Wilfried Klenk

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Frau Präsidentin, ich nehme die Wahl an und bedanke mich sehr herzlich für das Vertrauen.
Frau Präsidentin, Frau Ministe rin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Her ren! Wir beschließen heute den letzten Einzelplan 09 in die ser Legislaturperiode. Ich sage: Die Sozialpolitik taugt ja nicht unbedingt zum politischen Schlagabtausch, zumal viele The menfelder Menschen in unserer Gesellschaft betreffen, denen es oft nicht so gut geht wie uns hier – das muss man einfach so sagen. Unsere gemeinsame Verantwortung ist es, hier Ab hilfe zu schaffen oder Unterstützung zu leisten. So gibt es denn auch Projekte und Gesetze, die wir mit unterstützt bzw. denen wir zugestimmt haben. Beispielhaft seien das Landes arbeitsmarktprogramm oder auch das Psychisch-Kranken-Hil fe-Gesetz erwähnt.
Worüber wir aber durchaus diskutieren und was wir teilwei se auch kritisieren, sind die Schwerpunkte, die Herangehens weise und auch die handwerkliche Umsetzung. Lassen Sie uns nach dreieinhalb Jahren Ihrer Verantwortung, Frau Ministe rin, Bilanz Ihrer bisherigen Arbeit ziehen.
Sie und wir wissen: Die Vorschusslorbeeren aus dem sozialen Bereich waren groß. Ich habe Sie bei meiner letzten Haus haltsrede schon einmal vorsichtig daran erinnert, dass die Ein arbeitungszeit vorbei ist und wir nun schon konkrete Schritte erwarten.
Ihr letzter Haushalt vor der Wahl ist sicherlich nicht dazu ge dacht, dass Sie es sich mit der Gunst der Wähler verscherzen. Dies ist dem vorliegenden Entwurf auch anzumerken. Ob al lerdings die Gewährung von zusätzlichen Mitteln ausreicht, um die Wähler für Ihre bisherige Politik zu begeistern, bleibt abzuwarten.
Eines sollte man nicht außer Acht lassen: Es ist wichtig, vor ausschauend zu planen. Dies gilt insbesondere für den Sozi albereich. Denn auch hier sind die Ressourcen in den nächs ten Jahren beschränkt. Daher ist es von besonderer Bedeu tung, dass die vorhandenen Mittel zielführend eingesetzt wer den.
In diesem Haushalt sind Mittel für Maßnahmen zur Bekämp fung von Armut eingestellt. Vorgesehen ist laut den dazuge hörigen Erläuterungen u. a. die Fortführung der Armuts- und Reichtumsberichterstattung – ergänzt durch aktuelle Datenre ports –, die zur Basis für eine sachorientierte Politik zuguns ten der Betroffenen werden soll. Hinzu kommt die wissen schaftliche Auswertung diverser Projekte. Hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, entsteht der Eindruck, dass die Mittel nur für die Verwaltung von Armut verwendet werden sollen und nicht, wie es sicherlich vordringlich ist, für die tat sächliche Bekämpfung von Armut.
Vor dem Hintergrund, dass viele Problemlagen schon bekannt sind, halte ich das für bedenklich.
Zudem kam es bedauerlicherweise schon jetzt zu ersten Miss stimmungen im Zusammenhang mit der Erstellung dieses Be
richts. Im Rahmen der Vorstellung des Reports zur Einkom menslage älterer Menschen in Baden-Württemberg, der ein weiterer Baustein für den Armuts- und Reichtumsbericht sein soll, wurde u. a. in einer Pressemitteilung des Ministeriums ausgeführt, dass Armutsgefährdung unter Pensionärinnen und Pensionären nicht vorkomme. Das Problem der Armutsgefähr dung im Alter sei damit in Baden-Württemberg auf Rentne rinnen und Rentner beschränkt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten uns doch auf diejenigen konzentrie ren, die tatsächlich davon betroffen sind, und sollten nicht he rausposaunen, wen es denn nicht betrifft.
Diese verkürzte Darstellung führte auch zu berechtigter Ver ärgerung z. B. bei den Mitgliedern des Seniorenverbands. Von diesem wurde daher ein differenzierter Umgang beim Ver gleich der unterschiedlichen Alterseinkünfte gefordert. Diese Missstimmung – das anerkennen wir – ist zwischenzeitlich ausgeräumt, was auch gut so ist.
Allerdings ist die Forderung des Seniorenverbands, künftig – ich sage es noch einmal – differenzierter vorzugehen, durch aus berechtigt. Es bleibt zu hoffen, dass dies auch berücksich tigt wird.
Baden-Württemberg sollte es auch nicht so ergehen wie Bre men unter Rot-Grün. Dort liegt der Armuts- und Reichtums bericht seit 2009 vor, und wenn man den Pressemitteilungen Glauben schenken darf, wurden die Maßnahmen bislang nur schleppend angegangen. Es wurde sogar Mitte letzten Jahres von der dortigen CDU-Fraktion die Einsetzung einer Enquete kommission zum Thema Armut gefordert, da dem Thema nicht die notwendige Bedeutung zugemessen wurde.
Nun ist die Situation in Baden-Württemberg erfreulicherwei se nicht so angespannt wie in Bremen. Nichtsdestotrotz hof fen wir, dass hier Maßnahmen zeitnah angegangen werden.
Wenn wir schon bei den bekannten Themen sind, komme ich zur Krankenhausfinanzierung. Mir ist wohl bewusst, dass Sie jetzt gleich wieder die alte Leier anstimmen werden, welch hohen Antragsstau die Vorgängerregierung hier hinterlassen hätte.
Aber nun wollen wir doch einmal schauen, was die Regie rungsfraktionen in ihren Wahlprogrammen so alles verspro chen haben. Daran müssen Sie sich nun einmal messen las sen.
Die einen wollten die Mittel verdoppeln, die anderen wollten die Mittel auf 600 Millionen € jährlich erhöhen.
Bereits im Koalitionsvertrag war hiervon schon keine Rede mehr. Es wird lediglich noch von einer sukzessiven Aufsto ckung der Mittel für die Investitionsförderung der Kranken häuser gesprochen. Und ja, die Mittel wurden auch angeho ben.
Aber, meine Damen und Herren, eines muss man einmal sa gen: Ein Blick auf die Übersichten zu den wichtigsten Sach ausgaben im Haushalt des Sozialministeriums zeigt, dass Sie von der Erfüllung Ihrer früheren Versprechungen wirklich deutlich entfernt zu sein scheinen. Hiernach feiern Sie sich bei jedem Haushalt für eine Mittelerhöhung, die mit den ur sprünglichen Versprechungen nichts mehr zu tun hat, sondern deutlich hinter diesen zurückbleibt. Zuletzt verkünden Sie zu sätzliche 100 Millionen €, von welchen – man höre – gerade einmal 5 Millionen € zusätzliche Mittel sind, während die rest lichen 95 Millionen € Haushaltsausgabereste darstellen. Schön für die 100 Millionen €, aber bitte treffen Sie eine ehrliche Ansage, und betreiben Sie keinen Etikettenschwindel, meine Damen und Herren.
Im Zusammenhang mit meinem Hinweis, dass Sie hinter Ih ren Ankündigungen zurückgeblieben sind, komme ich gern noch einmal auf das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz zurück, abgekürzt WTPG. Der Gesetzentwurf – ich betone: Entwurf – wurde vom Ministerium bereits als großer Wurf be zeichnet. Im Hinblick auf Flexibilität und Innovation wollte man bundesweit Vorreiter sein. Der Herr Ministerpräsident hat es gestern noch geglaubt; er hat es angesprochen.
