Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

Berichterstatter: Abg. Wilfried Klenk

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache darf ich für die CDU-Frakti on Herrn Abg. Klenk das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine sehr ge ehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie ich bereits bei den Beratungen im Sozialausschuss vor getragen habe, werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen den geän derten bundesrechtlichen Bestimmungen zum SGB XII und SGB II und dem Bundeskindergeldgesetz angepasst.

Dass die Landesregierung einige in der Anhörung zum vor liegenden Gesetzentwurf vorgebrachte Änderungsvorschläge nicht aufgegriffen hat, ist nach den im Ausschuss gemachten Erläuterungen nachvollziehbar. Es ist auch begründet worden, weshalb diese nicht aufgenommen wurden. Die Gesetzesbe gründung erscheint uns deshalb insoweit plausibel.

Zu der vom SPD-Kollegen – ich glaube, es war Herr Hinde rer – im Sozialausschuss vorgebrachten Nachfrage zur Betei ligungsquote des Bundes für die Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets wurden ebenfalls ausreichende Erläuterungen gegeben.

Im Zusammenhang mit den bundesgesetzlichen Änderungen wollen wir nicht unerwähnt lassen, dass es sich dabei um die größte Entlastung der kommunalen Haushalte seit Jahrzehn ten handelt. Allein für das Jahr 2014 wird mit mindestens ei ner halben Milliarde Euro gerechnet. Das Ganze ist natürlich auch mit einem entsprechend erhöhten Erfüllungsaufwand verbunden. Über das eine oder andere könnte man streiten, aber das ist nicht unsere Aufgabe hier. Die dafür zwangsläu fig notwendigen Stellen wurden in der Zwischenzeit – wie auch schon im Ausschuss berichtet wurde – geschaffen.

Seitens der CDU-Fraktion gibt es vor diesem Hintergrund kei ne grundsätzlichen Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf, der die Landesseite betrifft, weshalb ich hier bereits im Gan zen unsere Zustimmung signalisiere.

Vielen Dank.

Vielen Dank. Der Kolle ge hat seine Rede beendet.

(Beifall der Abg. Peter Hauk CDU sowie Dr. Stefan Fulst-Blei und Rainer Hinderer SPD)

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Poreski das Wort.

Vielen Dank. – Frau Präsi dentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kol legen! Wie Kollege Klenk bereits gesagt hat, waren wir uns schon im Sozialausschuss einig, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung bundesgesetzliche Vorgaben korrekt in Lan desrecht umsetzt.

Ein Zweck der Gesetzesänderung ist ebenfalls unstrittig: Die Kommunen sollen um 500 Millionen € entlastet werden, in dem der Bund seit diesem Jahr zu 100 % die Kosten für die Grundsicherung im Alter und für die Erwerbsminderung über nimmt.

Da zudem das Verteilungsverfahren für das Bildungs- und Teilhabepaket zielgenauer gestaltet wird, muss auch hier bei der Umsetzung des Bundeskindergeldgesetzes das Landes recht angepasst werden.

Das alles ist innerhalb der bundesgesetzlichen Rahmenbedin gungen stimmig, ändert jedoch nichts daran, dass die zugrun de liegende Sozialpolitik des Bundes verfehlt ist. Wir alle wis sen aus der Armutsforschung, dass die Grundsicherung für Äl tere nur von einem Teil der Berechtigten in Anspruch genom men wird, weil sich viele schämen oder befürchten, dass ihre Angehörigen mit herangezogen werden und sich offenbaren müssen. Deswegen ist gerade bei diesem Personenkreis die verdeckte, die verschämte Armut dramatisch, mit ebenso dra matisch steigender Tendenz.

Durch eine gesetzliche Mindestrente – und zwar nicht auf Kosten der Beitragszahler, sondern solidarisch aus Steuermit teln finanziert –, durch eine solche Garantierente könnte die Altersarmut wirksam bekämpft werden. Diese Chance hat die Große Koalition in Berlin verpasst und dafür fragwürdige Rentenoperationen durchgeführt – auf Kosten der Beitrags zahler, statt solidarisch über Steuern finanziert.

(Beifall der Abg. Muhterem Aras GRÜNE)

Das ist alles andere als generationengerecht und kein wirksa mer Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP)

Etwas stimmiger ist auf den ersten Blick die Neuverteilung beim Bildungs- und Teilhabepaket, auch weil jetzt nicht mehr aufgrund monatlicher Meldungen, sondern aufgrund eines Jahreszeitraums abgerechnet wird. Allerdings soll der Auf wand für das Bildungs- und Teilhabepaket den Kommunen über eine Gesamtentlastung bei den Kosten der Unterkunft er setzt werden. Zwischen diesen beiden Posten besteht jedoch keinerlei Zusammenhang. Das Land kann hier zwar auf dem Verordnungsweg ein vereinfachtes Zuteilungssystem instal lieren, aber die Ermittlung der tatsächlichen Ausgaben, der re gionale Abgleich mit den Kosten der Unterkunft und die je

weiligen Rückrechnungen erfordern einen gigantischen büro kratischen Aufwand. Da ist es ein schwacher Trost, dass die finanzielle Entlastung in der Summe natürlich viel höher ist als der zusätzliche bürokratische Aufwand.

