Protokoll der Sitzung vom 08.10.2009

(Abg. Christine Rudolf SPD: Weil wir die Zahlen für die Landesbehörden haben! Darüber haben wir im Ausschuss schon mehrfach diskutiert!)

Da sehe ich auch unsere Landesbehörden sehr in Handlungszwang, insbesondere auch das Kultusministerium, das uns immer wieder erzählt, dass es nicht ginge. In diesem Punkt haben Sie mich voll hinter sich.

Zu den anderen Punkten aber sage ich: Sie schaffen mit Befristungen bzw. auch mit geringfügiger Beschäftigung Arbeitsplätze, die es sonst nicht gäbe, und ermöglichen es damit gerade Frauen, Familienzeiten zu überbrücken und dadurch am Beruf dranzubleiben. Das ist mir wichtig.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Das Wort erhält Herr Staatssekretär Fleischer.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen, meine sehr geehrten Herren! Die bisherige Diskussion befindet sich im Bereich von Bewertungen, von teilweise sehr differenzierten Bewertungen.

Wenn Sie sich den Antrag vor Augen halten, um den es hier geht, verehrte Frau Rudolf, dann sehen Sie: Es sind lediglich Quoten und Zahlen abgefragt worden. Es gab aber keine Fragen zu dieser differenziert angestellten Bewertung. Wenn Sie bestimmte Antworten wollen, müssen Sie die Fragen entsprechend stellen.

(Abg. Christine Rudolf SPD: Die Überschrift fordert geradezu dazu auf, zu antworten! Wenn Sie das nicht erkennen, ist das Ihr Problem!)

Wir sind gewohnt, das zu beantworten, wonach gefragt wurde. Das hat die Landesregierung getan. Wenn Sie das Bedürfnis haben, bei diesem wichtigen Thema

(Zuruf der Abg. Christine Rudolf SPD)

hinterher zu fragen, wie das Ganze sozialpolitisch zu bewerten ist, dann werden wir auch hier Rede und Antwort stehen. Ich kann deswegen jetzt aus der Lamäng zu all dem, was Sie an einzelnen Punkten aufgeworfen haben, nicht vollinhaltlich Stellung nehmen.

Liebe Frau Dr. Splett, zu dem, was Sie oder Frau Rastätter vorhin zur Frage der 2 000 sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse gesagt haben, kann ich nur sagen, dass 590 Fälle das Projekt „Pädagogische Assistenten“ betreffen.

(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Vier Jahre!)

Solange es ein Projekt ist und keine stellenmäßige Etatisierung erfolgt ist, so lange kann es aus Gründen der inneren Logik überhaupt nur eine befristete Anstellung geben. Sie wissen auch ganz genau, dass dieses Projekt, das jetzt seinem Ende zugeht, in einen Regelzustand überführt werden soll

(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Ab wann?)

und wir, sobald es beendet ist, diese 590 Arbeitsverhältnisse, von denen Sie sprachen, eben in entsprechende Stellen umwandeln werden.

(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Wann ist das?)

Wenn ich weitere 300 bis 400 Stellen als Beispiel nenne, dann spreche ich vom Hochschulbereich. Bei 44 Hochschulen im Land sind dies im Durchschnitt sieben Fälle pro Hochschule. Wir haben 42 000 Tarifbeschäftigte im Hochschulbereich. Der Anteil der eben angesprochenen Fälle entspricht 0,75 %.

(Abg. Christine Rudolf SPD: Das sind die Leiharbei- ter!)

Auch denen kann man nachgehen, aber Sie müssen danach fragen. Dann bekommen Sie die entsprechende Antwort.

(Abg. Christine Rudolf SPD: Oder die Antwort, wie viel es kostet, das zu erheben! – Gegenruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Drei neue Leiharbei- ter, um das zu erheben!)

Nun aber zu dem Antrag noch ein paar generelle Bemerkungen. Die Landesregierung schafft auch durch befristete Beschäftigungsverhältnisse Arbeit. Das darf nicht vergessen werden. Frau Berroth hat vorhin völlig zu Recht darauf verwiesen, was die Alternative in den meisten Fällen wäre: dass nämlich gar nichts geschieht, dass überhaupt niemand eingestellt wird.

(Zuruf der Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE)

Den befristeten Beschäftigungsverhältnissen kommt gerade in den Zeiten der Wirtschaftskrise eine ganz besondere Überbrückungsfunktion – nicht Dauerfunktion – zu.

(Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE: Aber das sind doch Daueraufgaben! – Abg. Christine Rudolf SPD: Da war aber noch keine Wirtschaftskrise!)

Die vorhin erwähnte Flexibilität ist nicht arbeitnehmerfeindlich, sondern im Augenblick trifft genau das Umgekehrte zu. Auch dies muss man ohne ideologische Brille so sehen und sagen.

Nach meiner festen Überzeugung sind befristete Arbeitsverhältnisse unverzichtbar. Das gilt, um nur ein paar Beispiele zu nennen, für die Überbrückung kurzfristiger Personalausfälle, z. B. im Lehrerbereich, für die Umsetzung einer familienfreundlichen Personalpolitik – um dies zu erreichen, entsteht ein zusätzlicher Vertretungsbedarf; das ist dann die Kehrseite der Medaille – und schließlich für die schon erwähnte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. So dient ein regelmäßiger Austausch des Personals im Bereich von Forschung und Lehre der Sicherung und der Innovation.