In Anbetracht des Inhalts der bei uns eingegangenen Stellung nahmen war das sehr verwunderlich, denn in den Stellung nahmen überwog die Kritik. Die Verzögerung gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan für die Einbringung des Gesetzent wurfs dürfte belegen, dass dies auch für die Stellungnahmen galt, die beim Ministerium eingegangen sind. Über den Busch funk haben wir gehört, dass Ihnen gar von den Regierungs fraktionen empfohlen wurde, den ersten Entwurf einfach durch den Reißwolf zu lassen. Zwar erfolgten wiederholt Nachbesserungen im Gesetz, aber auch nach den erfolgten Nachbesserungen besteht die Kritik fort.
So heißt es auszugsweise in einem Beitrag in der Ausgabe von „PARITÄTinform“ vom Juni 2014:
Das „Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilha be und Pflege (WTPG) wurde am 30. Mai 2014 im Gesetzblatt veröffentlicht und trat am 31. Mai 2014 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten wird das selbst ge steckte Ziel, eine „kreative und innovative Antwort auf die gesellschaftlichen Herausforderungen in der Pflege“ zu liefern, verfehlt.
In Anbetracht der umfangreichen Kritik und der schleppen den Umsetzung ist es daher erstaunlich, dass die Mittel für den Sachaufwand für Maßnahmen in allen Hilfebereichen, in denen auch die Ausgaben im Zusammenhang mit der Umset zung des WTPG enthalten waren, nun wieder um 1 Million € reduziert werden. Die Reduzierung wird damit begründet, dass die Mittel für die Umsetzung des Gesetzes nun nicht mehr be nötigt würden, da die Mittel, die mit diesem Gesetz einherge
hen, die Information und die Weiterbildung der Heimaufsich ten betroffen hätten. Zudem sei eine Wohnberatungsstelle beim KVJS eingerichtet worden, deren Beratung sich spezi ell an die Träger richte, die eine ambulant betreute Wohngrup pe einrichten wollen. Es ist schon verblüffend, dass die kom plette Information und Weiterbildung der Heimaufsichten in nerhalb der kurzen Zeitspanne seit Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen sein soll,
insbesondere da vonseiten des Landkreistags mit einer Auf gabenausweitung bei den Heimaufsichten gerechnet wurde. Auch treten in der Regel mögliche Probleme und Fragestel lungen erst bei der praktischen Umsetzung auf.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin: Pflege, Frau Ministerin, ist der Bereich, bei dem, bedingt durch Ihre beruf liche Herkunft, die allergrößten Erwartungen in Sie gesetzt wurden. Das Sozialministerium scheint sich erst seit der Ein richtung der interfraktionellen Enquetekommission „Pflege“ dieses Themas stärker anzunehmen. So wurde beispielsweise ein runder Tisch „Pflege“ ins Leben gerufen, der sich inhalt lich mit den gleichen Fragen wie die Enquetekommission aus einandersetzen soll. Dies ist erfreulich und erklärt auch die Mitarbeit in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Pfle ge anstelle der von uns auch erwarteten Mitarbeit in der Ar beitsgruppe zum Thema Krankenhausreform. Ganz offensicht lich hat die auf unsere Initiative hin eingerichtete Kommissi on dem Sozialministerium bewusst gemacht, wie groß der Handlungsbedarf in diesem Bereich noch ist.
Kurze Zwischenbemerkung: Bei uns gibt es u. a. keine öffent liche Pflegeforschung; die betreibt meines Wissens nur die Robert Bosch Stiftung. Hier könnten Sie, Frau Ministerin, Ih re Kollegin Bauer fragen, ob man diese nicht auch in BadenWürttemberg einsetzen möchte.
Leider scheint aber dieser Einsatz in Form des runden Tisches nicht darauf abzuzielen, die Arbeit der Enquetekommission zu unterstützen. Die Beantwortung der ersten Anfrage der En quetekommission war – einmal freundlich formuliert – eine Enttäuschung. Insgesamt muss man leider sagen, dass der Ein druck entsteht, dass das Sozialministerium die Arbeit der Kommission eher behindert als unterstützt. Bei einer inter fraktionellen Kommission mit einem so wichtigen, umfassen den Aufgabenbereich ist dieses Verhalten des zuständigen Mi nisteriums eigentlich bedauerlich.
Aber auch zwischen den Regierungsfraktionen läuft die Kom munikation vermutlich nicht ganz rund. Ein gutes Beispiel ist das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz, das wir in der nächsten Woche hier auf der Tagesordnung haben. Der Ge setzentwurf wurde vom Ministerpräsidenten kurzfristig von der Tagesordnung der Kabinettssitzung genommen. Die schon geplante Pressekonferenz zu diesem Gesetzentwurf wurde schnell mit einem neuen Thema versehen. Nach dem Willen des Ministerpräsidenten sollte überprüft werden, ob die Kom munen die Behindertenbeauftragten, wie im Entwurf vorge sehen, tatsächlich hauptamtlich einstellen müssen oder ob nicht ehrenamtlich tätige Beauftragte möglich sein sollten.
Ein gelungener Abstimmungsprozess, meine Damen und Her ren, sieht anders aus. Der jetzt gefundene Kompromiss, dass sowohl hauptamtlich als auch ehrenamtlich tätige Behinder tenbeauftragte bei den Stadt- und Landkreisen möglich sind, stößt auf ein geteiltes Echo. Man könnte auch sagen: Es ist mal wieder nichts Halbes und nichts Ganzes. Insgesamt kann man an dieser Stelle sicherlich die Frage stellen, ob es über haupt erforderlich ist, hier gesetzliche Vorgaben zu machen. In vielen Stadt- und Landkreisen existieren doch schon Be hindertenbeauftragte, und diese leisten gute Arbeit.
Mit der jetzigen Regelung werden aufgrund des Konnexitäts prinzips neue nachhaltige Kosten für das Land geschaffen. Ei gentlich sollte man von Landesseite immer wieder einmal neue Impulse setzen, anstatt in dauerhafte Finanzierungen ein zusteigen. Gerechnet wird derzeit mit ca. 2,8 Millionen € pro Jahr. So sollen ehrenamtlich tätige Beauftragte monatlich 3 000 €, hauptamtlich tätige monatlich 6 000 € erhalten. Geht man davon aus, dass alle 44 Stadt- und Landkreise hauptamt lich tätige Behindertenbeauftragte einrichten, würde das Aus gaben in Höhe von 3,17 Millionen € mit sich bringen. Mit den veranschlagten 2,8 Millionen € wären diese Kosten folglich nicht zu decken...
... – nein –, was uns wundert. Die Ausgaben für die kommunalen Behindertenbeauftragten sind im aktuellen Haushalt nicht gesondert ausgewiesen. Vielmehr sollen sie aus den Mitteln, die für Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion vorgesehen sind, entnommen werden. Diese für Zuschüsse für Projekte und Maßnahmen an sonstige Träger gedachten 4,82 Millionen € würden somit um diese 2,8 Mil lionen € gekürzt – sogar um noch mehr, sollten sich die Krei se für die Bestellung hauptamtlich tätiger Beauftragter ent scheiden. Vor dem Hintergrund, dass für das Jahr 2014 die Mittel bis auf einen geringen Rest, nämlich 400 000 €, abge rufen wurden, zeigt sich, wie groß die Lücke für künftige Pro jekte und Maßnahmen ist. Das heißt, die Mittel würden zu gunsten der Durchsetzung politischer Zielsetzungen geopfert. So, meine Damen und Herren, lässt sich Inklusion im Land nicht zielstrebig voranbringen.
Meine Damen und Herren, Frau Ministerin, zum Abschluss noch eine Bitte: Drängen Sie bitte Ihre Kollegin Bauer, im Rahmen von Baumaßnahmen an den Unikliniken zeitnah Bar rierefreiheit herzustellen. Wir reden hier über eine Summe – dies wurde einmal abgefragt – von ca. 4 Millionen €. Wir ha ben hier im Land auch eine Vorbildfunktion zu erfüllen.
Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, im Grundsatz begrüßen wir ein solches Engagement. Doch Sie haben selbst – zu Recht – ausgeführt, dass Baden-Württemberg das Land mit den meisten Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist, die sich ehrenamtlich engagieren. Daher frage ich: Welchen Aufwand betreiben wir jetzt, um möglicherweise noch ein paar wenige weitere Menschen zu rekrutieren?