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt ein bürokra tisches Ungetüm. Der Beitrag zur Bekämpfung der Kinderar mut ist nachweislich marginal. Auch hier hat die schwarz-ro te Koalition im Bund versagt; denn Union und SPD hatten im Bundestagswahlkampf eine massive Kindergelderhöhung ver sprochen, auch um die Forderung nach einer Kindergrundsi cherung abzuwehren. Jetzt erhöht Schwarz-Rot nicht das Kin dergeld, wohl aber den Kinderfreibetrag, von dem ausschließ lich die Bestverdienenden profitieren.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf der Landesregierung also zu, weil er aus der Bundesregelung das pragmatisch Beste macht. Wir verschweigen aber nicht, dass der bundespoliti sche Rahmen bei der Armutsbekämpfung das Prädikat „man gelhaft“ verdient.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Für die SPD-Fraktion er teile ich Herrn Abg. Hinderer das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kolle ginnen und Kollegen! Ich konzentriere mich jetzt wieder auf den landesseitigen Anteil der heute zur Beratung stehenden Gesetzesänderung.

Die Gesetzesänderung klingt wenig spektakulär und ist nach der ersten Lesung und der Vorberatung im Sozialausschuss auch völlig unstrittig. Wir stimmen heute voraussichtlich ein stimmig einer Gesetzesänderung zu, deren Anlass für uns auch Grund zur Freude liefert. Den Artikel 1, die Änderung zur Ausführung des SGB XII, können wir vielleicht unter die Überschrift stellen: Wer zahlt, bestimmt. Der Bund erstattet den Kommunen ab dem Jahr 2014 die Grundsicherung im Al ter zu 100 %. Der Betrag wurde bereits genannt. Mit einer hal ben Milliarde Euro wird ein ansehnlicher und nachhaltiger Beitrag zur Entlastung der kommunalen Haushalte bei den So zialausgaben und zur Stärkung der Finanzkraft der Kommu nen geleistet. Das war lange gefordert und ist richtig.

Unter diesem Vorzeichen fällt es uns dann auch nicht schwer, uns der Fachaufsicht des Bundes zu unterstellen und die Mit telverteilung zukünftig im Rahmen der Bundesauftragsver waltung als Pflichtaufgabe nach Weisung auszuführen. Finan ziell so komfortabel ausgestattete Weisungen nehmen wir mit Vergnügen an.

Mit dem Artikel 2, der Änderung zur Ausführung des SGB II, tragen wir dafür Sorge, dass Finanzströme dort münden, wo die Mittel auch zweckentsprechend ausgegeben werden, und dass das Geld nicht an falscher Stelle versickert.

Für die Bildungs- und Teilhabeleistungen sorgt der Bund für einen Ausgleich über eine Beteiligung an den Kosten der Un terkunft. Da die Kosten der Unterkunft – Herr Poreski hat dies bereits gesagt – in keinem direkten Zusammenhang mit den jeweiligen Ausgaben für Bildung und Teilhabe stehen, ist es richtig, dass zukünftig die Bundesmittel den tatsächlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe entsprechend den Kom munen kreisscharf zugeteilt werden, entsprechend ihrem je

weiligen Anteil an der Gesamtzuteilung des Landes. Das ist nicht nur gerechter als die bisherige Verteilung, sondern soll te auch Ansporn für unsere Kommunen sein, sich noch mehr im Bereich der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu engagie ren.

Die Bewilligung von Mitteln aus dem Bildungs- und Teilha bepaket war und ist auch mit einem gewissen Aufwand ver bunden. Wir wissen es: In der Vergangenheit war des Öfteren von einem bürokratischen Monster die Rede. Aber diese Mit tel werden bei den Kindern und Familien der SGB-II-Leis tungsempfänger dringend benötigt und leisten doch mitunter einen wesentlichen Beitrag für bessere Bildung und zur För derung von Lernhilfen oder zur Teilhabe z. B. an Klassenfahr ten, am Vereinsleben oder jetzt auch in den Sommerferien wie der zur Ermöglichung von Erholungs- und Freizeitmaßnah men.

Insofern ist das Geld, das kommt, gut angelegt. Wir freuen uns, dass die Sozialministerin im Ausschuss berichten konn te, dass auch die Werbemaßnahmen in diesem Bereich Wir kung zeigen und die Umsetzung insgesamt verbessert wurde. Das führt auch dazu, dass die Beteiligungsquote des Bundes wieder ansteigt.

