlage. Ich danke auch den Kolleginnen und Kolle gen, die ob der Wichtigkeit des Themas so lange ausgeharrt haben.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Her ren! Das Ökokonto ist insgesamt eine gute Sache für alle Be teiligten. Das Ökokonto, das der Verrechnung von vorab durchgeführten Kompensationsmaßnahmen über die nachträg liche Zuordnung zu Eingriffen dient, ist ein wirksames Hilfs instrument zur erleichterten Abarbeitung der Vorschriften der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, aber auch zur Ver fahrensvereinfachung und -beschleunigung sowie zur Flexi bilisierung. Damit besteht die Möglichkeit, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ohne Bezug zu ei nem konkreten Eingriff durchzuführen, diese auf dem Öko konto gutzuschreiben und später beim Vollzug eines Eingriffs als Kompensationsmaßnahme anerkennen zu lassen.
Hieraus ergeben sich im Einzelnen in der Praxis viele Vortei le:
Erstens: eine erhebliche Erleichterung bei der Bereitstellung von Kompensationsflächen und -maßnahmen im konkreten Planungsverfahren.
Zweitens: die Verkürzung von Planungszeiträumen, da eine zeitaufwendige Suche nach Kompensationsmaßnahmen weit gehend entfällt.
Drittens: eine Verringerung von Umsetzungsdefiziten durch eine vorzeitige Durchführung der Maßnahmen bzw. Siche rung der Flächenverfügbarkeit.
Viertens: Vorteile für die Natur und die Landschaft, da ohne Zeitdruck geeignete (Ökokonto-)Maßnahmen durchgeführt werden können, die zum Zeitpunkt der Anrechnung eine größere naturschutzfachliche Wertigkeit erreicht haben und entsprechend höher – das heißt flächensparender – angerech net werden können.
Fünftens: eine verbesserte Abstimmung mit anderen Raum nutzungsansprüchen und eine Verringerung von Nutzungs konflikten, da Ausgleichsflächen planerisch im Rahmen eines Ökokontos frühzeitig in ein räumliches Gesamtkonzept ein gebunden werden können.
Sechstens ergibt sich schließlich die Möglichkeit für Land nutzer, durch den Handel mit Ökokontoflächen bzw. Öko punkten gegebenenfalls zusätzliches Einkommen zu erzielen.
Dies hatten wir zum Teil schon bisher. Neu ist aber, dass wir jetzt einen konkreten Katalog haben, den wir Planern und Um
weltbehörden an die Hand geben können. Die Verfahren wer den übersichtlicher und effektiver. Genehmigungsverfahren werden verkürzt. Bürokratie wird abgebaut, und gleichzeitig wird der Naturschutz gestärkt. Der Personalbedarf wird eher geringer; neue Aufgaben können angegangen werden.
Erfreulich ist, dass in die umfangreiche Liste der Maßnahmen erstmals die Pflege von Streuobstwiesen aufgenommen wur de, wie wir es als FDP/DVP-Fraktion gefordert haben. Für Baden-Württemberg ist dies von besonderer Bedeutung: Nir gendwo sonst gibt es eine solche Artenvielfalt wie in diesen landschaftsprägenden Gebieten, die so typisch für Baden und Württemberg sind.
Wir stärken mit dieser Verordnung auch die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Naturschützer. Durch die Handelbarkeit der Ausgleichsflächen entstehen nicht nur mehr neue Naturschutz flächen, sondern es entsteht auch ein Anreiz, früher Maßnah men zu ergreifen, und es entsteht die Möglichkeit, dass die im Naturschutz Tätigen neue Finanzierungsquellen erschließen. Ich denke dabei auch an die Angelvereine, die neue Biotope anlegen wollen.
Ebenso wichtig ist für uns, dass alle Maßnahmen auf freiwil liger Basis vorgenommen werden können.
Die Verordnung wurde von MLR und UVM mit großer Trans parenz und nach intensiven Gesprächen mit den beteiligten Verbänden erarbeitet. Trotzdem wollen wir die Maßnahmen liste nicht als abschließend betrachten. Wichtig ist, dass das Verfahren jetzt begonnen werden kann.
Wir betreten mit dieser Verordnung in vielen Bereichen Neu land. Wir beweisen aber auch wieder, dass das Land BadenWürttemberg nicht nur im Bereich der Wirtschaft, der Bildung und der Wissenschaft bundesweit an vorderster Stelle aller Bundesländer steht. Baden-Württemberg zählt nicht nur zu den innovativsten Bundesländern, sondern steht auch mit den Leistungen für den Naturschutz in der Bundesrepublik an füh render Stelle.
Jetzt setzen wir noch ein entscheidendes Pfund für den Natur schutz und für das Ehrenamt obendrauf. Wichtig ist, dass wir jetzt beginnen und die Verordnung zügig umsetzen. Wir wer den Erfahrungen sammeln und bei Bedarf nachsteuern.
Die Maßnahmen müssen jetzt anlaufen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landwirtschaftsminister hat uns heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aus Sicht der FDP/DVP-Frakti on längst überfällig war. Die lange Verfahrensdauer war je doch begründet. Denn in diesem Fall waren wirklich eine Viel zahl von Verhandlungen mit allen Beteiligten erforderlich. Letztlich denken wir, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Belange aller Betroffenen aufgreift.
Bereits in der Koalitionsvereinbarung zur 14. Legislaturperi ode haben wir zusammen mit der CDU festgelegt, dass das Vermessungsgesetz mit dem Ziel weiterentwickelt werden soll, den Erfordernissen der wirtschaftlichen und strukturel len Entwicklung gerecht werden zu können. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich feststellen, dass dies ein wesentli ches Anliegen der FDP/DVP-Fraktion war.
Sie wissen, dass die Fachaufsicht über die Vermessungsver waltung damals vom FDP-geführten Wirtschaftsministerium ausgeübt wurde. Durch die Zusammenlegung der Vermes sungsverwaltung mit der dem MLR zugeordneten Flurneu ordnungsverwaltung sind im Rahmen der Verwaltungsreform Synergieeffekte entstanden, welche bei der Vermessungsver waltung viele Kapazitäten frei werden ließen. Dies ist übri gens ein Beispiel dafür, dass die Verwaltungsreform in die sem Bereich sehr erfolgreich war. Wir waren uns aber auch einig, dass diese frei gewordenen Kapazitäten nicht für zu sätzliche Vermessungsleistungen bei den Landratsämtern ein gesetzt werden sollten.
Meine Damen und Herren, ich erinnere daran, dass bereits im Zuge der Verwaltungsstrukturreform im Vermessungsgesetz erstmals die Erhöhung des Privatisierungsanteils – des Anteils der ÖbV – gesetzlich vorgegeben wurde. Eine gleichlautende Regelung finden wir übrigens auch in § 102 der Gemeinde ordnung und sinngemäß auch im Gemeindewirtschaftsgesetz.
Gleichzeitig wurden im Zuge der Verwaltungsstrukturreform wesentliche Teile der Sonderverwaltungen in die unteren Ver waltungsbehörden integriert. Ziel war gerade für die Vermes sungsverwaltung nicht nur eine weitgehende Übertragung von staatlichen Aufgaben an die ÖbV mit dem positiven Effekt ei nes Bürokratieabbaus durch Deregulierung, sondern auch – den Hinweis auf die Abmarkungspflicht haben wir gerade ge hört – eine Kostenersparnis für die Bürger, die durch die Neu regelung bei der Abmarkung entsteht.
Ich will hinzufügen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Sicher kann man in den Ausschüssen darüber reden. Aber wenn man den Rechtsfrieden in Gefahr sehen sollte, dann, denke ich, hat jeder der beteiligten Anlieger die Möglichkeit, sein Grund stück – ob dieses nun in der freien Flur oder im überplanten Bereich liegt – abmarken zu lassen.
Ein weiteres Ziel war die Sicherstellung einer landesweit flä chendeckenden Versorgung mit hoheitlichen Vermessungs dienstleistungen durch die ÖbV. Das ist natürlich – Herr Kol lege Klein hat es gerade gesagt – auch eine Verpflichtung für die öffentlich bestellten Vermesser.
Gleichzeitig sollten aber auch die unteren Verwaltungsbehör den in die Lage versetzt werden, das vorhandene Fachperso nal qualitätsorientiert in anderen Bereichen einzusetzen. Als Beispiele nenne ich die Mithilfe bei den EU-Förderanträgen oder den Flurneuordnungsverfahren. Gerade diese Flurneu ordnungsverfahren – das ist eben auch schon angeklungen – dauern mitunter über zehn Jahre. Das ist einfach viel zu lang.
Die Landesregierung hat mit den kommunalen Landesverbän den damals entsprechende Vereinbarungen geschlossen. Kon kret wurde der ÖbV-Anteil an den Liegenschaftsvermessun gen auf 80 % festgelegt. Diese Zielvorgabe wurde einver nehmlich und freiwillig getroffen.
