Es gibt bereits vonseiten der Landesregierung den Auftrag, genau zu dieser Frage ein Gutachten zu erstellen, damit wir da endlich Bescheid wissen. Wenn dieses Gutachten zu dem Ergebnis kommt – wofür es viele Anzeichen gibt –, dass der Kaufpreis damals, am 6. Dezember 2010, überhöht war, und das Land die Klage nicht eingereicht hätte, dann würden wir dastehen und müssten sagen: „Es war zwar zu teuer, aber zu rückfordern können wir jetzt nichts mehr.“ Das ist das, was Sie fordern, und das kann doch nicht Ihr Ernst sein.
Der Finanzminister hat es gerade noch einmal deutlich gesagt: Diese Klage gibt es deshalb, weil in diesem Kaufvertrag, den ja nicht wir abgeschlossen haben, sondern den die Ex-CDULandesregierung bzw. Exministerpräsident Mappus abge schlossen hat, steht, dass die Garantiefrist Mitte Februar die ses Jahres abläuft. Wenn diese Klage also nicht eingereicht worden wäre, dann wären die Möglichkeiten verfallen, Geld zurückzufordern.
Die EdF hatte die Möglichkeit, die Frist eben so lange zu ver längern, bis der Untersuchungsausschuss abgeschlossen ist und ein Ergebnis in Bezug auf den Kaufpreis zum damaligen Zeitpunkt, Dezember 2010, auf dem Tisch liegt. Die EdF woll te das nicht, und deswegen gab es keinen anderen Weg im In teresse des Landes, als solch eine Klage einzureichen, meine Damen und Herren.
Wo diese Klage stattfindet, nämlich bei diesem Schiedsge richt, dem ICC, steht auch in diesem Vertrag. Alles, was bei diesem Schiedsgericht verhandelt wird, ist streng vertraulich. Das ist auch allseits bekannt. Insofern ist Ihre Argumentation „Legen Sie diese streng vertrauliche Klage einfach auf den Tisch“ ein Treppenwitz.
(Beifall bei den Grünen und der SPD – Abg. Wolf gang Drexler SPD: Das wäre ja ein Bruch der Ver traulichkeit des Schiedsgerichts!)
Insofern würde ich sagen: Es bestätigt sich noch einmal das, was Sie schon eingangs Ihrer ersten Rede gesagt haben: Sie
haben keine Ahnung. Es gibt juristische Gründe, warum die Sache so gehandhabt wurde, wie der Finanzminister es dar gestellt hatte. Es gibt den klaren politischen Willen, die An teile an der EnBW beim Land zu behalten, um die EnBW in die Energiewende mitzunehmen und sie als Rückgrat und Mo tor hier im Land zu haben. Dafür brauchen wir die EnBW.
Insofern, meine Damen und Herren, läuft alles, was Sie an Vorwürfen vorgebracht haben, einfach nur ins Leere. Der Un tersuchungsausschuss hat jetzt neue Fragen zu klären, was er am kommenden Freitag und in den folgenden Sitzungen tun wird.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Herr Kollege Rülke, bei dem, was Sie al les aufgezählt haben, was jetzt passiert, hat nur noch gefehlt: Und jetzt geht die Welt unter.
Ich möchte einmal wissen, wovor Sie eigentlich Angst haben. Sie haben doch selbst gesagt: Der Kurs an der Börse – ich ha be das nicht nachgeprüft, nehme aber an, es stimmt – liegt bei 34,50 €. Der Kurs nach dem privaten Investorinteresse liegt bei 30,50 €.
30,90 €. – Das hat sich völlig unabhängig von dieser Schiedsklage ergeben. Das ist völlig wurscht. Auch den Ra tingagenturen, die heute die EnBW bewerten, ist es völlig wurscht, was der reale, faire Wert im Jahr 2010 gewesen wä re. Die machen das Rating davon abhängig, ob das Eigenka pital vorhanden ist, um z. B. zu investieren. Da haben Sie wie der etwas durcheinandergebracht. Da muss ich nun wirklich einmal sagen: keine Ahnung. Das Eigenkapital, mit dem die EnBW investiert, ist völlig unabhängig vom Aktienkurs – ob er nun bei 34 €, bei 30 € oder bei 32 € liegt. Das ist völlig wurscht.
Wovor haben Sie eigentlich Angst? Wovor die EdF Angst hat, wissen wir. Sie hat Angst, dass sie etwas zurückzahlen muss. Das ist auch das Einzige, was ihr droht: dass sie etwas zurück zahlen muss. Davor hat sie Angst.
Weil sie diese Angst hat, hat sie ein Kommunikationsbüro en gagiert, um die Kommunikation in der Bundesrepublik, vor allem in Baden-Württemberg, zu beeinflussen. Sie ist von die ser Klage also offensichtlich beeindruckt. Andernfalls könn te sie sagen: „Wir gehen einmal dahin. Dann werden wir schon beweisen, dass der Preis richtig war.“
Man kann jetzt sehen, dass die Arbeit dieses Kommunikati onsbüros Früchte trägt. Denn sie trägt die Argumente der EdF hier in die öffentliche Debatte, nichts anderes.
(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Peter Hauk CDU schüttelt den Kopf. – Zuruf des Abg. Hel mut Walter Rüeck CDU)
Es gibt keinen Zweifel, dass diese Landesregierung für den Zeitraum, für den sie die Verantwortung hat, die klare Zusa ge gemacht hat, dass die EnBW in den Teilen, in denen das Land sie jetzt hat, beim Land bleibt.
Die SPD kann für einen längeren Zeitraum sprechen. Die SPD ist 100 Jahre alt. Sie kann für die nächsten 100 Jahre sprechen.
Die SPD hat nicht vor, die EnBW in den nächsten 100 Jahren zu verkaufen. Die EnBW ist ein öffentliches Unternehmen; das ist keine Frage. Uns liegen die Arbeitsplätze am Herzen. Deshalb haben wir der Kapitalerhöhung zugestimmt, damit investiert und gearbeitet werden kann, damit Arbeitsplätze, so weit es geht, gesichert werden.
(Abg. Peter Hauk CDU: Dann sagen Sie doch, war um die Rückabwicklung gefordert wird! – Glocke des Präsidenten)
Herr Kollege Schmiedel, herz lichen Dank, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen. Ich wollte sie vorhin in ähnlicher Form dem Finanzminister und Anwaltskollegen stellen. Es geht um das Thema „Hilfsantrag und Hauptantrag“. Ich gehe davon aus, dass der Finanzminis ter das in der SPD-Fraktion erläutert hat.
Hat er Ihnen dabei erläutert, dass dann, wenn der Hauptantrag vom Schiedsgericht abgewiesen wird, automatisch der Hilfs antrag rechtshängig wird und dann die Gefahr, das Risiko be steht, dass tatsächlich die Rückabwicklung bzw. die Nichtig keit des Geschäfts ausgeurteilt wird?
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Herr Schmie del ist nur Schulmeister!)
Deshalb muss man das besser verstehen als Juristen. Jetzt will ich das einmal rüberbringen. Sie sind Anwalt, und zu Ihnen kommt jemand und sagt: „Sie sollen mein Anwalt sein, ich brauche Sie. Mein Chef, ein ganz fürchterlicher Geselle, hat mich rausgeschmissen.