Sie haben zu Recht davon gesprochen – das beklagen die Ver eine schon heute –, dass wir unser Ehrenamt zum Teil schon überfordern bzw. von politischer Seite – ich denke nur an die steuerlichen Angelegenheiten bei Vereinen – einen Rahmen geschaffen haben, in dem es für Ehrenamtliche manchmal schwierig ist, diese Aufgaben überhaupt zu bewältigen. Des halb meine Frage: Wann wird es nun konkret? Jetzt haben Sie ein Jahr lang mit 100 Experten getagt, doch Konkretes haben wir jetzt nicht wirklich gehört. Wann kommt das, im Laufe dieses Jahres oder des nächsten Jahres?
Dann haben Sie den Bund angesprochen, auch was Freiwilli gendienste angeht. Sie kennen meinen Antrag zum FSJ, den wir im Juli im Sozialausschuss behandeln werden. Ich habe konkret gefragt: Sind Sie bereit, von Landesseite her hier mehr Mittel zur Verfügung zu stellen?
Sie haben geschrieben: Man sollte das FSJ attraktiv machen. Ich sage: Das FSJ ist attraktiv. Derzeit entscheiden sich 11 000 junge Menschen für das FSJ; für 6 000 reicht das Geld. Wie sieht konkret Ihre Planung für die Zukunft aus?
Frau Präsidentin, meine sehr ge ehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie ich bereits bei den Beratungen im Sozialausschuss vor getragen habe, werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen den geän derten bundesrechtlichen Bestimmungen zum SGB XII und SGB II und dem Bundeskindergeldgesetz angepasst.
Dass die Landesregierung einige in der Anhörung zum vor liegenden Gesetzentwurf vorgebrachte Änderungsvorschläge nicht aufgegriffen hat, ist nach den im Ausschuss gemachten Erläuterungen nachvollziehbar. Es ist auch begründet worden, weshalb diese nicht aufgenommen wurden. Die Gesetzesbe gründung erscheint uns deshalb insoweit plausibel.
Zu der vom SPD-Kollegen – ich glaube, es war Herr Hinde rer – im Sozialausschuss vorgebrachten Nachfrage zur Betei ligungsquote des Bundes für die Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets wurden ebenfalls ausreichende Erläuterungen gegeben.
Im Zusammenhang mit den bundesgesetzlichen Änderungen wollen wir nicht unerwähnt lassen, dass es sich dabei um die größte Entlastung der kommunalen Haushalte seit Jahrzehn ten handelt. Allein für das Jahr 2014 wird mit mindestens ei ner halben Milliarde Euro gerechnet. Das Ganze ist natürlich auch mit einem entsprechend erhöhten Erfüllungsaufwand verbunden. Über das eine oder andere könnte man streiten, aber das ist nicht unsere Aufgabe hier. Die dafür zwangsläu fig notwendigen Stellen wurden in der Zwischenzeit – wie auch schon im Ausschuss berichtet wurde – geschaffen.
Seitens der CDU-Fraktion gibt es vor diesem Hintergrund kei ne grundsätzlichen Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf, der die Landesseite betrifft, weshalb ich hier bereits im Gan zen unsere Zustimmung signalisiere.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, können Sie sa gen, wie viele der gestellten Anträge aus Gebieten kamen, wo wir bereits heute einen gravierenden Ärztemangel haben, und ob es – ich sage es einmal vorsichtig – dabei auch Mitnahme effekte gab?
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Ich will jetzt keinen Kommentar über den Stellenwert der Sozialpolitik in diesem Hohen Haus abgeben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr verehrte Frau Ministerin, wenn ich an die ersten Wochen oder auch an die ersten anderthalb Jahre der letzten Legislaturperiode zurück denke, dann muss ich Ihnen sagen: Wir hatten damals ein Mammutprogramm vor uns liegen und hatten Bedenken, ob wir dies in den fünf Jahren überhaupt schaffen. Ich sage Ih nen: Bis auf wenige Vorhaben wurde alles zügig umgesetzt und auf den Weg gebracht. Ich will damit aber auch die Mit arbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialministeriums loben. Sie sind zügiges und effizientes Arbeiten gewohnt. Wenn es also derzeit stockt, dann liegt es mit Sicherheit nicht an den Beschäftigten im Ministerium.
Wir haben Ihnen im vergangenen Jahr noch einen sogenann ten Welpenschutz eingeräumt. Doch damit ist jetzt Schluss. Le gen Sie endlich los, und planen Sie nicht einfach unkonkret vor sich hin.
Wir wollen endlich mehr konkrete Entwürfe und Taten sehen.
Abwarten, ja. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Regierung verharrt im sozialpolitischen Stillstand. Die we sentlichen Dinge werden nicht in Angriff genommen, bzw. man orientiert sich nicht an den Fakten.
Frau Ministerin, allein mit ein bisschen Geld – hier und dort zu verteilen nach dem Motto „Geben ist seliger als Nehmen“ – ist noch keine vernünftige und insbesondere nachhaltige Po litik gemacht.
Lassen Sie mich die wenigen Punkte Ihrer bisherigen Arbeit aufgreifen und Ihnen unsere Meinung bzw. auch Befürchtun gen hierzu mitteilen.
Gespart wurde bei denen, die sich am wenigsten wehren kön nen bzw. nicht organisiert sind, beispielsweise – dieses The ma können wir Ihnen einfach nicht ersparen – die Bezieher des Landeserziehungsgelds. Gerade das Landeserziehungs geld ist – heute Morgen haben wir es in der Aktuellen Debat te vom Kollegen Kunzmann wieder gehört – ein Instrument, das den armen Familien und insbesondere den Alleinerziehen
den zugutegekommen ist. So gern die Regierung dies tun wür de: Die Schwellenhaushalte dürfen hier nicht vernachlässigt werden.
Laut der Stellungnahme Ihres Hauses zu einem Antrag von uns ist davon auszugehen, dass in den Jahren 2010 und 2011 etwa 50 bis 60 % der Bezieher von Landeserziehungsgeld kei ne Leistungen nach SGB II oder SGB XII bezogen haben. Das Landeserziehungsgeld war gerade für Familien mit geringem Einkommen außerhalb des Leistungsbezugs eine wichtige Un terstützung. Ein Teil von ihnen wird nun künftig nicht umhin kommen, Sozialleistungen zu beantragen.
Die Behauptung der Landesregierung, das Landeserziehungs geld sei kein Mittel zur Armutsbekämpfung, ist nichts als ein schlechter Rechtfertigungsversuch. Denn vor der Streichung war noch geplant, das Landeserziehungsgeld für die Bezieher von Hartz-IV-Leistungen zu erhalten. Das heißt, für diese Gruppe war es nach Ihren eigenen Aussagen doch ein wirk sames Mittel.
Diese Argumentation, meine Damen und Herren, bedeutet ein fach, dass in den Augen der Landesregierung nur die Famili en, die durch den Bezug von Hartz-IV-Leistungen ihre Armut quasi nachgewiesen haben, eine Unterstützung verdienen, die jungen Familien, die ein geringes Einkommen beziehen und die Mittel ebenso dringend brauchen, jedoch nicht.
Nun wurde das Landeserziehungsgeld aufgrund einer bloßen Annahme gestrichen. Eine endgültige Entscheidung über die Abrechnung wurde nicht abgewartet, sodass nun im Ergebnis niemand mehr Unterstützung erhält, obwohl die SPD in ih rem Wahlprogramm noch Folgendes vertrat:
Wir werden Kinder- und Familienarmut in Baden-Würt temberg bekämpfen. Auf uns ist Verlass: Wir werden das Landeserziehungsgeld als wichtige Leistung/Unterstüt zung für einkommensschwache Familien verteidigen.
