Protokoll der Sitzung vom 21.07.2011

zehnten Klasse zu machen, anstatt einen sehr schlechten Ab schluss nach der neunten Klasse zu machen, ihn gar nicht zu machen oder den Abschluss erst anschließend in den entspre chenden Übergangssystemen mit einem damit verbundenen Schulwechsel zu erwerben.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Und diejenigen, die es nicht schaffen?)

Wenn jemand am Ende der zehnten Klasse noch nicht in der Lage ist, den Hauptschulabschluss zu erwerben, würde es von derselben Denkweise her Sinn machen, ihm anzubieten, dass er entweder in das Ausbildungssystem geht – sofern er etwas findet; das wird schwierig sein – oder in das berufliche Schul system. Aber wenn es Sinn macht, dass er ein weiteres Jahr an dieser Schule verbringt, dann werden wir sicherlich die Letzten sein, die sagen: Da das zehnte Schuljahr abgeschlos sen ist, ist auch die Schulzeit abgeschlossen. Es muss dabei aber in der Einzelfallbetrachtung mehr Sinn machen, zu sa gen: „Wir probieren es an diesem Standort noch einmal“, als zu sagen: „Da gibt es eine andere Möglichkeit.“ Denn ein Schulwechsel kann manchmal auch sinnvoll sein.

Uns geht es nicht darum, allen Schülern am selben Schul standort zwangsweise alle Abschlüsse anzubieten. Aber wir wollen versuchen, dass Schüler, die das möchten, an dem Schulstandort, den sie wählen, möglichst weit bis zu dem von ihnen gewünschten Abschluss kommen. Das sind die unter schiedlichen Möglichkeiten, die wir herstellen wollen, die heute oft nicht gegeben sind und die in Zukunft noch weniger gegeben wären, wenn wir es bei reinen Hauptschulen und Werkrealschulen belassen würden.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Die Frage zur Flex klasse noch!)

Ich habe das Modell in Schleswig-Holstein, ehrlich gesagt, nicht mehr so genau im Kopf.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Dann reden wir ein anderes Mal darüber!)

Aber ich denke, das ist die flexible Handhabung eines solchen Jahrgangs für Schüler, denen es besonders schwerfällt, mit ei nem besonderen Unterstützungsangebot. Das ist, denke ich, im Rahmen einer individuellen Förderung sozusagen dauernd systemimmanent. Insofern brauche ich dazu weder eine zu sätzliche Flexklasse noch extra definierte Angebote für beson ders schwache Schüler. Unsere individuelle Förderung, mög lichst an allen Schulen, soll allen Schülern jederzeit die Mög lichkeit geben, die zusätzlichen Angebote zur Unterstützung zu bekommen, die sie brauchen, und nicht fixiert auf einen be stimmten Jahrgang und auf eine bestimmte Gruppe.

Gut. Herzlichen Dank. – Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s B l e n k e C D U – P e r s ö n l i c h k e i t s s c h u t z i m P o l i z e i v o l l z u g s d i e n s t

Bitte, Herr Abg. Blenke.

Frau Präsidentin, ich frage die Landesregierung:

a) Ist der Landesregierung bekannt, dass aufgrund der vom

Innenminister angekündigten Einführung einer Kennzeich nungspflicht für Polizeibeamte eine hohe Verunsicherung in der Landespolizei hinsichtlich des Schutzes der Privat sphäre der Beamten und ihrer Familien besteht?

b) Welchen Handlungsbedarf leitet sie für sich aus dieser Ver

unsicherung ab?

Vielen Dank. – Ich darf für die Landesregierung Herrn Minister Gall ans Rednerpult bitten.

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich beantworte namens der Lan desregierung die Anfrage des Kollegen Blenke wie folgt:

Zu a: Die Landesregierung hält es für übertrieben, von einer „hohen Verunsicherung“ in der Landespolizei zu sprechen. Ich will aber sagen: Es ist uns bekannt, dass die Thematik ins besondere von einer gewerkschaftlichen Seite kontrovers dis kutiert wird und dass auch Kolleginnen und Kollegen, beson ders in den Einsatzeinheiten, Bedenken gegen eine solche Kennzeichnung haben.

