spielstaatsvertrag zugehen – die Lobby in diesem Bereich ist extrem stark aufgestellt. Sie alle, liebe Kolleginnen und Kol legen, werden in den nächsten Monaten von verschiedenen Verbänden, vor allem von den Automatenverbänden, ange schrieben werden und zahlreiche Informationsbroschüren er halten; wahrscheinlich wird Ihnen auch die eine oder andere Einladung zu Informationsveranstaltungen zugehen. Denn die Lobbyarbeit ist in diesem Bereich extrem stark. Warum? Weil in diesem Bereich extrem viel Geld verdient wird. Überall dort, wo viel Geld verdient wird, ist natürlich auch die Lob by gut aufgestellt.
Der Staat hat einzig und allein darüber zu entscheiden, ob dem Wohl der Bevölkerung gedient ist, ob dem Jugendschutz, der Suchtprävention, dem Ordnungsrecht und damit auch der Ka nalisierungswirkung des staatlichen Angebots Rechnung ge tragen wird, das heißt, ob das illegale Angebot, das der Kol lege Sakellariou zu Recht angesprochen hat, auch eingedämmt oder unattraktiv gemacht werden kann.
Auch der Argumentation, die wir eben gehört haben – „Glücks spiele werden auf der ganzen Welt angeboten, man kann im In ternet illegal spielen; holen wir uns deswegen das Angebot doch gleich nach Deutschland“ –, kann ich nicht folgen. Al les, was dort bisher angeboten wird, ist illegal und deswegen auch zu verurteilen.
Im neuen Staatsvertrag bleibt das staatliche Monopol für die Lotterien, wie gesagt, erhalten. Wir haben im Sportwettenbe reich keine Liberalisierung, sondern eine Erprobung für sie ben Jahre, ob ein Konzessionsmodell in diesem Bereich mit den strengen Regeln des Jugendschutzes und der Suchtprä vention zu vereinbaren ist. Nach fünf Jahren soll eine Evalu ation stattfinden und überprüft werden, ob dieses Konzessi onsmodell mit den Zielen, die wir im Bereich der Suchtprä vention und des Jugendschutzes haben, vereinbar ist.
In dem Entwurf des neuen Staatsvertrags ist außerdem gere gelt, dass Onlinespiele zukünftig zulässig sein sollen, auch von staatlicher Seite, das heißt von Lotterien oder von Sport wetten.
Herr Staatssekretär, Sie re den jetzt von dem neuen Staatsvertrag. Nachdem Sie mir ei ne widersprüchliche Argumentation vorgeworfen haben, reizt es mich natürlich, Sie zu fragen, ob Ihnen bewusst ist, dass in den neuen Staatsvertrag, der die Unterschriften von Vertretern der CDU, der SPD und der Grünen trägt, genau das Modell aufgenommen wird, das wir und das ich immer gefordert ha ben.
Dann können Sie ja zustimmen, und ich freue mich auf Ihre Zustimmung, wenn es um den neuen Staatsvertrag geht. Herzlichen Dank für die Ankündi gung.
Onlinespiele werden künftig zulässig sein. Das ist auch lo gisch. Denn wenn man staatlich angebotenes Glücksspiel im realen, im greifbaren Bereich hat, um diese Kanalisierungs wirkung zu erreichen, dann muss man auch ein adäquates An gebot im Internet haben, um dem illegalen Spiel, das im In ternet angeboten wird, entgegenzuwirken.
Deshalb bin ich froh und dankbar, dass dieser Staatsvertrag so schlussverhandelt wurde, auch wenn wir das Thema Sport wetten schlucken müssen. Es ist kein Geheimnis, dass wir nicht die Speerspitze dieses Konzessionsmodells waren. Aber ich bin sehr froh, dass wir jetzt erstmals Regeln zum soge nannten gewerblichen Glücksspiel im Staatsvertrag haben. Landauf, landab in unseren Gemeinden – diejenigen, die auch kommunale Mandate haben, wissen das – haben wir extreme Probleme mit sich stark ausweitenden Spielhallen, und zwar vor allem in bisherigen Leerständen in den Ortskernen der Städte und Gemeinden, und wir verzeichnen eine massive Zu nahme – im zweistelligen Prozentbereich – der Zahl der bei uns im Land aufgestellten Automaten.
