Protokoll der Sitzung vom 18.06.2015

Ich gehe also davon aus, dass die Finanzierungsfrage für das kommunale Drittel an einzelnen dieser Maßnahmen nicht zu einer Verzögerung der Gesamtmaßnahme führen wird.

Bitte schön, Herr Abge ordneter.

Frau Staatssekretärin, vielen Dank für die Beantwortung dieser beiden Fragen.

Nachfrage: Sie haben gerade eben darauf hingewiesen, dass es für die Gemeinden, die jetzt unter die schlechtere Zuschuss finanzierung mit 50 % fallen, das Instrument der Förderung aus dem Ausgleichstock geben könnte. Sie haben da von fünf Gemeinden gesprochen. Ist das tatsächlich so? Denn wir ha ben uns diesbezüglich erkundigt, und das wurde vom Regie rungspräsidium Tübingen mit einem klaren Nein beantwor tet. Darum wundert mich jetzt Ihr Hinweis auf den Ausgleich stock. Dieser würde uns tatsächlich helfen.

Ich habe die Auskunft bekommen, dass es grundsätzlich möglich ist, für diesen kom munalen Anteil auch Mittel aus dem Ausgleichstock zu erhal ten.

Eine weitere Zusatzfra ge, Kollege Locherer.

Dann nehme ich das so mit. Wir werden nachfragen und entsprechende Anträge stellen, und ich komme wieder auf Sie zu.

Vielen Dank.

Gern.

Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin.

Gibt es weitere Zusatzfragen? – Ich sehe keine. Dann ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 1 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. P a u l L o c h e r e r C D U – M i t t e l a b f l u s s b e i m F ö r d e r p r o g r a m m „ B a u m s c h n i t t

S t r e u o b s t “

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Die nächste Frage zum Streuobst förderprogramm des Landes:

a) Welche Mittel stellt die Landesregierung zur Ausstattung

des Förderprogramms „Baumschnitt Streuobst“ zur Verfü gung?

b) Wie stellt sich aktuell die Situation zum Abfluss dieser Mit

Herzlichen Dank. – Für die Landesregierung darf ich Herrn Minister Bonde ans Re depult bitten.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für die Fragen, die ich Ihnen gern wie folgt beantworte:

Mit der Streuobstkonzeption haben wir in diesem Jahr erst mals die Möglichkeit geschaffen, Prämien auch für fachge rechten Baumschnitt von Kern- und Steinobstbäumen zu ge währen. Mit dieser Baumschnittförderung, die über Sammel anträge beantragt werden kann, wollen wir aktiv die Pflege der heimischen Streuobstwiesenbäume voranbringen.

Wie Sie wissen, wurden im Doppelhaushalt jeweils 2,1 Mil lionen € pro Jahr für das Förderprogramm bereitgestellt, Tei le davon über die sogenannten Fraktionsmittel der grünen Fraktion.

Zur zweiten Frage: Das Programm selbst hat im November letzten Jahres sowohl bezüglich der Antragsfristen als auch der Notifizierungsverfahren der Europäischen Kommission in Brüssel begonnen. Die Genehmigung liegt zwischenzeitlich vor.

Zum Thema Abfluss muss ich sagen, dass die Antragsfrist für die Förderung aus dem Programm „Baumschnitt Streuobst“ erst im Mai dieses Jahres geendet ist. Insofern sind wir jetzt in der Phase, in der die zuständigen Regierungspräsidien die Anträge sichten und noch geprüft wird, ob alle eingegange nen Anträge den Regularien entsprechen. Daher gibt es hier noch keinen Abfluss.

Allerdings gibt es schon eine Übersicht zur Akzeptanz des Programms. Das Programm wurde, wie von uns erwartet, her vorragend angenommen. Es hat über die Frage der Ausgestal tung eine Diskussion gegeben. Die Antragszahlen zeigen nun, dass das Verfahren durchführbar war. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen den Regierungspräsidien rund 1 100 Sammelanträge für rund 400 000 Bäume vor.

Die große Anzahl der Anträge bestätigt nicht nur das Interes se der Akteurinnen und Akteure in der Streuobstpflege an die ser neu eingeführten Unterstützung, sie zeigt auch, dass das Antragsverfahren offensichtlich bewältigbar ist und dass wir mit dem Förderprogramm auf einem guten Weg sind. Auch in den Rückmeldungen der Vereine und Verbände – zuletzt am Wochenende vom LOGL – wird die Einführung der Baum schnittmaßnahme ausdrücklich gelobt.

