Protokoll der Sitzung vom 05.02.2015

In welcher Form werden flexible Betreuungsformen wie verlässliche Grundschule, flexible Nachmittagsbetreu ungsangebote und Hort seitens des Landes gefördert?

Dafür gibt es sehr klare Regeln. Der Träger des kommunalen Betreuungsangebots kann beim zuständigen Regierungsprä sidium Landeszuschüsse beantragen. Wie gesagt, Trägerschaft und Ähnliches liegen ja nicht beim Land. Es gibt aber Zu schüsse. Dabei gilt, dass für die verlässliche Grundschule der Zuschuss je Gruppe pro Wochenstunde pro Schuljahr 458 € beträgt. Bei der flexiblen Nachmittagsbetreuung beträgt der Zuschuss je Gruppe pro Wochenstunde pro Schuljahr 275 €, und bei Hortangeboten gibt es eine jährliche gruppenbezoge ne Förderung. Dabei beträgt der Zuschuss 12 373 € pro Schul jahr.

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Kunzmann.

Herr Minister, vielen Dank. – Werden diese Zuschüsse auch über das Schuljahr hi naus gewährt – also ab dem Schuljahr 2015/2016 ff. –, wenn eine Grundschule nicht zur Ganztagsschule wird, sondern die se flexiblen Formen des Betreuungsangebots beibehalten will? Das heißt, gibt es einen Bestandsschutz über das laufende Schuljahr hinaus?

So ist es, Herr Kollege Kunzmann. Die bestehenden Betreuungs programme werden grundsätzlich weiterhin bezuschusst. Es wird für diese bereits bestehenden Angebote, die oft aus kom munaler Initiative heraus entstanden sind, auch zukünftig Lan deszuschüsse geben. Das heißt, die Angebote, die heute be reits existieren, haben Bestandsschutz.

Eine weitere Zusatzfra ge, Frau Abg. Kurtz.

Herr Minister, ich habe eine etwas anders gelagerte Frage im Zusammenhang mit den Ganztags schulen. Sie wollen ja außerschulische Partner für die Gestal tung der Nachmittagsstunden gewinnen. Dazu ist in einer ers ten Runde eine Rahmenvereinbarung mit dem Sport ausge handelt und Ende des Jahres eine weitere Rahmenvereinba rung für Kooperationsverträge mit anderen Vereinen und Ver bänden geschlossen worden.

Soweit ich weiß, haben die Kirchen diese Rahmenvereinbarung nicht unterschrieben, weil in diesem Kooperationsvertrag die weltanschauliche Neutralität gefordert wird. Ich möchte Sie fra gen: Haben Sie ein Interesse an der Kooperation mit den Kir chen im Rahmen der Ganztagsschule? Wenn ja, wie bringen Sie das auf den Weg? Wird es da auch entsprechende Vereinbarun gen mit den Kirchen geben? Wie ist das Problem der Forderung nach weltanschaulicher Neutralität zu betrachten? Wird es – und, wenn ja, in welchem Zeitrahmen – eine entsprechende Ver einbarung auch mit den Kirchen geben?

Frau Kollegin Kurtz, ich darf Sie korrigieren: Es gibt inzwi schen eine Rahmenvereinbarung – Sie haben die mit dem Sport angesprochen – mit insgesamt 52 Organisationen; dar unter sind auch die Kirchen. Das heißt, diese Rahmenverein barung – ich sage jetzt einmal: die gemeinsame Erklärung – wurde von insgesamt 52 Organisationen bereits unterzeich net.

In einem zweiten Schritt haben die einzelnen Organisationen jedoch noch Regelungsbedarf definiert – teilweise bezogen auf Spezifika ihres Bereichs – und sind mit uns, dem Kultus ministerium, im Gespräch, ob wir auch bezüglich dieser spe zifischen Regelungen dann mit den einzelnen Organisationen oder Gruppen von Organisationen gesonderte, konkretisieren de Vereinbarungen treffen können. Genau dort stehen wir im Moment, was die Kirchen betrifft.

Es hat sich ein Problem in der Formulierung dieser weiteren Vereinbarung ergeben, weil in unserem Schulgesetz sehr ein deutig geregelt ist, dass während der Schulzeit die weltan schauliche genauso wie die politische Neutralität grundsätz lich zu gewährleisten sind. Das kollidiert aber natürlich mit einem Anspruch, den die evangelische Kirche, die katholische Kirche haben kann, wenn sie ein Angebot macht, das eben, sage ich einmal, außerhalb der weltanschaulichen Neutralität liegt.