Der neue Staatsvertrag bietet wirkungsvolle Instrumente, um dem entgegenzuwirken. Ich verweise nur auf die Mengenbe grenzung pro Kommune, die dort festgeschrieben ist. Ich ver weise auf die Mindestabstände, die eingehalten werden müs sen, sodass diese rechtswidrigen sogenannten Kettenkonzes sionen – das funktioniert so, dass man eine Spielhalle an die andere reiht, mehrere Konzessionen dafür einholt und das nach außen als eine einzige Spielhalle darstellt; so wird es nämlich in der Praxis gemacht – verhindert werden können. Außerdem führen wir eine eigene Erlaubnis für diese Spiel hallen ein. Bisher mussten sich Kommunen kompliziert mit dem Bebauungsplanrecht oder Ähnlichem behelfen, wenn sie in gewissen Gebieten Spielhallen verbieten wollten. Künftig wird es möglich sein, über eine eigenständige Erlaubnis zu re geln, wo Spielhallen zulässig sind und wo nicht.
Wir haben also eine Mengenbegrenzung, wir haben eine wirk same Bekämpfung der Kettenkonzessionen, und wir können künftig besser entscheiden, wo wir gewerbliches Glücksspiel zulassen wollen und wo nicht.
Alles in allem wird das ein guter Staatsvertrag werden; da bin ich zuversichtlich. Unser Ziel ist es, dass bis Mitte nächsten Jahres die Bundesländer, die daran beteiligt sein wollen, die sen Staatsvertrag unterschreiben. Deswegen brauchen wir bis dahin die Verlängerung, die wir heute beschließen, damit wir nicht vom 1. Januar 2012 bis zum Inkrafttreten des neuen Ver trags einen rechtsfreien Raum haben. Daher bitte ich dieses Hohe Haus um Zustimmung.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/690. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innen ausschusses, Drucksache 15/870. Der Innenausschuss emp fiehlt Ihnen in Abschnitt I der Beschlussempfehlung, dem Ge setzentwurf zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Arti kel 1 mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Staatsver trag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspiel staatsvertrag – GlüStV)“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wur de mit großer Mehrheit zugestimmt.
Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 15/870, abzustimmen. Sind Sie damit einverstanden, dass über die Ziffern 1 und 2 von Abschnitt II gemeinsam abgestimmt wird? – Sie stimmen zu.
Wer Abschnitt II zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt II ist mehrheit lich zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Bestimmung der nach § 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes zuständigen Behörden – Druck sache 15/698
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Bundesweit wurde zum 1. September dieses Jahres der elektronische Aufenthaltstitel eingeführt, ähnlich wie der Personalausweis im Scheckkartenformat. Wir freuen uns, dass der Start dieses elektronischen Aufenthalts titels am 1. September reibungslos funktioniert hat. Wir be danken uns an dieser Stelle bei der Datenzentrale BadenWürttemberg, die das hinbekommen hat.
Nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes sind grundsätzlich die Aus länderbehörden für Änderungen in dem angesprochenen Be reich zuständig. Allerdings eröffnet dieses Gesetz den Län dern die Möglichkeit, auch andere Behörden mit dieser Auf gabe zu betrauen. Davon macht das Land Baden-Württem berg nun Gebrauch, indem es auch den Meldebehörden der Wohnortgemeinden und eben nicht nur den Ausländerbehör den bei den Landkreisen diese Möglichkeit einräumt. Die CDU-Fraktion begrüßt diesen Schritt. Dies erspart unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern einen Behör dengang. Die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger haben davon mit Sicherheit praktisch mehr als bislang vom gesamten neuen Integrationsministerium.
Da wir gute Gastgeber sind und vor dem Hintergrund, dass wir immer wieder über den Fachkräftemangel reden und da von, wie wir neue Fachkräfte integrieren können, ist es, glau be ich, ein richtiges Signal, hier für mehr Transparenz, für ein fache Wege und dafür zu sorgen, dass man künftig statt zwei Wegen nur noch einen Weg absolvieren muss.
Noch ein bisschen einfacher und klarer wäre es, wenn alle Kommunen davon Gebrauch machen würden. Man hat jedoch lediglich eine Option ins Gesetz geschrieben. Die Einheitlich keit staatlicher Verwaltungsstrukturen hätte vielleicht etwas anderes nahegelegt. Aber wir nehmen zur Kenntnis, dass sich der Gemeindetag eindeutig für das Optionsmodell ausgespro chen hat. Mit dem Gemeindetag haben Sie sich beim Thema Stuttgart 21 und bei anderen Themen schon reichlich ange legt; deswegen haben Sie hier die Ohren angelegt; das ist in Ordnung.
Unterm Strich steht: Es gibt zumindest eine Option auf Ver besserung. Deswegen wird die CDU-Fraktion dem Gesetzent wurf zustimmen.