Protokoll der Sitzung vom 15.11.2012

Das hat damit zu tun, dass wir die Pädagogischen Assistenten zunächst über zusätz liche Mittel weiter beschäftigen müssen, weil wir die Stellen zum Zeitpunkt 1. Februar noch nicht gegenrechnen können. Wenn sich aus der demografischen Rendite dann frei werden de Stellen ergeben, die wir dem sozusagen gegenüberstellen können, können wir auch weiter sicherstellen, dass die An zahl, die ich Ihnen vorgelesen habe, auch im Haushaltsplan abgesichert ist.

Eine Nachfrage des Kollegen Wa cker.

Herr Staatssekretär, Sie sprechen von der demografischen Rendite. Die demografische Rendite muss ja auch konkret bezogen auf die jeweilige Position im Staatshaushaltsplan ausgewiesen sein. In diesem Fall würde ich Sie aber so verstehen, dass die demografische Rendite Be standteil des Stellenplans für die Grundschulen ist. Wenn ja, würde das trotzdem zulasten des Regelunterrichts an Grund schulen gehen, wenn sie den Pädagogischen Assistenten fort führen wollen.

Das heißt, die finanziellen Mittel müssen von irgendwoher er bracht werden. Wenn Sie keine zusätzlichen Mittel etatisie ren, würde das logischerweise – so, wie Sie es eben dargelegt haben – aus der demografischen Rendite und aus dem Bestand der Grundschulen erfolgen, in diesem Fall also zulasten der Grundschulen. Bestätigen Sie diese Aussage, oder würden Sie sie korrigieren wollen?

Ich würde sie dahin ge hend korrigieren, dass ich nicht denke, dass es realistisch ist, aus dem Staatshaushaltsplan ablesen zu wollen, inwieweit wir schon jetzt wissen, wie die demografische Rendite im Einzel fall darin zu verankern ist.

Unser Ziel ist, aus der demografischen Rendite zunächst die Stellen zur Verfügung zu stellen, die wir zur Weiterführung der Pädagogischen Assistenten brauchen, und es später in das Belieben der einzelnen Schulen zu stellen, ob sie, falls diese Stelle aus irgendwelchen Gründen wiederbesetzt werden kann, sie weiter für einen Pädagogischen Assistenten nutzen oder ob sie sagen: Wir wollen lieber anteilig diese A-12-Stelle ha ben, um dafür entsprechende Lehrerstunden zu bekommen.

Ich habe Ihnen ja zugestanden, dass das im Einzelfall durch aus dazu führen kann, dass sich im Ergänzungsbereich eine gewisse Einschränkung ergibt. Das darf aber aus meiner Sicht nicht zulasten des Pflichtunterrichts gehen. Denn das wäre systemunlogisch.

Eine Nachfrage des Kollegen Schebesta.

Herr Staatssekretär, wenn wir uns in der Bewertung einig sind, dass Pädagogische Assisten ten wertvolle Arbeit an den Schulen leisten, wird es ganz span nend sein, zu sehen, wie sich die Schulen entscheiden, wenn sie für eine Nachbesetzung zwischen einem Pädagogischen Assistenten und einer Lehrkraft wählen müssen. Dabei wird sich auch zeigen, ob die Schulen sagen: „Wir sind sehr gut ausgestattet. Die Pädagogischen Assistenten sind für uns sehr wichtig und wertvoll, und wir haben so viele Stunden, dass wir auch auf Stunden verzichten können.“

Jetzt ist ja im Bereich der Haupt- und Werkrealschule die Pha se schon gegeben, in der eine Nachbesetzung für den Schul leiter bedeutet, diese Entscheidung treffen zu müssen. Kön nen Sie uns sagen, wie viele Nachbesetzungen schon ange standen sind, und in wie vielen Fällen ein Pädagogischer As sistent tatsächlich nachbesetzt wurde und dafür auf Deputats stunden verzichtet worden ist?

(Abg. Winfried Mack CDU, auf die Zuhörertribüne deutend: Da kommt Herr Zeller, der Pädagogische Assistent!)

Herr Staatssekretär.

Herr Kollege, ich weiß, dass es eine geringe zweistellige Zahl ist. Aber ich kann die Frage nicht konkret beantworten, ob daraus Pädagogische As sistenten wiedergewonnen wurden oder ob das anderweitig verwendet wurde. Insofern müsste ich Ihnen das nachliefern.

Eine Nachfrage der Kollegin Kurtz.

Herr Staatssekretär, wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist es dann aber sehr willkürlich, wel che Schule überhaupt in die Situation kommt, zu entscheiden, ob sie eine Lehrerstelle lieber mit einem Lehrer oder mit ei nem Pädagogischen Assistenten besetzt haben möchte. Denn wenn ich es richtig verstanden habe, können nur diese Schu len das entscheiden, in denen jetzt gerade eine Lehrerstelle überhaupt zur Disposition steht. Das hat doch nichts mehr mit sinnvoller pädagogischer Planung zu tun und dem Einsatz von Pädagogischen Assistenten dort, wo sie wirklich gebraucht werden.

Wir gehen im Moment vom Angebot des Pädagogischen Assistenten nur bei den Schulen aus, die schon einen haben. Wenn Sie die bisherige

Verteilung, die wir nicht zu verantworten haben, als willkür lich betrachten, dann mag das so sein.

