Nun steht der Großschlachthof allerdings in einem ganz anderen Wettbewerbszusammenhang als der kleine Betrieb. Denn der Großschlachthof ist zum Teil Dienstleister, zum Teil ist er aber auch eigener Verkäufer in diesem Sektor, nämlich in einem hart und heiß umkämpften Lebensmittelmarkt.
Wenn Sie im Augenblick das Thema Schweinepreise ansehen, wissen Sie, wovon ich spreche. Da spielt im Prinzip jeder Cent letztendlich eine Rolle. Mir widerstrebt es deshalb, solche Quersubventionierungen von vornherein zuzulassen. Das ist das eine.
Das andere ist natürlich auch, dass die Kreise ebenfalls nicht gänzlich frei sind. Auch das muss man an dieser Stelle den Landratsämtern und Landkreisen sagen. Diese nehmen die Gebühren ein. Wir haben im Jahr 2005 die Gebührenhoheit auf die Landratsämter verlagert. Sie können diese jetzt in eigener Hoheit vereinnahmen. Sie nehmen diese Gebühren im Regelfall aber mithilfe von Landespersonal ein, indem nämlich unsere Veterinäre, die das Land Baden-Württemberg nach wie vor über den Landeshaushalt bezahlt, die Fleischbeschau vornehmen. In Ausnahmefällen – deren Zahl allerdings steigt – machen dies sogenannte Veterinärassistenten. Das sind kommunale Bedienstete, für die die Landkreise selbst aufkommen müssen.
Um das klar zu sagen: In diesem Zusammenhang gilt natürlich, dass die Gebühren die Kosten decken müssen. Aber für die Landkreise gilt natürlich auch ein Kostenminimierungsgebot. Das heißt, auch die Landkreise sind immer wieder verpflichtet, ihre eigenen Kosten zu überprüfen und zu prüfen, ob sie ihre Organisation nicht effizienter ausrichten können.
(Beifall des Abg. Alfred Winkler SPD – Abg. Alfred Winkler SPD: So! Jetzt können wir Beifall klatschen! Alle! – Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Hel- mut Walter Rüeck CDU: Das müsst ihr doch im Kreistag regeln und nicht im Landtag!)
Lieber Herr Kollege Winkler, das ist aber eine allgemeine Weisheit. Das gilt für jede städtische Wasserversorgung, und das gilt für jede Abwasserentsorgung gleichermaßen.
Trotzdem haben wir – das Beispiel ist vorhin vom Kollegen Bullinger erwähnt worden – aufgrund der unterschiedlichen Betriebsgrößen im Land eben unterschiedliche Gebührensätze. Das liegt in der Natur der Sache.
(Abg. Jochen Karl Kübler CDU: So ist es! Genau! – Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Jetzt hat Herr Winkler etwas gelernt! Nachhilfestunde, Alfred!)
Herr Minister, sehen Sie darin, die Fleischbeschau auf beliehene Unternehmer zu übertragen, eine Möglichkeit, von Kreis zu Kreis, von Landratsamt zu Landratsamt die Fleischbeschaugebühren teilweise zu reduzieren?
Es muss nicht in jedem Fall so sein, dass die Übertragung an Private zu besseren Strukturen führt, aber es kann im Einzelfall unter Umständen zu besseren Strukturen führen. Das muss man im Einzelfall prüfen und dort, wo es sinnvoll ist, natürlich auch machen.
Sie sehen aber keine rechtlichen Hindernisse, die Tätigkeit der Fleischbeschau auf beliehene Unternehmer zu übertragen?
Weder sehe ich dieses noch schließe ich in geeigneten Fällen beispielsweise die Beauftragung von Veterinärassis
tenten aus. Auch das ist eine Möglichkeit. Die werden nicht nach A 14 oder A 15 bezahlt, sondern entsprechend niedriger. Auch dies ist eine Möglichkeit, Kostendämpfung zu betreiben.
Aber eines gilt natürlich auch hier; das haben der Kollege Traub und der Kollege Bullinger vorhin zu Recht schon gesagt: Für diesen Teil der Kostenminimierung sind ein Stück weit die Kreistage mitverantwortlich. Ich sage Ihnen klar: Wir können doch nicht jeden Tag Subsidiarität predigen,
Wenn wir daran glauben, dass wir uns subsidiär besser verwalten, fordere ich diejenigen, die subsidiär in den Kreistagen oder in den Stadtkreisen, in den Gemeinderäten sitzen, auf, diese Verantwortung auch zu tragen und ihr nachzukommen. Das ist der Punkt.
Das ist doch das Einfachste. Herr Kollege Winkler – der Herr Kollege Hofelich wollte in der Presse die Landesregierung in dieser Frage irgendwie in die Zange nehmen –, ich kann Ihnen nur empfehlen, nach Göppingen zu gehen und Ihren Kreistag bzw. die Mannen der sozialdemokratischen Fraktion
dort auf Vordermann zu bringen. Fordern Sie eine Organisationsuntersuchung ein, wenn Sie meinen, es läge letztendlich alles im Argen.
Kommen Sie nicht damit, ständig nach Zentralisierung zu rufen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist im Prinzip der letzte Weg.
Ich sage es dennoch: Nichtsdestotrotz wird sich auch das Land in dieser Frage nicht gänzlich aus der Verantwortung stehlen oder sich der Verantwortung entziehen.
würden wir selbstverständlich zum einen überprüfen, inwieweit das Kostenminimierungsgebot tatsächlich eingehalten wird, und zum anderen darüber nachdenken, ob wir auch im Rahmen einer Organisationsprüfung der Fleischbeschau einmal landesweit klare Benchmarkingstandards festsetzen
sollten – zwar nicht in der Kostenfrage, aber hinsichtlich der am besten geeigneten Organisationsform.
Herr Minister Hauk, wenn Sie sagen, „wir als Land halten uns zwar nicht ganz, aber doch weitgehend aus der Sache heraus“, würden Sie dann persönlich die These unterstützen, dass die Kreistage regionale Schlachthöfe, wenn sie das möchten, möglichst erhalten sollten?
Das geht nur dann, wenn auch eine finanzielle Förderung dieser Schlachthöfe aus den Kreishaushalten stattfindet, weil sie sonst im ökonomischen Wettbewerb nicht mithalten könnten. Würden Sie als Minister das so ins Land hineinrufen?