Ziel der Verwaltungsstrukturreform war aber die genannte Pri vatisierung der staatlichen Aufgabe und die Reduzierung der staatlichen Vermessungsarbeiten. 20 % der Aufgaben wurden zur Sicherstellung des Erhalts der Fachkompetenz der Ver messungsverwaltung und der Ausbildung des Berufsnach wuchses als erforderlich und ausreichend betrachtet.
Trotz der freiwilligen Zielvereinbarungen mit den Landkrei sen ist der ÖbV-Anteil, der im Jahr 2005 bei etwa 50 % gele gen hatte, leider nicht überall gestiegen. Deshalb ist die ge setzliche Festschreibung für uns trotz der seit Langem vorlie genden Vereinbarungen unumgänglich.
Ich denke, dass inzwischen auch die Landkreise und die grö ßeren Kommunen, die noch selbst Vermessungen durchfüh ren, dies nachvollziehen können.
Durch die jetzt vorliegenden Aufgabenzuweisungen haben wir klare gesetzliche Zuständigkeiten. Wir reduzieren gleichzei tig Bürokratie und Aufgaben und stärken das Selbstbestim mungsrecht der Bürger durch den Verzicht auf die öffentlichrechtliche Abmarkungspflicht.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses können mir bestäti gen, welche Schwierigkeiten die Bürger mit der Vermessung von Grundstücksgrenzen haben. Wir haben einige Fälle, die sich noch in der Warteschleife befinden. Wenn für wenige Quadratmeter riesige Gebühren gefordert werden, gehen die Bürger natürlich auf die Barrikaden, und zwar zu Recht. Wir haben einige Positionen, bei denen wir uns noch einmal zu sammensetzen und verträgliche Lösungen suchen müssen.
Im Namen der FDP/DVP-Landtagsfraktion bedanke ich mich bei Ihnen, Herr Minister Köberle, und Ihrem Ministerium für den vorliegenden Gesetzentwurf. Er enthält unsere gemeinsa men Festlegungen aus der Koalitionsvereinbarung. Er ist ein weiterer Beitrag zur Entbürokratisierung und zu einem schlan ken und trotzdem starken Staat.
Wir nehmen sehr wohl zur Kenntnis, dass der Privatisierungs anteil nicht sofort 80 % betragen kann. Er wird stetig steigen, und diese Marke wird in einigen Jahren erreicht werden kön nen. Auch hier gilt: Der Weg ist das Ziel.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Entsprechend der Wichtigkeit des Gesetzes ha ben wir sowohl im Ausschuss als auch im Plenum sehr aus führlich darüber diskutiert. In Anbetracht der fortgeschritte nen Zeit werde ich mich nicht zu den Änderungsanträgen äu ßern. Wir werden ihnen nicht zustimmen. In der Argumenta tion folge ich dem Kollegen Scheuermann.
Ich möchte die wesentlichen Punkte des Gesetzes kurz zusam menfassen. Als Ziel hatten wir eine Optimierung der Len kungswirkung. Dieses Ziel wurde insbesondere auch im Be reich der Wirtschaft erreicht. Die Möglichkeit, einen Ökobo nus in Höhe von bis zu 25 % zu erhalten, schafft für die Un ternehmen einen Anreiz, in Umwelttechnik und ökologische Maßnahmen zu investieren und damit die Höhe des Wasser pfennigs selbst unmittelbar zu beeinflussen. Dies halte ich für einen sehr guten und nachhaltigen Ansatz. Dies zeigt auch, wie Ökologie und Ökonomie sinnvoll verknüpft werden kön nen.
Des Weiteren hat ein guter ökologischer Zustand der Gewäs ser und des Allgemeinguts Wasser für uns oberste Priorität. Das neue Gesetz bringt Rechtssicherheit. Wir wissen auch, dass es sehr hohe Forderungen der Wirtschaft befriedet. Es entsteht eine Haushaltssicherheit durch Einnahmen nach Ge setzesbeschluss in Höhe von etwa 70 Millionen € für ökolo gisch sinnvolle und auch von Ihnen, Frau Dr. Splett, nicht be strittene Maßnahmen des Landes. Wir werden keine Mehrbe lastung für private Haushalte haben. Ein Vierpersonenhaus halt zahlt etwa 10 € pro Jahr.
Durch Erhöhung der Bagatellgrenzen erfolgt eine Vereinfa chung des Gesetzes und ergibt sich eine gewisse Entbürokra tisierung. Das ist uns auch wichtig.
Auch hinsichtlich der Nutzung des Oberflächenwassers ent steht eine Entbürokratisierung. Denn es besteht nur noch ei ne Gebühr. Wir unterstützen die Landwirtschaft, weil der Was serpfennig bei Beregnung wegfällt.
Die Wasserrahmenrichtlinie der EU fordert eine Finanzierung von Wasserschutzmaßnahmen und zwingt zum Handeln. Wir folgen dem. Das heißt, Frau Dr. Splett, die Ausgaben werden dadurch in Zukunft steigen. Das wissen wir alle. Wir haben schon bisher das Entgelt für die Maßnahmen, die Sie fordern, verwendet.
Deshalb ist Ihre Forderung, eine Zweckbindung der Einnah men aus dem Wasserpfennig zwingend im Gesetz festzu schreiben, überflüssig, weil die Ausgaben für die Maßnahmen, die wir teilweise aufoktroyiert bekommen, die wir aber auch mittragen, weit höher sind als die Einnahmen aus dem Was serpfennig. Die Realisierung Ihrer Forderung nach einer wei teren Erhöhung des Wasserpfennigs – das ist im Ausschuss ausführlich behandelt worden – würde rechtliche Unsicher heiten mit sich bringen.
Meine Damen und Herren, Fazit: Gewässergüte und Grund wasser sind für uns ein sehr hohes Gut. Wir alle miteinander müssen dieses Gut weiterhin bestmöglich schützen und die Ressourcen schonen. Ich denke, wir sind europaweit auf ei nem guten Weg.
Darüber hinaus werden wir im Parlament künftig dennoch weiter zu diskutieren haben, wie wir unser wichtigstes und im Grunde billigstes Lebensmittel, das Wasser, weiter schützen können. Wir werden beispielsweise nicht nur im europäischen Rahmen über die Wasserrahmenrichtlinie zu diskutieren ha ben. Wichtig sind uns auch regionale Ansätze wie die verstärk te Verwendung und Vorbehandlung der Gülle aus der Land wirtschaft in Biogasanlagen oder eine Förderung der Mecha nisierung im Sinne der Ökologie. Dies werden Themen sein, die wir gemeinsam weiterverfolgen.
Die FDP/DVP-Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzent wurf zustimmen.
Eines noch, weil Sie, Frau Dr. Splett, vorhin Nitrat in Sanie rungsgebieten angesprochen haben. Wir haben in meiner Hei matgemeinde einen Sanierungsgebietsversuch gemacht. Wir haben festgestellt, dass die Landwirtschaft sehr gut mitgespielt hat.
Wichtig ist – das wissen Sie auch –, dass es sich um einen sehr langwierigen Prozess handelt. Insofern muss man etwas Ge duld haben.
Es dauert eben 10, 15 oder 20 Jahre, bis sich der Nitratgehalt im Grundwasser verringert hat. Insofern muss ich der Land wirtschaft auch ein Kompliment machen. Sie hat hier sehr gut mitgespielt. Die Landwirte wissen mittlerweile, dass sie auch betriebswirtschaftlich in vernünftiger Weise düngen müssen. Nur diejenigen, die in vernünftiger Weise düngen und Dün gepläne haben und nach Bodenproben genau wissen, was der Boden braucht, können heute im Wettbewerb der Landwirt schaft noch bestehen. Insofern hat auch in diesem Bereich ein Umdenken stattgefunden.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch die FDP/DVP-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf. Herr Kollege Scheuermann, wir sehen den Gesetzentwurf ge nauso wie Sie als ein gutes Instrument an. Er ist auch ein Bei spiel dafür, dass Ökologie und Ökonomie einander nicht wi dersprechen, sondern sich sogar ergänzen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – Frau Ministerin Gön ner hat es schon angesprochen – wird ein Element der Koali tionsvereinbarung mit unserem Koalitionspartner erfüllt. Wir haben damals festgelegt, die Kriterien des sogenannten Was serpfennigs und die Lenkungswirkung der Abgabe zu über prüfen und sie gegebenenfalls zu optimieren. Der Wasserpfen nig wurde im Jahr 1988 eingeführt. Er diente der Entschädi gung der Landwirte in Baden-Württemberg. Die Landwirte wurden dafür entschädigt, dass sie sich insbesondere in Was serschutzgebieten beim Düngen beschränken.
Herr Scheuermann, Sie wissen noch – mir hat das mein Be rater, Herr Berberich, so aufgeschrieben und mitgeteilt –: Die FDP/DVP-Fraktion hat sich damals gegen die Einführung des Wasserpfennigs ausgesprochen, weil auch Zweifel hinsicht lich der Lenkungswirkung bestanden und man vorrangig das Verursacherprinzip anwenden wollte.
