Ich möchte darauf hinweisen, dass die Regierung und die sie tragenden Fraktionen über diese Wertschätzung hinaus die Verwaltung stärken und mit vielen Maßnahmen unterstützen. Ich denke nur an die Steuerverwaltung. In dieser Legislatur periode gibt es dort 500 Stellen mehr. Es gibt ein Technikpa ket zur Erleichterung der Arbeit. Der Übergang der Verwal tung der Kfz-Steuer auf den Bund wird zur Umwandlung von Stellen genutzt. Wir haben Beförderungsstellen geschaffen und Stellenhebungen vorgenommen. Bei der Polizei wurden mehr Personen ausgebildet und eingestellt. Wir haben die Schulen durch mehr Lehrer gestärkt, und wir haben mit einem Hochschulfinanzierungsvertrag Hunderte von Stellen entfris tet. Außerdem wurde die Personalvertretung gestärkt, und ein 30-Millionen-€-Programm soll Beförderungsengpässe abbau en. Schließlich soll das Jobticket die Nutzung von öffentli chen Verkehrsmitteln auf dem Weg zur Arbeit fördern.
Mit diesen Maßnahmen haben wir über die Regelung der Be soldungsanpassung hinaus die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gestärkt. Die SPD-Fraktion wird deshalb dieses Ge setz unterstützen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Aras, ich hoffe, dass die Bürgerinnen und Bürger es Ihnen nächstes Jahr ersparen, dass Sie sich noch einmal in einer solchen Weise ausdrücken müssen, wie Sie es gerade getan haben.
(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU – Zuruf: Was? – Zuruf des Abg. Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr GRÜNE)
Meine Damen und Herren, es gibt von Land zu Land große Unterschiede, in welcher Form der Abschluss für die Tarifbe schäftigten des öffentlichen Dienstes auf die Beamten und Richter sowie auf die Versorgungsempfänger übertragen wird.
Herr Finanzminister, mir ist aufgefallen, dass es sich im Vor blatt der Gesetzesvorlage um einen Schreibfehler handeln muss. Darin steht unter „Alternativen“ das Wort „Keine“. Dies muss ein Schreibfehler sein, oder es ist eine politische Lüge. Nur eines von beiden kann es sein. Denn es gibt Alternativen. Dies haben die anderen Bundesländer gezeigt, meine Damen und Herren.
Man könnte, wie gesagt, über das Wie diskutieren. Es wäre schön gewesen, wenn Sie zumindest selbst einen ernsthaften Versuch unternommen hätten, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, mit den Berufsverbänden und Ge werkschaften des öffentlichen Dienstes darüber zu sprechen, um das Gesetzesvorhaben in ein Gesamtkonzept von Maß nahmen einzubetten, die den öffentlichen Dienst betreffen, wie es in den letzten Legislaturperioden zwischen der Regie rung des damaligen Ministerpräsidenten Oettinger und dem Beamtenbund verabredet worden war. Diese Verabredung gilt noch immer. Darüber könnte man reden, wenn diese Maßnah men Teil eines umfassenden Konsolidierungskonzepts für den Landeshaushalt wären. Dies müsste langfristig und nachhal tig angelegt sein. Es darf nicht Teil eines Konzepts sein, das nachhaltige Einsparbemühungen nur bei der Beamtenschaft des Landes erkennen lässt.
Andererseits wird für jede Art grüner Klientelinteressen ge nügend Geld ausgegeben, meine Damen und Herren. Wo Sie zurzeit überall breithändig Geld ausgeben, kann man nach vollziehen. Stimmen sollte man nicht kaufen, sondern durch Vertrauen in die Politik an der Wahlurne bekommen.
Über Ihr Ansinnen könnte man reden, wenn die Steuereinnah men des Landes nicht so aussehen würden, dass im Landes haushalt über die Titel, bei denen die Überschüsse aus Vorjah ren vereinnahmt werden, über die Titel, bei denen Entnahmen aus Rücklagen veranschlagt sind, und über den Sammeltitel für globale Mehrausgaben für Personalausgaben genügend Reserven vorhanden sind, um eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifabschlüsse finanzieren zu können.
Kurzum: Was Sie vorlegen, ist nicht erforderlich. Es ist un ausgewogen und einseitig in seinen Belastungen, und es ent spricht Ihrem Anspruch, eine nachhaltige und generationen gerechte Haushalts- und Finanzpolitik zu betreiben, in gar kei ner Weise.
Die zeitliche Verschiebung wird nachdrücklich abgelehnt. Dem Erfordernis der Haushaltskonsolidierung kann nicht durch einmalige Einsparungen zulasten der Beamten ent sprochen werden. Gesteigerte Lebenshaltungskosten tref fen alle Beamten ungeachtet ihrer Besoldungsgruppe. Es besteht die Gefahr, dass der Einsatzfreude der Leistungs träger in den Verwaltungen nachhaltig geschadet wird. Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes wird geschmä lert. Im Wettbewerb um die Nachwuchsgewinnung wird ein falsches Signal gesetzt. Andere Bemühungen zur At traktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes werden untergraben...
Was Sie uns mit Ihren Haushalten zumuten, ist weder nach haltig noch sparsam. Sie können nicht erwarten, dass wir für eine solche verfehlte Politik auch noch die Hand heben.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wer Leistung und Qualität möchte, muss diese bezahlen. Wir haben eine gute, leistungs fähige Verwaltung. Eine funktionierende Volkswirtschaft braucht einen schlanken Staat und eine motivierte Verwaltung, eine Verwaltung mit hoher Qualität auf Augenhöhe mit der Wirtschaft. Wie es nicht funktioniert, haben wir bei der Wie dervereinigung gesehen. Wir sehen dies auch in Staaten Süd amerikas oder in Griechenland.