Wir schaffen mit dieser veränderten Form der Anstellung, die ja überhaupt zum ersten Mal sicherstellt, dass es unbefristete Verträge und auch ein der Tätigkeit entsprechendes Gehalt gibt, die Möglichkeit, den Pädagogischen Assistenten an die ser Schule weiter zu erhalten.

Wir sind aber aus Gründen des Gesamthaushalts gezwungen, es ein Stück weit in das Belieben der Schulen zu stellen, ob sie das zugunsten der Fortsetzung des Pädagogischen Assis tenten oder einer entsprechenden Teilzeitlehrkraft weiterfüh ren möchten für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis des Päd agogischen Assistenten aus welchem Grund auch immer ge löst wird.

Derzeit wird eine breite Diskussion darüber geführt, wie man die Grundschulen insgesamt stabiler und besser ausstattet, so dass ich davon ausgehe, dass es den einzelnen Grundschulen durchaus möglich ist, sich für einen Pädagogischen Assisten ten oder aber für eine Lehrkraft zu entscheiden, um einen Er gänzungsbereich zu stärken. Es ist also nicht nur der Not ei ner Situation geschuldet, dass man sich nur für das eine oder für das andere entscheiden kann.

Das sind zwei Entwicklungen, die sich zunächst einmal ein Stück weit parallelisieren müssen. Daher mag es bislang auch andere Gründe geben, dass sich eine Schule so oder so ent scheidet. Das mag ich nicht generell ausschließen.

Ich bitte aber zu berücksichtigen, dass man über Jahre hinweg die Situation hatte, dass es immer wieder befristete Stellen mit einer völlig unzureichenden Entlohnung gab. Hinzu kam, dass Kräfte meist in unterhälftiger Teilzeit beschäftigt wurden und auch noch deshalb schlechter bezahlt wurden, weil die Som merferien auf die Jahresarbeitszeit umgerechnet wurden.

Insofern ist das, was die Landesregierung jetzt anbietet, für diese Damen und Herren ein großer Segen; denn sie werden nach drei Jahren befristeter Beschäftigung in unwürdigen Ver hältnissen zumindest mit dem Angebot belohnt, eine unbefris tete Beschäftigung mit einer deutlich höheren Gehaltsgruppe zu erlangen.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Mir liegen keine weiteren Fragen vor. Damit ist die Behandlung dieser Mündlichen Anfrage erle digt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. N i c o l e R a z a v i C D U – V a n d a l i s m u s a n I n f o r m a t i o n s p l a t t f o r m f ü r S t u t t g a r t 2 1

Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Präsident! Ich frage die Lan desregierung:

a) Wie bewertet die Landesregierung die Zerstörung der neu

en Informationsplattform für das Projekt Stuttgart 21 im Mittleren Schlossgarten?

b) Welche Straftaten im Zusammenhang mit dem Projekt

Stuttgart 21 sind ihr seit dem 27. November 2011 bekannt?

Vielen Dank. – Für die Landesregie rung darf ich Frau Staatssekretärin Dr. Splett um Beantwor tung bitten.

(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Wir verurteilen den Vandalismus!)

Herr Präsident, sehr ge ehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Raza vi, zunächst einmal ist klarzustellen, dass nicht die Informa tionsplattform selbst zerstört wurde. Zerstört bzw. beschädigt wurden Informationstafeln, die an der Plattform angebracht waren.

Die Landesregierung missbilligt diese Zerstörung.

Wegen der Sachbeschädigung an der Informationsplattform werden Ermittlungen gegen Unbekannt geführt. Der Rechts träger, das „Turmforum“, hat angekündigt, einen Strafantrag zu stellen; dieser ist aber nach meinem Kenntnisstand noch nicht eingegangen.

Die polizeilichen Ermittlungen führt das Polizeipräsidium Stuttgart. Bei der Staatsanwaltschaft ist bislang noch kein Ver fahren hierzu registriert.

Die strafrechtliche Bewertung des Sachverhalts und die Ver folgung von Straftaten sind originäre Aufgaben der Staatsan waltschaften und der staatlichen Gerichte, weshalb sich die Landesregierung einer Stellungnahme dazu zu enthalten hat.

Eine Nachfrage des Kollegen Tschenk.

Frau Staatssekretärin, in Stuttgart gibt es seit etwa zweieinhalb Jahren Demonstratio nen rund um das Projekt Stuttgart 21. Viele davon habe ich selbst erlebt. Teilweise haben über 50 000 Menschen daran teilgenommen. Ich habe sie immer als ausgesprochen fried lich, als konstruktiv und als Gewinn für die Demokratie er lebt.

(Zurufe von der CDU)

Verwundert es Sie nicht, dass die Kollegin Razavi ein singu läres Ereignis herauspickt? Ich hätte erwartet, dass sie den friedlichen Charakter dieser vielfältigen Demonstrationen lobt.

(Abg. Walter Heiler SPD: Das hätte ich auch erwar tet!)

Das ist meine erste Frage.

Nun zu meiner zweiten Frage: Teilen Sie meinen Eindruck, dass sie etwas zu skandalisieren versucht, was eigentlich über haupt kein Problem darstellt?

(Abg. Thaddäus Kunzmann CDU: Ärgert Sie die Fra ge?)

Vielen Dank für die Nachfrage. – Die Landesregierung wundert sich nicht über Fragen, die hier gestellt werden. Sie bewertet diese auch nicht, sondern versucht, sie bestmöglich zu beantworten.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)