Selbst mit dieser Änderung – – Bei dieser Trasse geht es auch gar nicht um das Bundesbedarfsplangesetz, sondern um das EnLAG.
Ich wünsche mir für dieses Land und für die Energiewende in Deutschland von Herzen, dass sich die CDU-Fraktion im
Landtag von Baden-Württemberg und insbesondere ihr Frak tionsvorsitzender klar hinter den Netzausbau stellt. Heute ist das für mich nicht in der notwendigen Klarheit durchgekom men. Aber Sie haben immer noch die Möglichkeit, das ent sprechend öffentlich zu kommunizieren.
Ich gehe auch fest davon aus, dass die Fernsehsender Ihnen die Mikrofone zur Verfügung stellen werden. Deswegen: Tun Sie es im Interesse unseres Landes Baden-Württemberg, Herr Kollege.
Herr Präsident, werte Kol leginnen und Kollegen! Ich habe vorhin mit dem „blauen Wachstum“ angefangen. Wir wollen Stärken stärken. Die Stär ken von Baden-Württemberg sind Innovation, Effizienz, und mit Sicherheit verfügt unser Land auch über Stärken beim Thema Kapital, bei Windkraftanlagen an Standorten, wo der Wind weht.
Dazu brauchen wir eben den Netzausbau. Das ist völlig klar. Ein Netzausbau ist hier nicht irgendwie altruistisch, sondern ein Netzausbau ist dringend notwendig, eine Lebensader, mei ne sehr geehrten Damen und Herren.
Übrigens ist der Minister der Einzige, der heute auch noch von dem Verteilungsnetzausbau gesprochen hat. Dafür bin ich dem Minister dankbar. Dazu möchte ich an dieser Stelle gleich noch etwas anmerken: Es gibt auf eigenverbrauchten Strom eine EEG-Umlage in Höhe von 40 %. Das bedeutet, auf den Strom, den ich über eine Solaranlage auf dem Dach meines Hauses erzeuge, den ich in einer Batterie bei mir zu Hause speichern möchte, den ich schließlich über den Betrieb mei nes Radios zu Hause wieder verbrauchen möchte, erhebt man eine EEG-Umlage in Höhe von 40 %.
Ich weiß natürlich, dass dies ein Bundesthema ist. Warten Sie es doch einmal ab, Herr Kollege. Vielleicht sage ich ja gleich noch etwas dazu, dass das ein Bundesthema ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen uns al le dafür einsetzen, dass dieser Schwachsinn beendet wird. Die se Praxis kann doch nicht wahr sein.
Andernfalls müsste man zukünftig auch die Karotten, die im eigenen Garten wachsen, mit einer EEG-Umlage belasten. Denn es ist das gleiche Sonnenlicht, das bei einer Pflanze Fo tosynthese macht.
Wie hängt das jetzt mit den Stromnetzen zusammen? Das hängt deswegen mit den Verteilnetzen zusammen, weil sich die Stromspeicher zu Hause jetzt auch finanziell rentieren würden – Solarstrom für ungefähr 9 Cent pro Kilowattstunde
zu erzeugen, für vielleicht 10 bis 12 Cent pro Kilowattstunde zu speichern; so günstig kauft niemand von uns den Strom ein –, wenn die Politik einfach die Finger davon lassen würde.
Ich glaube, dafür müssen wir uns gemeinsam einsetzen. Denn wir können an anderer Stelle davon profitieren. Trotzdem wird dann keine Autarkie in den Häusern bestehen können. Aber es kann sein, dass an sonnigen Tagen diese gefährlichen Stromspitzen aus dem Verteilnetz draußen sind.
Das heißt, wir müssen auch da an das EEG herangehen. Dann haben wir auch die Möglichkeit, den Verteilnetzausbau deut lich weniger aufwendig zu betreiben.
Jetzt noch einmal zu den Übertragungsnetzen. Ich bin der CDU-Fraktion und allen anderen Fraktionen hier sehr dank bar, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen und uns heu te ganz klar zu einem Stromnetzausbau auch der HGÜ-Netze bekannt haben. Das ist für Baden-Württemberg von zentraler Wichtigkeit. Da geht es um Wirtschaft, da geht es um Arbeits plätze. Ich möchte dazu aufrufen, statt dass wir jetzt – – Wir sollten gemeinsam gegen diesen aus Bayern kommenden Po pulismus einzelner Personen vorgehen, gemeinsam an einem Strang ziehen.
Ich möchte aber auch davor warnen, dass wir jetzt zur Wolfs jagd blasen. Das geht jetzt in diese Richtung. Lassen Sie uns gemeinsam an einem Strang ziehen, und lassen Sie uns nicht zur Wolfsjagd blasen, auch wenn es schwerfällt. Ich glaube, hier sollten wir den Wahlkampf tatsächlich noch ein bisschen sein lassen. Denn es geht um die Stromversorgung BadenWürttembergs, es geht um die Wirtschaft Baden-Württem bergs, es geht um den Wohlstand Baden-Württembergs,
es geht um Arbeitsplätze und um Menschen in Baden-Würt temberg. Deswegen noch einmal die Aufforderung: Lassen Sie uns in diesem Punkt gemeinsam dafür werben, dass Strom netze gebaut werden können.