Auch der so oft betonte Ausgleich für den Wegfall ist nicht erkennbar. Als Kompensation soll u. a. das Programm STÄR KE dienen und daher in vollem Umfang erhalten bleiben. Nur: Mit der Kompensation kann es nicht so weit her sein, da sich die Haushaltsansätze hier nicht verändert haben.
Bezeichnend ist auch, dass in der Stellungnahme der Landes regierung vom November 2012 neben dem Programm STÄR KE auf die Erhöhung der Mittel für Schulsozialarbeit sowie auf den ausstehenden Armuts- und Reichtumsbericht und das Landesarbeitsmarktprogramm verwiesen wird. Keine der auf gezählten Maßnahmen ist eine direkte finanzielle Unterstüt zung bedürftiger Familien. Vielmehr handelt es sich um künf tige Projekte und Modellversuche – ein schwacher Ersatz für ein seit Jahrzehnten etabliertes, gutes Programm.
Wir stellen deshalb heute nochmals den Antrag, das Landes erziehungsgeld in seiner bisherigen Form fortzuführen.
Frau Ministerin, ich vermute, Ihr Zwischenruf wird nicht Ein gang ins Protokoll gefunden haben, weil es nicht zulässig ist, dass Regierungsmitglieder in einer Plenardebatte einen Zwi schenruf machen.
Aber wenn ich es richtig gehört habe – ein paar Kollegen ha ben es mir bestätigt –, haben Sie das getan. Heute früh in der Aktuellen Debatte hat Herr Kollege Kunzmann die rhetori sche Frage gestellt, ob es denn falsch sei, wenn man Famili en besserstelle. Mir wurde gesagt, Sie hätten daraufhin einen Zwischenruf mit dem Wort „Ja“ gemacht. Darüber sollten Sie nachdenken. Wenn das tatsächlich so war, sollten Sie das nachher in Ihrem Beitrag dementieren.
Kommen wir zu einem anderen Punkt, zum Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“. Man kann schon über den Begriff streiten. Kernstück des Landesprogramms ist der sogenannte Passiv-Aktiv-Transfer. Das ist auch ein bundespolitisches Thema. Dieses Element ist bisher im SGB II gesetzlich noch nicht vorgesehen. Daher kann dies nur als Modellprojekt durchgeführt werden, was durch den Einsatz von Landesmit teln ermöglicht wird. Dargestellt haben Sie es als ein Modell, bei welchem die Leistungen für den Regelbedarf und die Kos ten der Unterkunft in Arbeitsentgelte umgewandelt werden. Dies ist so pauschal nicht korrekt, denn diese Leistungen dür fen tatsächlich nicht bezahlt werden, wenn jemand beschäf tigt ist.
Ziel ist die Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarkts, um ar beitsmarktfernen, langzeitarbeitslosen Menschen mit multip len Vermittlungshemmnissen eine sozialversicherungspflich tige Beschäftigung zu ermöglichen. Dieses Ziel ist nicht grund sätzlich zu beanstanden und wird auch unterstützt. Das haben wir im letzten Jahr schon gesagt. Nur stellt sich die Frage, ob das tatsächlich der richtige Weg ist und nicht nur ein Presti geobjekt.
Denn ein Punkt dieses Programms darf nicht ignoriert wer den: Das Gehalt wird zu 100 % durch öffentliche Leistungen gedeckt, nämlich zum einen durch den von der individuellen Minderleistung abhängigen Zuschuss des Jobcenters zur Be schäftigung nach § 16 SGB II, der bis zu 75 % des Entgelts ausmachen kann, und zum anderen durch einen Zuschuss von Stadt- oder Landkreisen anstelle der ersparten kommunalen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung von monatlich 400 € pro Teilnehmer. Zusätzlich werden die Kosten für die Betreuungskraft übernommen.
Da Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen die Ziel gruppe sein sollen, dürften die Mittel wohl auch ausgeschöpft werden. Für die an dem Programm teilnehmenden Arbeitge ber besteht somit keinerlei Risiko. Die Frage ist nur, ob diese auch bereit sind – das ist eigentlich unser gemeinsames Ziel –, diese Personen weiterzubeschäftigen, wenn das Geld nicht mehr fließt.
Denn es ist unwahrscheinlich, dass die Hemmnisse, vor allem die oftmals vorliegenden gesundheitlichen Einschränkungen, verschwinden. Zudem dürften die Arbeitgeber, die auf jeman den angewiesen sind, der im wahrsten Sinn des Wortes „an packen“ kann, nicht von diesem Modell profitieren. Vor die sem Hintergrund stellt sich die Frage, ob hier nicht von den Betroffenen zu viel verlangt wird bzw. ob die wirklich schwe ren Fälle überhaupt vermittelt werden können.
Ein weiterer Punkt ist, dass hier sehr viel Geld ausgegeben wird. Dabei hätten die betreffenden Personen möglicherwei se auch mit den vorhandenen Instrumenten eingegliedert wer den können.
Zum Zeitpunkt Ihrer Pressekonferenz, am 19. November 2012 – das ist noch nicht so lange her –, waren erst vier Arbeitsver träge unter Dach und Fach, was für ein Programm, das bereits seit geraumer Zeit angekündigt ist, nicht wirklich überzeu gend ist. Im Ergebnis, meine sehr verehrten Damen und Her ren, bleibt die Evaluation abzuwarten.
Nächster Punkt: Armuts- und Reichtumsbericht. In Ihrem Ko alitionsvertrag heißt es:
In Baden-Württemberg werden wir eine Armuts- und Reich tumsberichterstattung einführen mit einem besonderen Fokus auf das Thema Kinderarmut. Dieser Bericht wird zugleich konkrete Handlungsempfehlungen für die Be kämpfung und Vermeidung von Kinderarmut geben.
Unabhängig davon, dass die Landesregierung durch die Strei chung des Landeserziehungsgelds selbst einen Beitrag zur Kinderarmut geleistet hat,
ist festzuhalten, dass in diesem Bereich im Übrigen immer noch nichts geschehen ist. Von Ihnen, Frau Ministerin, wurde in der Sitzung des Finanzausschusses gesagt, dass mit der Ar beit im Sommer dieses Jahres begonnen worden sei und sich ein Beirat gegründet habe. Die Beteiligten hätten sich dafür entschieden, zunächst das Thema Kinderarmut anzugehen und während der Erstellung des Berichts erste Maßnahmen zu er greifen, über die der Beirat allerdings noch zu entscheiden ha be. Das ist doch verblüffend, wenn man bedenkt, dass die Kin derarmut bereits im Koalitionsvertrag als Kernthema benannt worden ist.
Folglich sind in den fast zwei Jahren seit dem Regierungs wechsel noch keine Maßnahmen ergriffen worden. Vielmehr wurden die Mittel schlichtweg geparkt, bis endlich konkrete Projekte anstehen. Der Bericht soll zudem erst 2015 vorge stellt werden.
Stichwort Inklusion. Zu diesem Thema heißt es in Ihrem Ko alitionsvertrag:
Die von der UN-Behindertenrechtskonvention geforder te Inklusion, also die volle Teilhabe von Menschen mit Be hinderungen in allen Lebensbereichen, ist ein vorrangi ges Ziel der neuen Landesregierung.
Auch dieses Ziel war offensichtlich nicht wichtig genug. Bis auf die Einsetzung eines Behindertenbeauftragten – der ist üb rigens in Ordnung – ist auch hier noch nichts geschehen. Auf die Nachfrage in der Sitzung des Finanzausschusses, was mit den eingestellten Mitteln denn konkret geplant sei, erwider ten Sie, Frau Ministerin, dass mit den neu eingestellten Mit teln noch keine konkreten Projekte verbunden seien. Es be dürfe eines Einstiegs in die Inklusion.
Auch hier sei man noch in der Planungsphase und müsse erst entscheiden, welche der eingereichten Projektvorschläge ge fördert werden sollen. Priorisierung, meine sehr verehrten Da men und Herren, sieht in unseren Augen anders aus.
