(Abg. Norbert Zeller SPD: Jetzt kommt eine lange Rede! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Herr Pfar- rer, machen Sie es kurz!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch die FDP/DVP-Landtagsfraktion stimmt diesem Gesetz uneingeschränkt zu.
Alles ist gesagt bis auf eines; das sei noch erwähnt. Es gibt ja keine Bundeskirchensteuergesetze. Hier gilt noch das alte Länderprinzip, und daher müssen jetzt die einzelnen Landessteuergesetze geändert werden, so auch das von Baden-Würt temberg. Die anderen Landesparlamente haben großteils schon zugestimmt. Ich bitte auch Sie um Zustimmung.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die große Einmütigkeit hier im Hohen Haus macht es mir möglich, mich ebenfalls ganz kurz zu fassen.
Das kann ich auch deshalb tun, da bei der ersten Lesung die Reden zu Protokoll gegeben worden waren und damit die eigentlichen Begründungen für die Nachwelt erhalten sind und jederzeit nachgelesen werden können.
Ich möchte nur noch einmal darauf verweisen, dass die Abgeltungsteuer eine Vereinfachung der Besteuerung der Kapitalerträge bedeutet und dass jetzt im Rahmen der Kirchensteuererhebung eine Anpassung notwendig war. Bund und Länder, die Banken und die Kirchen haben jetzt ein Verfahren gewählt, das abgesprochen ist. Deswegen können wir bundeseinheitlich gleichermaßen erheben.
Ich möchte zum Schluss betonen, dass das Land Baden-Würt temberg traditionell immer ein besonders gutes Miteinander mit den Kirchen und den Religionsgemeinschaften gepflegt hat,
dass das heutige Gesetz ein erneuter Beleg dafür ist und dass wir unseren Auftrag in der Zukunft genauso fortsetzen.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der Grünen – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Sehr gut!)
In der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/2895.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 14/3232. Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Wer dem Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 einstimmig beschlossen.
Wer dem Artikel 2 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch dieser Artikel einstimmig beschlossen.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieses Gesetz einstimmig beschlossen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Drucksache 14/2995
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, bei diesem Tagesordnungspunkt auf eine Allgemeine Aussprache zu verzichten. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/2995. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 14/3237. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Wer dem Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 einstimmig angenommen.