(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Dort, wo die Schweine gehalten werden! – Abg. Jochen Karl Kübler CDU: Wir haben in Hohenlohe diese Schlacht- höfe!)
Jetzt komme ich zum letzten Satz. Habe ich noch genug Redezeit? – Ja. Der letzte Satz: Diese EU-Verordnung hat zwei Aufgaben: Sie regelt, was in die Gebühren hineindarf und was nicht, und sie regelt, dass diese Gebühren nicht unterschritten werden dürfen, damit in Europa einheitliche Gebühren bestehen und es einheitliche Marktbedingungen gibt. Wir machen doch das Gegenteil! Wir verändern doch unsere Marktbedingungen so, dass wir nach oben gehen – statt nach unten wie die anderen Länder. Wir nutzen das in die falsche Richtung aus. Das ist doch unser Problem.
Das bedeutet, dass wir die Chancen dieser Gebührenordnung, nämlich die Mindestgebühren, anstreben sollten und nicht maximale Gebühren. Das ist doch absurd! Bitte sehr.
(Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Bernd Mur- schel GRÜNE – Abg. Jochen Karl Kübler CDU: Herr Kollege Winkler, haben Sie schon etwas vom Gebüh- renrecht gehört? Wer zahlt den Abmangel?)
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen jetzt zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 14/1779.
Abschnitt II verlangt Abstimmung. Wer dem Abschnitt II zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Gegenstimmen waren die Mehrheit. Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Korrekturen an der Schulverwaltungsreform – Drucksache 14/1783
Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Weiterführung der Reform der Schulverwaltung – Drucksache 14/1870
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung zu a und b jeweils fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man könnte sagen: Gerade noch rechtzeitig vor der heutigen Plenarsitzung – –
Auf diesen Zuruf habe ich gewartet. Ich habe noch nicht einmal einen Satz beendet, da muss Herr Schebesta schon seinen Kommentar dazu geben. Ausgezeichnet, Herr Schebesta! Wunderbar! Mal sehen, was Ihnen sonst noch einfällt.
(Abg. Hans Georg Junginger SPD: Hoch qualifiziert, ja, ja! – Gegenruf des Abg. Volker Schebesta CDU: Da haben Sie aber lange überlegen müssen!)
Ich führe meinen Satz zu Ende: Gerade noch rechtzeitig haben Sie eine Pressemitteilung herausgegeben und die voraussichtlichen neuen Standorte der Schulämter bekannt gegeben. Sie mussten erkennen, dass Ihre Verwaltungsreform in wesentlichen Teilen gescheitert ist.
(Beifall bei der SPD – Oh-Rufe von der CDU – Abg. Claus Schmiedel SPD: Sehr richtig! Wieder einmal gescheitert! – Zuruf des Abg. Volker Schebesta CDU)
Ja. Vor der Verwaltungsreform – da waren Sie noch nicht im Landtag – gab es hierzu ein Kienbaum-Gutachten – übrigens zu Zeiten der Großen Koalition –, in dem festgestellt wurde, und zwar unter Zustimmung des Ministeriums, dass wir größere Einheiten brauchen, um eine effektivere Schulverwaltung zu haben. Sie haben aber nicht größere Einheiten geschaffen, sondern Sie haben eine Zersplitterung der Schulverwaltung beschlossen. Damit haben Sie letztendlich auch eine Entfachlichung hervorgerufen. In manchen Schulämtern gibt es nur noch drei Schulräte. Da kann man wirklich nicht mehr sagen, dass dies eine effiziente Schulverwaltung sein kann.
Ich finde es geradezu rührend, wenn beispielsweise Herr Köberle heute in der „Schwäbischen Zeitung“ feststellt, man sei
bereits vor der Verwaltungsreform mit einem gemeinsamen Schulamt in Tettnang gut gefahren. Damit meint er den Zustand, den wir jetzt wieder herbeiführen. Da frage ich mich: Warum mussten Sie das denn ändern, wenn Sie von vornherein gewusst haben, dass es vorher zumindest so schlecht nicht war?
