Protokoll der Sitzung vom 17.02.2016

Herr Minister, Sie haben gera de die großen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Integrierten Rheinprogramm geschildert. Ich möchte einmal den Blick auf die Nebenflüsse und dabei gerade auf die klei neren Nebenflüsse lenken, beispielsweise auf Murr und Enz. Da entstehen zwar keine Milliardenschäden, aber es kann doch zu Schäden in beträchtlicher Millionenhöhe kommen. Deshalb meine Frage: Haben wir angesichts der großen Her ausforderungen an Donau und Rhein genügend Reserven, um auch an kleineren Flüssen den Hochwasserschutz voranzutrei ben?

Herzlichen Dank für die Frage, Kollege Schmie del. – Ich komme wieder zu meiner Grafik.

(Der Redner hält eine Grafik hoch.)

Der gelbe Balken, den Sie hier sehen, symbolisiert den Um fang der Unterstützung von Hochwasserschutzmaßnahmen der Kommunen. Vor dem Knick – sprich vor unserer Regie rungsübernahme – war dieser Balken relativ schmal. Wenn Sie sich die weitere Entwicklung anschauen, sehen Sie, dass sich dieser Balken in den letzten Jahren stetig verbreitert hat. Das heißt, wir haben auch hier verbesserte Möglichkeiten der gestalt, dass die Kommunen, die ja für die Gewässer zweiter Ordnung zuständig sind – wir, das Land, sind zuständig für die Gewässer erster Ordnung –, in den letzten Jahren mehr Mittel zur Verfügung hatten, als dies früher der Fall war. Auch im Bereich der Dammsanierung – ebenfalls ein Thema, von dem die Kommunen betroffen sind – stehen wesentlich mehr Mittel zur Verfügung, als es früher der Fall war.

Herr Abg. Marwein.

Ich möchte noch einmal auf das Elbehochwasser zurückkommen. Im Zuge der Abar beitung des Elbehochwassers hat man sich bei der Umwelt ministerkonferenz auf das Nationale Hochwasserschutzpro gramm geeinigt; Bund und Länder wollen in diesem Rahmen Maßnahmen auf den Weg bringen und hierfür Mittel einset zen. Dabei wurde nach meiner Erinnerung auch beschlossen, dass der Bund eine bestimmte Geldmenge an die Länder gibt. Wie viel davon ist denn jetzt eigentlich nach Baden-Württem berg gegangen bzw. soll noch nach Baden-Württemberg ge hen? Ich kenne diese Größenordnung nicht. Wurde hiervon eventuell schon etwas umgesetzt?

Ganz herzlichen Dank für die Frage, Herr Kol lege Marwein. – Dieses Thema haben wir sowohl in der Um weltministerkonferenz unter meiner Leitung in Heidelberg be sprochen als auch auf einer Sonderumweltministerkonferenz, die in Berlin stattgefunden hat. Mittlerweile sind hier – dafür bin ich sehr dankbar – auch vonseiten der Bundesregierung Beschlüsse gefasst worden.

Wie sehen diese Beschlüsse aus? Man hat im Rahmen der so genannten Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar struktur und des Küstenschutzes“, abgekürzt GAK, einen Son derrahmenplan – die Agrarpolitiker hier im Plenum werden es wissen – mit dem Titel „Präventiver Hochwasserschutz“ eingeführt. Aus diesem Sonderrahmenplan können in den kommenden Jahren Maßnahmen finanziert werden, die eine überregionale Bedeutung haben, sprich die länderübergrei fend sind. Dazu zählen Maßnahmen des technischen Hoch wasserschutzes; dazu zählt die Gewinnung von Retentionsflä chen, dazu zählen die Schaffung von Hochwasserrückhalte becken, aber auch die Rückverlegung von Deichen – um nur ein paar wesentliche Punkte zu nennen.

Der sogenannte Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küs tenschutz hat im letzten Jahr, genauer gesagt am 13. August 2015, einen Beschluss darüber gefasst, wie diese Mittel zu künftig verteilt werden. Insgesamt stehen über die kommen den zehn Jahre – jedenfalls bislang – 1,2 Milliarden € aus die sem neuen Bundesprogramm zur Verfügung. Für das Jahr 2015 standen Bundesmittel im Umfang von 20 Millionen € zur Verfügung, die der Planungsausschuss dann im August letzten Jahres erstmals verteilt hat. Von diesen 20 Millionen € sind im Jahr 2015 8,32 Millionen € nach Baden-Württemberg geflossen. Daneben wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 190 Millionen € ausgegeben; hiervon sind wiederum 16 Millionen € für Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt worden.

