Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die SPD wird dem Änderungsgesetz mit dem neuen Datum natürlich zustimmen.
Um es noch einmal anzusprechen: Es ist ein gutes Gesetz für den Jugendschutz und für den Spielerschutz. Es war dringend notwendig – deswegen gab es den Staatsvertrag, den wir mit dem Gesetz umgesetzt haben –, dass wir das gemeinsam auf die Reihe bekommen. Vor allem ist es ein gutes Gesetz für die Kommunen, die wir durch die Möglichkeit der Abstandsrege lung von den Spielhöllen befreien. Die Kommunalpolitiker wissen doch, welche Probleme in den Innenstädten oft beste hen: Eine Spielhölle nach der anderen siedelt sich dort an, und wir konnten überhaupt nichts dagegen machen. Das haben wir geändert. Ich denke, damit unterstützen wir einen wichtigen Teil der Kommunalpolitik.
Vor allem Vertreter der FDP/DVP-Fraktion, aber auch viele andere haben gesagt, die Abstandsregelung komme quasi ei nem Berufsverbot oder Ähnlichem gleich, das ginge so nicht. Pustekuchen! Der Staatsgerichtshof hat diese Regelung ganz klar bestätigt. Das Einzige, was jetzt geändert werden muss, ist ein Datum. Mit der Änderung wird jetzt ein bisschen mehr Klarheit geschaffen; ansonsten wurde das geltende Gesetz rundherum bestätigt.
Wenn sich Herr Hollenbach bei § 51 als Hellseher empfindet, dann sei ihm das an dieser Stelle gegönnt. Der Rest wurde vom Staatsgerichtshof bestätigt. Damit können wir zufrieden sein, und deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Vorweg: Wenn ich es so machen wür de wie die Kollegen von Rot und Grün gestern, müsste ich
mich jetzt erst zwei Minuten darüber aufregen, dass die Lan desregierung ein verfassungswidriges Gesetz gemacht hat
und zwar gleich in mehreren Punkten. Gestern haben wir über ein Gesetz gesprochen, das in einem Punkt einen Man gel hatte: Es war unklar, wer den Beamten Weisungen ertei len darf.
Der Staatsgerichtshof hat dieses Gesetz in drei Punkten für verfassungswidrig und die entsprechenden Vorschriften für sofort nichtig erklärt. Da heißt es heute: Das Gesetz hat dann halt ein paar Fehlerchen.
Das lasse ich jetzt aber weg. Wir sind erst einmal wohlwol lend darangegangen, aber das schmeckt uns genauso wenig wie in der ersten Runde.
Von den drei Punkten reparieren Sie nur einen. Wegen der bei den anderen Punkte müssen wir uns noch einmal damit befas sen. Auch dieser Punkt wird für das gewerbliche Spiel un freundlich repariert; das haben Sie freundlicherweise offen auf das Deckblatt Ihres Gesetzentwurfs geschrieben. Man hät te auch anders vorgehen können. Man hätte nämlich die An tragsfrist belassen und die Frist verlängern können, in der die anderen ihre Spielhallen noch betreiben dürfen. Das wäre die freundlichere Lösung gewesen. Die wählen Sie nicht, sondern Sie wählen die feindlichste Lösung für das gewerbliche Glücksspiel.
Bei der ganzen Konstruktion sind wir immer noch der Mei nung, dass dem der Geruch der Scheinheiligkeit anhaftet, wenn man, um das staatliche Glücksspielmonopol zu sichern, jetzt anderen – dem gewerblichen Spiel – sozusagen die Luft abdreht. Da halten wir auch das Argument der Suchtbekämp fung für nicht wirklich tauglich; denn Sie wissen genau wie wir, dass Sie die Menschen eben nicht nach Ihrem Wunsch er ziehen können. Ich persönlich halte viel mehr von einem of fenen und legalen, gut kontrollierten gewerblichen Spiel, als dass wir die halbe Branche – was die Nutzer anbelangt, nicht die Betreiber – in die Illegalität treiben. Deswegen kann man über das Gesetz insgesamt nicht glücklich sein.
Wir gehen jetzt bekanntlich in die Beratung, aber wir können hier wie beim ersten Mal als einzige Fraktion keine Zustim mung in Aussicht stellen.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Karl Zimmermann CDU: Herr Kollege, das eine sind Spielhallen, das andere sind Kursäle!)
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/6404 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Wirt schaft zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Bevor wir in die Mittagspause eintreten, habe ich noch einen Hinweis für die Mitglieder des Präsidiums: Den ursprünglich geplanten Fototermin heute Mittag würde ich gern mit Rück sicht auf die erkrankte Kollegin Sitzmann auf den 4. März, im Anschluss an die halbtägige Plenarsitzung, verlegen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h a d d ä u s K u n z m a n n C D U – F l e x i b l e B e t r e u u n g s f o r m e n a n G r u n d s c h u l e n
verlässliche Grundschule, flexible Nachmittagsbetreuungs angebote und Hort seitens des Landes gefördert?
Ich darf Herrn Kultus minister Stoch für die Landesregierung um die Beantwortung dieser Anfrage bitten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich beant worte die Anfrage des Kollegen Kunzmann wie folgt:
Ich darf Ihnen dazu sagen, dass die Einrichtung von Betreu ungsangeboten außerhalb der Schulzeit eine kommunale Auf gabe ist. Deswegen wird auch je nach Schulstandort vor Ort entschieden, ob der Betreuungsbedarf der Eltern durch kom munale Angebote oder eben – und zukünftig sicherlich auch in stärkerem Maß – z. B. durch die Beantragung einer Ganz tagsschule abgedeckt werden soll.
Der Schulträger stellt den Antrag auf Einrichtung einer Ganz tagsschule und entscheidet auch – ich habe es gesagt – über die konkrete Ausformung eines entsprechenden Betreuungs angebots. Den Antrag auf Gewährung eines Landeszuschus ses für die Betreuungsangebote stellt dann wiederum jedoch der Träger des Angebots.
In welcher Form werden flexible Betreuungsformen wie verlässliche Grundschule, flexible Nachmittagsbetreu ungsangebote und Hort seitens des Landes gefördert?