G V F G - B u n d e s p r o g r a m m – A b r u f v o n M i t t e l n f ü r d i e g r o ß e n Ö P N V - V o r h a b e n
Vielen Dank, Frau Präsi dentin. – Wir haben für heute als Erstes ein Thema gewählt, zu dem wir von Ihnen, Herr Minister, gern gewusst hätten, wie der Mittelabfluss ist. Die Gelder aus diesem Programm des Bundes sind ja für die Entwicklung des ÖPNV von her ausragender Bedeutung; sie sind wichtig. Bitte legen Sie uns deshalb also einfach einmal dar, wie sich der Mittelabfluss in den letzten Jahren gestaltet hat.
Ich beantworte diese Frage gern. Das GVFG-Bundespro gramm ist ein großes Programm, und es ist auch schwer durch
schaubar, wie die Mittel fließen. Anders als bei anderen Pro grammen gibt es hier keine Länderkontingente, sondern man muss Projekte anmelden, diese müssen genehmigt werden, und dann kann man auch Mittel abrufen – was dann allerdings auch noch einmal genehmigt werden muss. Damit kann man also im Voraus nicht genau sagen, wie viele Mittel man be kommt.
Wir haben im Rückblick betrachtet festzustellen, dass das Land Baden-Württemberg in den letzten Jahren im Durch schnitt etwa 58 Millionen € pro Jahr bekommen hat, 58 Mil lionen € von 333 Millionen € für die gesamte Bundesrepub lik.
In den letzten Jahren haben wir, die grün-rote Landesregie rung, verstärkt auf den Ausbau von Projekten im Nahverkehr gesetzt, auf die dieses Programm auch zielt. Weil wir wissen, dass dieses Programm – zumindest ist das der Stand heute – womöglich 2019 auslaufen wird – eine Nachfolgeregelung ist versprochen worden, ist aber noch nicht da –, haben wir un ser Regierungshandeln daran ausgerichtet, dass wir bis 2019 möglichst viel Geld abrufen. Der Landtag hat ja erfreulicher weise 450 Millionen € Kofinanzierungsmittel beschlossen, da mit wir diese Projekte mit einem Landesanteil von 20 % an melden können.
So ist es uns gelungen, im Jahr 2013 einen dreistelligen Mil lionenbetrag abzurufen – 122 Millionen € von 333 Millio nen €. Das ist ein starkes Drittel des Gesamtvolumens. Das ist beachtlich. Aber das ist nur möglich gewesen, weil wir diese Projekte so vorangetrieben haben und weil wir sie kofinan ziert haben. Wir zielen natürlich darauf, dass es weiterhin so vorangeht. Im Jahr 2014 werden es vermutlich um die 100 Millionen € sein. Vielleicht ist dies auch der Grund, warum momentan so wenige Mitglieder der Oppositionsfraktionen anwesend sind, weil es einfach verdammt gute Nachrichten sind, die wir hier zu berichten haben.
Herr Minister, vielen Dank für die Auskünfte. Ich möchte nachfragen bezüglich eines Schienenprojekts der Stadtbahn Ludwigsburg, das bisher of fiziell nicht angemeldet worden ist, aber einen sehr guten Kos ten-Nutzen-Faktor von 1,4 hat. Können Sie schon eine Aus sage dazu treffen, wie Sie diese Stadtbahn insgesamt verkehrs politisch bewerten, abgesehen von diesem guten Kosten-Nut zen-Ergebnis? Gibt es eine Möglichkeit, dieses Projekt in den nächsten acht, neun oder zehn Jahren zu realisieren?
Vielen Dank. – Tatsächlich ist dieses Projekt verkehr lich hochinteressant, und zwar deswegen, weil es in diesem Bereich Verkehrsströme gibt, die heute überwiegend oder so gar ausschließlich über den Straßenverkehr ablaufen. Insofern wäre da eine Stadtbahnverbindung wirklich von Vorteil für die gesamte Region. Das wäre auch umweltfreundlich.
Um genau beurteilen zu können, ob der Nutzen-Kosten-Ef fekt positiv ist, müssten jetzt natürlich Planungen gemacht werden, müsste auch dieser sogenannte NKI, dieser NutzenKosten-Indikator, errechnet und überprüft werden. Dann kann
Allerdings muss man gerade zu diesem Beispiel sagen: Wir wissen bis zum heutigen Tag nicht, wie es 2019 weitergeht. Dennoch muss man – weil ein solches Projekt sinnvoll ist und weil es wünschenswert ist, dass es vorangetrieben wird – sa gen: „Ihr müsst es vorantreiben, weil wir solch ein Projekt brauchen“ – in der Annahme, dass es vermutlich eine Nach folgeregelung gibt. Denn die Große Koalition hat beschlos sen, dass sie eine Anschlussregelung macht, aber sie hat bis zum heutigen Tag dazu nichts vorgelegt.