Ich kann aber sagen: Es ist kein baden-württembergisches Spezifikum, eine solche Regelung im Schulgesetz zu haben; sie ist im Übrigen schon einige Jahre alt. Auch in Bayern gilt das Thema „Weltanschauliche und politische Neutralität“ – aus guten Gründen, wie ich meine. Denn es sollte ja auch durchaus nicht jede Weltanschauung Teil schulischen Unter richts sein können, sage ich einmal ganz vorsichtig.

Ich möchte dieses Problem lösen. Wir sind da auf einem gu ten Weg, indem wir jetzt die Frage der weltanschaulichen Neutralität in dieser Vereinbarung, in dieser spezifischeren Vereinbarung insoweit regeln, als wir eine Verweisung auf das Schulgesetz vornehmen und damit auf die Gültigkeit der schul gesetzlichen Regelungen, wie sie schon vorher bestanden ha ben. Dennoch glaube ich, dass sich Freiräume ergeben, die von den Kirchen im Rahmen des Ganztags auch entsprechend genutzt werden können.

Wie gesagt, wir sprechen hier von Schule, nicht von dem Be reich, der über Betreuungsangebote oder Ähnliches additiv, zusätzlich zum Schulangebot hinzukommt. Das heißt, wir sind da, denke ich, inzwischen auch mit den Kirchen einig, dass wir auf dieser Basis eine gute Grundlage haben, um auch die Kirchen als außerschulische Partner in die Ganztagsschule einbeziehen zu können.

Keine weiteren Zusatz fragen. – Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. K a r l T r a u b C D U – B e s c h r ä n k u n g d e s

S c h u l o b s t - u n d - g e m ü s e p r o g r a m m s a u f b e s t i m m t e B i l d u n g s e i n r i c h t u n g e n

Bitte, Herr Kollege.

Ich frage die Landesregierung zur Beschränkung des Schulobst- und -gemüseprogramms auf be stimmte Bildungseinrichtungen:

a) Was war Anlass, die Teilnahme am Schulobst- und -gemü

seprogramm mit dem Schuljahr 2014/2015 auf Kinderta geseinrichtungen, Kindergärten, Schulen im Primarbereich (Klassenstufen 1 bis 4) und Ganztagsschulen mit besonde rer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung zu be schränken, und nach welchen Kriterien erfolgte diese Be schränkung auf bestimmte Einrichtungen?

b) Wird für das kommende Schuljahr eine Erweiterung der

teilnahmeberechtigten Einrichtungen in Betracht gezogen, nachdem die für das Programm zur Verfügung stehenden Mittel der EU deutlich verstärkt wurden?

Vielen Dank.

Vielen Dank. – Ich darf Herrn Landwirtschaftsminister Bonde ans Rednerpult bitten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Da men und Herren! Herr Abg. Traub, herzlichen Dank für die Frage. Ich glaube, die Frage nach dem Schulobst- und -gemü seprogramm passt wunderbar, wenn man sich die gestern vor gestellten aktuellen Zahlen zum Obst- und Gemüseverzehr und das Ergebnis, wonach die Deutschen Obst- und Gemüse muffel sind, anschaut.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Bei so vie len Grünen!)

Vor diesem Hintergrund ist für uns die Umsetzung des EUSchulfruchtprogramms in Baden-Württemberg sehr wichtig. Es wurde im Jahr 2010 begonnen, gezielt ausgelegt auf den Zeitraum, in dem Kinder und Jugendliche bei einer regelmä ßigen Versorgung mit Schulobst und -gemüse – in der beson deren Phase, in der sich Ernährungsverhalten ausprägt – auch beim Essen miteinander Erfahrungen machen. Insofern war das Programm von Anfang an auf die in Ihrer Anfrage be schriebene Kernzielgruppe ausgelegt.

Man hat sich in Baden-Württemberg 2010 entschieden, das Programm in einem sogenannten Sponsoringmodell umzuset zen – 50 % EU-Mittel, 50 % über Sponsoren, die von den Schulen gesucht werden. Das war damals durchaus umstrit ten. Man muss heute sagen: Es funktioniert sehr erfolgreich.

Um die EU-Mittel vollständig auszuschöpfen, hat man zu Be ginn des Programms über Ausnahmegenehmigungen auch weiterführende Schulen, beispielsweise Gymnasien und Be rufsschulen, an dem Programm teilnehmen lassen. Wir sind jetzt allerdings in die Situation gekommen, dass das Pro gramm zunehmend populär wurde. Es war ein Zuwachs an EU-Mitteln, den Sie in der Anfrage ansprechen, vorhanden; diese Mittel schöpfen wir auch voll aus. Gleichzeitig war aber das Interesse von Schulen so groß, dass wir gezwungen wa ren, uns aufgrund der zur Verfügung stehenden EU-Mittel auf die Zielgruppe zu konzentrieren. Insofern war dies dem Ein halten des Rahmens geschuldet.