Zumindest beim privaten Verbraucher kann man die Len kungswirkung auch heute noch hinterfragen. Denn ein Vier personenhaushalt wird mit ca. 10 € pro Jahr belastet, und da rüber macht sich niemand Gedanken. Nur über die Senkung des Wasserverbrauchs kann man gewisse Einsparungen errei chen. Der Verbraucher macht sich kaum Gedanken über die Auswirkungen der Art der Wasserbereitstellung und hat ei gentlich auch keine Möglichkeit, Einfluss darauf zu nehmen.
Anders sieht es im Bereich der Wirtschaft aus. Dort werden jetzt neue sinnvolle Instrumente der Lenkung eingeführt. Da rauf komme ich später noch zu sprechen.
Das ist die eine Seite, die anfangs wirklich von einer gewis sen Skepsis geprägt war.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, auf der ande ren Seite muss man ganz klar positiv herausstellen, dass mit den bisherigen Einnahmen wichtige Impulse, und zwar so
wohl in der Landwirtschaft als auch zur Bewirtschaftung der Gewässer, gegeben werden konnten. Hinzu kommt, dass Ein nahmen von über 80 Millionen € jährlich bei der derzeitigen Haushaltslage für das Land kein Pappenstiel sind. Diese Ein nahmen werden jetzt um ca. 10 Millionen € reduziert.
Das Wasserentnahmeentgelt wird zwischenzeitlich in 11 von 16 Bundesländern erhoben. Auch in anderen europäischen Ländern, z. B. in Frankreich und in Großbritannien, gibt es entsprechende Regelungen. Dennoch erheben unsere Nach barbundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern keine derartige Gebühr. Nordrhein-Westfalen – zumindest gilt dies bis morgen oder übermorgen – wollte sie bis 2018 abschaffen.
Die EU ist z. B. mit ihrem Bodenschutzgesetz nicht weiterge kommen. Auf diesem Gebiet sprechen gute Gründe für Rege lungen auf nationaler Ebene. Beim Wasserschutz hingegen halten wir aus Wettbewerbsgründen eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung, am besten europaweit unter Berücksichti gung des Verursacherprinzips, für geboten. Dabei unterstützt die FDP/DVP-Landtagsfraktion ausdrücklich die Bestrebun gen der EU, für öffentliche Güter wie Wasser marktwirtschaft liche Instrumente einzusetzen, indem für sie ein Preis ange setzt wird.
Meine Damen und Herren, zu dem vorliegenden Gesetzent wurf hat nicht nur die Koalitionsvereinbarung, sondern haben auch Gerichtsentscheidungen geführt. So greift der Gesetz entwurf auch die Rechtsprechung der Vergangenheit auf, in der die Argumentation der FDP regelmäßig bestätigt wurde. Der Gesetzentwurf schafft mehr Rechtssicherheit. Mit der Ein führung von Bagatellgrenzen trägt er auch dazu bei, dass die Verfahren vereinfacht werden und damit Bürokratie abgebaut wird.
Landwirtschaft, Gärtnereien und Forstwirtschaft profitieren durch den Wegfall des Wasserpfennigs bei Beregnungen, die mehr und mehr Bedeutung finden.
Die Möglichkeit eines Ökobonus von bis zu 25 % schafft für die Unternehmen einen Anreiz, in Umwelttechnik und in öko logische Maßnahmen zu investieren und damit die Höhe des Wasserpfennigs selbst unmittelbar zu beeinflussen. Gerade das halte ich für einen sehr guten und nachhaltigen Ansatz.
Die Landesregierung hat sich im Rahmen der Anhörung in tensiv mit den Belangen aller Betroffenen auseinandergesetzt. Wir haben im Vorfeld den Regierungsentwurf ausführlich be raten. Für diese Möglichkeit bedanke ich mich bei Ihnen, Frau Ministerin Gönner, und bei Ihrem Ministerium sehr herzlich. Die Zusammenarbeit hat sehr gut funktioniert.
Der Gesetzentwurf ist unter Berücksichtigung der derzeitigen Haushaltslage, aber auch aus unserer Verpflichtung heraus, al les dafür zu tun, dass unser Grundwasser bestmöglich ge schützt wird, eine gelungene Arbeit.
Darüber hinaus werden wir im Parlament künftig weiter zu diskutieren haben, wie wir unser wichtigstes und im Grunde billigstes Lebensmittel, das Wasser, weiter schützen können. Wir werden nicht nur im europäischen Rahmen über die Was
serrahmenrichtlinie zu diskutieren haben. Auch regionale An sätze wie z. B. die verstärkte Verwendung und Vorbehandlung der Gülle aus der Landwirtschaft in Biogasanlagen oder eine Förderung der Mechanisierung im Sinne der Ökologie wer den Themen sein, die wir gemeinsam weiterverfolgen.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Tierschutz hat für uns, für die FDP auf Bundes- und auf Landesebene, seit Jahren eine zentrale Bedeutung und einen hohen politischen Stellenwert. So wurde auf Initiative der FDP der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Die FDP hat über Jahre hinweg beharrlich für dieses zentrale An liegen gekämpft.
Wir in Baden-Württemberg waren mit der Aufnahme des Tier schutzes in die Landesverfassung in den Neunzigerjahren Vor reiter bei der Verbesserung des Tierschutzes in der Bundesre publik. Auch in Zukunft wird die FDP/DVP-Landtagsfrakti on konsequent für eine Verbesserung des Tierschutzes eintre ten. Wir werden dieses sensible Thema natürlich im Auge be halten.
Für mich und für uns ist klar: Versuche mit Tieren dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn die Forschung nachweislich keine andere Möglichkeit hat, Ergebnisse zu erzielen, die ge mäß Tierschutzgesetz – ich zitiere – „für wesentliche Bedürf nisse von Mensch und Tier... von hervorragender Bedeutung“ sind. Konkret – das ist meine Interpretation – soll uns die For schung Ergebnisse liefern, die der Vorbeugung und Heilung von Krankheiten bei uns Menschen dienen sollen, die aber auch einen Fortschritt in der Tiermedizin bringen sollen und somit den Tieren selbst zugutekommen.
Meine Damen und Herren, genauso wichtig ist es mir, festzu stellen, dass der Tierschutz und das Thema Tierversuche nicht auf das Land Baden-Württemberg und den Bund beschränkt werden können. Deshalb haben wir Regelungen, die EU-weit verbindlich sind. Dazu stehen wir und werden sie natürlich – Kollege Rombach hat es gesagt – umsetzen, und zwar 1 : 1. Alleingänge machen insbesondere beim Tierschutz keinen Sinn.
Der Beschluss des Ministerrats ist eindeutig; er ist in der Stel lungnahme zum Antrag Drucksache 14/4342 aufgeführt. Wir meinen, dass die Richtlinie, die unmittelbar vor der Verab schiedung steht – Frau Rastätter, da diese neue EU-Richtlinie sehr bald kommen wird, macht es keinen Sinn, sich hier über weitere Änderungswünsche Gedanken zu machen –, einen Kompromiss darstellt, um EU-weit einen hohen Schutzstan
dard bei Tierversuchen bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Belange der Forschung zu etablieren.
Wichtig ist uns – das haben wir auch besprochen –, grundsätz lich dafür zu sorgen, dass es keine Parallelforschung gibt, und zwar sowohl im In- als auch im Ausland – was auch zu prü fen ist –, um zu gewährleisten – das ist unser Wille –, dass so wenige Versuche wie nötig an Tieren durchgeführt werden.
Meine Damen und Herren, Deutschland hat derzeit eines der weltweit strengsten und weitreichendsten Tierschutzgesetze. Um für einen Tierversuch eine Genehmigung zu erhalten, muss der Antragsteller darlegen, weshalb das angestrebte Ziel nur mit einem Tierversuch zu erreichen ist, und nachweisen, dass keinerlei Alternativmethoden zur Verfügung stehen. Nie mand darf einem Tier ohne hinreichenden Grund in einem Tierversuch Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Tier schutzkommissionen, Tierschutzbeauftragte oder Veterinär ämter begleiten und kontrollieren die tierexperimentelle For schung, und zwar umfassend.
Gleichwohl steht für uns als FDP/DVP-Landtagsfraktion die Verringerung der Anzahl von Tierversuchen in Baden-Würt temberg im Mittelpunkt unserer Bemühungen.
Diese Ziele sollen durch den verstärkten Einsatz von Alterna tiv- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen erreicht wer den. Solche Methoden werden vom Land Baden-Württemberg gezielt gefördert. Beispielsweise wurde an der Universität Konstanz die bundesweit erste Professur zur Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen eingerich tet. Dies wird auch in anderen Bundesländern anerkennend zur Kenntnis genommen. So wird von der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag anlässlich einer gleichlau tenden Plenardebatte zu Tierversuchen unter Hinweis auf den vom Land Baden-Württemberg eingesetzten Förderpreis für alternative Forschung an Universitäten ausgeführt – ich zitie re –:
Baden-Württemberg hat vorhandene Informationen und vorhandene Gelder rechtzeitig genutzt.