Nächster Punkt – man könnte auch „Baustelle“ sagen –: „Zu kunftsplan Jugend“. Auch unter diesem Punkt ist festzustel len, dass konkrete Projekte in der Finanzausschusssitzung nicht benannt werden konnten, sondern nur auf die Expertise von Dr. Rauschenbach und den anderen an der Erarbeitung des Zukunftsplans Beteiligten verwiesen wurde. Dieser Still stand wurde auch von der Vertreterin des Landesjugendrings kritisiert. Sie führte aus – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsi dentin –:
Die Erarbeitung des neuen „Zukunftsplans Jugend“ steckt heute noch mitten im Prozess. Erst eine der fünf Arbeits gruppen hat ihre Arbeitsphase beendet. Die Richtungs entscheidungen und Priorisierungen in der Lenkungs gruppe stehen erst Anfang Dezember an.
Dr. Rauschenbach wurde noch von Ihrer Amtsvorgängerin, Frau Ministerin, beauftragt.
Ja. Fragen Sie bei ihr einmal nach. Die Expertise ist seit 2010 bekannt; da waren Sie noch gar nicht in der Regierung. Der Stillstand ist somit, wie vom Landesjugendring kritisiert, nicht nachvollziehbar, da die Fakten bekannt sein dürften. Bis Ende des Jahres – ich gehe davon aus: 2012 – soll nach Ihrer Aussage eine Kabinettsvorlage erstellt werden, und dann sol len die Förderungen ausformuliert werden. Das Ende des Jah res steht kurz bevor, Frau Ministerin. Sie haben ab heute noch 18 Tage Zeit. Man darf gespannt sein, ob sich die Ankündi gungen bewahrheiten.
Krankenhausförderung: Die Förderung wurde zwar erhöht, aber sie ist längst nicht so hoch ausgefallen, wie sie in Anbe tracht Ihrer vollmundigen früheren Ankündigungen hätte er folgen müssen.
Da muss man bloß noch fragen, woher die Mittel kommen; Umschichtungen sind auch ein Thema.
Die Liste der Projekte, für die zwar Mittel eingestellt wurden, aber über die hinaus nichts passiert ist, ließe sich unendlich fortführen. Konkrete Maßnahmen wurden bisher, wie darge stellt, nur selten ergriffen.
Im Ergebnis lässt sich somit festhalten, dass die Regierung, haushaltstechnisch gesehen, viel Geld zur Verfügung stellt, dieses jedoch nicht bei den Menschen, die es tatsächlich brau chen, ankommt, da man nicht genau weiß, wofür das Geld überhaupt ausgegeben werden soll. Vernünftiges Haushalten, vernünftige Politik, meine Damen und Herren, sieht anders aus.
Frau Ministerin, geben Sie Gas.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorweg zu sagen: Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu. Auch der Sozialausschuss hat dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt.
Aber wir hatten bereits in der ersten Lesung auch gewisse Be denken geäußert. Niemand von uns in diesem Hohen Haus will, dass man dort, wo es möglich ist, nicht entbürokratisiert. Aber den Gesetzentwurf damit zu begründen, man könne sich heute anderweitig, z. B. über das Internet, über möglicherwei se vorhandene dubiose Machenschaften oder Sammlungen in formieren, halten wir mit Blick auf die ältere Generation un ter Umständen schon für etwas kritisch.
Eine andere Aussage in der schriftlichen Begründung Ihres Gesetzentwurfs lautet, dass eine konsequente Umsetzung des Sammlungsgesetzes nur mit einer erheblichen personellen Aufstockung möglich wäre. Dies könnte – rein theoretisch – darauf hindeuten, dass es hier tatsächlich Probleme gibt.
Nachdem aber nur noch vier Länder in Deutschland ein Sammlungsgesetz haben und sich die Probleme in der Praxis der zwölf Länder, in denen es dieses Gesetz noch nie gab bzw. in denen es abgeschafft wurde, anscheinend tatsächlich in Grenzen halten, sagen wir: Wir stimmen, wie eingangs er wähnt, diesem Entwurf zu, haben aber die Bitte, dass auch vonseiten der Regierung, sofern Städte und Gemeinden – vom Städtetag kam schon eine bestimmte Anregung – in Zukunft Problemfälle schildern, das Thema gegebenenfalls wieder auf gegriffen wird. Denn wir sehen es – ich schaue zu meiner Rechten zu Herrn Minister Bonde – auch unter dem Gesichts punkt des Verbraucherschutzes, wenn wir sagen: Jetzt kann jeder, egal, wo er will, sammeln oder auch nicht.
In diesem Sinn ist also die Zustimmung zu dem Gesetzent wurf heute gewährleistet. Bitte behalten Sie das Erwähnte aber im Auge.
Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir wollen unsere grundsätzliche Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf in Aussicht stellen.
Frau Ministerin, Sie haben erläutert, dass bereits acht Länder das Sammlungsgesetz abgeschafft haben, weil es nicht mehr zeitgemäß ist. Nichtsdestotrotz wollen wir in den kommen den Beratungen ernsthaft über das Vorhaben nachdenken. Sie haben moderne Medien wie z. B. das Internet angesprochen.
Die Erfahrung zeigt, dass bei Sammlungen oftmals ältere Menschen etwas geben, die mit den modernen Medien viel leicht noch nicht so gut umgehen können. Das ist vielleicht auch der Grund, weshalb die Kriegsgräberfürsorge, die ver mutlich insbesondere von älteren Menschen Gelder bekommt, ihre grundsätzlichen Bedenken angemeldet hat.
Wir wollen das in den Ausschussberatungen noch einmal in Ruhe von allen Seiten beleuchten. Nachdem die Stellungnah men der Wohlfahrtsverbände positiv ausgefallen sind, werden wir sehen, ob wir mit der Abschaffung dieses Gesetzes mög licherweise auch einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten können.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, nachdem Sie das Thema Investitionsförderung ansprechen und in dieser Woche auch schon die Gelder für dieses Jahr verteilt haben: Können Sie mir die Summe nennen, die für die Jahre 2013 bis 2016 noch notwendig wäre, um den vorhandenen Antragsstau abzubauen? Können Sie heute auch zusagen, dass in den Haushaltsjahren 2013, 2014 und 2015 die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen?
Lieber Kollege Poreski, vor Kur zem haben wir den Haushalt verabschiedet, u. a. auch den Ein zelplan 09. Da haben wir sehr viele sinnvolle Anträge einge bracht, bei denen es um kleine Beträge ging. Die haben Sie mit der Begründung abgelehnt: Auch wir müssen sehen, wie wir den Haushalt letztendlich im Griff behalten.
Jetzt wollen Sie sechsstellige Summen für etwas ausgeben, von dem Sie sagen, dass die Kirchen und die Wohlfahrtsver bände Ihnen das belegen und beschreiben können.
Meine Frage an Sie: Glauben Sie diesen Verbänden und Kir chen nicht, dass sie einen separaten Bericht erstellen wollen? Ich sage Ihnen auch, was uns hier bei diesem Thema unter scheidet: Wir wollen die Armut bekämpfen, und Sie wollen sie beschreiben.
Frau Präsidentin! Frau Ministe rin, ich habe keine Frage, sondern will unsere Unterstützung zu Ihrem Vorschlag zum Ausdruck bringen, insbesondere da für, dass die qualifizierte Beratung, die Sie selbst angespro chen haben, in Zukunft gesetzeskonform durchgeführt wer den kann.
Lieber Kollege Lucha, wenn Sie Sozialminister wären, dann hätte ich Sie jetzt gefragt, warum Sie letztlich ein Jahr ge braucht haben, um den Gesetzentwurf auf die Reihe zu brin gen. Aber wir sind damit zufrieden, dass die Ministerin jetzt diese Initiative ergreift.
Danke schön.