Diese Grundsätze haben wir auch bei den landesbeteiligten Unternehmen voll durchgezogen und angewandt. Die Rechtsgrundlage – darauf darf auch verwiesen werden – für Befris tungen ist u. a. das von der rot-grünen Bundesregierung beschlossene Teilzeit- und Befristungsgesetz, das von uns selbstverständlich entsprechend dem Gesetzeswortlaut auch korrekt angewandt wird. Es ist von den Tarifparteien, also auch von den Gewerkschaften, nicht zum Anlass genommen worden,

hier entsprechende Veränderungen herbeizuführen. Vielmehr sind die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Befristung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder zugunsten der Arbeitnehmer bis heute als ausreichend angesehen worden. Im Übrigen darf ich auch darauf verweisen, dass sich die Anzahl der Beschwerden und die der Klagen in außerordentlich engen Grenzen hält.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen auch darauf verweisen, dass wir in einer Zeit, in der wir ungeheure finanzpolitische und wirtschaftspolitische Probleme aufzuarbeiten haben, im Blick auf das, was die Alternative zu den befristeten Arbeitsverhältnissen wäre, auch aus Verantwortungsbewusstsein unsere Grenzen aufgezeigt bekommen. Ich meine, dass wir auch in anderen Bereichen, wie etwa dem der Leiharbeitnehmer in Landesunternehmen, sehr verantwortungsbewusst vorgegangen und auch hier sehr flexibel gewesen sind. Wir sind in der Krise mit diesem ganzen Problembereich geradezu vorbildlich umgegangen und stellen uns selbstverständlich allen Fragen der Opposition. Stellen Sie die entsprechenden Fragen, und wir werden sie beantworten.

(Beifall bei der CDU – Glocke der Präsidentin)

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Nachfrage der Frau Abg. Dr. Splett?

Ja, bitte.

Bitte, Frau Abgeordnete.

Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt verschiedene Gründe für Befristungen aufgezählt, z. B. wenn es um Vertretungen geht. Kann ich daraus schließen, dass Sie, was den Bereich der sachgrundlosen Befristung angeht, die Anzahl derer, die für Daueraufgaben, für längerfristige Projekte eingesetzt sind, auf Zahlen zurückführen werden, die unter den bisher genannten liegen? Dies wäre auch im Sinn der von mir vorhin zitierten Drucksache, in der die Landesregierung selbst ausgeführt hat, dass es unverantwortlich wäre, für Daueraufgaben oder längerfristige Projekte dauernd wechselnde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der Basis sachgrundlos befristeter Beschäftigungsverhältnisse einzustellen.

(Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Sie haben vor zwei oder drei Jahren in der Tat nach den sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen gefragt. Das ist heute nicht Gegenstand der Beratung. Sie haben aber das gute Recht, dies heute noch einmal in Erinnerung zu bringen.

Ich habe aus der Lamäng heraus versucht, den wesentlichen Brocken – es sind von den 2 000 sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen nämlich bereits knapp 600, über die ich gesprochen habe – zu begründen.

(Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE: Aber 1 400 feh- len!)

Ich habe auf die Frage, ob wir zurückführen wollen, eine Antwort gegeben; ich kann sie gern wiederholen. Bei diesem Projekt werden wir zurückführen, sobald es beendet ist. Bei

allen anderen sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen werden wir danach fragen, warum das so ist. Wenn sich aus der inneren Logik ergibt, dass hier eine Änderung erforderlich und sinnvoll ist, werden wir diese im Rahmen des haushaltsrechtlich Möglichen auch vornehmen.

(Beifall des Abg. Dieter Hillebrand CDU)

Das Wort erhält Frau Abg. Rudolf für die Fraktion der SPD.

Herr Fleischer, der Beifall für Sie ist zu Recht sehr dürftig ausgefallen. Von Ihnen als Kabinettsmitglied kann man schon erwarten, dass Sie, wenn Sie hier zu Anträgen, die wir stellen, sprechen, ausreichend vorbereitet und in der Lage sind, unsere Fragen zu beantworten.

Sie haben gerade ausgeführt, die sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnisse seien nicht Gegenstand des Antrags gewesen. Das ist nicht richtig. In dem Antrag Drucksache 14/3207, der Gegenstand der heutigen Debatte ist, sind unter Ziffer 1 Buchst. a und b die befristeten Beschäftigungsverhältnisse mit sachlichem Grund und die befristeten Beschäftigungsverhältnisse ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes angesprochen. Auch zu dem Antrag, den Frau Splett gestellt hat und zu dem ebenfalls Ihr Haus Stellung genommen hat, setzen wir einfach voraus, dass Sie, wenn Sie hier vorn stehen, dazu eine Antwort geben können.

Ich glaube auch, dass man von einem Kabinettsmitglied in einem Land, das seit über zehn Jahren Personalabbau betreibt, eine allgemeine Aussage darüber erwarten kann, wie sich das Land in der Funktion als Arbeitgeber versteht. Dazu hat ja auch Frau Netzhammer für ihre Fraktion Ausführungen gemacht. Von Ihnen haben wir dazu nichts gehört.

Das Dritte: Ich habe Ihnen am Ende meines vorigen Redebeitrags die Frage gestellt, was auf die Beschäftigten der LBBW zukommt. Das haben Sie nicht einmal mit einem Wort angesprochen.

(Glocke der Präsidentin)

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Berroth?

Ja, wenn ich meinen Satz beendet habe. – So kann es nicht gehen. Die Landesregierung kann nicht einerseits Arbeitgeber sein und sich andererseits an dieser Stelle aus der Verantwortung, die mit der Funktion als Arbeitgeber verbunden ist, herausstehlen, wenn wir hier als Opposition unbequeme Fragen gestellt haben.

Bitte schön.