Meine Damen und Herren, das Lob von der anderen Seite freut uns natürlich. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion wird wei terhin mit der von ihr mitgetragenen Landesregierung für ei nen umfassenden Tierschutz hier in Baden-Württemberg ein treten. Dies gilt nicht nur für die Reduzierung von Tierversu chen. Wir wollen einen umfassenden Tierschutz als Bestand teil unserer natürlichen Lebensgrundlage.
Alle Tiere genießen den Schutz unserer Verfassung, und da zu zähle ich auch die Haustiere, die Tiere in Käfighaltung bis hin zu den Versuchstieren.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hochwasserschutz nicht nur hier, sondern auch dort, wo die betroffenen Men schen leben – darin sind wir uns alle einig –, ist eine Dauer aufgabe, gerade auch im Hinblick auf den Klimawandel. Herr Kollege Kaufmann, allerdings habe ich, was den Klimawan
del angeht, eine andere Sichtweise. Man weiß, die Klimaex perten sagen, es wird mehr punktuelle Hochwasser geben, so dass man vor Ort punktuelle Maßnahmen treffen muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird uns alle hier im Landtag auch das Thema „Integriertes Rheinprogramm“ noch Jahre beschäf tigen. Kollege Jägel hat gerade auch zu der Dammsanierung ausführlich dargelegt, welche Maßnahmen getroffen und wel che Investitionen getätigt worden sind. Dies alles ist in den Stellungnahmen zu den Anträgen sehr ausführlich dargelegt. Ich bin sicher, Frau Ministerin Gönner wird nachher noch da rauf eingehen.
Deshalb möchte ich selbst beim Thema Hochwasserschutz nicht die finanziellen Gesichtspunkte wiederholen, die die Kollegen genannt haben, sondern die technischen und ökolo gischen Aspekte beleuchten. Dies tue ich – das sage ich sehr deutlich – gerade deshalb, weil ich mich aufgrund meiner per sönlichen Erfahrungen schon sehr lange damit befasse: seit 1989 als Gemeinderat einer betroffenen Gemeinde und seit 2000 als Vorsitzender der „Bürgerinitiative Wyhl/Weisweil Polder – so nitt“. Dieses „so nitt“ zeigt deutlich, dass wir für einen Polderbau sind, aber in einer anderen Weise.
Zuvor möchte ich mich wie die Kollegen auch persönlich so wie im Namen der ganzen FDP/DVP-Fraktion klar zum Hoch wasserschutz, zum Schutz der Menschen bekennen. Wir wol len Schäden verhindern. Aber klar ist: Der Hochwasserschutz muss ökologisch verträglich sein. Denn nur ökologisch ver träglicher Hochwasserschutz ist erstens ökonomisch und zwei tens auch nachhaltig.
Wir stehen auch zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, wohl wissend – Herr Kollege Jägel, Sie haben recht –, dass dies gerade in den Zeiten schwieriger Haushalte eine große fi nanzielle Herausforderung bedeutet. Aber die Rückführung der Gewässer in einen möglichst naturgemäßen Zustand ist nicht nur Umwelt- und Naturschutz, sondern auch guter Hoch wasserschutz.
Uns muss – das möchte ich ins Gedächtnis zurückrufen – in der gesamten Diskussion über den Hochwasserschutz auch bewusst sein, dass es beim Hochwasserschutz keine absolute Sicherheit gibt – diese Diskussionen haben wir mit dem frü heren Umweltminister Müller sehr häufig geführt – und dass die Maßnahmen maximal auf einen Schutz gegen ein 200-jähr liches Hochwasser ausgerichtet sein können.
Wichtig ist der FDP/DVP-Landtagsfraktion auch, dass die be troffenen Regionen von Anfang an in den Verfahren beteiligt werden und dass ihre Sorgen und Vorschläge ernst genommen werden. Es muss auch gewährleistet sein, dass kein Raum überlastet wird.
Nun liegen die Meinungen über ökologische Verträglichkeit gerade beim IRP sehr weit auseinander. Dies gilt vor allem in den Räumen südlich des Polders Altenheim.
In einer Pressemeldung haben Sie, Frau Ministerin Gönner, Verständnis dafür gezeigt – ich zitiere –, „dass die mit dem Bau von Hochwasserschutzprojekten verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft in der Bevölkerung nicht immer oh
ne Auseinandersetzungen ablaufen“, und haben erklärt, dass Sie versuchen wollen, die Menschen zu überzeugen. Das freut mich. Ich kann Ihnen versichern: Die Betroffenen sind jeder zeit für alle Diskussionen offen, und die Betroffenen zeigen auch Verantwortung für die unterliegenden Rheingemeinden.
Aus meiner Sicht wäre es aber wichtig, dass Sie, Frau Minis terin Gönner, mit dem Umweltausschuss in die Region kom men. Ich hoffe, dass Sie, Herr Bauer – der Termin ist von Ih nen, Herr Bauer, zugesagt worden –, mit Frau Dr. Dahlbender in unsere Region kommen.
Im Gegensatz zu Ihnen aber, Frau Gönner, sehe ich schon, dass es Alternativen zu den Planungen des Landes gibt.
Man muss wissen, worin die Hauptbedenken der Betroffenen bestehen. Sie haben nicht vor allem Angst vor nassen Kellern oder vor Malaria. Die Hauptbedenken der Betroffenen bezie hen sich vielmehr auf einen Waldumbau. Die frühere Sprach regelung war, man wolle den Wald gewöhnen. Die Landes forstverwaltung und sämtliche führenden Förster haben ge sagt, der Wald lasse sich nicht gewöhnen.
Nun will man den Wald umbauen. Wir hatten vor wenigen Wochen den Leitenden Forstdirektor unseres Landratsamts in unserer Heimatgemeinde, als es um den Forsteinrichtungsplan gegangen ist. Ich habe ihn konkret gefragt, wie er zu diesem Waldumbau stehe. Er sagte ganz eindeutig, er glaube nicht da ran. Auch viele Biologen bezweifeln, dass der Waldumbau funktioniert. Wenn man weiß, wie wertvoll diese Ökosyste me des Rheinwalds in der Rheinniederung sind – sie sind ein erheblicher Klimafaktor –, dann muss man den Menschen na türlich zugestehen, dass sie diesen wichtigen Klimafaktor er halten wollen.
Wir wissen, die Franzosen haben ein Anrecht auf eine Was serkraftnutzung. Diese ist ökologisch sinnvoll. Das Anrecht der Franzosen beträgt 1 550 m3 pro Sekunde. Deshalb beste hen Bedenken, dass wir für den Umbau, also für die Nassaue, nicht genügend Wasser haben, dass aber das zugeführte Was ser für die Trockenaue dann doch zu viel ist. Man befürchtet, dass hier Steppen entstehen.
Wir halten es für wichtig, dass wir als Gewöhnungsmaßnah me eine erweiterte ökologische Schlutenlösung bringen. Es gibt den Fachbegriff Wechselwasserstandsauen. Sehr wichtig für die Dynamik ist das Entschlammen der alten Rheinauen wie bei der Revitalisierung des Taubergießen. Frau Gönner, darin sind wir uns einig. Das haben wir auch miteinander be sichtigt. Dort haben wir viele positive Anregungen gegeben. Das ist genau in unserem Sinn. Ich denke, wenn wir diese Lö sungen für unsere Polder miteinander erreichen, dann können wir gemeinsam etwas für die Region tun.
Das Dilemma ist – dafür kann die Landesregierung nichts –, dass allein der Parameter Stau volumen aus unserer Sicht nicht ausreicht. Wir müssen dort gemeinsam Lösungen finden. Ich möchte die Kolleginnen und
Kollegen noch einmal eindringlich bitten. Ich habe in den letz ten vier Jahren oft angeboten, Ihnen die Vorschläge und Pro bleme in den betroffenen Regionen vorzustellen. Nehmen Sie die guten Vorschläge vor Ort auch ernst. Gehen Sie mit uns hinaus. Vielleicht finden wir miteinander einen Kompromiss für einen ökologisch verträglichen Hochwasserschutz.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich hoffe, Sie sind heute bei mir nicht allzu streng mit der Redezeit. Angesichts der vielen Herausforderungen
werde ich sonst wohl mit meinen vielen Punkten nicht durchkommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wo ist Herr Kollege Knapp? Herr Kollege Knapp, ich muss Sie enttäuschen. Sie kommen leider zu spät. Bereits auf einer Großdemonstration im vergangenen Jahr gegen das Kernkraftwerk Fessenheim hat mir ein Kreistagskollege der Grünen einen Aufnahmeantrag übergeben.