Ihre Politik, meine Damen und Herren, ist falsch. Sie ist stand ortschädlich, sie ist leistungsfeindlich, sie ist demotivierend. Auch in der Verwaltung muss sich Leistung lohnen.
Meine Damen und Herren, es lie gen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/6960 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Wirt schaft zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie alle ganz herzlich. Die unterbro chene Sitzung wird fortgesetzt.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. P a u l L o c h e r e r C D U – E l e k t r i f i z i e r u n g d e r A l l g ä u b a h n m i t B a h n s t e i g m o d e r n i s i e r u n g
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die erste Frage im Rahmen der parlamentarischen Fragestunde betrifft die Elek trifizierung der Allgäubahn mit Bahnsteigmodernisierung. Wir im Allgäu freuen uns, dass diese Bahnstrecke auf der Stre ckenführung von Lindau Richtung Memmingen und weiter nach München jetzt kurz vor dem Planfeststellungsbeschluss steht und im Übrigen nach vielen Jahrzehnten des Wartens auch die Umsetzung dieser Maßnahme doch in naher Zukunft zu erwarten ist. Deshalb zwei Fragen:
ne Kommunen entlang der Allgäubahn Lindau–Memmin gen durch die Absenkung der Förderquoten im Landesge meindeverkehrsfinanzierungsgesetz auf 50 % und durch die Einführung der Festbetragsregelung ihren Anteil nicht tragen können und es dadurch kurz vor der Ziellinie zu er heblichen Verzögerungen bei der Umsetzung der Maßnah me kommt?
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich beantworte na mens der Landesregierung die Mündliche Anfrage des Abg. Locherer wie folgt und schicke vorweg, dass auch wir uns freuen, dass es dort mit der Elektrifizierung der Bahnstrecke vorangeht.
Im Zuge des Streckenausbaus und der Elektrifizierung der so genannten Allgäubahn, also der DB-Strecke Memmingen– Leutkirch–Lindau, müssen in der Tat verschiedene Bahnüber gänge u. a. an die höheren Geschwindigkeiten auf der Bahn strecke angepasst werden. Die Kosten für erforderliche ver kehrliche Verbesserungen im Bereich von bestehenden Bahn
übergängen werden in der Regel gedrittelt. Nach dem Eisen bahnkreuzungsgesetz trifft dies den Schienenbaulastträger – hier die Deutsche Bahn –, den Straßenbaulastträger – hier die betroffenen Kommunen – und den Staat – hier den Bund, da es sich um eine Schienenstrecke des Bundes handelt – zu je weils gleichen Teilen.
In Ihrer Frage, Herr Abgeordneter, sprechen Sie den Zuschuss des Landes an die Kommunen für das von ihnen zu überneh mende Kostendrittel dieser Bahnübergangsmaßnahmen an. Die kommunalen Baulastträger können für ihren Kostenan teil Zuwendungen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinan zierungsgesetz beantragen.
Eine Reduzierung des Fördersatzes im Bereich dieses LGVFG war notwendig geworden, um angesichts der hohen Anzahl an Förderanträgen überhaupt noch eine adäquate Anzahl von kommunalen Projekten fördern zu können. Mit den neuen För dermodalitäten entspricht das Land auch den Forderungen des Rechnungshofs, insbesondere nach Einführung einer Festbe tragsförderung.
Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist aber Folgendes: Nach der Übergangsregelung in der Verwaltungsvorschrift zum LGVFG zum kommunalen Straßenbau werden Eisen bahnkreuzungsmaßnahmen, die vor dem 31. Dezember 2013 in das Förderprogramm aufgenommen wurden und für die noch kein Zuwendungsbescheid erlassen wurde, aber mit de ren Bau bis zum 30. Juni begonnen wird, weiterhin mit einem Fördersatz in Höhe von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst. Alle anderen Vorhaben fallen unter die neuen Förderbedingungen dieser Verwaltungsvorschrift und erhalten einen Festbetragszuschuss in Höhe von 50 %.
Nach meinem Kenntnisstand sind elf Bahnübergangsmaßnah men auf baden-württembergischer Seite im Zusammenhang mit der Allgäubahn anhängig. Betroffen sind die Gemeinden Aitrach mit vier Maßnahmen, die Gemeinde Kißlegg mit drei, die Gemeinde Tannheim mit einem, die Stadt Wangen im All gäu mit zwei und der Landkreis Ravensburg mit einem Vor haben. Bei mindestens sechs dieser elf Bahnübergangsvorha ben kann voraussichtlich vor dem 30. Juni 2015 mit dem Bau begonnen und somit eine 75-%-Zuwendung gesichert werden.
Es ist zusammenfassend festzuhalten, dass eine Absenkung der Förderquoten im LGVFG auf 50 % und die Einführung der Festbetragsregelung notwendig waren. Die Alternative wäre gewesen, dass man viele Projekte angesichts der nach derzeitiger Rechtslage im Jahr 2019 auslaufenden Fördermit tel gar nicht hätte fördern können. Eine Übergangsregelung gerade für Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen wurde geschaf fen, sodass auch mehrere der genannten Maßnahmen noch vom 75-%-Zuschuss profitieren können. Im konkreten Fall profitieren drei von fünf betroffenen Kommunen von dieser Übergangsregelung.
Ich möchte darüber hinaus noch die Anmerkung machen, dass es natürlich auch außerhalb des LGVFG bewährte Finanzie rungsinstrumente gibt, insbesondere, wenn wir über finanz schwache Kommunen reden, z. B. den Ausgleichstock.
Ich gehe also davon aus, dass die Finanzierungsfrage für das kommunale Drittel an einzelnen dieser Maßnahmen nicht zu einer Verzögerung der Gesamtmaßnahme führen wird.