Im Übrigen hat der Innenminister eine solche Einführung nicht angekündigt, sondern auf Nachfrage der Presse eine sol che Aussage im Koalitionsvertrag bestätigt. Das heißt, wir wollen keinen Schnellschuss machen, sondern die Art der Um setzung des Vorhabens intensiv prüfen. Es ist also noch keine Festlegung zur Ausgestaltung der anonymisierten Kennzeich nung erfolgt.

Darüber hinaus strebe ich eine bundeseinheitliche Lösung an. Wir wollen die Thematik deshalb in den entsprechenden Gre mien auf Bundesebene einbringen, weil wir in der Tat – Stand heute – unterschiedlichste Regelungen zur Verpflichtung zum Tragen von Namensschildern oder individuellen Kennzeich nungen in den Bundesländern haben.

Dabei werden wir größten Wert darauf legen, dass die Ano nymität der einzelnen Einsatzkräfte und damit auch die Per sönlichkeitsrechte sowie der Schutz der Polizeibeamtinnen und -beamten sowie auch deren Familienangehörigen gewahrt bleibt, was bei der gegenwärtigen Regelung nur bedingt der Fall ist.

Außerdem gehe ich von einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme aus, sodass gewährleistet ist, dass die Beschäftig tenvertreter eng in einen solchen Prozess eingebunden sind – worauf wir aber unabhängig von einer Mitbestimmungspflicht im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit sowieso achten würden.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Blenke.

Herr Minister, das beruhigt mich jetzt schon ein wenig, auch Ihre Ankündigung, die Sorgen der Beschäftigten und ihrer Vertreter mit einzubeziehen.

(Heiterkeit des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE)

Ich habe eine Sorge, die von vielen Betroffenen geteilt wird, und mich würde einfach interessieren, ob auch Sie diese Sor ge teilen: Es besteht zumindest theoretisch – wahrscheinlich auch praktisch – die Gefahr, dass bei Großeinsätzen – viel leicht sogar massenhaft – in missbräuchlicher Absicht Anzei ge gegen Polizeibeamte erstattet wird. Dabei sehe ich folgen des Problem: Wenn Anzeige erstattet wird, muss ein Ermitt lungsverfahren eingeleitet werden, dann muss ermittelt wer den. Während eines solchen Ermittlungsverfahrens darf bei spielsweise keine Beförderung stattfinden. Es müsste also Sor ge getragen werden, dass nicht durch solche vorsätzlichen missbräuchlichen Anzeigen in größerem Umfang, im Massen umfang, Beamte, die im Einsatz sind, in ihrer beruflichen Ent wicklung beispielsweise dadurch behindert werden, dass sie nicht befördert werden können.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Man kann alles konstruieren!)

Ich hoffe, Sie haben diese Fragestellung ebenfalls im Hinter kopf.

Danke schön.

Herr Kollege Blenke, ich ha be gesagt, dass wir keinen Schnellschuss machen, gerade weil in diesem Zusammenhang, denke ich, umfangreiche Problematiken zu klären sind. Es besteht jedoch auch bis lang schon die Möglichkeit, das Einsatzgeschehen und die Einsatzhandlungen Einzelner oder der Polizei im Gesamten zu hinterfragen, zu kritisieren und auch zur Anzeige zu brin gen. Davon wird auch gegenwärtig schon Gebrauch ge macht, allerdings nicht massenhaft; das will ich auch deut lich sagen.

Ich habe grundsätzlich nicht die Befürchtung, dass dies zu künftig massenhaft missbräuchlich geschieht; zumindest die Hoffnung sei mir da jetzt einmal gelassen. Aber wir werden diesen Themenbereich im Zusammenhang mit der Einführung einer Kennzeichnungspflicht natürlich auch ausführlich erör tern und entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, damit ein solcher Missbrauch nicht zu Folgewirkungen wie einem Beförderungsstopp und Ähnlichem führen kann, wie Sie es befürchten.

Mir liegt eine Zusatzfra ge des Herrn Abg. Röhm vor.

Herr Innenminister, wel che Schutzmaßnahmen sind angedacht, um unsere Polizeibe amten bereits im Vorfeld vor bundesweit bekannten Gewalt tätern zu schützen?

