Protokoll der Sitzung vom 24.07.2008

Sie geht davon aus,

dass in größerem Umfang als angemeldet auch in den kommenden Jahren … Rationalisierungs- und Sparmaßnahmen möglich sein werden.

Die KEF erwartet von den Sendern,

dass sie besondere Anstrengungen unternehmen, um zu einer spürbaren Reduzierung von Arbeitsplätzen kommen.

Wohlgemerkt: Das empfiehlt nicht die FDP, sondern die KEF, eine unabhängige Kommission.

(Zuruf des Abg. Jürgen Walter GRÜNE)

Ich danke der KEF, dass sie den Druck auf die öffentlichrechtlichen Sender aufrechterhält, im Interesse der Gebührenzahler stärker aufs Geld zu achten.

(Beifall des Abg. Dietmar Bachmann FDP/DVP)

Wir bedauern, dass sich die Ministerpräsidenten immer noch nicht dazu durchringen konnten, in bestimmten Bereichen sinnvolle Gebührenermäßigungen zu empfehlen. So wurde er

neut die gerade für das Touristikland Baden-Württemberg wichtige Entlastung der Beherbergungsbetriebe abgelehnt.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Hier fordern die Verbände zu Recht eine Reduzierung der Pauschale.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Abg. Kluck, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Stickelberger?

Aber selbstverständlich.

Bitte, Herr Abg. Stickelberger.

Herr Kollege Kluck, gehen Sie davon aus, dass die Rundfunkanstalten und insbesondere der Südwestrundfunk zu wenig sparsam mit den ihnen anvertrauten Geldern umgehen, obwohl u. a. der Ihrer Fraktion angehörende Justizminister Mitglied des Verwaltungsrats ist und gerade dieses Gremium sorgsam auf Kosteneinsparungen und Haushaltstreue achtet?

Der Justizminister als Mitglied des Verwaltungsrats und Herr Kollege Theurer als Mitglied des Rundfunkrats

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Der ist ja auch nicht da!)

drängen seit Jahren darauf, dass eingespart wird. Einige ihrer Bemühungen waren erfolgreich.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Können Sie uns ein paar konkrete Anträge nennen? Ich kenne keine!)

Aber wie die KEF feststellt, muss weiter gedrängt und weiter gespart werden.

Über die Methoden der GEZ ist hier schon oft gesprochen worden; das will ich nicht weiter betonen. Ich will nur noch einmal sagen, dass diese ganze „Rundfunk-Stasi“ überflüssig wäre, wenn man endlich die von der FDP geforderte Medien abgabe einführen würde. Dann brauchten wir auch auf neue Entwicklungen wie Handy-TV nicht gesondert zu reagieren.

Diese Medienabgabe könnte das Finanzamt einziehen, sodass die gesamte GEZ mit ihren horrenden Kosten und den sehr anrüchigen Methoden, die sie anwendet, überflüssig wäre.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Für die Gebührenfestsetzung ist wichtig, meine Damen und Herren, ob sich die Programmentscheidungen am Rundfunkauftrag orientieren.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Sehr wahr!)

Ich will noch einmal betonen: Die FDP/DVP-Fraktion steht uneingeschränkt zum Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Sehr gut!)

Aber darüber, wie manche Sender diesen Auftrag auslegen, lässt sich trefflich streiten.

Ich meine, ARD und ZDF sollten aus Fehlern lernen. Schlechte Kopien von ausgelutschten Formaten wie Kuppel- oder Cas ting-Shows gehören doch nicht ins öffentlich-rechtliche Fernsehen – gebührenfinanziert!

(Beifall bei der FDP/DVP)

Sendungen wie „Ich weiß, wer gut zu dir passt!“ oder „Ich weiß, wer gut für dich ist!“, solchen Quatsch sollte man den anderen überlassen.

(Abg. Bärbl Mielich GRÜNE: Das entscheiden jetzt Sie, oder was?)

Es ist unbestreitbar Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, qualitativ hochwertige Bildungs-, Informations-, Kultur- und natürlich auch Unterhaltungsprogramme anzubieten.

Weil wir Liberalen auch zur Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen, werden wir diese Qualität immer wieder einfordern. Damit stehen wir nicht allein. Der Deutsche Kulturrat fordert eine ständige interne wie öffentliche Diskussion zur Sicherung von Qualitätsstandards.

Selbst die Bündnisgrünen, Kollege Walter, fordern auf Bundesebene: im Zweifelsfall Qualität vor Quote.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Was heißt „im Zwei- felsfall“? Immer! Immer Qualität vor Quote!)

Sie sollten sich daran ein Beispiel nehmen und sich Ihre Schauermärchen für die nächste Gruselsendung im öffentlichrechtlichen Rundfunk aufsparen.

(Beifall und Heiterkeit bei der FDP/DVP und Abge- ordneten der CDU)

In der Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 14/2995 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Dem ist zugestimmt.

Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, von den Mitteilungen Drucksachen 14/2290, 14/2590, 14/2669 und 14/2670 Kenntnis zu nehmen. Wer dem zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und anderer Gesetze – Drucksache 14/2997

Das Präsidium hat festgelegt, dass nach der Begründung des Gesetzentwurfs durch die Regierung eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion erfolgt.

Das Wort darf ich der Frau Umweltministerin erteilen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung dient in erster Linie der Umsetzung mehrerer EURichtlinien. Umgesetzt werden die EG-Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung und die EG-Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Nachdem der Bund seinen Teil umgesetzt hat, befindet sich nun das Land in der Umsetzungspflicht. Die se Richtlinien dienen sowohl dem Umweltschutz als auch der Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in umweltpolitisch bedeutsame Entscheidungsprozesse.

Lassen Sie mich zunächst auf die Umsetzung der Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung eingehen. Jeder, der sich mit dem Thema Umwelt beschäftigt, kennt die Umweltverträglichkeitsprüfung. Zusätzlich und ergänzend sieht die Richtlinie eine Umweltprüfung bei der Aufstellung von Plänen und Programmen vor, soweit diese voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, also eine Umweltprüfung im Vorfeld der projektbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung. Ziel ist, die wichtigsten umweltbedeutsamen Weichenstellungen bereits vor und bei der Aufstellung von Plänen und Programmen zu berücksichtigen. Denken Sie z. B. an die Bauleitplanung. Dort wird es sehr konkret, wo es entsprechend berücksichtigt werden muss.

Die Strategische Umweltprüfung kommt auch den Unternehmen zugute. Denn die frühzeitige Berücksichtigung von Umweltbelangen schafft mehr Planungssicherheit als Grundlage von entsprechenden Investitionsentscheidungen. Da bereits vor Aufstellung der Pläne durch die Besprechungen auf der Planungsebene viele Umweltaspekte vorab geklärt werden, sind diese dann später, wenn es um die Zulassung konkreter Projekte geht, abgearbeitet, das heißt in der Aufstellung der Pläne berücksichtigt und deswegen im Konkreten dann deutlich einfacher umzusetzen. Diese frühzeitige Abschichtung von Umweltbelangen führt zu einer Verfahrensbeschleunigung bei den konkreten Projekten.