8 Millionen € im letzten Jahr für Baden-Württemberg – das ist der mit Abstand größte Brocken aus den Bundesmitteln für ein Bundesland. Das freut mich natürlich ganz besonders. Es ist – das will ich an dieser Stelle deutlich sagen – der Lohn dafür, dass wir seitens der Landesregierung dem Hochwasser schutz in den letzten Jahren eine hohe Priorität eingeräumt ha ben. Die Pläne für die notwendigen Maßnahmen im Land wa ren deshalb weit gediehen, und wir waren in der Lage – an ders als andere Länder hatten wir nämlich die Pläne für die notwendigen Maßnahmen fertig in der Schublade –, Mittel aus diesem Sonderprogramm des Bundes in Anspruch zu neh men. Im letzten Jahr waren dies, wie gesagt, 8,3 Millionen €.

Wir gehen weiter davon aus, dass wir in den nächsten Jahren bis zu 20 Millionen € jährlich an weiteren Bundesmitteln zur Verfügung haben werden, um beispielsweise Projekte des IRP, aber auch andere Projekte, etwa an Nebenflüssen des Rheins, kofinanzieren zu können. Das heißt – nehmen wir einmal das IRP –, dass wir zusätzlich zu den Mitteln, die der Bund ohne hin zur Verfügung stellt, weitere Kofinanzierungsmittel erhal ten. Dies wiederum ermöglicht uns, zusätzlich zu dem, was ich Ihnen eben in der Grafik gezeigt habe, weitere Mittel bei spielsweise im Bereich der Gewässerökologie zur Verfügung zu stellen – wozu wir übrigens mehr oder weniger auch ver pflichtet sind; es ist bekannt, was die EU bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie von uns verlangt, wenn es um Fließgewässer geht. Baden-Württemberg ist nun einmal ein Land mit relativ vielen Fließgewässern. Daher haben wir vie le entsprechende Aufgaben.

Noch einmal: Ich bin wirklich sehr dankbar dafür, dass wir in diesem Umfang zusätzliche Bundesmittel bekommen – in ei nem Umfang, wie es, jedenfalls im letzten Jahr, in keinem an deren Bundesland der Fall war – und auch in den kommen den Jahren pro Jahr 20 Millionen € zusätzlich bekommen. Da rüber haben wir uns sehr gefreut.

Eine weitere Zusatzfra ge, Herr Abg. Lusche.

Herr Minister, wir haben jetzt ver standen, dass Sie, obwohl es einen Rekordhaushalt gibt, Auf gaben über Gebühren finanzieren; das haben Sie ja auch bei IED-Richtlinien und anderen Dingen schon gern gemacht. Das heißt also, es wird jetzt an anderer Stelle von anderen bezahlt. Ist es zutreffend, dass es Unternehmen gibt, die mit der Höhe der Gebühren, die sie betreffen, Probleme haben, oder ist es für die betreffenden zur Zahlung Verpflichteten keine große Sache?

Herzlichen Dank für die Frage, Herr Kollege Lusche. Sie wundert mich allerdings ein wenig. Warum wun dert sie mich? Wir haben den Wasserpfennig nur bei den pri vaten Haushalten von 5 auf 8 Cent erhöht, was die öffentliche Wasserversorgung betrifft. Wir haben ausdrücklich nicht den Beitrag erhöht, den die Industrie- und die Gewerbebetriebe aufbringen müssen, und wir haben für 2019 eine Erhöhung beim Thema Kühlwasser angekündigt. Das heißt, wir haben ausdrücklich, und zwar aus gutem Grund, die Industrie- und Gewerbeunternehmen sowie das Handwerk usw. außen vor gelassen. Deshalb verstehe ich Ihre Frage überhaupt nicht.

Was die Haushalte betrifft: Wenn Sie bei einem Vierpersonen haushalt einen Jahresverbrauch von plus/minus 100 m3 anneh men, wenn Sie das einmal als Größenordnung annehmen, und pro Kubikmeter statt bislang 5 Cent in Zukunft 8 Cent Was serpfennig zu zahlen sind, dann ist das – da sind wir uns hof fentlich einig –, denke ich, nichts, wo ein Haushalt – –

(Zuruf des Abg. Claus Schmiedel SPD)

Bitte?