Ich will dazusagen: Die FDP im Landkreis Emmendingen hat eine lose Verbindung mit den Grünen. Ich habe den Antrag aber dennoch abgelehnt, denn ich bin durch und durch ein Liberaler und werde es auch bleiben.
Ich will dazu aber auch sehr offen sagen, dass ich mich in einer äußerst liberalen Fraktion befinde. Sonst wäre ich wohl auch nicht mehr hier. Diese Fraktion lässt Andersdenkende zu
und strengt nicht gleich Parteiausschlussverfahren an. Ich weiß – das weißt du auch –, dass es auch in eurer Partei, insbesondere bei den Europaabgeordneten, viele gibt, die für eine Laufzeitverlängerung sind.
So viel dazu.
Lieber Herr Kollege Scheuermann, das Thema Kernkraft ist angesprochen worden. Bei diesem Thema sind wir beide uns nicht einig. Wir sind uns aber ansonsten, wenn ich die letzten vier Jahre Revue passieren lasse, bei fast allen umweltpolitischen Themen einig gewesen. Genauso wie Sie habe ich damals zum Thema CO2-Ausstoß sehr deutliche Worte gefunden, ebenso wie zum Thema Windkraft. Das ist damals auch durch die Presse gegangen. Ich will es sehr deutlich sagen: Es gibt in unserer Fraktion kaum Widerspruch in Bezug auf Veränderungen, die auch ich beim Thema Windkraft als zwingend nötig erachte.
Wir lehnen sie nicht ab. Die FDP/DVP hat Neuerungen beim Thema Windkraft noch nie abgelehnt, und das gilt auch für den Minister. Ganz im Gegenteil: Der Minister leistet hier Vorarbeit. Gemeinsam gehen wir auf die Regionalverbände zu.
Damit auch das einmal klar und deutlich gesagt wird: Die Initiative zu diesen Arbeitskreisen ist vom Landtagsabgeordneten Ehret – wenn auch als Regionalratsmitglied in Südbaden – gekommen, und das ist aufgegriffen worden. Auch ich schätze den Arbeitskreis, der im Ministerium gegründet wurde. Dieser Arbeitskreis ist für mich ein guter Fortschritt.
Was ich aber sagen will: Für mich – das gilt auch für einen Großteil meiner Fraktion – ist ganz klar: Es gibt kein Entweder-oder zwischen Wirtschaft und Umweltschutz. Für uns sind ökonomische, ökologische und soziale Belange gleichberechtigt.
Ich werde auch weiterhin – wenn Sie schon Presseberichte zitieren, dann dürfen Sie auch dies anführen – in der FDP für diese Balance zwischen Ökologie, Ökonomie und sozialem Miteinander kämpfen.
Ich werde die Entwicklungen in Berlin sehr genau beobachten, und ich hoffe und bin guter Dinge. Ich bin mit Umweltpolitikern und Wirtschaftspolitikern gleichermaßen im Gespräch. Es ist noch nichts entschieden; da wird sich noch einiges tun.
Natürlich bringen die ökologischen Herausforderungen für unsere Wirtschaft gewaltige Chancen mit sich. Wir sehen in der führenden Stellung der baden-württembergischen Wirtschaft, gerade in der Umwelttechnologie, ein bedeutendes wirtschaftliches Potenzial für die Zukunft.
Den Vorsprung unseres Landes, der durch hohe Standards und durch große Forschungs- und Entwicklungsleistungen an Hochschulen und Unternehmen geschaffen wurde, gilt es weiter auszubauen. Dafür müssen wir aber die Rahmenbedingungen für die Vermarktung von Umwelttechnologien und für deren Weiterentwicklung sowie für Forschung und Lehre kontinuierlich verbessern.
Frau Kollegin Splett, selbstverständlich wird Baden-Würt temberg weiterhin seinen Beitrag zum globalen Klimaschutz leisten, und zwar nicht nur durch den Export von Umwelttechnologien; auch bei den öffentlichen und privaten Haushalten und im Verkehr kann noch viel für die Umwelt getan werden.
Beim Neubau von Wohngebäuden und bei der Sanierung von Altbeständen lässt sich beweisen, dass sich innovativer Umweltschutz auch rechnet.
Noch eine Anmerkung zu dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das ich maßgeblich für unsere Fraktion mit erarbeitet habe und das auch sehr gut ist: Wir haben von Anfang an gefordert, die Liegenschaften des Landes, die nicht Wohngebäude sind, in einem Stufenplan zur Sanierung vorzubereiten, Analysen zu machen und finanzielle Mittel einzustellen – nur damit das auch hier einmal klargestellt ist.
Zu dem innovativen Umweltschutz rechne ich auch die Elektromobilität. Für uns als führendes Forschungs- und Automobilland ist es von besonderer Bedeutung, dass wir uns diesem Thema künftig verstärkt widmen.
Zum Thema Klimaschutz ist schon alles genannt worden: Gebäudesanierung, Energieeffizienz in Industrie, Gewerbe und Haushalt, regenerative Energien. Hierbei halte ich große zentrale Anlagen wie Offshoreparks oder Solaranlagen in der Wüs te und dezentrale Anlagen für gleich wichtig. Der Vorteil der dezentralen Anlagen ist natürlich die Wertschöpfung in den Regionen. Ich habe ja gesagt, gerade im Windbereich müssen wir auch onshore, das heißt hier im Ländle, deutlich vorankommen.
Neben dem Ausbau von erneuerbaren Energien und dem kommunalen Klimaschutz ist uns als FDP/DVP-Fraktion die Ener gieeinsparung in Landesgebäuden von besonderer Wichtigkeit.
Meine Damen und Herren, nur was sich ökologisch rechnet, ist langfristig wirtschaftlich. Vorbeugender Umweltschutz ist preiswerter als die Sanierung von Umweltschäden. Dies gilt nicht nur bei der Luftreinhaltung, sondern auch entscheidend beim Lärmschutz.
Im Zuge der Umgebungslärmrichtlinie wurden die Schallpegel, z. B. in den Ballungsräumen Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim, die Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnlinien und Großflughäfen kartiert. Die Kommunen stellen Lärmaktionspläne auf; das wurde gesagt. Es bedarf sicher einer gro ßen finanziellen Anstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden, um die in diesen Lärmaktionsplänen vorgesehenen Maßnahmen Schritt für Schritt umzusetzen. Besser ist es allerdings, schon bei der Realisierung neuer Projekte große negative Beeinträchtigungen von Mensch und Natur zu vermeiden.
Als Abgeordneter aus Südbaden liegt mir natürlich der Schienenverkehr und hier insbesondere der Ausbau der Rheintalbahn am Herzen, der ökologisch und ökonomisch sehr wichtig ist. Meine Damen und Herren, das dritte und vierte Gleis der Rheintalbahn – das wurde gestern auch schon angesprochen – dürfen nicht nur verkehrsgerecht, sondern müssen auch menschen- und umweltgerecht ausgebaut werden. Das Land unterstützt die berechtigten Forderungen der Region und hat ein sehr gutes finanzielles Angebot der Beteiligung an den Mehrkosten gemacht. Jetzt fordere ich und fordern wir die Bahn und den Bund auf, schnell einzulenken. Diese Forderung habe ich direkt an Herrn Dr. Ramsauer geleitet. Mein herzlicher Dank gilt insbesondere unserem Landesverkehrs- bzw. -innenminister, Herrn Rech.
Der Wirtschaftsminister hat heute Morgen ausführlich über die Steigerung des Einsatzes der Bioenergie, Biomasse geredet. Er hat aber auch über die positiven Effekte der Außenwirtschaftspolitik geredet. Insbesondere die Vermittlung baden-württembergischer Umwelttechnologien ist zu einem Schwerpunkt dieser Politik geworden. Herr Minister, herzlichen Dank dafür.
Ebenso Erfreuliches gibt es aus der Abfallwirtschaft zu berichten. Das wurde auch schon angesprochen.
Dasselbe gilt für das Thema Altlastensanierung. Im Altlastenbereich wurden seit 1988 über 640 Millionen € – das ist eine erstaunliche Summe – investiert. Das hat insgesamt Investitionen von über 850 Millionen € ausgelöst. Das ist ein enormer Betrag.
Ähnliche Beträge wurden in den Bereich Grundwasserschutz investiert. Hier wird uns die Europäische Wasserrahmenrichtlinie in den nächsten Jahrzehnten Investitionen von mehreren Hundert Millionen Euro abverlangen. Das wird für uns sehr schwierig werden. Hier müssen wir Prioritäten setzen.