Seitens des Landes sorgen wir für eine angemessene und sach gemäße Bearbeitung der Anträge und Zahlungen. Dazu haben wir über den Nachtragshaushalt 2014 insgesamt zwei zusätz liche Stellen im Sozialministerium und 3,5 Stellen für die Re gierungspräsidien bewilligt.

Die SPD stimmt den Änderungsgesetzen zu, kommen sie doch schlussendlich den Kommunen und insbesondere den einkom mensschwachen Familien und Kindern in unserem Land zu gute.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Für die Fraktion der FDP/ DVP erteile ich das Wort Herrn Abg. Haußmann.

Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt immer wie der Gesetze, die eine breite Zustimmung aller Fraktionen fin den. Das ist auch heute der Fall. Es geht mehr um formale Dinge: um die Anpassung der landesrechtlichen Ausführungs bestimmungen an das Bundesgesetz.

Aber das gibt mir natürlich auch Gelegenheit, noch einmal da rauf hinzuweisen, dass es die von CDU/CSU und FDP getra gene frühere Bundesregierung war, die entschieden hat, die Grundsicherung finanziell von den Kommunen auf den Bund zu übertragen. Wie wichtig diese Maßnahme ist, wurde hier schon genannt: Es geht um eine halbe Milliarde Euro. Bun desweit rechnen wir mit 5,5 Milliarden € Grundsicherung. Bis 2018 wird dieser Wert demografiebedingt auf 7,2 Milliarden € ansteigen. Das zeigt, mit welchen Summen der Bund künftig in diesem Bereich die kommunale Seite entlastet.

Insofern stimmen wir dem natürlich sehr gern zu. Das war ei ner der wichtigen Bausteine der alten Bundesregierung neben der Anhebung des Kindergelds, die man auch durchgeführt hat. Das sind Maßnahmen, die dazu beigetragen haben, Sozi

alpolitik zu betreiben. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Altpeter.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Anlass für den heute zur Be ratung stehenden Gesetzentwurf ist ausgesprochen erfreulich. Der Bund hat im Jahr 2013 75 % der kommunalen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernommen. Ab dem Jahr 2014 erstattet er die Ausgaben vollständig. So haben die Kommunen im Land bereits im Jahr 2013 Bundesmittel im Umfang von rund 375 Millionen € er halten. Im Jahr 2014 rechnen wir mit einer Entlastung von mindestens einer halben Milliarde Euro für die Kommunen. Ich würde einmal sagen, das ist ja nicht einfach nichts.

Allerdings – das gehört auch dazu – ist nach den Regeln des Grundgesetzes seit 2013 Bundesauftragsverwaltung eingetre ten. Die Länder unterliegen nun voll den Weisungen des Bun des und haben diese an die Kommunen weiterzugeben. Des halb ist es auch erforderlich, die landesrechtlichen Ausfüh rungsbestimmungen an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird für die Stadt- und Landkreise Pflichtaufgabe nach Weisung. Das Sozialministerium und die Regierungspräsidien werden Fachaufsichtsbehörden. Notwendig sind außerdem Regelun gen zum Mittelabrufverfahren, zur Haftung der Stadt- und Landkreise im Verhältnis zum Land und zur Prüfung der Auf gaben durch die Rechnungsprüfungsämter. Schließlich ergän zen wir die bundesrechtliche Zuständigkeit durch Landes recht.

Herr Abg. Klenk hat es angesprochen: Im Anhörungsverfah ren hat der Landkreistag einige Einwendungen und Forderun gen erhoben, beispielsweise nach einem Ausgleich des Ver waltungsaufwands für die neue Grundsicherungsstatistik durch das Land. Das waren Punkte, denen wir nicht entspre chen konnten.

In zwei Punkten, bei der Haftungsregelung und bei der Prü fung durch die Rechnungsprüfungsämter, haben wir aber Kompromisslösungen gefunden, die sowohl den Interessen der Kommunen als auch den Interessen des Landes gerecht werden. Ich meine, damit können alle zufrieden sein.

Im zweiten Teil des Gesetzentwurfs führen wir einen neuen Verteilerschlüssel für die Bundesmittel für Bildung und Teil habe ein. Auch dieser ist gut für die Kommunen. Der bisheri ge, nur vorläufige Verteilerschlüssel nach dem Anteil der Krei se an den Kosten der Unterkunft führte zu keinem sachgerech ten Ergebnis. Es ist gerechter, die Mittel künftig im Verhält nis der Ausgaben der einzelnen Stadt- und Landkreise für Bil dung und Teilhabe zu den Gesamtausgaben im Land neu zu verteilen. Mit dieser aufwandsbezogenen Verteilung erreichen wir, dass jeder Kreis seine Ausgaben für Bildung und Teilha be aus den Bundesmitteln heraus decken kann. Auch der Städ