Jetzt wird es im Zuge der Bund-Länder-Finanzverhandlungen dazu kommen, dass man darüber befindet, wer was zahlt. Wir dringen dabei darauf, dass diese gesamten Verkehrsfinanzie rungsgeschichten aus der Föderalismusreform herausgezogen werden, weil es Jahre dauern wird, bis da etwas entschieden wird. Wir brauchen aber jetzt eine Entscheidung. Sonst hat man z. B. in Ludwigsburg und anderswo keinen richtigen Bo den, um ein solches Projekt weiterzuentwickeln.
Herr Minister, wir hätten gern noch gewusst, wie es im Jahr 2015 aussieht. Gibt es kon krete Projekte, die 2015 anstehen, und, wenn ja, mit welchem Mittelabfluss ist in diesem Jahr in etwa zu rechnen?
Wir haben die ersten Millionen schon bekommen. Das sind zunächst einmal nur 20 Millionen €, aber wir streben na türlich auch in diesem Jahr wieder einen hohen zwei- oder gar einen dreistelligen Millionenbetrag an.
Man muss dazu schon sagen: Man kämpft da sozusagen in Konkurrenz mit anderen Ländern, und natürlich wird uns auch vom Bund gesagt, dass wir nicht zu glauben brauchten, dass Baden-Württemberg alles Geld allein bekommt. Obwohl es keine Quote gibt, achten die schon darauf, dass nicht alles nach Baden-Württemberg kommt. Aber wir tun alles, um möglichst viel zu holen.
In diesem Jahr stehen als Ausbaumaßnahmen an: die Breis gau-S-Bahn, die Stadtbahn Freiburg, die Stadtbahn Karlsru he, die Verlängerung der Straßenbahnlinie Straßburg–Kehl, die Stadtbahn Mannheim, der erste Akt des Mobilitätsnetzes Heidelberg, der zweigleisige Ausbau Schriesheim–Weinheim, die Stadtbahn Stuttgart – hier die U 12 und die U 15 – und die Linie 2 der Straßenbahn Ulm. Es ist immer so, dass diese Pro jekte nicht alle in einem Jahr – das gilt auch für 2015 – voll ständig gebaut werden und auch nicht vollständig abfinanziert werden. Vielmehr gibt es immer eine anteilige Finanzierung in unterschiedlicher Höhe. Einmal sind es zweistellige Milli onenbeträge, ein anderes Mal sind es einstellige Millionenbe träge. Aber wir melden viel an, und wir bauen möglichst viel, damit wir auch möglichst viel Geld nach Baden-Württemberg holen.
Im Moment – das kann man auch sagen – ist unser Vorteil, dass wir die Kofinanzierung seitens des Landes haben und dass sich andere Länder gerade schwertun, zusammen mit ih ren Kommunen noch Projekte zu finanzieren.
Herr Minister, ich möchte noch einmal das Worst-Case-Szenario durchgehen. Sollte es tatsächlich keine Nachfolgeregelung geben, welche konkre ten Auswirkungen hätte das für den Schienenverkehr in Ba den-Württemberg? Ich meine, Sie müssen ja jetzt theoretisch auch damit kalkulieren, dass es diese Nachfolgeregelung nicht gibt, wenn Herr Schäuble weiter mauert. Vielleicht können Sie dazu noch einmal etwas konkret sagen.
Tatsächlich wäre das der denkbar schlechteste Fall. Ich muss sagen, ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es sich irgendeine Regierung erlauben kann, dass es keine Nach folgeregelung gibt. Denn das ist unbestritten, und alle Länder sind sich parteiübergreifend einig: Wir brauchen eine Nach folgeregelung für dieses Gemeindeverkehrsfinanzierungsge setz. Denn es ist einfach nicht zu Ende gebaut. Wir haben ge rade in Ländern wie Baden-Württemberg, übrigens auch in Bayern und Nordrhein-Westfalen, einen Bedarf an neuen Stadt bahnlinien, Straßenbahnlinien, S-Bahn-Linien. Wenn es kein Nachfolgeprogramm gibt, kann man das alles vergessen. Dann wird da nichts mehr geschehen. Diese Volumina können Län der und Kommunen nicht allein stemmen. Das muss man ganz klar sagen.
Ich weise auch noch einmal darauf hin, dass Baden-Württem berg, Bayern und Nordrhein-Westfalen zusammen vor etwa zwei Jahren einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einge bracht haben. Dieser Gesetzentwurf ist einstimmig verab schiedet worden. Die letzte schwarz-gelbe Regierung hat die ses Thema nicht behandelt und hat es ausgesessen. Die neue Koalition hat wiederum in ihren Koalitionsvertrag aufgenom men, dass etwas gemacht werden muss. Aber wir haben noch keinerlei Vorlage. Es ist jetzt wirklich höchste Zeit.
