Da haben bisher insbesondere die Kommunen, die Landkreise, die ja zuständig sind – das muss man bei aller Diskussion darüber, wer was zu bezahlen hat, auch immer wieder sagen –, wirklich an vielen Stellen hervorragende Arbeit geleistet mit der Einbeziehung der Kreisseniorenräte, die meines Wissens überall jedenfalls so eingebunden werden, dass das Wissen derjenigen, die Experten in eigener Sache sind, nämlich die älteren Menschen, die einen Angehörigen haben, der pflegebedürftig ist, stärker in diese Beratungszentren mit einfließt. Uns geht es darum, dass man hier nicht eine neue bürokratische, von den Pflegekassen gesteuerte Struktur aufbaut und das, was wir schon jetzt haben, vernachlässigt.
(Abg. Bärbl Mielich GRÜNE: Wer will das denn? – Abg. Ursula Haußmann SPD: Das macht doch nie- mand! Der ist ja völlig auf dem falschen Dampfer! Der ist ja überhaupt nicht informiert!)
Ich will genauso, wie es der Kollege Teufel vorhin getan hat, dafür werben, das fortzusetzen, was wir im Land Baden-Würt temberg geschafft haben, nämlich dass wir bürgerschaftliches Engagement insbesondere im Selbsthilfebereich bei älteren Menschen – bis hin zu Hospizbewegungen – auch in Zeiten, in denen solche Haushaltstitel manchmal „Steinbruchtitel“ waren und zur Abschaffung anstanden, in einem Ausmaß erhalten konnten, das, glaube ich, dafür gesorgt hat, dass wir da schon eine hervorragende Struktur haben.
Immer kann man das, was man hat, noch verbessern. Wir sind bereit, gemeinsam mit dem Ministerium diese Verantwortung zu übernehmen.
Ich bedanke mich bei all denen, die schon vor Ort zusammen mit den Ehrenamtlichen, mit den Seniorenräten für eine gute Versorgung, für ein gutes Angebot in unserem Land sorgen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In beiden Anträgen geht es heute um die Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes, speziell vor allem um die Weiterentwicklung bestehender Beratungseinrichtungen zu Pflegestützpunkten. Diese Weiterentwicklung des Pflegeberatungsangebots und auch die Umsetzung des baden-württembergischen Heimgesetzes werden unsere Pflegelandschaft in Zukunft nachhaltig prägen.
Pflegebedürftigkeit bedeutet ja zunächst einmal, einen Schicksalsschlag zu erleiden und Veränderungen im Leben zu verspüren. Alles ist nicht mehr so, wie es war. Das ist die eine Seite. Aber noch schlimmer wird es, wenn pflegebedürftige Menschen aufgrund ihrer Beeinträchtigungen gar nicht mehr in der Lage sind, das speziell für sie gedachte Angebot unterstützender Hilfen überhaupt zu überblicken, und sie vielleicht nur deshalb auf mögliche Unterstützung verzichten müssen. Eine solche Situation wollen wir nicht. Sie belastet alle, auch die ohnehin schon sehr belasteten pflegenden Angehörigen.
Deswegen begrüße ich es ausdrücklich, dass die Auskunft, die Beratung und das Fallmanagement einen großen Stellenwert in diesem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz einnehmen – bei allen Schwächen, die das Gesetz hat. Darüber haben wir uns schon öfter unterhalten. Hier eine Weiterentwicklung vorzusehen wird von mir sehr begrüßt. Der Aufbau von Pflegestützpunkten bietet die Chance, das bestehende Beratungsnetz weiterzuentwickeln und die Beratungsqualität für alle zu verbessern. Ich denke, diese Chance sollten wir nutzen. Wir wollen sie auch nutzen.
Die Landesregierung hat Anfang dieser Woche eine positive Grundsatzentscheidung zur stufenweisen Weiterentwicklung der bestehenden Beratungsangebote zu Pflegestützpunkten getroffen. Folgender Punkt ist mir dabei sehr wichtig: Pflegestützpunkte werden nur dann im Land errichtet, wenn Doppelstrukturen vermieden werden.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Bravo! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr richtig!)
Denn beim Aufbau der Stützpunkte für die Pflegeberatung müssen die baden-württembergischen Besonderheiten berücksichtigt werden. Wir haben in Baden-Württemberg in der Tat bereits gut funktionierende Pflegeberatungsstrukturen bei den Pflegekassen und auch auf kommunaler Ebene. Auf diesen wollen wir aufbauen. Ziel von Pflegestützpunkten muss es sein, dieses Beratungsnetz weiter zu verbessern und auszubauen.
Teilweise werden von den Kommunen Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstellen finanziert, die Ratsuchende unterstützen. Diese sind teilweise umorganisiert, aber auch weiterentwickelt worden. Auf der anderen Seite können wir natürlich auch auf viele ehrenamtliche Beratungsstrukturen auf kommunaler Ebene zurückgreifen.
Ich bin in der Tat froh darüber, dass nach einer ersten Behandlung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Bundesrat und nach der Expertenanhörung dem Votum der Länder in
großen Teilen Rechnung getragen wurde. Es ist nicht selbstverständlich, dass das Votum des Bundesrats beachtet wird, aber in diesem Bereich war es in der Tat so. Wir, die Länder, hatten damals gefordert, bei der Einrichtung von Pflegestützpunkten mehr Rücksicht auf die jeweilige Situation in den Ländern zu nehmen. Der ursprüngliche Plan der Bundesregierung – das war kein großer Plan, liebe Frau Kollegin Mielich; ich habe ihn nicht als großen Plan angesehen –, ein unflexibles Netz von bundesweit 4 000 Pflegestützpunkten für je 20 000 Menschen zu schaffen, ist glücklicherweise verworfen worden.