Her Präsident, meine sehr geehr ten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu nächst einmal können wir festhalten, dass die Haushaltsansät ze der früheren Regierung in weiten Teilen fortgeschrieben wurden. Dies nehmen wir wohlwollend zur Kenntnis. Das be stätigt uns aber auch darin, dass die seitherigen Schwerpunkt setzungen nicht ganz so verkehrt waren.
Schade, dass sich, abgesehen von wenigen Ausnahmen – ges tern haben wir schon über das Landesarbeitsmarktprogramm gesprochen –, die Zahl der neuen Schwerpunkte insgesamt in einem überschaubaren Rahmen hält. Von den vollmundigen Versprechungen aus dem Wahlkampf ist vergleichsweise we nig übrig geblieben.
Auf der anderen Seite steigen Sie dauerhaft in die Finanzie rung von Aufgaben und Projekten ein, für die die Zuständig keit eindeutig nicht beim Land liegt. Jetzt könnte man unter stellen, dass Sie nicht ernsthaft an einen Wahlsieg geglaubt haben. Deshalb wollen wir uns heute fairerweise auch mit Ih rem Koalitionsvertrag auseinandersetzen. Schließlich war spä testens beim Zustandekommen des Koalitionsvertrags die Übernahme der Verantwortung klar.
Hinsichtlich des Behindertenbeauftragten der Landesregie rung hatten Sie vollmundig angekündigt – das hätten wir so gar unterstützt –, jemanden mit Behinderung einzusetzen. Fehlanzeige. Dabei wollen wir aber nicht die Person von Herrn Weimer infrage stellen.
Er wird seine Aufgabe sicherlich gut erfüllen. Die Begrün dung allerdings, die Sie liefern, dass es wichtiger sei, jeman den mit politischer Erfahrung als jemanden mit einer Behin derung für diese Aufgabe vorzusehen, hat uns schon irritiert. Uns haben Sie immer – zuletzt bei Herrn Hillebrand – entge gengehalten, nicht die politische Verankerung, sondern die ei gene Erfahrung mit einer Behinderung sei wichtig.
Lassen Sie mich jetzt konkret auf einzelne Punkte eingehen. Ich darf dazu aus Ihrem Koalitionsvertrag zitieren:
Wir werden für ein umfassendes Kinderschutzgesetz sor gen. Wir fördern ein verbindliches Netzwerk vor Ort, in dem alle Beteiligten zum Wohle der Kinder zusammenar beiten, und wollen die Art und Weise der Informations weitergabe verbessern.... Deshalb wollen wir neue Im pulse bei den Frühen Hilfen setzen und die Hilfen für al le Familien durch die Arbeit von Familienhebammen aus bauen und stärken.
Bislang totale Fehlanzeige! Auch nach Inkrafttreten des Kin derschutzgesetzes des Bundes am 1. Januar dieses Jahres ist nicht bekannt, wo die Landesregierung denn nun ihre Schwer punkte setzen möchte.
Augenfällig ist allerdings, dass die Zuschüsse für Maßnah men des Kinderschutzes um 200 000 € gekürzt werden.
In den Beratungen des Finanz- und Wirtschaftsausschusses wurde diesbezüglich auf das Bundeskinderschutzgesetz und
die daraus resultierende dauerhafte Bundesförderung verwie sen. Sie machen es sich da allerdings zu einfach, wenn Sie die neue Bundesförderung zum Anlass für Kürzungen nehmen, anstatt zu überlegen, wie die zusätzlichen Mittel für zusätzli che Maßnahmen zum Schutz der Kinder im Land eingesetzt werden können.
Jetzt mache ich weiter. Ich greife zum Bereich der Jugendar beit einige Formulierungen aus dem Koalitionsvertrag auf: zusätzliche Investitionen für eine schulnahe Jugendarbeits struktur, feste Verankerung von Integration, Partizipation und Medienbildung, Stärkung von verlässlichen und verbindlichen Förderstrukturen, Ausbau des Bildungsreferentenprogramms.
Das hätten wir alles mitgetragen. Nur: Mit dem 44. Landes jugendplan für 2012 wird davon nichts umgesetzt.
Herr Schmiedel, wir kommen noch zu der Stelle, an der Sie sagen, pro Jahr wollten Sie eine bestimmte Summe ausgeben.
Eine tragfähige Anschlussregelung bzw. Weiterentwicklung des „Bündnisses für die Jugend“, das Ende 2011 ausgelaufen ist, haben Sie nicht zustande gebracht. Die Jugendverbände werden auf den „Zukunftsplan Jugend“ und den Doppelhaus halt 2013/2014 vertröstet. Wir haben vor Weihnachten die Ver bände angehört. Da haben Sie das gehört.
Jetzt komme ich zum nächsten Punkt in Ihrem Koalitionsver trag:
Der Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft muss über eine aktivere Krankenhausplanung und eine Neufor mulierung der Förderkriterien gestaltet werden.... Das bislang chronisch unterfinanzierte Landeskrankenhaus programm
da widersprechen wir gar nicht –
werden wir auf der Basis neuer,
jetzt kommt es, Herr Schmiedel –
zukunftsorientierter Förderkriterien und Förderschwer punkte ausbauen
und den über Jahre aufgelaufenen Investitionsstau suk zessive abtragen.
Jetzt komme ich ausnahmsweise einmal auf Ihre Wahlpro gramme zu sprechen. In den Wahlprogrammen war noch die Rede davon, dass Sie die Krankenhausförderung verdoppeln, mindestens aber auf 600 Millionen € pro Jahr erhöhen. Jetzt erreichen Sie in diesem Haushalt nicht einmal den Ansatz vom letzten Jahr.
Dass man überhaupt in die Nähe der letztjährigen Förderhö he kommt, ist allein dem Umstand geschuldet, dass man im Finanzausgleichsgesetz einen Verschiebebahnhof eröffnet, so dass die erhöhte Krankenhausförderung letztlich zulasten der Kommunen und damit in weiten Teilen zulasten der Träger selbst geht.
Die jetzt zur Verfügung gestellten Mittel reichen nicht einmal aus, um eine weitere Vergrößerung des Investitionsstaus zu verhindern. So haben wir uns Ihre Krankenhauspolitik wahr lich nicht vorgestellt.
Nächster Punkt:
Darüber hinaus wollen wir Mehrgenerationenhäuser und -projekte dauerhaft unterstützen und weiter voranbrin gen, um das Zusammenleben älterer Menschen und jun ger Familien zu ermöglichen und die gegenseitige Unter stützung zu fördern.
Auch da hätten Sie unsere Unterstützung gehabt. Aber was ist?
Nichts.
Unser diesbezüglicher Änderungsantrag wurde im Finanz- und Wirtschaftsausschuss abgelehnt. Eine Förderung an an derer Stelle – sagen Sie es, falls wir etwas übersehen haben – ist im Haushalt nicht auffindbar.
Nächster Punkt:
Wir setzen uns auch für einen weiteren Ausbau der Pfle gestützpunkte in Baden-Württemberg ein. Die Stützpunkte stellen wichtige Anlauf- und Beratungsstellen für Betrof fene und ihre Angehörigen dar
korrekt –
und sollen als niedrigschwellige und aufsuchende Diens te eine stärkere präventive Funktion übernehmen.
Und was ist? Sowohl der quantitative Ausbau als auch die in haltliche Neuausrichtung sind zunächst bis zum Jahr 2013 ver schoben. Weil wir den Doppelhaushalt 2013/2014 – das ha ben wir schon gehört – bereits ab Oktober dieses Jahres bera ten, scheint uns eine weitere Verzögerung bei diesem Thema bis zum Jahr 2015 nicht unwahrscheinlich zu sein.
Weiterer Punkt:
Wir werden daher das Landesheimgesetz, das sich nur auf den stationären Bereich bezieht, vollständig überarbei ten, um für alle Einrichtungen und Dienste eine Quali tätskontrolle zu ermöglichen und einen bestmöglichen Verbraucherschutz zu garantieren.