Jetzt komme ich zum Hochwasserschutz. Das ist ein sehr wichtiges Thema. In den letzten zehn Jahren wurden hierfür über 550 Millionen € bereitgestellt, im Jahr 2009 70 Millionen € für technische Maßnahmen und für naturnahe Gewässerentwicklung, zusätzliche Mittel dann über das ZIP, das Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes, ergänzt durch das Landesinfrastrukturprogramm. In vielen Einzelmaßnahmen wurde der lokale Hochwasserschutz an Neckar und Donau und an den Rheinzuflüssen weiter verbessert. Im Rahmen des IRP wurde mit dem Bau weiterer Hochwasserrückhaltemaßnahmen begonnen.
Wir, die FDP/DVP-Fraktion, sprechen uns weiterhin für große finanzielle Anstrengungen im Hochwasserschutz aus. Doch ich mahne an: Nur ökologisch verträglicher Hochwasserschutz ist ökonomisch und damit auch nachhaltig. Ich habe diese Aussagen von Herrn Dr. Henrichfreise vom Bundesamt für Naturschutz schon oft zitiert,
weil sie meinem Verständnis von Hochwasserschutz völlig entsprechen, und zwar nicht nur aus ökonomischer Sicht, Frau Kollegin Splett, sondern auch hinsichtlich des Klimaschutzes. Das müssen Sie sich einmal deutlich anhören.
In der Frage, was ökologisch verträglicher Hochwasserschutz ist, gehen die Meinungen in der Tat auseinander. Es gibt gerade in der Region Südbaden, die grundsätzlich zum Hochwasserschutz steht, gute Alternativvorschläge. Ich habe schon oft die Umweltpolitiker und die Ministerin eingeladen, zu uns zu kommen. Wir haben Schaugerüste. Wir können Ihnen vor Ort mit Förstern, mit vielen Experten das Programm vorstellen. Dieses Angebot bzw. diese Aufforderung erneuere ich. Ich will aber dazusagen: Es müssen auch die Forstexperten des Landes und der Kreise hinzugezogen werden; denn sie bezweifeln stark den möglichen Umbau des Waldes. Extrembeispiele sind der Polderraum Wyhl/Weisweil und der geplante massive Querdamm im Polderraum Breisach/Burkheim. Hier sind die Anforderungen an einen echten Fließpolder nicht gegeben.
Zum Thema Flächenverbrauch möchte ich nur eines sagen. Das Umweltministerium, das Wirtschaftsministerium und die Regierungspräsidien werben verstärkt für die sinnvolle Innenentwicklung; wir auch. Nur: Wir haben eine differenziertere Position. Aber wir sind uns fraktionsübergreifend darin einig und haben auch jetzt im Haushalt Anreize geschaffen, Innenentwicklung zu forcieren.
Nun zum Thema Wasserpfennig: Im Kapitel 1005 ist beim Wasserentnahmeentgelt eine deutliche Erhöhung zu verzeichnen. Grund ist mit die erhoffte längere Laufzeit des Kraftwerks Neckarwestheim. Meine Damen und Herren, Sie ken
nen meine Einstellung zur Atomkraft. Deshalb werde ich persönlich konsequenterweise der Erzielung von Mehreinnahmen durch längere Laufzeiten von Atomkraftwerken nicht zustimmen. Meine Fraktionskollegen und -kolleginnen tragen diesen Teil mit und werden dem Umwelthaushalt insgesamt zustimmen.
Ich danke der Ministerin und dem Umweltministerium für die stets konstruktive Zusammenarbeit und biete unsererseits weiterhin gute Zusammenarbeit an, auch beim Hochwasserschutz, damit wir gemeinsam nachhaltige und ökologisch verträgliche Lösungen finden. Herr Bauer hat sich ja freundlicherweise bereit erklärt, mit Frau Dr. Dahlbender die Polderräume in Südbaden zu besuchen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Im Umweltbereich ist in Baden-Württemberg in der Vergangenheit viel geschehen; wir haben viel erreicht. Wir als FDP/DVPFraktion werden auch in Zukunft unserer Verantwortung gerecht, Umwelt- und Wirtschaftspolitik gleichberechtigt zu gestalten, und dies trotz der enormen Haushaltszwänge, die in den kommenden Jahren sicher nicht geringer werden. Dies werden wir gemeinsam mit der Landesregierung tun.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP/DVP-Fraktion hat sich in der Vergangenheit sehr intensiv mit den Themen Feinstaub und Luftreinhaltung beschäftigt. Ich verweise dazu auf unsere Große An
frage zum Thema „Maßnahmen gegen Feinstaubbelastung“ sowie auf verschiedene Anfragen der Kollegin Berroth und von mir.
Da wir dieses Thema für sehr wichtig halten, haben wir bewusst darauf verzichtet, unsere eigene Initiative heute anzuhängen. Wir werden diese Initiative im kommenden Jahr an exponierter Stelle auf die Tagesordnung bringen. Daran sind wir interessiert. Dann liegen vielleicht auch noch neue Erfahrungen vor.
Hinsichtlich des Antrags der SPD möchte ich aus unserer Sicht kurz auf die Wirksamkeit der Umweltzonen in unserem Land eingehen. Die FDP steht kleinräumigen Fahrverboten als Instrument zur Feinstaubreduzierung nach wie vor sehr kritisch gegenüber. Ihr Nutzen ist fraglich, und sie treffen auch sozial schwächere Besitzer von älteren Kraftfahrzeugen wie Studenten und ältere Leute. Genau das sind meist die Besitzer älterer Kraftfahrzeuge. Das gilt insbesondere, wenn zukünftig auch die Fahrzeuge mit roter und mit gelber Plakette mit Fahrverboten in den Umweltzonen belegt werden.
Fahrverbote treffen auch Handwerker – das ist vorhin auch bei den Antragstellern angeklungen –, die auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind. Diese Fahrzeuge sind in der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation nicht immer die neuesten Modelle, sondern Fahrzeuge, die oft gar nicht umrüstbar oder nachrüstbar sind. Aus aktuellem Anlass nenne ich auch die Schausteller, welche die zahlreichen Weihnachtsmärkte auch in Umweltzonen bestücken müssen.
Wir halten die von der Großen Koalition in Berlin erlassene Verordnung zur Erreichung der Reduktionsziele einerseits für sehr bürokratisch und andererseits für nicht sonderlich effektiv, auch deshalb, weil sie teilweise Probleme auf angrenzende Kommunen verlagert.
Weit wichtiger sind aus unserer Sicht großräumig wirkende Maßnahmen, die auf europäischer Ebene beschlossen werden und die auch auf europäischer Ebene umzusetzen sind. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil ab dem kommenden Jahr auch kleinere Partikelgrößen bei Feinstäuben in die Grenz wertbetrachtung einfließen werden.
Unsere Hoffnung, Herr Scheuermann – darin sind wir uns einig –, liegt dabei auf den neuen Abgasnormen für Pkws und Lkws. Ich erinnere an die Debatte über das Thema CO2-Ausstoß, bei der wir unsere Position sehr deutlich dargestellt haben und bei der wir die Automobilbauer aufgefordert haben, im Interesse der Sicherung der Arbeitsplätze in Baden-Würt temberg und in der Bundesrepublik, aber auch im Interesse der Umwelt umweltfreundliche Autos zu produzieren. Ich denke, es hat sich auch ein Erfolg eingestellt. Die Automobilbauer haben sehr schnell reagiert und werden hier mit Sicherheit im eigenen Interesse weiter daran arbeiten.
An den Umweltzonen ist sicher positiv zu bewerten, dass sie teilweise zur Erneuerung der Fahrzeugflotte oder zum Einbau von Partikelfiltern beigetragen haben. Aber aus unserer Sicht ist dies leider in zu wenigen Fällen passiert. Der Vorteil dieser Umrüstung ist, dass sie nicht nur in den Umweltzonen, sondern überall einen positiven Beitrag erbringt.
Wir hoffen natürlich, dass sich mit zunehmender Erneuerung des Fahrzeugbestands zeigen wird, inwieweit die Überschreitung der Grenzwerte von Dauer ist. Deshalb halten wir gemeinsam mit Ihnen, Frau Gönner, mit dem Umweltministerium, die Verlängerung der Fristen für absolut notwendig und auch für sinnvoll.
Für einen weiteren gewichtigen Beitrag halten wir, dass das Land auch mit dem Programm zur Elektromobilität einen ordentlichen Beitrag dazu leisten wird, um umweltfreundliche Mobilität mit baden-württembergischem Know-how zu fördern. Bis sich diese Erfolge einstellen, wird es natürlich Zeit brauchen.
Für die FDP/DVP-Fraktion möchte ich noch einen anderen Aspekt ansprechen. Umweltfreundlich hinsichtlich des CO2Ausstoßes und der Feinstaubbelastung sind auch die Maßnahmen, die dafür sorgen, dass ein besserer Verkehrsfluss entsteht und es damit zu weniger Staus kommt. Daher ist für meine Fraktion die schnelle Realisierung sowohl von Baden 21 als auch von Stuttgart 21 zur Entlastung des Verkehrsträgers Straße absolut notwendig,
ebenso wie ein Ausbauprogramm Südwest, vor allem jedoch im Bereich der Straßensanierung und nicht im Bereich der Neutrassierung. Das sage ich in aller Deutlichkeit.
