Das geht nur dann, wenn auch eine finanzielle Förderung dieser Schlachthöfe aus den Kreishaushalten stattfindet, weil sie sonst im ökonomischen Wettbewerb nicht mithalten könnten. Würden Sie als Minister das so ins Land hineinrufen?
Selbstverständlich, Herr Kollege Dr. Murschel. Um es klar zu sagen: Das ist eine reine Freiwilligkeitsleistung der Landkreise. Wenn ein Landkreis – was ich persönlich und als Mitglied der Landesregierung sehr begrüßen würde – zu der Überzeugung kommt, dass an dieser Stelle mehr gepuscht und regionale Strukturen erhalten werden müssen, kann er, wenn der Kreistag das in den Haushalt hineinschreibt, einen Schlachthof selbstverständlich entsprechend subventionieren.
Das geht, wohlgemerkt, bis zu einer bestimmten Größenordnung, denn man darf das Wettbewerbsrecht der EU nicht verletzen. Aber das wäre selbstverständlich eine Möglichkeit – gar keine Frage. Das hat jedoch jeder Kreistag für sich selbst zu entscheiden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu der Frage, was bei diesen Gebühren tatsächlich mit einberechnet werden darf, hat die Kommission Klarheit geschaffen. Das sind gleichermaßen die Personalkosten der direkt an der Kontrolle beteilig ten Mitarbeiter wie auch die Personalkosten von denjenigen, die sozusagen im Hintergrund tätig sind. Deshalb können hier auch Verwaltungskosten im deutschen Sinne mit einfließen, wie es im Übrigen auch die Bundesregierung seit über 20 Jahren vertritt.
Herr Kollege Winkler, Sie verkennen einfach, dass mittlerweile Kläger in mehreren Verfahren gegen Landkreise in der
Sie müssen aber auch die Begründungen lesen, Herr Winkler. Ich sehe in diesem Sektor keine großen Chancen.
Das Kostenminimierungsgebot berücksichtigend – ich habe vorhin die Parameter genannt –, können der Einsatz von Veterinärassistenten, die Beleihung von Unternehmen oder auch Mischformen eine Rolle spielen. Das alles sind Möglichkeiten, um die Kosten in diesem Sektor ein Stück weit zu minimieren. Aber der Glaube, dass man am Ende zu landesweit einheitlichen, gleichen Kosten kommt,
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir weiter an unserer Zielsetzung, regionale Schlachtstätten zu erhalten, festhalten. Wir brauchen regionale Schlachtstätten. Aber jeder muss auch wissen: Die Kosten für regionale Produkte aus regionaler Wertschöpfung liegen naturgemäß etwas höher.
Der Verbraucher muss wissen, dass er für das Endprodukt letztendlich auch einen angemessenen Preis zahlen muss. Auch das ist eine der Konsequenzen. Ich bin aber überzeugt davon, dass es in der bisherigen Linie gelungen ist, dass sich die Mehrheit der Landkreise verantwortungsvoll verhalten
Mit der neuen Mustergebührenverordnung von Städtetag und Landkreistag kam eine Linie hinein. Auf der Basis dieser Linie brauchen Sie in Zukunft keine Befürchtungen zu hegen, dass landesweit große Probleme entstehen könnten.
Dort, wo es örtlich Probleme gibt – ich wiederhole mich, komme damit aber auch zum Schluss –, kann ich nur die örtlichen Akteure auffordern, in ihren Gremien diese Thematik entsprechend aufzugreifen.
Er hat noch. – Herr Minister, Sie haben zum Schluss gesagt: Das Land ist in der Pflicht. Das hatte sich am Anfang anders angehört. Ich bin froh, dass Sie sich doch bewegen. Das ist auch erforderlich.
Aber eine Bemerkung möchte ich in Richtung Regierungskoalition schon loswerden: Wenn zum Thema Schlachtgebühren gesagt wird, das sei Sache der Landkreise, und solche unterschiedlichen Schlachtbeträge gezahlt werden müssen, dann ist das für Sie als eine Partei, die sich sehr stark auch im ländlichen Raum bewegt, eigentlich keinen Beifall wert, wie er vorhin bei Ihnen aufgebrandet ist.
Die Tatsache, dass wir solche Spreizungen haben, ist ein Riesenproblem für den ländlichen Raum und dessen Struktur.
(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Jetzt konstruieren Sie doch nicht! – Abg. Jochen Karl Kübler CDU: Crailsheim ist ländlicher Raum!)
Der Herr Minister ist darauf eingegangen. Es ist so, dass die großen Betriebe durch die niedrigen Schlachtgebühren gefördert sind und die hohen Schlachtgebühren bei kleinen Stückzahlen behindern. Das ist zwar marktwirtschaftlich, aber nicht im Sinn unserer Anstrengungen für den ländlichen Raum.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Wo wollen Sie denn die Schweine aus dem Hohenlohischen zum Schlachten hinfahren?)
Lassen Sie mich ein Beispiel nennen. Jeder würde es absurd finden, wenn die TÜV-Gebühren bei einem alten Auto höher wären als bei einem neueren Auto. Logischerweise. Aber bei den Schlachtgebühren sind sie das.
Was sind die Folgen? Wir machen seitens des Landes – mit viel Geld, mit großem Engagement der Landesregierung und mit viel Einsatz auch des Ministers – jede Menge Versuche im ländlichen Raum, durch Förderprogramme die Lebensbedingungen und die Landwirtschaft im ländlichen Raum aufrechtzuerhalten. Hier machen wir aber das Gegenteil, mit kontraproduktiven Folgen.
Es ist eigentlich eine Realsatire, diesen Punkt rücksichtslos nicht zu beachten und woanders Geld hineinzuschieben. Es geht um die Landwirte und darum, sie zu ermuntern, regional zu vermarkten.
Dann darf die regionale Vermarktung aber nicht so teuer sein, dass sie nicht machbar ist. Wenn man zum Schlachten ins Elsass fährt, dann ist das keine regionale Vermarktung. Dann gibt es keinen Schwarzwälder Schinken mehr. Schon allein das Gütezeichen des Landes spricht dagegen.
Wenn kleine und mittlere Schlachtbetriebe in unserem Land weggefallen sind, dann sind sie nicht mehr zurückzuholen.
Meine Damen und Herren, berücksichtigen Sie bei dieser Problematik die föderalen Strukturen, die das Land gegenüber den Städten braucht. Berücksichtigen Sie bitte, dass die kleinen und mittleren Schlachtbetriebe ohne die Unterstützung und ohne einen Preiskorridor nicht auskommen. Denn sonst haben wir nur noch Schlachthöfe mit 10 000 Schlachtungen pro Tag.
Da ist der Stückpreis niedrig. Aber die befinden sich an einer Stelle im Land oder an zwei Stellen statt an 20 oder an 30.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Dort, wo die Schweine gehalten werden! – Abg. Jochen Karl Kübler CDU: Wir haben in Hohenlohe diese Schlacht- höfe!)