Protokoll der Sitzung vom 02.10.2008

Danke sehr. Herr Präsident, ich werde meinen nächsten Kontoauszug mit besonderem Interesse betrachten.

(Heiterkeit – Zuruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜ- NE)

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Kollegen GustavAdolf Haas im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu a: Der Generalunternehmer weigert sich nicht, das Mobiliar in den Zellen auf seine Kosten zu montieren. Derzeit werden Gespräche zwischen dem zuständigen Bauamt Freiburg und dem Generalunternehmer darüber geführt, wer die Verbringung des derzeit auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Offenburg gelagerten Zellenmobiliars übernimmt. Entsprechende Vertragsprüfungen laufen. Eine Antwort des Generalunternehmers hierzu steht aus. Diese Frage ist daher noch nicht abschließend geklärt.

Zu b: Im Hinblick auf die noch laufenden Gespräche kann derzeit nicht gesagt werden, ob und gegebenenfalls welche Kos ten dem Land entstehen. Die Kosten der Verbringung – sollte das Land sie tragen müssen – werden mit rund 20 000 € bei einem Gesamtvolumen der Maßnahme von 74 Millionen € beziffert.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Haas.

Herr Staatssekretär, sind die Zahlen, die mir bekannt sind, über die diskutiert und verhandelt wird, von 60 000 bis 80 000 € falsch oder richtig?

(Heiterkeit des Abg. Nikolaos Sakellariou SPD)

Sie haben 20 000 € genannt. Ich erinnere Sie daran.

Ich kann Ihnen nur die Zahlen nennen, sehr geehrter Herr Kollege, die nach unseren Berechnungen im Raum stehen.

Es geht natürlich auch um das Verhandlungsergebnis. Sind Sie bereit, nach Abschluss dieser Verhandlungen eine Mitteilung zu geben?

Selbstverständlich. Ich darf in diesem Zusammenhang gerade auch einem, der sein

Leben lang im Bau tätig war, den sicherlich überflüssigen Hinweis geben, dass es bei einem solchen Projekt natürlich immer wieder Dinge gibt, über die man miteinander reden muss und über die man auch miteinander verhandeln muss, weil sonst nämlich die Ausschreibung nicht den Umfang von 200 Seiten, sondern wahrscheinlich einen Umfang von 2 000 Seiten hätte.

Herr Staatssekretär, dann ist aber meine Feststellung richtig, dass man bei der Ausschreibung des Gesamtunternehmerprojekts, dieses PPP-Projekts, diese Diskussion hätte abkürzen können, wenn man das Verbringen in die neue JVA rechtzeitig in die Leistungsbeschreibung des Generalunternehmers aufgenommen hätte?

Wenn man zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seitens der Vertragsparteien daran gedacht hätte, dass die Verbringung über wenige Meter von einem Nebengebäude in das neu erstellte Hauptgebäude natürlich auch Kosten zur Folge hat, und dies vertraglich ausdrücklich geregelt worden wäre, dann wäre das alles heute kein Problem mehr.

Wenn das bekannt war, dann musste man doch sicherlich davon ausgehen, dass die Justizvollzugsanstalt entsprechendes Mobiliar benötigte, um überhaupt benutzbar zu sein.

Herr Abg. Gustav-Adolf Haas, Sie haben schon drei Fragen gestellt, obwohl Sie bloß zwei Fragen stellen dürften. Die dritte Frage habe ich aus Konzilianz gegenüber jemandem, der bereits so lange im Landtag ist, zugelassen. Aber die vierte Frage kann ich nicht zulassen.

(Abg. Walter Heiler SPD: Er ist Alterspräsident! – Heiterkeit – Weitere Zurufe)

Die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 ist damit abgeschlossen.

Wir kommen zur dritten Mündlichen Anfrage:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – A b s c h a f f u n g d e r J a g d s t e u e r d u r c h d i e L a n d k r e i s e

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

Teilt die Landesregierung die Rechtsauffassung des Landrats des Landkreises Schwäbisch Hall, bezüglich der Abschaffung der Jagdsteuer seien die Argumente der Jägerschaft nachvollziehbar, eine Abschaffung der Steuer durch den Kreistag gleichwohl nicht möglich, da der Kreistag gehalten sei, alle Einnahmequellen auszuschöpfen, weshalb das Land als Gesetzgeber tätig werden und bei einer Abschaffung der Steuer für einen finanziellen Ausgleich sorgen müsse?