Ich muss hier ganz klar sagen: Wir, das Ministerium, freuen uns, wenn in einer Region das Bewusstsein entsteht, dass et was für den ÖPNV getan werden muss, das Bewusstsein, dass der Schienenpersonennahverkehr – S-Bahn, Regionalbahn – ausgebaut werden muss. Sie kommen dann ins Ministerium und fragen: „Herr Minister, wie können wir es finanzieren?“ Da muss ich leider sagen: Das ist eine tolle Idee. Ich unter stütze das. Aber wir sind praktisch bis 2019 ausgebucht. Al les, was geht, haben wir in unsere Programme aufgenommen und weitergereicht. Ab jetzt ist es ein Risiko. Das müssen Sie wissen.
Wenden Sie sich gleichzeitig an den Bund – und dort nicht an Herrn Dobrindt, sondern an Herrn Schäuble; denn er ist in die ser Sache der absolute Bremser und Blockierer. Er spielt so zusagen in den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern mit den Interessen der Kommunen und denen der Bürgerin nen und Bürger, die täglich den ÖPNV benutzen; sie sind da die Notleidenden.
W e i t e r g a b e d e r m i l l i o n e n s c h w e r e n S o f o r t h i l f e d e s B u n d e s f ü r d i e
Frau Präsidentin, werte Kol leginnen und Kollegen! Noch im vergangenen Jahr hat sich die Bundesregierung bereitgefunden, mit einer Soforthilfe im Umfang von 1 Milliarde € für die Jahre 2015 und 2016 die Länder und die Stadt- und Landkreise bei der Flüchtlingsauf nahme zu unterstützen. Von diesen 1 Milliarde € gehen unge fähr 130 Millionen € nach Baden-Württemberg. Das ist vor dem Hintergrund wichtig, dass die Stadt- und Landkreise in diesem Bereich sehr häufig eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen müssen.
Es besteht auch Einigkeit darin, dass die Erhöhung der Unter bringungsstandards – wir haben sie mitgetragen, z. B. die An hebung der Quadratmeterzahl – und die steigende Zahl der Flüchtlinge zu einer besonderen Herausforderung vor Ort ge worden sind. Die Stadt- und Landkreise klagen, dass die Pau schale, die ihnen vom Land gewährt wird, nicht auskömmlich ist.
Gestern war der Presse zu entnehmen, dass die Landesregie rung von den 130 Millionen €, die der Bund zur Verfügung stellt – in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 65 Millionen € –, 100 Millionen € mit Verweis auf eigene Aufwendungen selbst einsacken und nur 30 Millionen € an die Akteure vor Ort weitergeben möchte.
Deshalb meine Frage an die Landesregierung: Stimmt es, dass die Landesregierung vorhat, von diesen ca. 130 Millionen € 100 Millionen € einzubehalten? Oder erhört die Landesregie rung den Appell der Stadt- und Landkreise, dass die Sofort hilfe komplett an die Stadt- und Landkreise weitergegeben werden muss?
(Abg. Andreas Glück FDP/DVP zu Abg. Daniel An dreas Lede Abal GRÜNE: Gott sei Dank musst du die Frage nicht beantworten!)
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Aufgrund der Zu sage des Bundes kann das Land Baden-Württemberg in den Jahren 2015 und 2016 mit jeweils 65 Millionen € rechnen. Der erforderliche Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat zuge leitet und soll erst am 8. Mai beraten werden. Das ist meine Information.
Das Wort „Soforthilfe“ suggeriert, dass sofort Beträge zur Ver fügung gestellt werden; das ist jedoch im Moment nicht der Fall. Diese Mittel fließen dabei im Rahmen der Umsatzsteu
ereinnahmen als Festbetrag vom Bund an das Land und an die Kommunen. Das heißt, in den Jahren 2015 und 2016 wird der Länderanteil an den Umsatzsteuereinnahmen jeweils einma lig um diesen Betrag erhöht. Das ist ein reiner Rechenposten, der durchgeschoben wird. Es handelt sich also nicht um Sum men, die sofort auf unserem Konto aufschlagen.
Das ist zwar nicht ganz das, was die Länder und Kommunen brauchen, nämlich eine strukturelle Beteiligung des Bundes an den Kosten im Zusammenhang mit Flüchtlingen – wir ha ben dazu mehrfach Vorschläge gemacht –; aber es ist in der Tat besser als nichts. Ich denke, dass die Gespräche über eine gerechtere Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Flüchtlingsbereich weitergehen müssen und weitergehen werden.