Protokoll der Sitzung vom 02.10.2008

a) Welche Planungen verfolgt die Landesregierung im Hinblick auf die künftige Besoldungsstruktur bei Lehrkräften?

b) Trifft es zu, dass es in den zuständigen Ministerien Überlegungen gibt, die beabsichtigten und notwendigen Einkommensverbesserungen bei den Erzieherinnen mit einer Absenkung der Eingangsbesoldung bei den Lehrkräften an Grundschulen zu finanzieren?

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Wacker das Wort.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Jetzt wird zur Sache gesprochen!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich beantworte namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage des Kollegen Norbert Zeller wie folgt:

Zu a: Die Landesregierung wird mit der Qualitätsoffensive Bildung für 20 % der Lehrkräfte an Hauptschulen die Möglichkeit einer Beförderung nach A 13 schaffen. Damit wird ein starker Anreiz für Lehrkräfte geschaffen, den Schwerpunkt Hauptschule zu wählen bzw. sich in diesem Bereich einzusetzen. Weitere grundsätzliche Änderungen des Laufbahnrechts und der Besoldungsstruktur bleiben der Dienstrechtsreform vorbehalten, die gegenwärtig unter Beteiligung aller Ressorts im Gange ist.

Zu b: Es besteht hier kein innerer Zusammenhang zwischen der Vergütung für die Erzieherinnen und Erzieher durch die jeweiligen Träger der Einrichtungen und der Besoldung der Lehrkräfte an Grundschulen. Infolgedessen gibt es auch keine entsprechenden Überlegungen.

Zusatzfrage des Herrn Abg. Zeller.

Ich darf nochmals definitiv nachfragen: Heißt dies, dass Lehrkräfte an Grundschulen nicht mit einer Absenkung der Eingangsbesoldung zu rechnen haben?

Herr Abgeordneter, ich beantworte die Frage, die Sie mir gestellt haben. Sie haben hierbei einen Zusammenhang hergestellt zur Vergütung der Erzieherinnen,

(Zuruf des Abg. Norbert Zeller SPD)

wofür das Land überhaupt keine Zuständigkeit hat. Sie wissen, dass die Vergütung der Erzieherinnen tarifrechtlich zwischen den jeweiligen Partnern geregelt ist. Damit gibt es keinen Zusammenhang zwischen der Vergütung der Erzieherinnen und der Vergütung der Grundschullehrkräfte. In diesem Zusammenhang gibt es auch keine entsprechenden Überlegungen.

Zusatzfrage der Frau Abg. Rastätter.

Herr Staatssekretär Wacker, beabsichtigt die Landesregierung, die Beförderung von maximal 20 % der Hauptschullehrkräfte nach A 13 in der Landeslaufbahnverordnung festzuschreiben, und beabsichtigt die Landesregierung, in der Dienstrechtsreform diese Laufbahn nach A 13 für alle Hauptschullehrkräfte vorzusehen?

Frau Kollegin Rastätter, man muss hier zwei Schritte voneinander unterscheiden. Das Maßnahmenpaket im Zusammenhang mit der Qualitätsoffensive Bildung wird im Zuge der Haushaltsberatungen eingebracht. Damit können wir die Anhebung der 20 % der Stellen im Hauptschulbereich mit Beginn des Schuljahrs 2009/2010 vornehmen; so ist es beabsichtigt. Wir wollen dann mit Beginn des neuen Jahres die entsprechenden Schritte in die Wege leiten, also die Ausschreibungen vornehmen und die Kriterien festlegen. Das wird auch beamtenrechtliche Auswirkungen haben. Denn wir schaffen damit ein neues Beförderungsamt für Hauptschullehrkräfte, das es in dieser Form für normale Hauptschullehrkräfte bisher nicht gibt. Wir wollen damit auch – das ist unser Ziel – sämtliche 20 % der Stellen wenn möglich mit Beginn des neuen Schuljahrs schaffen bzw. die Beförderungen vornehmen.

Daneben gibt es die Beratungen zur Dienstrechtsreform. Die Beratungen zur Dienstrechtsreform, auch im Zusammenhang mit der Neuordnung des Lehramts für Hauptschullehrkräfte und Realschullehrkräfte, sind ja noch nicht abgeschlossen, weil wir diesbezüglich die Gespräche mit den Universitäten und den Pädagogischen Hochschulen führen. Dieser zweite Schritt, den ich eben kurz skizziert habe, hat mit dem ersten Schritt der Umsetzung der Qualitätsoffensive Bildung zunächst einmal originär nichts zu tun.

Zusatzfrage des Herrn Abg. Bayer.

Herr Staatssekretär, ich möchte noch einmal ganz konkret nachfragen. Können Sie folgenden Satz bejahen: „Die Eingangsbesoldung von Lehrpersonal an Grundschulen wird in absehbarer Zeit nicht verändert“? Oder verneinen Sie diese Aussage?

Wir werden im Zusammenhang mit der Dienstrechtsreform verschiedene Überlegungen anstellen. Wir müssen dabei auch die Frage untersuchen, inwieweit wir eine Angleichung der Besoldung für Hauptschullehrkräfte und Realschullehrkräfte vornehmen müssen, auch im Zusammenhang mit der Neuordnung der Ausbildung dieser Lehrkräfte. In diesem Zusammenhang gilt es am Ende im Rahmen der Dienstrechtsreform über ein Gesamtpaket zu entscheiden, und es gilt dabei auch, eine Entscheidung darüber herbeizuführen, wie wir mit der Eingangsbesoldung in diesem Bereich umzugehen haben. Ich kann diesbezüglich heute noch keine präzise Auskunft formulieren.