Bislang totale Fehlanzeige. Die Frau Ministerin hat im Okto ber vergangenen Jahres angekündigt, bis Anfang 2012 – das haben wir jetzt – Eckpunkte zur Überarbeitung des Heimge setzes vorzulegen. Bislang Fehlanzeige. Vielleicht können Sie, Frau Ministerin, nachher zumindest die Auskunft, was den Termin angeht, etwas präzisieren.
Keine Aussage findet sich im Koalitionsvertrag zu den fami lienentlastenden Diensten für Menschen mit Behinderung. Obwohl der Haushaltsansatz von 2,4 Millionen € im Jahr 2011 bis auf 14 000 € vollständig ausgeschöpft wurde, nehmen Sie in diesem Bereich eine Kürzung um 150 000 € vor.
Dabei fordert die UN-Behindertenrechtskonvention dazu auf, Menschen mit Behinderung in ihrem gesamten Lebenskon text in den Blick zu nehmen. Die familienentlastenden Diens te müssen erhalten werden, und die Landesförderung muss in unveränderter Höhe beibehalten werden. Ein entsprechender Änderungsantrag unsererseits wurde im Finanz- und Wirt schaftsausschuss ebenfalls abgelehnt.
Sie machen keine Aussagen zur Selbsthilfe. Der Begriff Selbst hilfe taucht im gesamten Koalitionsvertrag nicht an einer ein zigen Stelle auf. Vielmehr wird die gesundheitliche Selbsthil feförderung im Haushalt von 700 000 € auf 680 000 € gekürzt.
Meine Damen und Herren, Selbsthilfeförderung ist eine Ge meinschaftsaufgabe der öffentlichen Hand, der Krankenkas sen und aller Sozialleistungsträger. Alle Erfahrungen aus der Praxis belegen hier, dass die maßgeblich von bürgerschaftli chem Engagement getragene Selbsthilfe kontinuierlicher För derung bedarf. Insoweit erscheint uns eine Kürzung in diesem Bereich völlig unangemessen.
Dennoch wurde auch hier ein Änderungsantrag der CDUFraktion, mit dem die Kürzung der Selbsthilfeförderung rück gängig gemacht werden sollte, im Ausschuss von den Koali tionsfraktionen abgelehnt.
Landeserziehungsgeld: Beim Landeserziehungsgeld wird zu nächst nicht gekürzt. Es ist aber angekündigt, die Aufwendun gen in diesem Bereich von 38 Millionen € auf 19 Millionen € zu halbieren.
Die Mittel sollen künftig ausschließlich für Familien im So zialleistungsbezug aufgewendet werden. Die Haushalte – das war unser Programm –, die auch selbst zu ihrem Einkommen beitragen, jedoch trotzdem von Armut bedroht sind, fallen bei Ihnen durchs Raster. Anstatt die frei werdenden Mittel wei terhin gezielt zur Armutsbekämpfung einzusetzen, werden sie in die Kinderbetreuung umgeschichtet
und kommen dort letztendlich auch wohlhabenden Familien zugute. Hier nehmen Sie es weg, dorthin schichten Sie es um. Das muss man sich schon einmal auf der Zunge zergehen las sen.
Meine Damen und Herren, das ist angesichts dessen, dass im Koalitionsvertrag ein effizienteres Familienfördersystem ein gefordert wird, schon ein seltsames Vorgehen. Augenschein lich soll auch hier die Verantwortung auf den Bund abgewälzt werden, statt vorhandene Mittel in bewährter Weise zu ver wenden.
An dieser Stelle möchte ich gern aus meiner Haushaltsrede zum Entwurf des Einzelplans 09 für das Jahr 2010 zitieren:
Wir danken der SPD, dass sie mit uns der Auffassung ist, dass eine Abschaffung bzw. Umwidmung des Landeser ziehungsgelds nicht erfolgen darf, da gerade in der jetzi gen Situation zahlreiche Familien darauf angewiesen sind.
Und jetzt? Wir halten den Weg, den Sie hier einschlagen, für völlig falsch.
Auf der anderen Seite – hier geht es nicht um die Sache selbst; wir sind bei Ihnen, dass das wichtig ist – wollen Sie die Schul sozialarbeit mit 15 Millionen € zu einem Drittel aus dem Lan deshaushalt finanzieren,
obwohl das eine kommunale Aufgabe ist. Die Kommunen werden durch den Pakt mit den Kommunen für Familien mit Kindern insbesondere durch die höhere Kostenbeteiligung des Landes am Ausbau der U-3-Betreuung sowie durch die schritt weise Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund in ganz erheblichem Umfang finanziell entlastet. Da wä re es den Kommunen ohne Weiteres zuzumuten gewesen, die Kosten für die Schulsozialarbeit auch ohne Landesbeteiligung zu schultern. Mit den dadurch frei werdenden 15 Millionen €, meine Damen und Herren, hätten weitere sozialpolitische Schwerpunkte des Landes gesetzt werden können.
Deshalb halten wir fest: wenig Konkretes, fehlende Mittel für richtige und wichtige Projekte.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen im Finanz- und Wirt schaftsausschuss haben Sie u. a. – ich schaue den Kollegen Lucha an – große, zum Teil auch sinnvolle Positionen in Form von Änderungsanträgen nachgeschoben. Wir werden deshalb unsere Anträge aus dem Ausschuss inklusive Gegenfinanzie rungsvorschlag, teils in modifizierter Fassung, heute noch ein mal zur Abstimmung stellen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr ge ehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, Herr Hinderer und die anderen Kollegen aus den Regierungsfraktionen, Sie wollen mit neuen Ideen be nachteiligten Menschen bessere Chancen für eine dauerhafte Beschäftigung eröffnen.
Wir haben schon bei den Haushaltsberatungen im Finanz- und Wirtschaftsausschuss gesagt: Dagegen wollen wir uns nicht stellen. Wir unterstützen es sogar und haben dies auch durch unser Abstimmungsverhalten getan.
Sie haben uns an Ihrer Seite, wenn wir sichergehen können, dass es Ihnen tatsächlich ernsthaft darum geht, diese Men schen durch eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit mittelfristig – wir wissen, was „mittelfristig“ heißt; das kann auch fünf Jahre bedeuten – zu einer nachhaltigen Beschäfti gung in den ersten Arbeitsmarkt zu führen,
und dass es Ihnen nicht darum geht, in erster Linie – ich drü cke es einmal bösartig aus – Ihnen nahestehenden Einrichtun gen etwas Gutes tun zu wollen.
Deshalb wird die Praxis, Herr Schmiedel, schnell zeigen, wie ernst es Ihnen, aber auch genau jenen Einrichtungen mit der Überführung der Menschen in den ersten Arbeitsmarkt wirk lich ist.
Ein Beschäftigungsprogramm für bestimmte Gruppen lehnen wir ab und brauchen wir nicht.
In einem Punkt – das müssen wir schon anmerken – halten wir Ihr Konzept für ein wenig naiv. Herr Kollege Hinderer hat das auch angesprochen. Die Zuständigkeit ist eigentlich klar, was den Arbeitsmarkt anbelangt.
Wenn Sie glauben, dass Ihr Konzept zum Erfolg führt – das wollen wir auch – und dass Sie im Nachhinein einfach der Bundesregierung sagen müssen: „Übernehmt das Konzept, ihr dürft es auch bezahlen“, dann kann ich nur sagen, dass wir un sere Erfahrungen damit gemacht haben: Wir haben modell haft die Schulsozialarbeit eingeführt, weil sie gut und wich tig war; wir stehen noch heute dazu.
Als es aber um die Einführung in der Fläche und die Bezah lung durch die Zuständigen ging
nein, nein –, haben wir gemerkt, was für ein Aufschrei durch das Land geht.
Sie dürfen Ihren Ansatz im Haushalt entsprechend einbringen; das tun Sie auch. Davon kommen Sie nie mehr weg. So wird es Ihnen bei diesem Programm auch gehen.