Die Verträglichkeit für Mensch und Umwelt ist für mich bei allen Projekten eine selbstverständliche Forderung, insbesondere auch bei dem Projekt Baden 21. Ich muss hier deutlich sagen, dass die bisherigen Planungen der Bahn keinesfalls menschen- und umweltverträglich sind.
Meine Damen und Herren, zum Antrag der Grünen bin ich mit den Ausführungen des Umweltministeriums darin einig, dass derzeit kein Bedarf besteht, Luftreinhaltepläne und Aktionspläne wegen zusätzlicher Anlagen anzupassen, da eine Genehmigung nur bei nachgewiesener Unbedenklichkeit erfolgt. Die Einhaltung der Grenzwerte muss natürlich regelmäßig überprüft werden, und entsprechende Maßnahmen sind zu treffen.
Die Verbesserung der Luftqualität kann dabei durch lokale oder regionale Maßnahmen, je nach Projekt, erfolgen. Dies wird aber bereits bisher vom Umweltministerium und von den nachgeordneten Behörden so praktiziert. Deshalb werden wir Ihrer Forderung, Frau Kollegin Splett, nicht zustimmen. Wir werden jedoch gemeinsam mit dem Umweltministerium die weitere Entwicklung verfolgen und, falls notwendig, Initiativen ergreifen; denn wir tragen Sorge für die Luftqualität.
Selbstverständlich unterstützen wir die Landesregierung stets bei ihrem Einsatz für eine EU-rechtskonforme Ausgestaltung des Immissionsschutzrechts.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Bayer hat gesagt, er sei Schwarz wälder. Aber auch wir aus dem Rheintal und viele andere Menschen machen sehr gern Urlaub im Schwarzwald. Warum? Es ist eine herrliche Landschaft. Es gibt unterschiedliche Regionen. Unseren Schwarzwald zeichnet der Wechsel von urbanem Leben und beschaulichen Idyllen aus, und zwar vom Norden bis zum Süden. Deshalb ist es ein logischer Schritt – Kollegin Fauser hat dies auch unterstützt – der Landkreise Calw, Freudenstadt, Rastatt, des Ortenaukreises und des Stadtkreises Baden-Baden, an dem Bundeswettbewerb „Idee.Natur“ teilzunehmen.
Wir haben es gehört: Der Wettbewerb ist abgeschlossen. Unter 60 Teilnehmern praktisch ins Finale zu kommen ist ein sehr großer Erfolg für die Schwarzwaldkreise.
Wir sind uns auch darin einig – das haben wir hier gehört –, dass sowohl die Konzeption als auch die Durchführung der Bewerbung insgesamt positiv zu bewerten sind. Wir wissen, die Schiedskommission hat sich leider für ein bayerisches Vorhaben entschieden. Das ist für die dortige Natur natürlich gut, aber wir wissen – da sind wir uns mit dem Landwirtschaftsminister einig –, dass auch der Nordschwarzwald die Kriterien für ein solches Naturschutzgroßgebiet erfüllt.
Meine Damen und Herren, wir im Land Baden-Württemberg können stolz sein auf ebendiese abwechslungsreiche Kulturlandschaft im Schwarzwald mit der Vielfalt an Lebensräumen, mit ihren Tier- und Pflanzenarten und mit ihrer Funktion als Erholungsraum für die Menschen. Deshalb gehört die Erhaltung dieses Gebiets für uns natürlich zu den vorrangigen gesellschaftspolitischen Aufgaben.
Kollege Bayer hat jetzt den Rahmen gesteckt. Der Antrag ist zwar eigentlich uralt, aber wir müssen uns – da sind wir uns einig – darüber unterhalten, ob das praktisch ein Einstieg in eine ganz großflächige Ausweitung von Schutzgebieten ist – nicht nur im Nordschwarzwald, sondern flächendeckend über den ganzen Schwarzwald, eine flächendeckende Schutzgebietsausweisung – und in welcher Form und unter welchen Modalitäten wir diesen Schutzraum bestmöglich ausgestalten, damit wir dies auch durchsetzen können. Auch das ist angeklungen: Wir müssen da natürlich auch alle Beteiligten und Betroffenen mitnehmen.
Für uns ist der Naturschutz zweifellos eine Frage der Generationengerechtigkeit. Wir müssen unseren künftigen Generationen Naturhaushalte hinterlassen, die wir jetzt positiv in ihrer Funktionsfähigkeit beeinflussen. Der Naturschutz braucht aber auch den Menschen. Das muss uns wohl bewusst sein; schließlich gehört der Mensch zur Natur. Er ist der Mittelpunkt der Natur, wenngleich er natürlich auch schon Teile der Natur kaputt gemacht hat.
Aber gerade im Schwarzwald, in dieser Kulturlandschaft, deren Natur seit Jahrhunderten vom Menschen mit gestaltet wurde, hat er auch positive Fakten geschaffen. Erst spät ist die Natur dort vom Tourismus entdeckt worden. Entstanden ist die Naturlandschaft, wie sie sich heute darstellt, wie wir sie kennen, durch die Nutzung durch den Menschen, durch die Waldwirtschaft und vor allem auch durch die Landwirte, die für die Offenhaltung der Landschaft Sorge tragen.
Die Waldwirtschaft ist gerade im Schwarzwald auch ein erheblicher Wirtschaftsfaktor. Von den 22 000 Unternehmen mit 210 000 Beschäftigten, die hier in Baden-Württemberg dem Cluster „Forst und Holz“ zuzurechnen sind, ist ein großer Teil im Schwarzwald ansässig; ein großer Teil des Jahresumsatzes von insgesamt 30 Milliarden € wird dort generiert.
Wir müssen also auch sicherstellen, dass in diesen Schutzgebieten gerade der für diesen ländlichen Raum wichtigen Branche die Grundlage nicht entzogen wird. Dann sind wir natürlich bereit, hier auch Schutzgebiete zu schaffen.
Außerdem – daran müssen wir auch denken – dürfen wir die Möglichkeit der Energieerzeugung gerade durch regenerative Energien – diese wollen wir ja auch voranbringen – nicht einschränken. Neben Holz gehören natürlich auch Wasser- und Windkraft dazu. Darüber hinaus sehen wir das Problem, dass sich im Schwarzwald nur der kleinere Teil des Waldes im Landeseigentum befindet. Das ist auch wichtig.
Der überwiegende Anteil gehört privaten und kommunalen Waldbesitzern. Wer den Antrag richtig gelesen hat, weiß, dass eine Ausweisung nur möglich ist, wenn man diese Leute mitnimmt. Eine De-facto-Enteignung durch Unterschutzstellung wäre schwer zu rechtfertigen. Das würden wir nicht mitmachen; entsprechende Entschädigungen wären auch gar nicht finanzierbar.
Sie können im Grunde genommen auch gar nicht stattfinden.
Wir haben – ich muss leider zum Ende kommen – sehr viele und große Aufgaben im Naturschutz. Wir müssen zunächst diese Aufgaben bewältigen und finanzieren; erst dann können wir die Großprojekte wirklich anpacken. Dass wir sie andenken, ist okay. Wir werden alle Initiativen, den Naturschutz vor Ort weiterzuentwickeln, fördern.
Frau Kollegin Splett, die Regierungsfraktionen und das Land haben diesen Antrag beim Bundeswettbewerb sehr gut unterstützt. Sollte es zu einem zweiten Durchgang kommen – ich habe gehört, dass dies möglich ist –, würden wir das weiterhin genauso machen. Ich könnte mir im Schwarzwald durchaus ein ähnliches Konstrukt wie das Biosphärengebiet Schwäbische Alb vorstellen. Wir haben in Baden-Württemberg ja auch bemerkenswerte Biotope, etwa am Feldberg oder im Pfrunger-Burgweiler Ried.
Für uns Liberale ist Naturschutz ein Gestaltungsprinzip. Das ist auch wichtig. Vernünftige Menschen schützen, was sie schätzen. Deshalb müssen entsprechende Maßnahmen nach unserem Verständnis nicht nur von den Betroffenen getragen, sondern auch vor Ort initiiert werden.
Dann sind die Erfolgschancen für solche großen Projekte mit Unterstützung der Politik am größten. Dies wird auch – das ist, denke ich, auch wichtig – …
… das Umwelt- und Naturbewusstsein stärken.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nirgendwo lässt sich der Beweis, dass Ökologie und Ökonomie verbunden werden können, ja aus meiner Sicht verbunden werden müssen, besser erbringen als im Bereich der erneuerbaren Energien. Dies gilt vor allem auch für die Windenergie. Wir wollen – das haben auch der Wirtschaftsminister und der Kollege Dr. Rülke sehr deutlich gesagt –, dass die Windenergie in Zukunft einen deutlich größeren Beitrag zur Energieversorgung und auch zum Klimaschutz leistet.