Frau Präsidentin, ich gehe ein mal davon aus, dass diese Frage nicht in einem Zusammen hang mit der Mündlichen Anfrage des Kollegen Blenke steht.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Völlig neue Fra ge!)

Wir sprechen jetzt über die Kennzeichnungspflicht, und das hat mit den Auswirkungen von Gewalt gegen Polizei, glaube ich, relativ wenig zu tun.

Gehen Sie davon aus, dass die Schutzmaßnahmen, die im Zu sammenhang mit Gewalt gegen Polizeibeamte getroffen wer den – sowohl von Menschen innerhalb unseres Bundeslands als auch von Menschen außerhalb unseres Bundeslands –, fortgeführt werden wie bislang auch. Das heißt, wir werden alles tun, um Gewalt gegen Polizeibeamte einzudämmen und – das hatten wir in der jüngsten Vergangenheit, in der letzten oder vorletzten Woche, schon einmal diskutiert – zu ächten. Deshalb spreche ich in der Öffentlichkeit auch immer wieder an, dass unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mehr Respekt bei ihrem Tun und Handeln verdient haben.

Wir werden uns natürlich in den Diskussionsprozess darüber, wie wir dem Phänomen der Gewalt gegen Polizei entgegen wirken können, der in der Tat auch bundesweit stattfindet, in tensivst einbringen. Da sind wir auch im Gespräch mit unse ren Polizeibeamtinnen und -beamten. Deshalb sprechen wir im Zusammenhang mit einer Kennzeichnungspflicht auch von einer anonymisierten Kennzeichnung. Nach der gegenwärti gen Rechtslage müssen Polizeibeamtinnen und -beamte auch im Einsatzgeschehen auf Verlangen ihren Dienstausweis vor zeigen. Da sehen wir dieses Persönlichkeitsrecht eben nicht mehr in dieser Form gewahrt. Deshalb verspreche ich mir und versprechen wir uns von einer anonymisierten Kennzeich nung, dass es gelingt, Polizeibeamte und auch deren Famili enangehörige mehr in Schutz zu nehmen, als dies gegenwär tig der Fall ist.

Herzlichen Dank. – Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor.

Ich darf darauf hinweisen, dass die 30 Minuten für die Fra gestunde vorbei sind und dass die restlichen Mündlichen An fragen aus Zeitgründen jetzt nicht mehr von der Regierung beantwortet werden können. Wenn die Fragestellerinnen und Fragesteller damit einverstanden sind, werden die Mündli chen Anfragen schriftlich beantwortet und diese Anfragen mit den Antworten auch in das Sitzungsprotokoll aufgenom men.

Darüber hinaus darf ich Ihnen mitteilen, dass die unter Zif fer 10 aufgeführte Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP – Einstellung von Personal im Ministe rium für Verkehr und Infrastruktur mit der Qualifikation „Parkschützer“ – zwischenzeitlich zurückgezogen wurde.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. R e i n h a r d L ö f f l e r C D U – F u h r p a r k m a n a g e m e n t d e r M i n i s t e r i a l f a h r z e u g e i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g

a) Trifft die Berichterstattung in den Medien zu, dass seit

mehreren Wochen das bisherige Dienstfahrzeug des ehe maligen CDU-Finanzministers verwaist in der Ministeri umstiefgarage an der Willy-Brandt-Straße steht (gegebe nenfalls mit Angabe der Grundlage für die Entscheidung zur Nichtnutzung des Fahrzeugs)?

b) Welche sonstigen bisherigen Dienstfahrzeuge von Regie

rungsmitgliedern sind derzeit verwaist (mit Angabe der mo natlich hierfür anfallenden Kosten)?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft

Zu a: Die Berichterstattung ist zutreffend. Nach der Zusam menführung von Finanz- und Wirtschaftsministerium wurden zwei Dienstwagen des ehemaligen Finanzministeriums nicht mehr benötigt. Einer der beiden konnte an ein anderes Res sort vermittelt werden, der in der Frage erwähnte Dienstwa gen jedoch nicht.

Zu b: Es sind nach unserem Kenntnisstand keine weiteren Dienstfahrzeuge ehemaliger Regierungsmitglieder zurzeit oh ne Verwendung.