Deshalb machen wir jetzt das eine. An dem anderen können wir Sie nicht hindern – daran, dass Sie jede Debatte über die Energiepolitik wieder benut zen, um das Unternehmen in ein schiefes Licht zu rücken. Aber das ist Ihr Problem und nicht unseres.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen deshalb zur Abstimmung.
Zum Tagesordnungspunkt 4 a haben die Fraktion GRÜNE und die Fraktion der SPD beantragt, den Antrag der Fraktion der
Herr Präsident, wir beantra gen, über die Überweisung an den Ständigen Ausschuss nach Teil A Abschnitt I und Teil A Abschnitt II getrennt abzustim men.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Ein Einsetzungsantrag zu einem Untersu chungsausschuss kann nur abgelehnt werden, wenn rechtlich die Zulässigkeit beanstandet wird. Sie müssten schon sagen, ob Sie den Komplex I oder den Komplex II rechtlich beanstan den. Je nachdem gibt es auch unterschiedliche Bewertungen zum Komplex I oder zum Komplex II. Deshalb beantragen wir, über die Überweisung von Teil A Abschnitt I und Teil A Abschnitt II an den Ständigen Ausschuss getrennt abzustim men.
(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Lesen Sie doch das Urteil! Ihr eigenes Tun vor anderthalb Jahren! – Bei fall bei der SPD und den Grünen)
Herr Präsident, meine sehr ge ehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und liebe Kolle gen! Wir halten die getrennte Abstimmung zum einen nicht für zulässig; zum anderen ist sie nicht zielführend. Wir haben Bedenken zu Teil A Abschnitt II Ihres Antrags; sie wurden be reits ausgeführt. Wir haben auch Bedenken zu einzelnen Fra gen, die Sie unter Teil A Abschnitt I haben.
Das betrifft z. B. die Ziffern 13 und 14. Wir haben bei die sen Punkten ebenfalls Bedenken. Die sind heute auch nach geprüft worden. Wir wollen diese beiden Abschnitte – I und II – wegen der bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken an den Ständigen Ausschuss überweisen.
Im Übrigen darf ich Sie darauf hinweisen – Frau Kollegin Sitzmann hat das bereits im Ansatz getan –: Der Landtag hat die Pflicht, sich über die Zulässigkeit gestellter Fragen ein Bild zu machen, diese zu prüfen und, wenn er der Meinung ist, dass die Zulässigkeit nicht besteht, diese abzulehnen.
Der Staatsgerichtshof führt ausdrücklich aus: Der Landtag hat nicht die Aufgabe, durch irgendwelche Anmerkungen, Ergän
Deswegen werden wir wegen Bedenken bezüglich beider Komplexe beide Abschnitte – I und II – ablehnen.
Der Antrag auf getrennte Abstim mung ist gestellt. Wir müssen zunächst über diesen Antrag ab stimmen. Wer dem Antrag auf getrennte Abstimmung bezüglich Teil A Abschnitt I und Teil A Abschnitt II des An trags der CDU-Fraktion, Drucksache 15/1015, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag auf getrennte Abstim mung mehrheitlich abgelehnt.
Jetzt ist über den Antrag auf Überweisung des gesamten An trags Drucksache 15/1015 an den Ständigen Ausschuss ab zustimmen. Wer dem Antrag auf Überweisung an den Ständi gen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Hand zeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Diesem Über weisungsantrag ist mehrheitlich zugestimmt. Damit ist der An trag Drucksache 15/1015 an den Ständigen Ausschuss über wiesen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/1018, unter Tagesordnungspunkt 4 b. Wer dem Antrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/1018, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde dem Antrag mehrheitlich zugestimmt.
Meine Damen und Herren, wir kommen nunmehr zu Punkt 4 c der Tagesordnung: Wahl der Mitglieder und der stellver tretenden Mitglieder, der/des Vorsitzenden und der/des stell vertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses.
Wir wählen zunächst die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder. Es ist vorgeschlagen, dass dem Untersuchungsaus schuss 15 ordentliche Mitglieder und 15 stellvertretende Mit glieder angehören sollen. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller Fraktionen zum Antrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/1018, liegt Ihnen vor (An lage 13). Wenn sich kein Widerspruch erhebt, stelle ich fest, dass das Haus die vorgeschlagenen Abgeordneten zu Mitglie dern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Untersuchungsaus schusses gewählt hat. – Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur Wahl der bzw. des Vorsitzenden. Nach § 6 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes steht der CDUFraktion das Vorschlagsrecht für die Wahl des Vorsitzenden zu. Die CDU-Fraktion schlägt Herrn Abg. Ulrich Müller zur Wahl vor (Anlage 14).
Wer Herrn Abg. Müller zum Vorsitzenden des Untersuchungs ausschusses wählen möchte, den bitte ich um das Handzei
chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist es ein stimmig so beschlossen und Herr Abg. Müller zum Vorsitzen den dieses Untersuchungsausschusses gewählt.
Wir haben nun die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden des Un tersuchungsausschusses zu wählen. Das Vorschlagsrecht dafür steht der Fraktion GRÜNE zu. Sie schlägt Herrn Abg. Jürgen Filius zur Wahl vor (Anlage 15).
Wer Herrn Abg. Filius zum stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses wählen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Herr Kollege Filius einstimmig zum stellvertretenden Vorsit zenden gewählt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Europaausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 9. November 2011 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegen heiten; hier: EU-Strukturpolitik ab 2014 – Drucksachen 15/853, 15/930