Lieber Herr Schmiedel, wir führen das Programm zu einem Zeitpunkt ein, zu dem die Arbeitslosenquoten relativ gut sind.
Wenn sich die Zeiten einmal wieder verschlechtern, dann wer den wir – das sage ich Ihnen schon heute – vermutlich nicht mehr aussteigen können und letztlich andere finanzielle We ge dafür finden müssen.
Zurück zum Konzept: Zunächst einmal ist grundsätzlich fest zustellen, dass sich das Landesarbeitsmarktprogramm aus fünf Bausteinen zusammensetzt. Nach den Aussagen der Frau Mi nisterin im Finanz- und Wirtschaftsausschuss sind davon aber nur drei mit finanziellen Mitteln unterlegt. Da wäre zum ei nen – Herr Kollege Hinderer hat es angesprochen – der Pas siv-Aktiv-Tausch. Dafür sind 3 Millionen € veranschlagt. Dann gibt es die modellhafte Unterstützung von Arbeitslosen zentren und Beschäftigungsförderstellen mit 1,57 Millionen €. Der Bereich „Arbeit und Gesundheit“ erhält 250 000 €.
Ausgerechnet für die Ausbildung Benachteiligter und für die Sicherung der Nachhaltigkeit sowie die Integration von Ar beitslosen in den ersten Arbeitsmarkt werden keine Mittel be reitgestellt. Gerade dies sollte eigentlich unser Hauptziel sein.
Da scheint es fraglich, ob durch ein solches Konzept über haupt ein dauerhafter Erfolg erreicht werden kann.
Im Übrigen halten wir vor einer Umsetzung des Programms eine aktuelle Bestandsaufnahme des Arbeitsmarkts im Land für notwendig.
Die Beschäftigung in Baden-Württemberg – auch das hat der Kollege schon angesprochen – hat einen historischen Höchst stand erreicht. Es gab noch nie so viele sozialversicherungs pflichtig Beschäftigte im Land wie bisher. Die Arbeitslosen quote im Januar war zuletzt so niedrig wie seit 20 Jahren nicht mehr.
Sie haben den Bund angesprochen. Sie haben Kritik geäußert. Wir sagen Ihnen: Seit die CDU/CSU im Jahr 2005 die Füh rung der Bundesregierung übernommen hat, hat sich die Zahl der Langzeitarbeitslosen bundesweit halbiert.
Die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Land ist von über 110 000 auf knapp über 63 000 gesunken.
Am Schluss.
Man muss schon in Erinnerung rufen, was unser Ausgangs punkt ist, meine Damen und Herren. Die Kolleginnen und Kollegen von der SPD – vielleicht hätte sich die Frage von Herrn Kollegen Stoch darauf bezogen – wissen noch, an wel chen Entwicklungen sich ihr ehemaliger Kanzler einmal mes sen lassen wollte.
Nach einem signifikanten Rückgang in den Jahren 2008 und 2009 ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen insgesamt wieder auf das Niveau von 2005 gestiegen. Diese Zahl wurde aber auch nicht überschritten. Daraus ergeben sich für uns folgen de Schlussfolgerungen:
Der Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg stand in den letzten 20 Jahren nicht so gut da wie heute. Das ist maßgeblich auch – ich sage es noch einmal – der guten Arbeitsmarktpolitik der CDU/CSU-geführten Bundesregierung geschuldet.
Wenn wir gerade bei den Entwicklungen in den Krisenjahren sind, sollten wir auch alle anderen Beteiligten lobend erwäh nen. Dazu gehören sowohl die Arbeitnehmerinnen und Arbeit nehmer als auch Arbeitgeber, aber auch Gewerkschaften. Das wollen wir einfach festhalten. Das war vorbildlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt derzeit auch über haupt keine Anhaltspunkte dafür, dass die aktuelle Arbeits marktpolitik des Bundes zulasten der Langzeitarbeitslosen im Land geht. Auch die Langzeitarbeitslosen haben teil an unse rem derzeitigen wirtschaftlichen Aufschwung, wenn auch nicht so stark wie andere Gruppen – aber sie nehmen teil.
Dennoch ist es natürlich richtig – jetzt sind wir wieder beiei nander –, zu schauen, wie die Situation dieser Menschen wei terhin verbessert werden kann. Insofern haben wir gegen Ihr angekündigtes Programm, wie ich schon eingangs gesagt ha be, keine grundsätzlichen Einwände.
Es müssen allerdings die richtigen Anreize gesetzt werden. Es muss um Ausbildung und Qualifizierung für den ersten Ar beitsmarkt und darf nicht um dauerhafte Alimentierung im zweiten Arbeitsmarkt gehen. Dann sind wir beieinander.
Hier kommt es entscheidend auf die konkrete Ausgestaltung Ihres Programms an. Wie sollen denn – diese Fragen haben wir schon im Finanz- und Wirtschaftsausschuss gestellt – die Teilnehmer für das Projekt ausgesucht werden? Wie werden Konkurrenzen zur Vermittlung durch die Jobcenter vermie
den? Wie wird dem Aspekt Aus- und Fortbildung im Rahmen des Projekts Rechnung getragen? Das sind viele Fragen, die einfach noch offen sind. Wir haben zum Schluss, weil so vie le Fragen offen sind, Frau Ministerin, angeregt, einen gemein samen Beirat hier aus dem Parlament über alle Fraktionen hin weg zu bilden. Wir würden uns hier gern aktiv einbringen. Sie haben das abgelehnt. Denken Sie einfach noch einmal darü ber nach.
Vielen Dank.
Kollege Stoch, das ist natürlich bekannt, und es ist auch ehrenwert. Ich habe mit meinen Aus führungen gemeint: Wir starten zu einem Zeitpunkt, zu dem die Arbeitslosenquoten relativ gut sind, mit 5 Millionen €. Ich sage Ihnen: Wenn das Programm läuft und erfolgreich ist, glauben Sie bitte nicht – wir glauben es nicht –, dass dann der Bund automatisch einsteigt. Dann werden wir gemeinsam hier darüber beraten dürfen – wie auch zu anderen Zeiten –, wie wir möglicherweise auch den Anteil des Landes entsprechend erhöhen dürfen. Das ist die Sorge, die ich schon heute habe.
Lieber Kollege Hinderer, ich ha be nicht unterstellt, dass Sie ausschließlich Ihnen nahestehen de Einrichtungen unterstützen, sondern ich habe gesagt, Sie müssen in den nächsten Jahren den Beweis dafür antreten, dass dem nicht so ist; denn diesen Eindruck kann man auf den ersten Blick bekommen.
Sie haben richtig angeführt: Unser gemeinsames Ziel muss es sein, möglichst viele der Menschen, die sich noch heute in der Langzeitarbeitslosigkeit befinden, in den ersten Arbeitsmarkt zu führen.
Liebe Frau Ministerin, Sie haben alle aufgezählt, die Sie im Vorfeld in das Gespräch eingebunden haben. Wenn Sie aber auch eine breite Zustimmung hier im Parlament wollen und wir das möglicherweise in Richtung Berlin transportieren und Seite an Seite mit Ihnen kämpfen sollen, dann wäre es sicher lich nicht darauf angekommen, den Kreis um Vertreter der im Landtag vertretenen Parteien zu erweitern. Gehen Sie noch einmal in sich, und überlegen Sie sich, ob Sie nicht uns von seiten des Parlaments in diesen Beirat einbinden. Dafür wä ren wir Ihnen dankbar.
Was die Transparenz der Zahlen anbelangt: Es ist korrekt – Kollege Stoch hat vorhin nachgefragt –, hinsichtlich der 5 Mil lionen € aus dem ESF-Topf hätten Sie Transparenz ausüben und nachweisen können, woher Sie diese 5 Millionen € ge nommen haben. Denn diese Mittel stehen seit 2009 zur Ver fügung; die haben Sie ja woanders abgezwackt. Das hätte zur Klarheit beigetragen.