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Wie viel ist das dann im Jahr?)

Das sind 3 € im Jahr, also nichts, wovon ich sagen würde, dass das einen Haushalt sozusagen ins Grübeln bringen sollte. Für

mich bedeutet es aber, dass ich in erheblichem Umfang zu sätzliche Einnahmen habe.

Noch eines – irgendwie scheinen Sie es nicht verstanden zu haben –: Ich bekomme keine Mittel mehr aus dem Haushalt für den Hochwasserschutz. Ich bin nicht mehr abhängig von den Zuweisungen aus dem Haushalt, sondern ich kann über Jahre hinweg planen, weil wir genau wissen, wie hoch die Ein nahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt sind. Das wissen wir über Jahre hinaus, und damit sind alle, die beim Thema Hoch wasserschutz beteiligt sind – auch die in den Regierungsprä sidien und an anderer Stelle –, in der Lage, über Jahre hinaus eine klare Planung vollziehen zu können. Das ist ein riesiger Vorteil gegenüber Ihrer Amtszeit.

Bitte, Herr Abg. Sto ber.

Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben gerade eben die schöne Grafik hochgehalten, aus der ersichtlich ist, wie sich die Mittel für den Hochwasserschutz in den letzten Jahren entwickelt haben – mit dem entsprechen den Anstieg vor rund fünf Jahren. Die andere Sache, um die es natürlich geht, ist neben den Baumaßnahmen als solche, die natürlich durchfinanziert werden müssen und jetzt erfreu licherweise auch durchfinanziert sind, das notwendige Perso nal.

Auf der einen Seite handelt es sich um das notwendige Per sonal für die Planung der entsprechenden Maßnahmen, auf der anderen Seite geht es darum, dass man natürlich in Kri sensituationen, in Hochwassersituationen, zusätzliches Perso nal benötigt, und zwar zum einen in der Hochwasservorher sagezentrale in Karlsruhe, aber natürlich dann auch vor Ort, wo die Hochwasser sind und entsprechend gehandelt werden muss. Dieses Personal muss vorgehalten werden, natürlich auch durch das Technische Hilfswerk und andere Hilfsorga nisationen.

Aber auch da wäre meine Frage: Was sind die Reformen ge wesen, was ist es, was diese Landesregierung in den letzten fünf Jahren im personellen Bereich angepackt hat?

Herzlichen Dank für die Frage. – Als ich ins Amt kam, sah ich mich damit konfrontiert, dass die Vorgän gerlandesregierung bei ihren Personaleinsparmaßnahmen, die sie gemacht hat – ich erwähne nur einmal das 1 480-StellenEinsparprogramm, aber auch andere –, nicht differenziert hat, wo man das macht. Es gab zwar Schonbereiche in einzelnen Ministerien, aber ansonsten wurde bei Ministerien, die nicht den Schonbereichen zugerechnet werden, mit dem Rasenmä her drübergegangen.

Was hieß das in meinem Fall? Das hat bedeutet, dass bei den Landesbetrieben Gewässer, die bei den vier Regierungspräsi dien angesiedelt sind, oder bei den sogenannten Wasserbau arbeitern, die wichtig sind für den Unterhalt unserer Fließge wässer, über Jahre hinweg stetig Stellen gestrichen wurden – über Jahre hinweg. Wenn man stetig Stellen streicht, sind die zuständigen Stellen natürlich auch nicht mehr in der Lage, in immer komplizierteren Planungsverfahren, in immer kompli zierteren Genehmigungsverfahren zufriedenstellend zu arbei ten. Wer einmal erlebt hat, wie umfangreich die Genehmi gungsverfahren beispielsweise bei den 13 Projekten des Inte

grierten Rheinprogramms sind, weiß, wovon ich spreche. Das sind Verfahren, die über Jahre hinweg laufen. Da haben Sie nun einmal stetig Stellen gestrichen.

