M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v A d o l f H a a s S P D – V o r f i n a n z i e r u n g d e r P l a n u n g s k o s t e n S t a d t t u n n e l F r e i b u r g u n d T u n n e l F a l k e n s t e i g i m Z u g e d e r B 3 1
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Ich frage die Landesregierung:
finanzierung der Planungskosten für den Stadttunnel Freiburg und den Tunnel Falkensteig, die zwischen der Stadt Freiburg und dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald getroffen worden ist, zustimmen, wie es von der Landesregierung in der Antwort auf Ziffer 4 der Kleinen Anfrage vom 18. September 2007, Drucksache 14/1731, in Aussicht gestellt wurde?
Freiburg die notwendigen Personalkapazitäten zur Verfügung, um auch kurzfristig die notwendigen Planungsaufgaben in der fachtechnisch gebotenen Qualität erledigen zu können?
Herr Präsident, lieber Kollege Haas, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst einmal müssen wir Ihre Frage präzisieren, damit wir nicht über Unterschiedliches reden: Es geht nicht um eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Freiburg und dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, sondern es geht um die Vertragspartner Stadt und Landkreis auf der einen Seite und Land auf der anderen Seite.
Um welche Projekte geht es? Es geht um die Fortsetzung des Stadttunnels Freiburg im Zuge der B 31, und es geht um den Bau eines Tunnels bei der Ortschaft Falkensteig. Beide Projekte haben nicht vordere Priorität im Bundesverkehrswegeplan und können deshalb auch nicht vonseiten des Landes beplant werden. Deshalb besteht der Wunsch, vonseiten der Stadt und des Landkreises in eine Vorleistung zu gehen, was die Planung betrifft.
Wir haben in einer ersten Gesprächsrunde vereinbart, dass wir – Regierungspräsidium Freiburg, Stadt Freiburg, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald – auf Arbeitsebene die Rahmenbedingungen für eine solche Vorfinanzierung erarbeiten. Das ist nicht nur geschehen, sondern darüber hinaus haben Stadt und Landkreis einen Vertragsentwurf erarbeitet, der noch in den entsprechenden politischen Gremien – sprich Gemeinderat und Kreistag – verabschiedet werden muss. Dieser Vertragsentwurf liegt uns noch nicht vor.
Wenn er vorliegt, wird es natürlich eine weitere Gesprächsrunde geben. Dann wird zu klären sein, ob der Inhalt der Vertragsentwürfe – es muss sich ja um zwei handeln, um einen zwischen dem Land und der Stadt Freiburg und einen zwischen dem Land und dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald – von unserer Seite so akzeptiert werden kann.
Grundsätzlich war unsere Aussage, dass wir bereit sind, zu einem Verhandlungsergebnis für eine Vorfinanzierung zu kommen.
Jetzt komme ich zu Teil b Ihrer Frage, zur Frage der Bereitstellung von Personal und von Geld für diese Planungsarbeit. Es wird erst auf vertraglicher Grundlage festzustellen sein, wie umfangreich und damit mit welchem Finanz- und Personalaufwand diese Planungsarbeit erledigt werden kann und wie sie dann zu erbringen ist. Das ist aber in erster Linie Aufgabe der Stadt und des Landkreises, die Planungsarbeit entweder mit eigenem Planungspersonal zu leisten oder durch die Vergabe an Büros – was ja landauf, landab üblich ist; wir planen ja weniger selbst, mit eigenem Personal, als durch Vergabe an Büros – oder zu prüfen, ob durch entsprechende Entschädigungen oder Finanzierungen vonseiten der Stadt und des Landkreises mit landeseigenem Personal geplant werden kann. Aber das Hauptproblem – das können wir jetzt schon andeuten – ist ja, dass das Land nicht planen kann, weil unsere Planungskapazitäten sowohl in personeller als auch in finanzieller Hinsicht sehr ausgelastet sind.
Herr Staatssekretär, könnte der von Ihnen gerade beschriebene Weg auch ein Modell für andere Projekte sein, vor allem für diejenigen Projekte, die in Ihrer Priorisierungsliste weit hinten sind?