Herr Untersteller, Sie wissen ja, dass wir miteinander auf dem Podium saßen. Ich war für die Fraktion der FDP/DVP auf dem ersten „Windbranchentag“, und ich habe das hier auch sehr deutlich vorgetragen. Dr. Bullinger und ich haben dort sehr viele Gespräche mit Vertretern der Windbranche, nicht nur von Firmen aus Baden-Württemberg, sondern auch solchen, die Zulieferer aus Baden-Württemberg haben, geführt. Diese Gespräche waren auch der Ausgangspunkt für meinen Antrag zur wirtschaftlichen Bedeutung der Windenergie. Für mich ist ganz klar: Die Windenergie ist ein sehr wichtiger Wirtschaftszweig. Sie hat in Baden-Württemberg und weltweit ein großes Wertschöpfungspotenzial.
Die Windenergiewirtschaft ist vor allem eine Mittelstandswirtschaft. Die Zahlen sind genannt worden. Für mich ist auch sehr wichtig: Wer Windenergieanlagen nach Deutschland, also über Baden-Württemberg hinaus, und in die Welt exportieren will, muss deren Einsatz auch im eigenen Land vorleben.
Ich möchte Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, jetzt aber sehr deutlich sagen: Nachdem wir unsere Podiumsdiskussion beendet hatten, hat der Wirtschaftsminister eine sehr gute Rede gehalten.
Er hat dafür – das haben Sie jetzt nicht erwähnt – von sämtlichen Branchenvertretern sehr viel Applaus erhalten.
Seine Ideen sind nicht nur hinsichtlich des Themas „Erweiterung von Vorranggebieten“ gut angekommen. Sehr gut angekommen ist auch, dass der Wirtschaftsminister und das Wirtschaftsministerium einige Regionalverbände, die ihre Aufgaben noch nicht erledigt haben,
sehr deutlich ermahnt haben. Ich finde es richtig, dass auch einmal sehr deutlich gesagt worden ist: Ihr müsst das auch bringen.
Ich halte es auch für sehr gut, dass der Wirtschaftsminister – ich denke, da müssen wir alle ihn unterstützen – angeboten hat, sich nach der Sommerpause mit den neu gewählten Mitgliedern der Regionalverbände und den Experten zusammenzusetzen, um über die Problematik bezüglich Ausweitung oder Vergrößerung der Vorranggebiete zu sprechen. Ich sehe hier die größte Chance.
Ich möchte Erfahrungen aus dem eigenen Regionalverband einbringen. Ich habe im Jahr 2006, als das Kapitel „Wind energie im Regionalverband Südlicher Oberrhein“ kurz vor dem Kippen stand, den Vorschlag gemacht, den Plan jetzt herauszugeben – da haben dann auch die SPD und die Grünen mitgemacht –, aber mit dem Vorschlag, mit der Prämisse, nach drei Jahren ein Monitoring durchzuführen, weil auch ich selbst noch nicht von allen Standorten oder Vorranggebieten überzeugt war. Den Investoren und den Kommunen sollte aber einmal die Möglichkeit gegeben werden, sich auf die Gebiete „draufzusetzen“ und vielleicht auch eigene Gutachter zu nehmen, um die Windhöffigkeit bestätigen zu lassen oder Vorschläge für Ersatzstandorte zu bringen. Das ist dann auch einstimmig durchgegangen.
Im Jahr 2008, kurz bevor diese drei Jahre abgelaufen sind, habe ich den Vorschlag gemacht, einen AK Windenergie zu gründen. Da ist auch Kollege Bernhard Schätzle dabei; er kann es bestätigen: Wir haben dort einen einstimmigen Beschluss gefasst – über alle Fraktionen hinweg – und haben sehr gute Vorschläge gemacht, wie wir jetzt vorgehen. Vorgesehen ist, dass wir jetzt neue Suchläufe machen, gerade auch weil sich die Landesregierung ja dazu bekannt hat, dass die Sichtbarkeit kein Ausschlusskriterium mehr ist. Das ist sehr wichtig. Es sollen neue Suchläufe mit modifizierten Abwägungs- und Ausschlusskriterien erfolgen. Das haben wir in der letzten Woche bereits im Planungsausschuss beschlossen. Ich halte das für den richtigen Weg. Wir haben schon jetzt ein Monitoring, eine Modifikation beschlossen, während andere Regionalverbände noch nicht einmal die Pläne für das Kapitel Windenergie fertiggestellt haben. Das halte ich für wichtig.
Aber ich möchte dazusagen: Die Regionalverbände – zumindest unser Regionalverband – erwarten vom Land im Gegen
zug eine Weiterentwicklung – so ist das formuliert – der Schwarz-Weiß-Lösung. Ich halte es für zwingend erforderlich, alle Möglichkeiten auszunutzen, um die Windenergie deutlich voranzubringen. Natürlich gehört für mich auch Offshore dazu. Das ist ganz klar. Es geht aber auch um eine Weiterentwicklung der Schwarz-Weiß-Lösung und dabei vor allem auch um die Einführung eines Vorbehaltsgebiets.
Das würde natürlich die Zielabweichungsverfahren erleichtern. Ich sage es sehr deutlich: Zielabweichungsverfahren sollen für mich die Ausnahme bleiben, aber dort, wo es möglich ist, soll man sie schon jetzt ermöglichen. Im Antwortschreiben des Herrn Ministers ist das auch nicht ganz ausgeschlossen worden. Er wird das im Wirtschaftsministerium prüfen.
Ich meine auch – das haben Kollege Scheuermann und ich in der letzten Windkraftdebatte schon gesagt –, dass wir auch das Repowering außerhalb von Vorranggebieten ermöglichen sollten, wohl wissend, dass das derzeit noch nicht von entscheidender Bedeutung ist. Ich denke jedoch, das wäre ein Zeichen. Ich weiß auch, dass es aufgrund der Vergütungssätze nach dem EEG – ich möchte hier sehr deutlich sagen, dass sowohl die Landespartei als auch die Bundespartei FDP eindeutig, ohne Wenn und Aber, hinter diesem EEG stehen – auch die Idee gibt, dass es schon vor Ende der 15-jährigen Abschreibungsfrist wirtschaftlich sinnvoll sein könnte, zu repowern. Deswegen dieser Ansatz.
Ich komme zum Ende. – Ein wichtiges Argument ist: Gerade wenn ich an Offshore denke, sehe ich natürlich in der Windenergie die Chance der internationalen Vernetzung. Denn wenn wir Offshore bauen, müssen die Kraftwerksbetreiber, die vier Konzerne, die Netzanlagen erneuern. Wir müssen ja das Endziel erreichen, dass alle erneuerbaren Energien grundlastfähig sind, und da sehe ich bei der optimalen internationalen Vernetzung eine Chance. Dazu hatten wir interessante Vorträge von Professor Luther vom ISE in Freiburg.
Ich weiß, in der CDU-Fraktion werden sich alle drei zuständigen Arbeitskreise nach der Sommerpause zusammensetzen und das Thema besprechen.
Wir tun das ebenfalls. Wir werden den Wirtschaftsminister bei seinen Gesprächen mit den Regionalverbänden unterstützen; dort sind ja auch viele Kollegen vertreten.
Ich denke, wir werden die Windenergie zum Wohle der Umwelt, aber auch der Wirtschaft miteinander voranbringen, auch unter Berücksichtigung des Naturschutzes.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe, mir bleibt nach meinem inhaltlichen Vortrag noch etwas Zeit, um nach den Vorwürfen in Richtung FDP/DVP-Fraktion einmal chronologisch darzustellen, wie dieser Antrag zustande gekommen ist. Aber zunächst möchte ich inhaltlich vortragen.
Für uns ist ganz klar – das hat Kollege Rülke auch gesagt –: In Zukunft muss mehr denn je der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ gelten. Ebenso klar ist, dass mit der wertvollen Ressource Boden äußerst sparsam umgegangen werden muss. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür, ob zielführend oder nicht, sind schon lange auf sparsamen Umgang mit Boden angelegt. Mit dem Bundesbaugesetz bzw. dem Baugesetzbuch hat der Bund die Voraussetzungen für die Landratsämter geschaffen, insoweit zu prüfen.
Der Bund hat gemerkt: Hier muss aufgrund der zu großen Flächeninanspruchnahme etwas getan werden. Er hat reagiert und das Bundesbaugesetz modifiziert. Staatssekretär Drautz hat dies erwähnt. Seit dem Jahr 2004 wird darin u. a. eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Flächeninanspruchnahme bei der Bauleitplanung verlangt, und es wird betont, dass die Innenentwicklung vorrangig ist. Hintergrund war und ist – dies ist sehr sinnvoll –, einheitliche Genehmigungsverfahren und eine einheitliche Genehmigungspraxis für Bauleitpläne bei den Regierungspräsidien und bei den Landratsämtern zu schaffen.