Es kam dann das von mir vorhin schon angesprochene Hoch wasserereignis im Jahr 2013 an Elbe und Donau, von dem wir aber – wenn wir uns noch einmal zurückerinnern – insoweit auch betroffen waren, als wir am Rhein und seinen Nebenflüs sen ein 40-, 50- oder 60-jährliches Hochwasser hatten. In Tei len hatten wir in wenigen Flussbereichen auch ein 80- bis 100-jährliches Hochwasser.

An diesen Tagen war die Hochwasservorhersagezentrale, die bei der LUBW in Karlsruhe angesiedelt ist, rund um die Uhr – Gott sei Dank, muss man sagen – besetzt. Da habe ich ge lernt, wie wichtig diese Einrichtung ist und welche Bedeutung sie heutzutage für die Kommunen im Land, für die Industrie betriebe im Land sowie für die Bürgerinnen und Bürger hat, weil sie, die potenziell Betroffenen, über das Internet in der Lage sind, stetig auf die Datenlage der Hochwasservorhersa gezentrale zuzugreifen und zu sehen: Wie ist die Entwicklung in den kommenden Tagen, geht es weiter hoch mit dem Hoch wasser, müssen wir uns auf noch größeres Hochwasser ein richten?

Wir haben damals gemerkt, dass es mit dem vorhandenen Per sonalbestand – so weit, wie er durch Ihr Regierungshandeln heruntergefahren war – so nicht mehr geht. Ich war dankbar, dass mir die Koalitionsfraktionen dann im Zweiten Nachtrag zum Haushaltsplan 2014 sechs zusätzliche Stellen für die Hochwasservorhersagezentrale in Karlsruhe bewilligt haben, die wir zwischenzeitlich längst besetzt haben. Damit haben wir heute eine Personalsituation, von der ich sagen kann: Wenn ein solcher Fall bei uns eintritt, sind wir in der Lage, über Tage hinweg, über einen längeren Zeitraum hinweg Tag und Nacht wirklich auch das erforderliche Personal zur Ver fügung zu stellen, um die entsprechenden Daten aufzuberei ten und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Hinzu kam dann, dass die Koalitionsfraktionen bei den Haus haltsberatungen 2015/2016 auch bereit waren, auf das eben von mir beschriebene Manko, nämlich den Personalabbau, der in Ihrer Regierungsverantwortung erfolgt ist, zu reagieren und Abhilfe zu schaffen.

Ich will Ihnen einmal konkrete Zahlen nennen: Wir haben 39 Stellen bei den Landesbetrieben Gewässer der Regierungs präsidien bewilligt bekommen, um die Hochwasserschutz maßnahmen, die noch nicht umgesetzt sind, zügiger umset zen zu können. Wir haben in meinem Haus zwei Stellen für die Steuerung all dieser Dinge bewilligt bekommen. Wir ha ben 16 Stellen bei den Bauhöfen der Landesbetriebe Gewäs ser bewilligt bekommen, um endlich die Sollstärke – wohlge merkt die Sollstärke – gemäß Baufhofkonzeption auch ge währleisten zu können. Sie hatten die nämlich unterschritten. Wir hatten an vielen Stellen viel zu wenige Gewässerbauleu te, um den Unterhalt sicherzustellen.

Nach den Personalverstärkungen haben wir heute – das kann ich sagen – wieder einen Personalstand, mit dem wir in der Lage sind, die Planungen, die Genehmigungsverfahren und auch die Umsetzung der Projekte – wenn man mehr Projekte macht, braucht man auch mehr Personal; so viel vielleicht schon einmal zu dem zweiten Thema, das Sie angemeldet ha

ben, nämlich zur Ausweitung von Personal in der Landesver waltung – zu vollziehen. Jetzt habe ich gerade einmal ein Bei spiel dafür genannt, wofür wir Personal nutzen, nämlich um die Löcher, die Sie uns hinterlassen haben, zu stopfen –

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Wo es um die Sicher heit geht!)

und das bei Dingen, von denen ich sagen muss: Sie sind ele mentar wichtig für die Bürgerinnen und Bürger, sie sind ele mentar wichtig für die Industriebetriebe, die an Fließgewäs sern liegen, und sie sind elementar wichtig für den Schutz un serer Kommunen hier im Land.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Eine weitere Zusatzfra ge, Herr Abg. Tschenk.