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Ihr habt Sorgen!)

Bitte, Herr Staatssekretär Köberle.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Im Namen der Landesregierung beantworte ich Ihre Anfrage gern. Sie haben sich ja zu der gleichen Thematik schon im Februar dieses Jahres mit einer Kleinen Anfrage an uns gewandt.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Ich arbeite nachhaltig, Herr Staatssekretär!)

Die Sachlage hat sich seither nicht verändert, die Einschätzung der Landesregierung auch nicht. Wir entscheiden nicht einmal so und einmal anders, sondern sehr wohl überlegt.

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Na, na, na!)

Das gilt auch für diesen Fall. Ich will aber gern nochmals in aller Kürze die Begründung für unsere Haltung zu dieser Thematik vortragen.

Die Gemeinden sind nach § 78 Abs. 2 der Gemeindeordnung verpflichtet, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen im Wesentlichen aus Leistungsentgelten und im Übrigen aus Steuern zu beschaffen. Für die Landkreise gilt dies entsprechend. Außerdem können sie, soweit die sonstigen Einnahmen zur Deckung des Finanzbedarfs nicht ausreichen, eine Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden erheben. Die Frage, wie hoch die Kreisumlage ist, ist immer das schönste Thema in den Kreistagen.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Zu den sonstigen Einnahmen zählen auch die Einnahmen aus der Jagdsteuer, die die Stadtkreise und die Landkreise nach § 10 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes auf die Ausübung des Jagdrechts erheben können.

Über die konkrete Rangfolge der Deckungsmittel hat der jeweilige Landkreis bzw. Kreistag im Rahmen seiner Finanzhoheit zu entscheiden.

Die Landesregierung beabsichtigt derzeit nicht, die Regelung im Kommunalabgabengesetz zur Erhebung der Jagdsteuer zu ändern.

(Zuruf von der CDU: Prima! – Abg. Reinhold Gall SPD: Sehr gut!)

Zusatzfrage des Herrn Abg. Dr. Bullinger.

Ich frage die Landesregierung, ob sie die Auffassung teilt, dass dann, wenn die Entsorgungskosten von verunfalltem Wild unter realistischen Kalkulationen werktags 170 € pro Tier, sonntags bzw. abends 195 € pro Tier ausmachen, diese Kosten der Entsorgung, die eine Freiwilligkeitsleistung der Jägerschaft ist, in der Regel die Einnahmen aus der Jagdsteuer übertreffen, und wie sie dies zu würdigen gedenkt.

Das werden die Landkreise zu würdigen haben – nicht die Landesregierung. Das ist ein Thema der Landkreise.

(Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Sie können die Jagdsteuer erheben oder auch nicht erheben und werden in diese Überlegungen natürlich einbeziehen, welche Ausgaben sie haben.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Damit ist aber nur die Hälfte beantwortet! Ich habe gefragt, ob es zutrifft, dass diese Summen in der Regel dies über- schreiten! Das war der erste Teil der Frage!)

Dieser Frage bin ich bei der Vorbereitung auf die Fragestunde nicht nachgegangen. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob das so ist oder nicht.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Wären Sie bereit – –)

Aber im Kern war doch Ihre Frage: Soll die Jagdsteuer abgeschafft werden, oder soll sie erhalten werden? Ich glaube, die se Frage habe ich klar beantwortet. Alles andere führt ja auf ein anderes Thema zu.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Können Sie es eventuell schriftlich nachreichen? Das wäre ja ei- ne übliche Möglichkeit!)

Soweit uns solche Zahlen vorliegen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Danke!)

Zusatzfrage der Frau Abg. Berroth.

Würden Sie uns bitte zusammenstellen, was auf Land oder Kreise – egal, auf wen; das hängt nämlich, glaube ich, von der Straße ab, wo der Wildunfall passiert ist – an Kosten zukommen würde, wenn die Jäger die Entsorgung nicht mehr freiwillig übernehmen würden. Sind Sie gegebenenfalls bereit, anzustreben, dass man eine einvernehmliche Lösung erreicht und z. B. eine Verrechnung mit der Jagdsteuer möglich ist?