Mit dieser Ergänzung zu den bisher schon existierenden För dermaßnahmen – früher MEKA, jetzt FAKT –, bei denen ge zielt nur landwirtschaftliche Betriebe gefördert werden konn ten, konnten wir über die Sammelanträge nun die Förderung auf einen breiteren Eigentümer- sowie Pflegerinnen- und Pfle gerkreis ausweiten. Dies konnte nun erfolgreich umgesetzt werden. Die große Anzahl von Anträgen belegt, dass wir über das Programm den richtigen Impuls für die Streuobstbestän de haben setzen können.

Herzlichen Dank. – Es gibt eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Locherer.

Sie sprachen von 1 100 Sammel anträgen für 400 000 Obstbäume. Bei wie vielen dieser 400 000 Obstbäume können Sie die Pflege mit den zur Verfü gung gestellten Mitteln – Sie haben die Zahl genannt – auch tatsächlich bezuschussen?

Derzeit liegen die Anträge bei den Regie rungspräsidien. Sie sind jedoch noch nicht bewertet. Insofern

kann ich nur mitteilen, was beantragt ist. Wie viele davon tat sächlich förderfähig sind, wird jetzt gerade in den Regierungs präsidien geklärt.

Es zeichnet sich jedoch ab, dass wir hier eine sehr gute Aus lastung des Programms hinbekommen werden. Ich informie re Sie gern, sobald uns aktuelle Zahlen vorliegen. Im Moment gehen wir davon aus, dass wir Ende des Sommers eine genaue Übersicht darüber haben, welche Anträge für wie viele Bäu me, auch in welcher Staffelung, tatsächlich förderfähig sind. Sie wissen, dass hier fünfjährige Pflegekonzepte finanziert werden, die nicht alle mit den gleichen Zeiträumen und damit den gleichen Abflüssen kalkuliert werden.

Insofern bitte ich um Verständnis dafür, dass wir erst im Som mer eine genaue Übersicht haben werden.

Die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 ist damit erledigt. Herzlichen Dank.

Entschuldigung, es liegt noch eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Burger vor. – Bitte.

Herr Minister, danke, dass Sie die Zusatzfrage zulassen. – Gehen Sie davon aus, dass Sie die För derung noch aufstocken werden? In Baden-Württemberg gibt es ein Streuobstwiesennetz von 100 000 ha. Auf einem Hek tar stehen in der Regel zwischen 80 und 100 Bäume. Da könn te man noch zulegen.

Herzlichen Dank für die Frage. Auch da bitte ich um Verständnis, dass ich diese Frage erst dann beant worten kann, wenn wir wissen, wie viele der jetzt vorliegen den Anträge zu wie vielen Bäumen tatsächlich unter das för derfähige Spektrum fallen.

Wie gesagt, Stand heute kann ich nur sagen: Es gibt ein ho hes Interesse, eine hohe Anzahl von Anträgen. Ich bitte um Verständnis, dass wir weitere Fragen erst dann beantworten können, wenn uns die Regierungspräsidien einen ausgewer teten Überblick über die dann verifizierte Antragslage geben können. Da bitte ich noch um etwas Geduld. Wenn wir uns nach dem Sommer wieder treffen, werden wir Sie genauer in formieren können. Dann liegen uns die gefragten Daten vor.

Vielen Dank. – Jetzt lie gen wirklich keine Zusatzfragen mehr vor. Damit ist die Be handlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 2 beendet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – M a ß n a h m e n d e r L a n d e s r e g i e r u n g g e g e n e x i s t e n z b e d r o h e n d e A u s w i r k u n g e n d e s M i l c h p r e i s e s

n a c h A u s l a u f e n d e r M i l c h q u o t e

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Milchpreise gehen rasant nach unten. Daher frage ich die Landesregierung:

a) Was tut die Landesregierung gegen die existenzbedrohen

den Auswirkungen für die milchviehhaltenden Betriebe in Baden-Württemberg, die aufgrund der rasanten Talfahrt der Milchpreise nach dem Auslaufen der erfolglosen Milch quotenregelung erwartet werden?

b) Wie beurteilt die Landesregierung die Forderungen des

BDM-Konzeptpapiers „Milchmarkt-Krisenmanagement“ unter den gegebenen Rahmenbedingungen des internatio nalen und europäischen Milchmarkts nach Beendigung der erfolglosen Milchquotenregelung?

Herzlichen Dank. – Für die Landesregierung darf ich Herrn Minister Bonde ans Re depult bitten.