Unterm Strich steht: Es gibt zumindest eine Option auf Ver besserung. Deswegen wird die CDU-Fraktion dem Gesetzent wurf zustimmen.
Frau Präsidentin, die restliche Redezeit möchte ich auf mein Lebensredezeitkonto gutgeschrieben bekommen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Innenausschuss des Landtags hat dem vorliegenden Gesetzentwurf einstimmig zu gestimmt und auch dem Plenum die Zustimmung empfohlen. Auch meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Künftig sollen, wenn dies vor Ort gewünscht wird – hierfür gibt es ein Optionsmodell –, Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bür ger statt zwei Behördengängen nur noch einen Behördengang unternehmen müssen, um eine Adressänderung zu melden. Wir begrüßen diesen Schritt hin zum Bürokratieabbau und zur bürgerfreundlichen Verwaltung auch für Nicht-EU-Bürgerin nen und -Bürger.
Wir erhoffen uns von diesem Schritt auch eine Verbesserung des Datenbestands, weil durch diesen Behördengang die ent sprechenden melderechtlichen und ausländerrechtlichen Be stimmungen erfüllt werden.
Wir glauben, dass im Wesentlichen keine Mehrkosten für die Verwaltung entstehen, weil die technische Ausstattung in den entsprechenden Behörden bereits vorhanden ist.
Allerdings gibt es zum elektronischen Aufenthaltstitel noch einige Anmerkungen zu machen, weil er an und für sich doch eine hoch problematische Sache darstellt. Auf diesem elekt ronischen Ausweis im Scheckkartenformat werden nebenbei biometrische Daten gespeichert – ganz konkret Fingerabdrü cke –, auch von Kindern ab sechs Jahren. Das ist ein Zustand, den wir in diesem Land mehrheitlich nicht befürwortet haben und auch auf Bundesebene nicht befürwortet haben und der von uns auch weiterhin sehr kritisch gesehen wird.
Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel ist zudem eine erheb liche Verschlechterung hinsichtlich der Kosten für die Ertei lung von Aufenthaltserlaubnissen bzw. Aufenthaltsverlänge rungen verbunden. Bislang lagen die Kosten für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für den Gültigkeitszeitraum von bis zu einem Jahr bei 50 €. Die Gebühren für den elektroni schen Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger steigen von 50 € auf 100 €. Bei Aufenthaltserlaubnissen für mehr als ein Jahr steigen die Kosten von 60 € auf 110 €. Die Kosten für die Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen um bis zu drei Monate steigen von 15 € auf 65 €. Das heißt, Aus länderinnen und Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis im mer wieder um jeweils bis zu drei Monate verlängern lassen, müssen im Jahr 200 € mehr bezahlen.
Ich denke, dass wir mit dem elektronischen Aufenthaltstitel insgesamt und insbesondere mit der Gebührenentwicklung in diesem Bereich den Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern in diesem Land keinen Gefallen getan haben. Wenn es einen po sitiven „Kollateralschaden“ bei dieser Sache gibt, dann ist es die vereinfachte melderechtliche und ausländerrechtliche Ver fahrensweise.
Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen; denn mit dem Gesetz sind Vereinfachungen und Bürokratieabbau ver bunden.
Die Mehrkosten erklären sich dadurch, dass dieses Gesetz den Behörden nicht mehr Kosten verursachen soll. Die Kosten kommen dann eben bei demjenigen an, der eine Dienstleis tung in Anspruch nimmt, für die auch Deutsche im Ausland zu bezahlen haben.
Das wichtigste Signal ist, dass wir uns mit diesem Gesetz ei nen kleinen, eine geradezu klitzekleinen Schritt in die richti ge Richtung bewegt haben. Den Menschen, von denen wir hier noch mehr haben wollen, nämlich den Fachkräften, ma chen wir das Leben in Baden-Württemberg angenehmer und leichter. Deswegen findet dieser Gesetzentwurf trotz der Mehrkosten unsere ungeteilte Zustimmung.
Herzlichen Dank. Die Redebeiträge werden immer kürzer. – Für die Fraktion der FDP/DVP erteile ich Herrn Kollegen Glück das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch mein Ziel wird es sein, mit der Rede schneller fertig zu sein, als das Glas Wasser am Red nerpult ausgetauscht wird.
Seit dem 1. September 2011 gibt es diesen elektronischen Auf enthaltsausweis. Bisher war es nur bei der Ausländerbehörde möglich, die darauf gespeicherten Daten ändern zu lassen. Es ist mit Sicherheit sinnvoll, dass in Zukunft auch das Einwoh nermeldeamt diese Daten ändern kann.
Als Opposition muss man sich natürlich fragen, ob man ir gendwo hineingrätschen möchte, ob man irgendwo etwas Schlechtes findet. Die Optionsmöglichkeit wäre etwas, in das man hineingrätschen könnte. Ich halte es aber für sinnvoll – das möchte ich an dieser Stelle sagen –, dass die Gemeinden vor Ort selbst darüber entscheiden können, zumal sich der Städtetag eindeutig dazu positioniert hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren in der Regierung, wir haben von Anfang an gesagt: Wir werden unsere Opposition kritisch und konstruktiv betreiben. Dass wir kritisch sein kön nen, haben Sie heute vielleicht schon zu einem früheren Zeit punkt feststellen dürfen.
Dass wir aber auch konstruktiv sein können, das möchten wir heute noch einmal unterstreichen. Wir behandeln heute einen Gesetzentwurf, gegen den wir nicht aus Prinzip stimmen möchten. Vielmehr sehen wir darin einen guten Gesetzent wurf, den wir mittragen werden.
Werte Frau Präsidentin, wer te Kolleginnen, werte Kollegen! Die Vorteile des neuen Ver fahrens wurden quer durch alle Fraktionen dargestellt, sodass ich sie jetzt nicht wiederholen muss. Daher halte ich es für selbstverständlich, dass man einem solchen Gesetzentwurf zu stimmt; denn die Vorteile liegen klar auf der Hand. Nachteile sind unseres Erachtens nicht zu erkennen.
Ich lege allerdings Wert auf die Feststellung, dass die Verfah rensumstellung allein die Betroffenen nicht mehr Geld kos tet; denn das wird gebührenfrei vor Ort machbar sein. Für die jenigen, für die wir es eigentlich tun, sind damit keine Kosten verbunden.
Außerdem lege ich Wert auf die Feststellung, dass wir die Ar gumente abgewogen haben. Sie wissen, dass der Städtetag und der Gemeindetag dieses Vorhaben unterstützen.
Der Landkreistag hat den Wunsch geäußert, dass wir es den Kommunen verbindlich vorschreiben. Wir haben das abgewo gen. Wir wollten es nicht gegen den Willen der Kommunen entscheiden. Sie haben übrigens Wert darauf gelegt, dass wir keine Verbindlichkeit vorschreiben. Deswegen richte ich in diesem Zusammenhang den Appell an die Kommunen, von dieser Möglichkeit tatsächlich Gebrauch zu machen.
Das Vorhaben ist servicefreundlich. Es kommt den Menschen, die vor Ort wohnen, zugute. Deshalb wäre es schön, wenn wir in Kürze verkünden könnten, dass sich alle Kommunen in Ba den-Württemberg dieser neuen Möglichkeit angeschlossen ha ben.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/698. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innen ausschusses, Drucksache 15/875. Der Innenausschuss emp fiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist § 1 einstimmig an genommen.
Wer § 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist § 2 einstimmig zu gestimmt.