Sie haben die Chance vertan, eine echte Reform im Schulverwaltungsbereich zu machen. Notwendig wäre es, meine Damen und Herren, eine einheitliche Schulverwaltung für alle Schularten auf e i n e r Ebene zu bekommen. Damit würde übrigens das Gleichgewicht der unterschiedlichen Schularten gestärkt. Eine deutlich reduzierte Anzahl von Regionalschulämtern für alle Schularten auf einer Verwaltungsebene bringt mehr Effizienz und vermeidet vor allem oftmals Doppelbelastungen.
Was machen Sie? Sie reduzieren jetzt zwar die Zahl der Schul ämter von 44 auf 21 – wobei da einmal die Zahl 16 im Spiel war; es geistern Zahlen zwischen 16 und 20 herum; aber lassen wir es einmal –, aber Sie klammern die Regierungspräsidien aus – wohl aus Rücksichtnahme auf den Koalitionspartner FDP/DVP; so war es zumindest der Presse zu entnehmen. Wenn man jetzt schon eine Verwaltungsreform macht, dann sollte man wirklich den Schritt vollenden und nur noch eine Ebene haben.
Sie gehen aber überhaupt nicht an die Regierungspräsidien heran. Ich empfehle Ihnen, Herr Noll – ich weiß, dass die CDU durchaus bereit wäre –, einmal
mit Vertretern der Abteilung 7 des Regierungspräsidiums zu reden. Von denen werden Sie unisono hören, dass das, was jetzt sozusagen als Eingliederung ins Regierungspräsidium stattfindet, überhaupt keine Synergieeffekte erbracht hat.
Im Gegenteil, es gibt weitere Belastungen. Sie müssen sich einmal anhören, was für Verfahrens- und Entscheidungsabläufe da vorhanden sind, die nur verlängert werden und im Grunde genommen ineffektiv sind. Sie sind doch angeblich immer für eine effiziente Verwaltung.
Anstatt so eine halbe Organisationsstrukturreform durchzuführen, täten Sie gut daran, eine richtige Reform zu machen.
Sie müssen sich auch fragen: Was sind die Merkmale einer guten Schulverwaltung? Das haben Sie nicht diskutiert. Das wird zu wenig beachtet. Eine gute Schulverwaltung stellt den Schulen das notwendige Personal zur Verfügung, damit die Schulen ihre Aufgabe erfüllen können. Sie unterstützt die Schulen als pädagogische Handlungseinheit, und sie organisiert auch die Fortbildung und regt dazu an. Die Beratung bekommt hier eine ganz neue Qualität. Ebenso wird eine gute Schulverwaltung auch die Schulstruktur mit allen Beteiligten entwickeln; da sind wir ja derzeit in einem gewaltigen Umbruch. Sie sichert die Einhaltung einheitlicher Maßstäbe im Schulwesen, und sie verhindert Doppelbefassungen und damit Leerläufe und unnötigen Aufwand.
Meine Damen und Herren, eine solche Verwaltung mit einer solchen Aufgabenfülle bedeutet, dass wir dann wirklich eine bessere Effizienz haben.
Aber statt jetzt diesen Schritt wirklich konsequent zu gehen, machen Sie nur einen halben Schritt, ändern nur ein bisschen und nehmen auch noch Rücksicht auf Ihren Koalitionspartner.
Ich will eines noch besonders hervorheben. Das, was bei der Eingliederung der Schulämter in die Landkreise sicherlich gut funktioniert hat, war die Kooperation der Jugendhilfe mit den Jugendämtern und den Sozialämtern.
Das ist unbestritten. Aber dies kann letztendlich nicht den Nachteil, den ich gerade beschrieben habe, aufwiegen.
Deswegen ist es notwendig, Formen zu finden, die garantieren, dass Jugendhilfe und Sozialhilfe tatsächlich optimal mit den Schulämtern kooperieren. Dies ist auch in der neuen Struktur möglich.
Dann ist es ja wunderschön. Dann müssen wir dies aber auch in eine Form bringen. Sie wissen vielleicht, Herr Noll: Viele Bundesländer haben dazu ein eigenes Gesetz. Dies schafft einen verpflichtenden Charakter, damit klar ist, wie beide zusammenarbeiten müssen, und damit sie nicht sozusagen mit dem Finger aufeinander zeigen müssen.