Wenn diese Art der Steuerhinterziehung, eine „Steuerhinter ziehung durch Mausklick“, auch mit dem Abkommen mög lich ist, dann wäre der Vertrag nach den Maßstäben des Bür gerlichen Gesetzbuchs – § 138 – ein sittenwidriges Rechtsge schäft und damit nichtig. Aber bei internationalen Verträgen hilft uns das BGB nicht weiter. Da müssen wir die Sittenwid rigkeit schon selbst sehen und entsprechend handeln.
Zweites Problem: die Legalisierung von Schwarzgeldern durch Einmalzahlungen. Laut dem Abkommen soll bislang unver steuertes Vermögen im Wege einer anonymen Einmalzahlung mit einem Steuersatz von 21 % bis 34 % bzw. bis 41 % – wo bei ein Steuersatz von 41 % nur in den wenigsten Fällen er hoben würde – nachversteuert werden. Mit dieser Regelung gelten alle deutschen Steueransprüche als erloschen. Die Steu erhinterzieher bleiben weiterhin anonym, und selbst auf die Strafverfolgung wird verzichtet. Damit würde in der Schweiz deponiertes Schwarzgeld legalisiert. Das kann nicht unser Ziel sein.
Während also die Nachbesteuerung von Altvermögen erheb liche Defizite aufweist, erfolgt die Besteuerung künftiger Er träge und Gewinne durch die Schweizer Banken mit der vor gesehenen Erhebung einer Abgeltungsteuer mit einem Steu ersatz in gleicher Höhe wie bei uns, also mit 26,375 %, ana log zum deutschen Steuerrecht. In diesem Bereich ist das auf jeden Fall ein Pluspunkt.
Es geht also um das Für und Wider; es geht um eine Abwä gung und nicht um Schwarz-Weiß-Malerei. Es stellt sich die Frage, ob wir mit diesem Abkommen eine Verbesserung des Status quo erreichen können und ob mit diesem Abkommen mehr Steuergerechtigkeit erzielt werden kann.
Deshalb wollen wir alle Möglichkeiten ausloten und noch mals versuchen, Verbesserungen, vor allem beim Mindeststeu ersatz im Fall der Besteuerung von Altvermögen – hier sind bislang 21 % vorgesehen –, im Hinblick auf mehr Steuerge rechtigkeit und auf die Gleichmäßigkeit der Steuererhebung zu erreichen.
Wir bitten also die Landesregierung, die Gespräche im Sinne von mehr Steuergerechtigkeit und der Gleichmäßigkeit der Steuererhebung weiterzuführen.
Wir sind guten Mutes, dass noch weitere Verbesserungen möglich sind. Noch ist es nicht zu spät. Die Tür ist noch of fen, und wir hoffen auf weitere Verbesserungen.
Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich die SPDFraktion zu dem Mut beglückwünschen, die Steuer-, Finanz- und Haushaltspolitik heute als Thema einer Aktuellen Debat te auf die Tagesordnung zu setzen. Es grenzt angesichts des Zustands der Koalition schon an Masochismus,
dass Sie selbst über dieses Thema reden, während auch heu te schon wieder zutage getreten ist, wo die Differenzen sind,
etwa zwischen dem, was der Ministerpräsident nach seiner Reise in die Schweiz gesagt hat, dem, was der Finanzminis ter sagt, und dem, was die grüne Fraktion sagt – ganz zu schweigen von den Verwerfungen innerhalb der SPD in Ba den-Württemberg, meine Damen und Herren.
Es stellt sich schon die Frage, wie denn einer Politik des Ge hörtwerdens, die Sie verkündet haben, in der Bevölkerung Glauben geschenkt werden soll, wenn Sie einander in dieser Koalition nicht einmal selbst zuhören, meine Damen und Her ren.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Claus Schmiedel SPD: Umgekehrt! Die Bevölkerung wird gehört! Sie haben uns missverstan den!)
Denn jetzt stellt sich wieder einmal dar: Sie kündigen mas senhaft neue Schulden an, und gleichzeitig rufen Sie dazu auf, auf Einnahmen zu verzichten. Das passt nicht zusammen. Des halb ist es dann auch notwendig, dass Sie mit Tricks versu chen, das Verschuldungsverbot in der Landeshaushaltsord nung auszuhebeln; das haben Sie angekündigt. Da darf man vielleicht schon darauf verweisen, wie Sie das in der Vergan genheit gesehen haben. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, darf ich aus dem Plenarprotokoll vom 18. Dezember 2007 zi tieren.
Die kommt schon auch noch vor; aber man muss es schon im Zusammenhang sehen, Herr Kollege Schmiedel, wenn man auf Einnahmen verzichtet und gleichzeitig die Verschuldung erhöhen will.
... wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Landesregie rung endlich dazu durchgerungen hat, ein Verschuldungs verbot festzuschreiben. Wir haben dies schon seit Länge rem gefordert....
Wenngleich ich nicht verhehlen möchte, dass wir einige Wermutstropfen auch bei diesem Punkt haben.... Erstens: Das Verschuldungsverbot kommt nur in die Landeshaus haltsordnung und nicht in die Landesverfassung, wo es eigentlich hingehört....
Einen zweiten Wermutstropfen haben wir noch: Es ist schon ein Offenbarungseid, wenn man als zukünftige Obergrenze für die Verschuldung des Landes den Schul denstand vom Ende dieses Jahres festschreibt. Damit hat die Regierungskoalition das Ziel endgültig aufgegeben,
den Schuldenberg nachhaltig und dauerhaft abzubauen.... Das Signal heißt jetzt: 44 Milliarden € Schulden sind schon in Ordnung. Es gibt sogar noch eine Ausnahmere gelung, damit man diese 44 Milliarden € auch noch aus hebeln kann.
Herr Rust, jetzt machen Sie diese Politik und erklären in die sem Haus: Wir können auch noch auf Einnahmen verzichten. Meine Damen und Herren, das ist die Solidität Ihrer Finanz politik.
Das Einzige, worüber Sie sich in dieser Koalition einig sind, ist, wenn es darum geht, den Schuldensirtaki zu tanzen.
Frau Aras schlägt sogar noch vor, das Land Baden-Württemberg solle 700 Mil lionen € mehr in den Länderfinanzausgleich hineingeben
nach dem Prinzip: Wenn es nicht gelingt, die Lasten durch den Länderfinanzausgleich zu senken, dann müssen wir sie halt erhöhen. Das ist Ihre Politik, meine Damen und Herren.
Ganz zu schweigen von der Konsolidierung des Landeshaus halts im Personalbereich; da hat die Regierungskoalition so gar drei Positionen: erstens die des Ministerpräsidenten, zwei tens die des Finanzministers und drittens die des SPD-Frakti onsvorsitzenden – wenn er denn nicht zurückgepfiffen wird und zusätzlich zu der Leine einen Maulkorb bekommt. Also, meine Damen und Herren, Chaos bei Grün-Rot, wohin man blickt.