Das bedeutet, dass wir in Baden-Württemberg nunmehr flexibel das bestehende Beratungsnetz vor Ort gestalten können. Das Gesetz sieht vor, dass die konkrete Ausgestaltung vorrangig in den Händen der Pflegekassen liegt. Die Pflegekassen haben lediglich darauf hinzuwirken, dass sich insbesondere erstens die nach Landesrecht zu bestimmenden Stellen für die wohnortnahe Betreuung im Rahmen der Altenhilfe und für die Gewährung der Pflege und zweitens die im Land zugelassenen und tätigen Pflegeeinrichtungen sowie die im Land tätigen Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung an den Pflegestützpunkten beteiligen. Die Krankenkassen haben an der Errichtung der Pflegestützpunkte mitzuwirken.
Damit ist klar: Der Bundesgesetzgeber hat den Pflegekassen und nicht den Ländern die Kompetenz zur Ausgestaltung der Pflegestützpunkte übertragen.
Das mögen Sie beklagen, liebe Frau Kollegin Altpeter. Aber das war eine Parteikollegin von Ihnen, das war Ulla Schmidt, die das so wollte.
Damit besteht keine gesetzliche Notwendigkeit für ein eigenes Förderkonzept mit finanziellen Zahlungsverpflichtungen für das Land. Das ist jetzt einmal so geregelt.
Wir haben uns jedoch mit den Kassen – ich bin noch nicht am Ende meiner Ausführungen; vielleicht erübrigt sich Ihre Frage noch – und den kommunalen Landesverbänden frühzeitig an einen Tisch gesetzt und festgelegt, dass das Ministerium für Arbeit und Soziales die gemeinsame Zielsetzung einer verbesserten Beratung im Land moderierend begleiten wird. Ziel ist es, eine von allen Pflegekassen und allen kommunalen Landesverbänden gemeinsam getragene, auf freiwilliger Basis erstellte Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
Diese Kooperationsvereinbarung soll einen sukzessiven Aufbau von Pflegestützpunkten auf der Basis bestehender Pflegeberatungseinrichtungen beinhalten.
Im weiteren Abstimmungsprozess werden die Leistungserbringer, die private Pflegeversicherung und die betroffenen Verbände mit einzubeziehen sein.
Baden-Württemberg ist damit das erste Bundesland, das sich vor Inkrafttreten dieses Gesetzes – es ist ja noch gar nicht in Kraft – dieses Themas angenommen hat. In keinem anderen Bundesland ist man bisher so weit, sich überhaupt zu überlegen, wie das Ganze umgesetzt wird. Deswegen würde ich sagen: Wir liegen da ziemlich gut in der Zeit. Normalerweise wartet man ja, bis ein Gesetz in Kraft tritt, bevor man an die Umsetzung geht. Wir befinden uns schon in Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden als den für die Daseinsvorsorge Zuständigen und mit den Pflegekassen, die die Zuständigkeit per Gesetz haben, hier auf der Basis des Bestehenden etwas aufzubauen.
Der Prozess der Weiterentwicklung ist eingeleitet. Ich bin auch zuversichtlich, dass wir weiterhin mit allen Akteuren zielführend und konstruktiv an dieser Kooperationsvereinbarung arbeiten können. Wir werden hier eine vermittelnde, eine koordinierende Rolle wahrnehmen. Damit leistet das Land auch seinen Beitrag zur Sicherstellung eines gut funktionierenden Pflegeberatungsnetzes in Baden-Württemberg.
Frau Ministerin Stolz, meine Frage ist jetzt: Wie garantieren Sie die Neutralität der Beratung, wenn Sie lediglich eine koordinierende Funktion wahrnehmen wollen und als Moderatorin agieren wollen, aber letztendlich keine Qualitätskriterien aufstellen wollen?
Vom Gesetz her ist die Aufgabe den Pflegekassen zugewiesen. Das ist nun einmal gesetzlich so vereinbart. Das ist nicht von uns so geregelt worden; das ist ein Bundesgesetz. Aber wir arbeiten daran mit, dass es zu einer Kooperationsvereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden kommt. Ich denke, es ist wichtig, dass die Kommunen als Träger der Daseinsvorsorge hier einbezogen sind
Insofern glaube ich, dass durch diese Kooperationsvereinbarung, die auch Standards setzen soll, die Neutralität letztlich gewährleistet wird. Das sind unsere Möglichkeiten, die wir auch alle ausschöpfen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist genau der Punkt, den die Frau Ministerin gerade angesprochen hat, wenn es um diese Neutralität der Beratung geht.
Ich glaube nach wie vor, dass es für die Akzeptanz von Pflegeberatung ganz wichtig ist, dass die Neutralität tatsächlich gesichert ist. Das sehe ich im Moment noch nicht. Vielleicht gibt es, wenn die Vereinbarungen getroffen werden, noch Möglichkeiten, in irgendeiner Weise darauf einzugehen und diese Ausgestaltung noch einmal zu kommentieren bzw. mitzubestimmen.
Ich möchte gern noch ein paar Bemerkungen zu Ihnen, Herr Teufel, und auch zu Ihnen, Herr Noll, machen. Sie sind ja so stolz darauf, dass das Beratungsangebot, das wir hier haben, schon so gut und vielseitig ist.