Da werden wir als Grünen-Fraktion, liebe Kolleginnen und Kollegen – – Das, was ich Ihnen hier sage, ist ja nicht einfach. Wir könnten als Oppositionsfraktion einfach sagen: „Wir stimmen da zu; die Beamtinnen und Beamten werden am 27. September auch zur Wahl gehen; wieso sollen wir denn darüber diskutieren?“ Aber ich sage Ihnen schon jetzt: Vielleicht ist es gar nicht so schlecht, dass der Gesetzentwurf erst jetzt kommt; denn dann können wir über die Sommerpause alle miteinander – vielleicht auch die Regierung und die die Regierung tragenden Fraktionen – noch einmal darüber nachdenken, welche Finanzmassen wir für die Zukunft noch zur Verfügung haben.
Wenn wir dann über diesen Gesetzentwurf beschließen, ist uns vielleicht stärker bewusst – ich komme bald zum Ende, Frau Präsidentin –, dass wir für die nächsten anderthalb Jahre einen Betrag beschließen – das erste Halbjahr 2009 ist ja schon herum –, dessen Größenordnung deutlich über 1 Milliarde € liegt. Die Sommerpause gibt uns jetzt die Möglichkeit, dar über noch einmal nachzudenken; denn wir müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Bewusstsein dessen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen guten Job machen – ich habe es vorher gesagt –, auch darüber nachdenken, wie wir die Finanzierung sicherstellen.
Eines sage ich Ihnen: Die Schuldenfinanzierung verhindert für die Zukunft jeden Gestaltungsspielraum im Land. Deswegen tun wir alle gut daran, darüber nachzudenken, wie und auf welcher Grundlage wir dann, Herr Kollege Fleischer, den Gesetzentwurf beschließen, gegebenenfalls auch – das kündige ich schon jetzt an – vielleicht mit dieser oder jener Änderungsüberlegung.
Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin. – Wir müssen uns als Landtag auch überlegen, wie wir perspektivisch mit unseren Mitarbeitern und vor allem mit dem Staatsvolk im Land Baden-Württemberg umgehen wollen. Wenn wir uns als Parlament ernst nehmen, dürfen wir nicht nur vollziehen, was uns die Regierung vorlegt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Außenstehende sind vermutlich erstaunt, wenn sie hören, dass der Landtag in erster Lesung über das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für 2009 und 2010 berät. Denn die Beamtinnen und Beamten des Lan des und die Versorgungsempfänger erhalten ja seit Monaten die ihnen nach diesem Gesetzentwurf zustehenden Bezüge. Die Vorredner haben das bereits erläutert.
Mit diesem Gesetzentwurf wird das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg übertragen. Es ist gut und richtig, dass wir diese Übertragung – anders, als es früher auch schon einmal der Fall war – nicht nur inhalts-, sondern auch zeitgleich vornehmen. Dieses Verfahren ist auch ein Zeichen der Verlässlichkeit und der Wertschätzung des Parlaments gegenüber den Bediensteten des Lan des.
Die Elemente des Gesetzentwurfs sind bekannt. Ich will sie deshalb nicht noch einmal vortragen. Der Herr Staatssekretär hat dies bereits ausführlich getan. Dass die Berufsverbände und die Gewerkschaften im Rahmen der Anhörung dafür plädiert haben, sämtliche Zulagen um 3 % zu erhöhen und nicht nur die allgemeine Stellenzulage, mag ebenso verständlich sein wie ihr Petitum, die Absenkung der Grundgehälter in den Eingangsämtern ab A 12 um 4 % für drei Jahre wieder rückgängig zu machen. Diesem Petitum können wir allerdings leider nicht folgen. Die grundsätzliche Zustimmung der Gewerkschaften und Berufsverbände zu den Inhalten des Gesetzentwurfs wird jedoch dadurch nicht berührt.
Uns geht es wie dem Kollegen Junginger: Wir meinen auch, dass wir das Feuerwehrthema im Ausschuss noch einmal beraten sollten.
Die kommunalen Landesverbände haben keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben. Die Belastungen für die kom
munalen Haushalte sind zwar spürbar, aber sie sind hinnehmbar. Dasselbe gilt auch für den Landeshaushalt.
Es ist eine faire Lösung, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes in diesem Jahr bei sehr niedriger Inflation ein kräftiges Einkommensplus beschert, die aber gleichermaßen, Herr Kollege Oelmayer, der öffentlichen Hand auf Landesebene wie auf kommunaler Ebene für das nächste Jahr Planungssicherheit bei einer niedrigen Steigerungsrate gewährt.
Unser Dank gilt den Beamtinnen und Beamten im Landesdienst. Wir bauen weiterhin auf vertrauensvolles Zusammenwirken und ihre kompetente Arbeit im Interesse von BadenWürttemberg. Im Gegensatz zu den Grünen sind wir der Auffassung, dass unsere Bediensteten Verlässlichkeit brauchen und dass wir nicht Besoldung nach Haushaltslage machen können, sondern dass geleistete Arbeit auch ordentlich entlohnt werden muss.