Herr Minister, neben den Maßnahmen, die unmittelbar ergriffen worden sind und die greifen, ist es ja wichtig, planerische Grundlagen dafür zu schaffen, dass künftig Hochwasserrisiken vermieden oder zu mindest minimiert werden. Können Sie uns bitte sagen, wel che planerischen Grundlagen geschaffen werden, was beab sichtigt ist und welche Fortschritte erzielt worden sind?

Ganz herzlichen Dank, Herr Abg. Tschenk. – Ich habe in den letzten zwei Jahren mehrfach im Kabinett be richtet, dass wir in Baden-Württemberg die Hochwasserrisi komanagementpläne Stück um Stück umgesetzt haben. Wir sind dazu übrigens nach der EU-Hochwasserrisikomanage mentrichtlinie verpflichtet, nach der die Mitgliedsstaaten der EU bis zum 22. Dezember letzten Jahres diese Hochwasser risikomanagementpläne zu erstellen, vorzulegen und auch zu veröffentlichen hatten.

In Baden-Württemberg stand bei den im Rahmen der Umset zung der Richtlinie zu erstellenden Planungsprodukten – die einzelnen Dinge, die da zu erstellen sind, u. a. auch die Hoch wassergefahren- und -risikokarten; das ist ja vorhin von Herrn Wolf schon einmal kurz angesprochen worden; ich werde nachher noch einmal darauf zurückkommen –, den Hochwas serrisikomanagementplänen, neben der Erfüllung der Berichts pflichten gegenüber der EU-Kommission von Beginn an im Mittelpunkt, aus diesem ganzen Prozess auch einen möglichst großen Nutzen für die lokalen Akteure zu ziehen, insbeson dere auch für die Kommunen.

Unter der intensiven Beteiligung der verschiedenen Akteurs gruppen, die es bei den Hochwasserrisikomanagementplänen zu berücksichtigen gilt – insbesondere beispielsweise Kom munen, aber auch Gewerbebetriebe sowie Bürgerinnen und Bürger –, haben wir auf einer landesweit einheitlichen Vorge hensweise für die baden-württembergischen Bearbeitungsge biete – davon gab es insgesamt sechs, nämlich Alpenrhein/ Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar, Main und Donau – die notwendigen Grundlagen erarbeitet.

Die Hochwasserrisikomanagementpläne enthalten eine zu sammenfassende Darstellung der Maßnahmen, deren Umset zung im jeweiligen Bearbeitungsgebiet neue Hochwasserrisi ken vermeidet, bestehende Hochwasserrisiken verringert, nach teilige Folgen während eines Hochwassers verringert oder

auch nachteilige Folgen verringert, die nach einem Hochwas ser für die einzelnen Schutzgüter – menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe oder das Thema „Wirtschaftliche Tätig keit“, sprich Industriebetriebe, Gewerbegebiete – zu erwarten sind bzw. zu befürchten stehen.

Die Maßnahmen fallen in den Zuständigkeitsbereich – ich ha be es bereits erwähnt – unterschiedlichster Akteure, vom Land über die Regionalverbände, die Kommunen bis hin zu den ein zelnen Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern. Jeder Akteur – ich habe sie jetzt genannt – muss hier seinen eige nen Beitrag bringen.

Wichtige Handlungsfelder in diesem Zusammenhang sind Bauleitplanung, Raumordnung, Krisenmanagement, Eigen vorsorge von Unternehmen, Eigentümern, Kulturgütern und Bürgerinnen und Bürgern sowie die Bewusstseinsbildung als Grundlage für die Durchführung weiterer Maßnahmen.

Für den Schutz bestehender Siedlungsstrukturen mit hohem Schadenspotenzial, die bei häufigen oder mittleren Hochwas serereignissen überflutungsgefährdet sind, bilden technische Hochwasserschutzmaßnahmen ein wichtiges Handlungsfeld. Betroffene Bereiche können dabei mithilfe der sogenannten Hochwassergefahrenkarten identifiziert werden.

Neben der Darstellung der Maßnahmen enthalten die Hoch wasserrisikomanagementpläne Informationen zu den Schluss folgerungen aus den Hochwassergefahren- und -risikokarten, der Koordination der Ziele und Maßnahmen, der Überwa chung der Fortschritte bei der Umsetzung von Maßnahmen, der Einbeziehung der interessierten Stellen bis hin zur Berück sichtigung des Klimawandels im Hochwasserrisikomanage ment.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Hat er freie Redezeit?)