Zusatzfrage des Herrn Abg. Zeller.

Herr Staatssekretär, nachdem Sie bislang keine präzise Auskunft geben können, können Sie dem Hohen Haus hier mitteilen, welche Planungen in Sachen Dienstrechtsreform Sie bezüglich der Eingangsbesoldung haben? Und nochmals definitiv bezogen auf die Grundschullehrkräfte: Mit welchen Konsequenzen müssen sie nach den bisherigen Planungen – natürlich wird es irgendwann abgeschlossen sein – zum heutigen Stand rechnen?

Herr Kollege Zeller, auch Herr Kollege Bayer, ich verstehe die Stoßrichtung Ihrer Fragestellung. Sie würden gern sehr frühzeitig die Positionierung der Landesregierung in dieser dienstrechtlichen Frage kennen. Was ich Ihnen zum heutigen Stand sagen kann, ist objektiv der Sachverhalt, dass wir die Dienstrechtsreform vorbereiten,

(Abg. Norbert Zeller SPD: Was steht da drin? – Ge- genruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: In Ruhe abwarten! – Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Typisch Zeller!)

aber in Kürze noch keinen Abschluss zu erwarten haben. Insofern kann ich Ihnen keinen verbindlichen Zwischenstand mitteilen, denn in diesem Zusammenhang sind auch Finanzierungsfragen zu klären. Deswegen bitte ich Sie diesbezüglich einfach noch um etwas Geduld.

Zweite Zusatzfrage der Frau Abg. Raststätter.

Herr Staatssekretär Wacker, soll die Anhebung von 20 % der Stellen der Hauptschullehrkräfte zum Schuljahr 2009/2010 mit zusätzlichen Mitteln erfolgen, oder soll das kostenneutral umgesetzt werden? Falls zusätzliche Mittel eingestellt werden, in welchem Umfang werden Landesmittel im Haushalt benötigt?

Frau Kollegin Rastätter, wir werden diese Maßnahmen haushaltswirksam umsetzen. Dafür sind zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich, weil diese Haushaltsmittel eben nicht im Zusammenhang mit den Maßnahmen der Dienstrechtsreform zu sehen sind. Das bedeutet, dass wir in diesem Bereich mit Gesamtpersonalkosten von etwa 17 Millionen € zusätzlich zu rechnen haben. Wir werden hierfür auch die haushaltspolitischen Voraussetzungen schaffen, um diese Maßnahmen, wie eben beschrieben, in die Wege leiten zu können.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Prima!)

Weitere Zusatzfrage des Herrn Abg. Winkler.

(Oh-Rufe von der CDU)

Herr Staatssekretär, ist in diesem Zusammenhang auch daran gedacht, die Eingangsbesoldung der Fachlehrer und deren Beförderungsstufen

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Wollen Sie die noch schlechter bezahlen?)

zu überprüfen? Ist daran ebenfalls gedacht?

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Ich würde das bestrei- ten! – Lachen des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Bitte, Herr Staatssekretär.

Die Frage der Besoldung der Fachlehrer ist bisher nicht Bestandteil der Überlegungen im Zusammenhang mit der Dienstrechtsreform.

(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Nein? – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Da würde ich mich bedeckt hal- ten!)

Im Zusammenhang mit der Dienstrechtsreform, Frau Rastätter. Immer genau zuhören, wie ich es formuliere!

Zweite Zusatzfrage des Herrn Abg. Winkler.

Ich darf dann fragen, warum nicht daran gedacht ist, im Zusammenhang mit der Dienstrechtsreform die Fachlehrerbesoldung zu überprüfen.

(Zuruf von der FDP/DVP: Weil das die falsche Bau- stelle ist!)

Bitte, Herr Staatssekretär.

Wir haben Fragestellungen formuliert, die in dem Zusammenhang mit einzubeziehen sind. Das sind Fragen der Besoldung der Lehrkräfte, der Grundschullehrkräfte, der Hauptschullehrkräfte, der Realschullehrkräfte. Die Fragestellungen sind Ihnen bekannt. Deswegen wird in diesem Zusammenhang natürlich auch geprüft, inwieweit man hier Prioritätensetzungen vornehmen kann, auch bezüglich zusätzlicher Beförderungsämter.

Ich kann in diesem Zusammenhang nur sagen, dass der Wunsch der Fachlehrer insgesamt mittlerweile gegenüber dem Hohen Haus artikuliert wurde. In diesem Zusammenhang ist seitens der Landesregierung – für die Regierungsfraktionen kann ich hier nicht sprechen – zu gegebener Zeit zu entscheiden.

Im Übrigen geht es, wenn man Beförderungsmöglichkeiten schaffen will, am Ende auch darum, zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Deswegen kann man nicht einfach sagen: „Wir stellen diese Mittel zusätzlich zur Verfügung“, sondern hier muss ein sorgfältiger Abwägungsprozess gemeinsam mit dem Haushaltsgesetzgeber erfolgen. Dies ist zumindest bis zum Haushaltsjahr 2009 noch nicht geschehen und in diesem Zusammenhang auch noch nicht vorgesehen.

Frau Kollegin Rastätter, Sie haben sich noch einmal gemeldet. Ich kann Ihre Frage jedoch nicht zulassen, denn Sie haben schon zwei Fragen gestellt.

Es gibt offenbar keine weiteren Fragen. – Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Damit ist die Fragestunde beendet.

Vielen Dank für die Gelegenheit, antworten zu dürfen.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: