Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ich be tone für die gesamte Landesregierung: Für uns ist das Ergeb nis der Volksabstimmung absolut bindend. Wir handeln da nach. Wir verstehen Projektförderungspflicht als Begleitung, die hellwach und fachkundig ist, und nicht als ein Zujubeln und Schönreden ohne kritisches Nachdenken. Wenn wir Pro bleme sehen, dann reden wir darüber.
In den verschiedenen Arbeitskreisen achten wir streng darauf, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Wir achten streng darauf, dass auch durch neue Vorschläge die Kostengrenze nicht überschritten wird. Jeder, der neue Varianten haben will und Wünsche anmeldet, muss auch ein Finanzierungskonzept vorlegen. Unsere Überzeugung ist, dass wir den Kostendeckel von 4,5 Milliarden € einhalten müssen.
Wer einen Vorschlag macht, der muss auch einen Vorschlag für die Finanzierung einbeziehen. Sonst wird dieses Vorhaben nicht gelingen.
Herr Präsident, meine sehr verehr ten Damen und Herren! Die Genehmigung durch das Eisen bahn-Bundesamt kam nun wirklich nicht überraschend. Ich will nicht auf die ganze Vorgeschichte eingehen. Dazu habe ich das Notwendige gesagt. Aber, Herr Minister Hermann, das Land hat eine Projektförderungspflicht, die auch die Verwal tung des Landes, auch die Naturschutzverwaltung des Landes mit umfasst. Das heißt, Sie hätten, weil sich das EisenbahnBundesamt auch der Landesverwaltung bedient, bereits im Vorfeld erkennen können, dass unter Umständen artenschutz rechtliche Fragen noch nicht gelöst sind. Sie hätten das erken nen können.
(Abg. Klaus Herrmann CDU: Das wollten die nicht erkennen! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Die Landesbehörden müssen gar nicht informiert werden! Das ist doch absurd!)
Das macht heute jedes Landratsamt, wenn ein Bauherr ein Baurecht hat, dass es ihn auf den einzelnen Planungsschritten begleitet. Das ist die Projektförderungspflicht.
Wenn jemand ein Baurecht hat, wird er begleitet. Man hätte von der Landesverwaltung erwarten können,
dass die Bahn genau bei diesen Fragen, die das EisenbahnBundesamt aufgeworfen hat, in einem Scopingverfahren, wie das heute ganz normal und üblich ist, entsprechend begleitet wird. Das resultiert aus der Projektförderungspflicht, meine Damen und Herren.
Der Bauherr wird durch die Landesverwaltung begleitet. Das beinhaltet die Projektförderungspflicht, weil wir auch Teil die ses Projekts und Mitfinanzierer sind.
Ich sage es noch einmal: Die Genehmigung durch das Eisen bahn-Bundesamt kam nicht überraschend. Der Sofortvollzug wurde angeordnet, weil man wusste – der BUND hatte es be reits angekündigt –, dass es Eilanträge gibt. Natürlich war es so. Sie haben weder das Baurecht noch den Sofortvollzug aus gehebelt, Herr Kollege Sckerl. Sie behaupten immer: „Wir wollen vollständige Rechtssicherheit.“ So ein Schmarrn! In jedem Stadium kann ein Eilantrag gestellt werden.
Wenn Sie mit jedem Eilantrag den Baufortschritt behindern wollen, dann können Sie das ständig so machen, wie Sie vor gegangen sind. Das ist doch die Tatsache.
Natürlich! Der BUND kann morgen wieder kommen und ei nen Eilantrag stellen. Dann blasen Sie den Polizeieinsatz wie der ab.
(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Nein! – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Das nennt man dann konstruktiv!)
Weil aber klar war, dass der Polizeieinsatz kommt, hat auch die Polizei offensichtlich bereits vorher mit der Bahn darüber gesprochen. Als am 26. Januar die Genehmigung vorlag, war der Einsatz offensichtlich so weit vorbereitet, dass man be reits am 27. Januar 1 000 Zimmer für externe Polizeikräfte definitiv bestellt hatte.
Am 30. Januar fand eine abschließende Begehung durch die DB Projektbau gemeinsam mit der Polizei statt. Damit war das Thema durch. Seltsamerweise wurde am 31. Januar alles abgeblasen.
Entschuldigung! Wenn zwischen DB Projektbau und der Po lizei im operativen Geschäft alles klar ist, wenn die Kräfte be stellt sind, die für notwendig gehalten werden, damit der Ein satz friedlich abläuft, wenn alles klar ist, warum blasen Sie den Einsatz dann ab?
Das war politische Einflussnahme, und damit haben Sie den Volkswillen nicht berücksichtigt, sondern Sie haben ihn miss achtet und haben bewusst die Verzögerung herbeigeführt.
Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Das, was Sie hier in den Raum stellen, Herr Hauk, ist völlig absurd.
Die Bahn wusste 15 Monate lang, dass sie in Bezug auf den Artenschutz und in Bezug auf den Naturschutz in Sachen Baumfällung Nachholbedarf hat, dass sie Gutachten nachrei chen muss, und sie hat es die ganze Zeit nicht getan. Es ist de finitiv nicht die Zuständigkeit des Landes, für diese Geneh migungen und für die Gutachten zu sorgen. Das ist Aufgabe der Bahn.
Es ist Aufgabe des Eisenbahn-Bundesamts, darüber zu ent scheiden, ob alle Voraussetzungen vorliegen oder nicht. Das hat das Eisenbahn-Bundesamt Ende Januar getan, nachdem 15 Monate verstrichen waren. Jetzt irgendetwas der Landes regierung in die Schuhe zu schieben ist völlig absurd. Die Landesregierung ist für diese Fragen nicht zuständig. Es ist Aufgabe der Bahn, Unterlagen vorzulegen, und das Eisen bahn-Bundesamt hat zu entscheiden, ob es so korrekt ist oder nicht.
Ich finde es völlig korrekt, dass man, wenn man einen Poli zeieinsatz plant und nicht klar ist, ob er definitiv stattfinden kann, die Bahn darauf hinweist, dass, wenn es da rechtliche Risiken gibt, die Kosten übernommen werden müssen, wenn der Polizeieinsatz nicht durchgeführt werden kann. Das halte ich für ein völlig korrektes Verfahren. Ich weiß nicht, was Sie daran herumzukritisieren haben.
Im Gegensatz dazu wäre es – wir befinden uns ja mitten in den Haushaltsberatungen – nicht verantwortbar, nicht auf die Steuergelder zu achten, auch in Sachen Polizeieinsätze. Wir halten nichts davon, grünes Licht zu geben, ohne die Risiken zu bedenken. Diese Verantwortung haben wir als gewählte Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg.
Wir sind gegenüber dem Land und denjenigen, die uns ge wählt haben, verantwortlich und rechenschaftspflichtig und nicht gegenüber der Deutschen Bahn, meine Damen und Her ren.
Wenn es um Projektförderungspflicht und Projektpartnerschaft geht, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass das alle Projektpartner gleichermaßen betrifft. Alle, die dieses Projekt betreiben, sind dazu verpflichtet, haben sich vertraglich dazu verpflichtet. Das ist nicht ausschließlich Sache des Landes. Insofern geht es darum, dass das Land – der Landtag, die Lan desregierung – sorgfältig prüft, ob der Ablauf so, wie er von stattengeht, korrekt ist, ob Steuergelder verantwortungsbe wusst eingesetzt werden, ob Polizeieinsätze ordnungsgemäß verlaufen können. Das ist unser aller Job.