Meine Damen und Herren, es lie gen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktu elle Debatte beendet.
Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/6753 (Ge änderte Fassung). Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen dem so zu.
rung – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Ba den-Württemberg und anderer Vorschriften – Druck sache 15/6963
rung – Gesetz zum Ausgleich kommunaler Aufwendun gen für die schulische Inklusion, zur Änderung des Ge setzes über den kommunalen Finanzausgleich und über die Förderung von Investitionen im Bereich der Kin dertagesbetreuung – Drucksache 15/6962
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es freut mich sehr, dass ich heute die Gelegenheit habe, Ihnen eine Schulgesetzänderung vorzuschlagen und vorzutragen, die sich mit dem für uns alle sehr wichtigen Thema Inklusion und so mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unse rer Gesellschaft und in diesem Fall insbesondere in unserem Bildungsbereich beschäftigt.
Bundespräsident Joachim Gauck hat sich im vergangenen Jahr dazu geäußert, was aus seiner Sicht eine inklusive Gesell schaft auszeichnet. Für ihn ist dies – Zitat –:
Eine Gesellschaft, die sich nicht aufteilen will und auftei len lässt..., sondern die gemeinsame Werte... und ge meinsame Ziele in den Mittelpunkt rückt.
ein Gewinn, der sich nicht allein materiell bemisst, son dern an einem universellen Kriterium, an der Menschen würde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bundespräsident Jo achim Gauck bringt in diesem Zitat, so meine ich, gut auf den Punkt, worum es bei der Inklusion eigentlich und im Kern geht. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Fra ge, was unsere Gesellschaft in ihrem Inneren eigentlich zu sammenhält. Es geht dabei um Werte und Grundüberzeugun gen, die die Menschen in Baden-Württemberg teilen und die unser Land zu dem machen, was es ist: ein weltoffenes, ein tolerantes Gemeinwesen, in dem jedem Menschen gleicher maßen das Recht zusteht, Teil dieser Gesellschaft zu sein.
Wir sind dabei der festen Überzeugung, dass die gleichberech tigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Be reichen unserer Gesellschaft zur Selbstverständlichkeit wer den muss. So sieht es auch die UN-Behindertenrechtskonven tion, die von Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert wurde und damit in deutsches Recht übergegangen ist und mit deren Um setzung gerade auch die Bundesländer in ihren jeweiligen Kompetenzbereichen beauftragt sind.
Wir haben hier in Baden-Württemberg in diesem Bereich auch bereits viel bewegt. In der vergangenen Woche – aus aktuel lem Anlass spreche ich dies an – wurde im Kabinett der Ak tionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention beschlossen. Er umfasst allein 230 verschiedene Maßnahmenvorschläge in elf unterschiedlichen Handlungsfeldern, darunter beispielsweise der Beschäftigungssektor oder auch der Gesundheits- oder Freizeitbereich.
Im Januar ist das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Baden-Württemberg ist seither das erste Bun desland, das die Stadt- und Landkreise dazu verpflichtet, ei nen Behindertenbeauftragten zu bestellen.
Im Bildungsbereich muss es unser Anspruch sein, für junge Menschen mit Behinderungen ein Bildungssystem zu gestal ten, das ihnen die Chance bietet, ihre individuellen Potenzia le möglichst gut zu entfalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich bin mir bewusst – ich glaube, wir alle sind uns dessen bewusst –, dass die Umsetzung der Inklusion in der Schule eine große Herausforderung und eine Kraftanstren gung auch für alle Beteiligten sein wird. Die Umsetzung die ses Vorhabens wird sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Inklu sion kann man nur als langfristigen Prozess verstehen, der nur in einem gesamtgesellschaftlichen Schulterschluss wirklich gemeistert werden kann.
Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf eine gute, eine hervorragende Ausgangsbasis dafür schaffen wer den, um in Baden-Württemberg ein wirklich inklusives Bil dungssystem etablieren zu können.
Im Kern, im Mittelpunkt der Gesetzesänderung steht dabei die Abschaffung der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule. El tern von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädago gisches Bildungsangebot sollen selbst entscheiden können, ob ihr Kind an einer allgemeinen oder einer Sonderschule lernen soll.
Bei dieser wichtigen Entscheidung werden wir die Eltern nicht alleinlassen. Ganz im Gegenteil, wir werden sie umfassend beraten, damit sie ihre Wahl auf einer guten, gesicherten und pädagogisch fundierten Grundlage treffen können. Hier wer den sowohl die Staatlichen Schulämter als auch die sonder pädagogischen Bildungs- und Beratungszentren eine wichti ge Rolle spielen, zu denen wir die Sonderschulen weiterent wickeln möchten.
Dabei ist es unser Ziel, dass grundsätzlich alle allgemeinen Schularten künftig noch mehr von der großen Erfahrung und der hohen Kompetenz der Sonderschulen profitieren. Neben den eigenen Bildungsangeboten – ich sage es bewusst ganz deutlich – sollen sonderpädagogische Bildungs- und Bera tungszentren deshalb künftig auch verstärkt die allgemeinen Schulen bei der Umsetzung der Inklusion beraten und unter stützen.