Wir haben die EU-Mittel für Baden-Württemberg komplett ausgeschöpft. Allerdings wäre es, hätten wir die nicht zur Kernzielgruppe gehörenden Schulen weiter im Programm be

lassen, nicht möglich gewesen, die Zielgruppe adäquat mit den entsprechenden Portionen zu versorgen.

Zu Ihrer zweiten Frage – sie betrifft das nächste Schuljahr –: Wir gehen zum jetzigen Stand davon aus, dass uns wieder gleich viel Geld von der Europäischen Union zur Verfügung steht. Das ist aber noch nicht abschließend klar, da hier die Gespräche zwischen der Bundesrepublik und der Europäi schen Union noch laufen, aus denen sich dann ergibt, wie vie le Mittel zur Verfügung stehen.

Stand heute gehen wir davon aus, dass wir uns wieder auf die Kernzielgruppe konzentrieren werden. Wenn allerdings mehr Mittel zur Verfügung stünden, wäre es auch wieder möglich, weiterführende Schulen wie die von Ihnen angesprochenen ins Programm aufzunehmen. Aber Priorität ist weiter, mög lichst viele Kinder in der entsprechenden Altersstufe an den Schulen zu versorgen.

Ich kann insofern Ihre Frage nicht abschließend beantworten. Aber die Konzentration auf die Kernzielgruppe, auf die das Programm von Anfang an ausgelegt war, bleibt weiterhin im Vordergrund. Ob es Möglichkeiten darüber hinaus gibt, ent scheidet sich anhand der Verfügbarkeit von EU-Mitteln.

Eine Zusatzfrage, Frau Abg. Gurr-Hirsch.

Herr Minister, mich freut, dass dieses umstrittene Programm gegriffen hat. Soweit ich das in der einschlägigen Presse verfolgt habe, dürfen wir bis zu 3,6 Millionen € von der EU erwarten. Bislang waren es 2 Millionen €. Heißt das, dass Sie, wenn Ihnen ein solcher Rahmen vorgegeben wird, dann den Radius erweitern und die jenigen, die jetzt herausgefallen sind, wieder aufnehmen?

Frau Abgeordnete, herzlichen Dank für die Frage. Ich glaube, Ihnen gebührt an dieser Stelle ein Dan keschön, da Sie damals als Staatssekretärin hauptverantwort lich dafür waren, dass das Programm eingeführt wurde. Ak tuell stehen dem Land die von Ihnen genannten 3,69 Millio nen € EU-Mittel zur Verfügung. Das bedeutet umgerechnet rund 25 Millionen Portionen Obst und Gemüse, die an die Schulen gehen.

Das ist aber schon der Mittelansatz, der aktuell zur Verfügung steht. Er ist anhand der Zahl der im Moment teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und Schulen kalkuliert, sodass die se Summe keine Ausweitung im Vergleich zur heutigen Situ ation bedeuten würde. Das heißt, um sowohl innerhalb der Kernzielgruppe als auch möglicherweise darüber hinaus aus zuweiten, müssten die EU-Mittel über die 3,69 Millionen € hinaus ansteigen.

Keine weiteren Zusatz fragen. – Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – V e r s c h l e c h t e r u n g d e s F a h r p l a n a n g e b o t s f ü r F o r n s b a c h u n d F i c h t e n b e r g d u r c h d a s n e u e F a h r p l a n k o n z e p t

Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Auf der Murrtalbahn sollte ja alles besser werden. Deshalb frage ich:

a) Wie beurteilt die Landesregierung aufgrund der Entwick

lung der Fahrgastzahlen die Bedeutung der Bahnhaltepunk te Fornsbach – Anmerkung: ordentlich ausgebaut – und Fichtenberg auf der Murrtalbahn?

b) Ist sie bereit, bei den Neuausschreibungen dafür zu sorgen,

dass es nicht zu einer Verschlechterung und Ausdünnung des Fahrplanangebots – insbesondere durch Abschaffung des ganztägigen Einstundentakts – kommt?

Vielen Dank. – Ich darf Frau Staatssekretärin Dr. Splett ans Rednerpult bitten.

Vielen Dank. – Sehr ge ehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abg. Bullinger, sehr geehrte Damen und Herren! Zum ersten Teil der Frage möch te ich wie folgt antworten: Die Bahnhaltepunkte Fornsbach und Fichtenberg weisen auf der Murrtalbahn von Stuttgart nach Schwäbisch Hall von allen Stationen das geringste Nach fragepotenzial auf.