Rein theoretisch ja. Es ist ja bekannt, dass wir, weil wir immer mehr Nachfragen und Angebote in dieser Richtung bekommen, eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet haben, die momentan in der Abstimmung mit dem Finanzministerium ist. Auf dieser Grundlage werden wir in Zukunft in Verhandlungen mit Anbietern für Vor- oder Mitfinanzierungsleistungen bei der Planung oder beim Bau von Straßen treten.
Konkretisierung der Situation, damit man seitens der Stadt Freiburg und des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald dann auch in die Planungen eintreten kann?
Eine weitere Nachfrage: Steht beim Regierungspräsidium Freiburg ausreichend Personal zur Verfügung, um beide Gebietskörperschaften in der Durchführung der Planung zu betreuen? Mir ist klar, dass dort externe Planer eingesetzt werden müssen. Aber solch große Maßnahmen erfordern immer eine koordinierende Hand des Regierungspräsidiums; sonst geht das nicht zügig voran. In der Vergangenheit war es immer eine gute Sache, wenn das dann auf diese Weise erfolgreich betrieben wurde.
Die Frage ist, von welchem Zeithorizont wir ausgehen müssen. Jetzt liegt es zunächst an der Stadt und am Landkreis, dem Innenministerium den Vertragsentwurf vorzulegen. Aber ich kann mir vorstellen, dass wir im Laufe dieses Jahres zu einem Ergebnis kommen.
Die Frage „Steht Personal im Regierungspräsidium bereit, um trotz eventueller Vergabe nach außen die entsprechende Koordinierung vorzunehmen?“ muss dann geklärt werden, wenn wir wissen, wie umfangreich und mit welchem zeitlichen Ablauf die Planung vorgesehen ist. Allerdings muss dann auch eine Personalbeanspruchung im eigenen Haus, im Regierungspräsidium oder im Innenministerium, in das Thema Vorfinanzierung mit einbezogen werden.
Herr Staatssekretär, wäre die Landesregierung bereit – wenn davon auszugehen ist, dass Abmachungen für eine Vorfinanzierung durch Stadt oder Land kreis getroffen werden –, sich bei der Fortführung des Bundesverkehrswegeplans 2015 für eine vordere Priorisierung einzusetzen, das heißt dafür, dass diese beiden Projekte in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen werden?
Wir haben ja, zumindest was den Stadttunnel Freiburg betrifft, momentan eine geteilte Zuordnung, aber keine Realisierungsmöglichkeit, weil es aufgrund von Sicherheitsvorgaben angesichts des hohen Verkehrsaufkommens nicht mehr möglich ist, dass man nur eine Röhre baut und diese dann vielleicht mit Gegenverkehr betreibt und nicht auch eine zweite Röhre baut.
Ich halte es nicht für den richtigen Zeitpunkt, sich jetzt schon auf einzelne Straßenprojekte festzulegen und überall eine leichtfertige Zusage zu machen, dass man sich für etwas einsetzt. Wir kennen momentan überhaupt nicht die Rahmenbedingungen für den Bundesverkehrswegeplan, der ab dem Jahr 2016 gilt. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass beide Projekte aus Landessicht eine hohe Priorität haben werden. Aber vieles hängt noch davon ab, wie letztendlich dieser neue Bundesverkehrswegeplan strukturiert sein wird und in welcher Höhe er mit Mitteln ausgestattet wird.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v A d o l f H a a s S P D – A k t u e l l e D i s k u s s i o n z u r S t ä d t e b a u f ö r d e r u n g d e s L a n d e s B a d e n - W ü r t t e m b e r g
Landes Baden-Württemberg, Mittel der Städtebauförderung und der Entwicklung des ländlichen Raums drastisch einzuschränken, um eine Bildungsoffensive zu finanzieren, nach wie vor zu den operativen Bestandteilen der Regierungspolitik?
b) Welche Einschränkungen sind angesichts dieser Umschichtungsankündigungen für die städtebauliche Entwicklung und die Entwicklung des ländlichen Raums zu erwarten, insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen des demografischen Wandels, die unverminderte Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke, die steigenden Energiepreise, die Veränderungen und Konzentrationsprozesse im Einzelhandel und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Innenstädte und die soziale Stadt?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte diese Anfrage im Auftrag der Landesregierung sehr gern.