Wenn der Landeshaushalt das nicht leisten kann, müssen wir nicht bei der Einkommenshöhe, sondern bei der Zahl der Beschäftigten reagieren.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs angelangt. Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. – Sie stimmen zu. Es ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes – Drucksache 14/4782
Die Begründung erfolgt durch die Regierung. Das Wort erteile ich Herrn Minister Hauk für die Regierung.
Hochverehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes eingebracht. Wir wollen damit vor allem die Zulassung von privaten Gegenprobensachverständigen deutlich vereinfachen.
Worum geht es? Im Endeffekt geht es darum, dass wir nach der Rechtsprechung verpflichtet wären, unsere Ausbildungskapazitäten bundesweit zu öffnen. Wir sind aber dazu nicht in der Lage. Deshalb haben wir die Ausbildungsvorschriften dahin gehend verändert, dass für die Untersuchung von amtlichen Gegenproben, die ja im Lebensmittelbereich privaten Sachverständigen vorbehalten ist, künftig ein naturwissenschaftlicher Universitätsabschluss in Verbindung mit einem Nachweis einschlägiger Fach- und Rechtskenntnisse auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung und -untersuchung ausreichend ist. Bisher war ein Abschluss als staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker zwingend erforderlich. Diese zwingende Erfordernis kam im Prinzip einem Ausbildungsgebot gleich. Dieses Ausbildungsgebot ist damit hinfällig.
Das eröffnet damit auch Sachverständigen aus dem Ausland die Möglichkeit einer Zulassung als sogenannter Gegenprobensachverständiger.
Die zweite Änderung ist, dass die Gegenprobensachverständigen über akkreditierte Prüflaboratorien verfügen müssen. Auch diese Vorgabe soll gesetzlich verankert werden.
Von den angehörten Verbänden wurden keine Einwände gegen das Gesetzesvorhaben erhoben. Damit ist es unstrittig.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes hat Herr Minister Hauk gerade sehr ausführlich geschildert.
(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: „Ausführlich“! – Abg. Bärbl Mielich GRÜNE: Knapp! – Unruhe – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Jetzt lassen Sie doch die Kollegin ausreden! Man versteht sie sonst nicht!)
Daher kann ich mich kurz fassen. Immer wieder gibt es Meldungen zu Lebensmittelskandalen. Die Schlagworte kennen Sie alle: Gammelfleisch, gepanschter Wein und jetzt aktuell Analogkäse und andere Lebensmittelimitate. Klar ist, dass es noch nie so viele Lebensmittel wie derzeit auf dem Markt gab. Es gab auch noch nie so ein Preisdumping.
Dies sind ständige Herausforderungen an die Lebensmittel überwachung. Dafür brauchen wir präzise definierte Bestimmungen und Kontrollen auf höchstem Niveau, und das von gut ausgebildeten Fachleuten. Dazu brauchen wir neben den amtlichen Lebensmittelkontrolleuren eben auch diese privaten Gegenprobensachverständigen.
Im vorliegenden Gesetzentwurf wird die Zulassung von Gegenprobensachverständigen insbesondere im Hinblick auf die berufliche Qualifikation neu geregelt und an die EU-Dienstleistungsrichtlinie angepasst. Weiter geht es um die Zulassung zur Ausbildung zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker bei den CVUAs. Nach derzeitiger Rechtslage haben alle Absolventen eines Studiums der Lebensmittelchemie in Deutschland einen Anspruch auf die Zulassung zu einer solchen Ausbildung in Baden-Württemberg. Dies übersteigt bei Weitem die dafür zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Daher ist Rechtssicherheit für eine notwendige Zulassungsbeschränkung zu schaffen. Dies ist dringend notwendig. Denn wir brauchen die Ressourcen für effiziente Lebensmittelüberwachung und nicht dafür, um Defizite bei den Ausbildungsplatzkapazitäten in anderen Ländern aufzufangen.
Weiter lockert der Gesetzentwurf die Bestimmungen bezüglich der Anforderungen an die beruflichen Qualifikationen von Gegenprobensachverständigen. Künftig – das hat der Minis ter gerade deutlich gemacht – ist ein naturwissenschaftliches Universitätsstudium in Verbindung mit einschlägigen Fach- und Rechtskenntnissen ausreichend. Somit können auch qualifizierte Absolventen aus dem Ausland als Sachverständige tätig werden. Sie brauchen dafür ein amtlich zugelassenes Prüflabor.
Abschließend: Wir von der CDU-Fraktion sind mit diesen Neuregelungen einverstanden und stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das ist nun schon der vierte Gesetzentwurf, dem wir in diesem Hohen Haus gemeinsam zustimmen. Das kommt mir nach dem heutigen Vormittag schon bald wie „Harmonieterror“ vor.