und es sind Hilfen zur Finanzierung. Wir haben hier im Landtag schon vor einiger Zeit einen Antrag dazu gestellt, wie die Beratung organisiert ist. Wenn Sie sich die dazugehörige Stellungnahme durchgelesen haben, kommen Sie zu dem Ergebnis, dass die Existenzgründungsberatung kompliziert ist,
dass sie nach Branchenzugehörigkeit organisiert ist. Das Land subventioniert einzelbetriebliche Unternehmensberatung – über RKW, Handwerk, DEHOGA, Einzelhandelsverband, Architektenkammer usw. – über Landesmittel, Bankbeitrag, ESF-Mittel. Manche müssen viel dazuzahlen, andere wenig, wieder andere gar nichts. Das alles ist unübersichtlich und intransparent.
Deswegen wird es höchste Zeit, dass Sie bei diesem wichtigen Baustein der Wirtschafts- und Existenzförderung, der Beratung, endlich die angekündigte Evaluation durchführen und ein neues Instrument einführen.
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Da braucht man doch keinen Gutschein! Die können jederzeit überall hingehen!)
Nachdem Sie jetzt auch einen Innovationsgutschein eingeführt haben, denke ich, dass Sie einem nachfrageorientierten Instrument sicherlich etwas abgewinnen können.
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Dazu brauchen Sie keinen Gutschein! Sie können jederzeit zu mir kommen! Ich berate Sie, Frau Kollegin! Kein Pro- blem! Das geht völlig ohne Gutschein!)
Es geht also darum, jedem Gründer und jeder Gründerin einen Beratungsgutschein zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass es eine qualitativ gute Beratung gibt und dass Transparenz herrscht, wo man sich diese Beratung holen kann.
Der Gründerberatungsgutschein ist ein Instrument, das tatsächlich zu der von Ihnen geforderten Nachhaltigkeit führen wird.
Lassen Sie mich noch etwas zum Thema Finanzierung sagen. Kollege Prewo hat darauf hingewiesen: Auch der Landesrechnungshof hat sich vielfach mit dem Thema Wirtschaftsförderung/Existenzgründungsberatung/Finanzierung beschäftigt. Das müssen Sie doch zur Kenntnis nehmen! Das Urteil, das der Rechnungshof ausgestellt hat, war weitgehend vernichtend. Er kam nämlich zu dem Ergebnis, dass gerade diese Gründungs- und Wachstumsförderung über die L-Bank hauptsächlich Mitnahmeeffekte produziert und nicht dazu führt, dass mehr Gründerinnen und Gründer eine bessere Finanz- und Kapitalausstattung haben.
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Aber Herr Pre- wo wollte doch gerade dies ausweiten, wenn ich es richtig verstanden habe!)
Insofern ist es doch völlig klar, dass es darum geht, diese Förderpolitik der Landesregierung und der L-Bank auf den Prüfstand zu stellen und sie tatsächlich auf einzelne Zielgruppen zuzuschneiden, z. B. auf Frauen, die eine Existenzgründung betreiben wollen. Da ist nämlich das Potenzial längst nicht ausgeschöpft. Frauen haben zum Teil andere Bedarfe in Bezug auf die Unterstützung ihrer Gründung, als das bei Männern oder in unterschiedlichen Branchen der Fall ist. Wenn Sie dieses Potenzial ausschöpfen wollen, müssen Sie Ihre Politik entsprechend anpassen. Wir wollen, dass diese Landesregierung Baden-Württemberg zum Gründerland macht,
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 14/1885.
Es wurde der Antrag gestellt, den gesamten Antrag zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer dafür ist, der möge bitte die Hand erheben. –
(Abg. Karl Zimmermann CDU zu den Grünen: Was wollt ihr denn im Ausschuss machen? – Gegenruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Schwätzen!)
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales – „Einmalige Leis tungen“ für besondere Schullernmittel – Drucksache 14/1908
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Kinderarmut ist ein aktuelles Thema, und es gibt verschiedene Initiativen und Ansatzpunkte, um der Kinderarmut entgegenzuwirken. Ein wichtiger Punkt ist sicherlich nicht nur das Thema Bildungsgerechtigkeit in dem Sinn, dass wir möchten, dass jedes Kind die Chance bekommt, unabhängig von seiner Herkunft seine Bildungschancen zu entdecken und zu entwickeln sowie seine Talente zu fördern und den höchstmöglichen Schulabschluss zu erwerben. Unter diesem Aspekt geht es vielmehr auch darum, dass Kinder nicht schon dadurch benachteiligt sein dürfen, dass sie beim Eintritt in die Schule oder auch während ihrer Schulzeit nicht über ausreichende Mittel verfügen, um ihr Sortiment an Schullernmitteln zu erwerben. Auch sollte es über die Ausstattung mit Schullernmitteln nicht dazu kommen, dass man die Kinder von vornherein danach unterscheiden kann, ob sie über einen finanzkräftigen Hintergrund verfügen oder nicht.
Wir schlagen Ihnen nun vor, dass die Landesregierung alles unternimmt, das Land Rheinland-Pfalz im Bundesrat bei sei
nem Anliegen zu unterstützen, dass über eine Regelung beim Arbeitslosengeld II und bei der Sozialhilfe einmalige Leis tungen für die Beschaffung besonderer Schullernmittel eingeführt werden.
Die bisherige Konzeption des Arbeitslosengelds II und der Sozialhilfe sieht ja keine Einmalleistungen mehr vor. Aber die Erfahrung zeigt, dass für die Eltern keine Möglichkeit besteht, von dem normalen Regelsatz, der ja aus anderen Gründen auch viel zu niedrig ist – darüber hatten wir ja erst kürzlich hier diskutiert –, über eine Art Ansparverfahren für den Zeitpunkt des Schulbeginns oder des Beginns eines neuen Schuljahrs Rücklagen zu bilden, um dann die entsprechende Schulausstattung käuflich erwerben zu können. Daher kommt es eben dazu, dass man hinsichtlich der Ausstattung, mit der die einzelnen Kinder ihre Schullaufbahn beginnen oder in ein neues Schuljahr eintreten, sehr große Unterschiede wahrnimmt.
Deshalb scheint es uns angemessen und auch richtig zu sein, an dieser Stelle die Systematik, die hinter der Weiterentwicklung des SGB II steht, ein Stück weit wieder aufzudröseln und aufzulockern und für diesen besonderen Fall auch Einmalleis tungen möglich zu machen. Hier ist es sinnvoll, in einem pauschalierten Verfahren zu Einmalleistungen zu kommen, die man dann ohne eine Einzelfallprüfung ausschütten kann. Es wäre auch zu überlegen, ob man das auch mit anderen Systemen macht, sodass es dann wirklich in Schullernmitteln bei den Kindern ankommt und nicht anderswo.
Sie haben in Ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag geschrieben, dass diese Sache im Oktober in den zuständigen Bundesratsausschüssen beraten worden sei und dort weiter diskutiert werde. Wir wissen, dass es auch einen Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen und des Saarlands gibt, die Regelleis tungen für Kinder im SGB II zu erhöhen, und dass man diese beiden Aspekte jetzt zusammengepackt hat und in die weitere Beratung einbringt. Ich bin sehr gespannt, was das zuständige Ministerium jetzt als eigene Position zu dieser Sache einbringt, und würde mich freuen, wenn wir an dieser Stelle ein großes Einvernehmen dahin gehend bekämen, dass wir zum einen die Regelsätze für die Kinder und Jugendlichen anheben müssen und an den Bedarf anpassen müssen, zum anderen aber auch in ganz begrenzten Ausnahmefällen wieder zu Einmalleistungen zurückkommen müssen. Dazu gehören mit Sicherheit auch Einmalleistungen für die Beschaffung besonderer Schullernmittel am Anfang eines jeden Schuljahrs.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin ja froh, dass Sie, lieber Herr Dr. Mentrup, bei Ihren Sozialpolitikern noch einmal nachgefragt haben. Trotzdem wundere ich mich natürlich schon etwas, dass wir diesen Antrag heute wieder auf der Tagesordnung haben. Denn Sie haben selbst völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass es noch kaum drei Wochen her ist, dass
wir genau an dieser Stelle akkurat – wie auch schon im Januar – darüber diskutiert haben, dass die Regelleistungen und die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nach SGB II und SGB XII nicht ausreichen. Da bestand eigentlich auch sehr große Einigkeit hier im Haus.
Deshalb möchte ich mit Verlaub, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, sagen: Dadurch, dass Sie verstaubte Anträge mehr oder minder gleichen Inhalts immer wieder aus der Schublade hervorkramen und sie hier sozusagen in homöopathischen Dosen auf den Tisch des Hauses legen, werden Sie leider nicht fantasiereicher.
(Zuruf der Abg. Christine Rudolf SPD – Abg. Ute Vogt SPD: Wir glauben an Ihre Lernfähigkeit! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Das ist doch lächerlich! Was ist denn da verstaubt, wenn das Thema nicht erledigt ist?)
Aber ich erläutere es gern noch einmal. Denn tatsächlich hat bereits die Sozialministerkonferenz bei Ihrer Tagung am 15. und 16. November 2007 einhellig festgestellt, dass die notwendigen Aufwendungen für besondere Lernmittel für Schülerinnen und Schüler aus den Regelleistungen nach SGB II und SGB XII allein nicht getragen werden können.
In der Folge – Sie haben es ja angesprochen – hat auch der Bundesrat in seiner Sitzung vom 23. Mai 2008 einen von CDU-Ländern eingebrachten Entschließungsantrag einstimmig verabschiedet. Was stand denn in diesem Entschließungsantrag? Ich will es gern noch einmal sagen. Die Kernelemente waren eine spezielle Erfassung des Bedarfs von Kindern – also eben nicht mehr die prozentual abgeleitete Pauschalierung eines Satzes –, die unverzügliche Neubemessung der Regelleistungen für Kinder nach SGB II und SGB XII auf der Basis der neuen Bedarfsfeststellung, die Sicherstellung der Deckung besonderer Bedarfe wie z. B. im Hinblick auf das Mittagessen in Ganztagsschulen oder in Kindertageseinrichtungen ebenso wie für die Beschaffung von besonderen Lernmitteln für Schülerinnen und Schüler aus den Regelleistungen und Regelsätzen nach SGB II und SGB XII, darüber hinaus die Einführung einer Öffnungsklausel zur abweichenden Bedarfsbemessung in atypischen Fällen und zum Schluss der Prüfauftrag, in welchen Bereichen Sachleistungen besser als Geldleis tungen die chancengerechte Teilhabe der Kinder am gesellschaftlichen Leben gewährleisten.
Der vorhin von Ihnen, Herr Dr. Mentrup, geäußerte Wunsch nach einem Systemwechsel wird offenbar auch von Ihren Parteifreunden nicht geteilt. Denn die Sozialministerin des Landes Rheinland-Pfalz musste just in dieser Bundesratssitzung, als auch der von Ihnen angeführte Antrag behandelt wurde, feststellen – ich darf zitieren –, dass der CDU-Entschließungsantrag den richtigen Weg aufzeigt, „wie in Zukunft beispielsweise der Bedarf an besonderen Lernmitteln für Schüler und Schülerinnen gedeckt werden könnte.“ Sie räumte weiter ein, dass die mit der Entschließung geforderte Öffnungsklausel, um in Einzelfällen eine abweichende Bedarfsbemessung vornehmen zu können, richtig sei. Das ist alles nachzulesen auf Seite 140 des Bundesratsprotokolls vom 23. Mai dieses Jahres.
Konsequenterweise hat ja dann auch das Land RheinlandPfalz diesem Entschließungsantrag zugestimmt. Jetzt wäre einfach meine herzliche Bitte an Sie: Seien Sie einfach so ver