Protokoll der Sitzung vom 01.10.2008

Änderung der Verordnung über die Bestimmung von Vollstreckungsbehörden nach der Justizbeitreibungs

ordnung

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 4

Inkrafttreten

Wer Artikel 4 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 1. Oktober 2008 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes sowie zur Anpassung von Rechtsvorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, der möge sich bitte erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.

Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes – Drucksache 14/2895

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 14/3232

Berichterstatter: Abg. Ingo Rust

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Groh das Wort.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Guter Mann!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf es kurz machen. Die CDU-Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kirchensteuergesetzes vollinhaltlich und auch uneingeschränkt zu. Dabei kann ich mich auch auf unsere Beratungen im Finanzausschuss beziehen, wo ja alle Fraktionen dem Entwurf schon zugestimmt haben.

Wie Sie wissen, ist die Änderung des Kirchensteuergesetzes eine unmittelbare Folge des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: So ist es!)

Kirchen, Banken, Datenschutzbeauftragter und alle anderen Beteiligten haben der Gesetzesänderung nicht nur zugestimmt, sondern haben sogar mehr oder weniger aktiv daran mitgewirkt.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

So ist nun sichergestellt, dass auch künftig Kirchensteuer auf Kapitalerträge erhoben werden kann.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Richtig!)

Wir gehen davon aus, dass auf dieser Rechtsgrundlage die Banken ihre Aufgaben erfüllen können und das Bundeszentralamt für Steuern die abgeführte Kirchensteuer nach dem Wohnortprinzip verteilen und dann auch zuweisen kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Gute Rede!)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Rust das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die SPD-Fraktion wird dem Gesetz zustimmen. Es handelt sich dabei um die Besteuerung von Kapitalerträgen, die ab dem 1. Januar 2009 der Abgeltungsteuer unterworfen werden. Als SPD-Fraktion stimmen wir selbstverständlich nicht nur der Besteuerung von Arbeitseinkünften, sondern auch der von Kapitaleinkünften zu.

Ganz nebenbei – das kann man an dieser Stelle kurz erwähnen – verdient auch das Land Baden-Württemberg ein wenig an der Kirchensteuer.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: 3 %, mein Freund! – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das ist ja mit Ar- beit verbunden!)

Wir treiben die Kirchensteuer nicht umsonst ein, sondern das Land lässt sich das bezahlen. Einen Anteil an der Kirchensteuer bekommt auch das Land. Von daher verdient auch die Landeskasse etwas daran.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Auch eine gute Re- de!)

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Schlachter das Wort.

Ich will einmal schauen, ob ich das noch toppen kann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon bei den in der ersten Lesung zu Protokoll gegebenen Reden zum Ausdruck gekommen, dass wir uns einig sind, dass wir die Kirchensteuer auch auf Kapitaleinkünfte erheben wollen.

Auch wir Grünen stimmen diesem Gesetz uneingeschränkt zu. Der Grund dafür ist, dass wir es den vermögenden Menschen nicht unnötig schwer machen wollen, gute Christen zu sein.

(Heiterkeit des Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP)

Natürlich verdient das Land daran, durch diese 3 % Erhebungsgebühr.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das ist doch kein Verdienst! Das ist Kostenersatz, Herr Kolle- ge!)

Ich darf Ihnen als Banker zusagen, dass die Banken das umsonst machen.