Protokoll der Sitzung vom 28.11.2012

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und des Polizeigesetzes – Drucksache 15/2451

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses – Drucksache 15/2572

Berichterstatter: Abg. Dr. Ulrich Goll

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Rede zeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich dem Kollegen Pau li für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ständige Ausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und des Polizeigesetzes zuzustimmen, und zwar aus drei Grün den.

Erstens geht es um die Anpassung der Schuldnerverzeichnis gebühren an die wirtschaftliche Entwicklung, aber auch an das künftige Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, das zum 1. Januar 2013 in Kraft treten wird. Es ist positiv zu vermerken, dass länderübergreifend ein heitliche Gebührensätze für die Einsichtnahme erhoben wer den. Dies trägt erheblich zur Vereinfachung des Verwaltungs verfahrens bei.

Künftig wird es ein gemeinsames elektronisches Vollstre ckungsportal der Länder geben. Auch das ist begrüßenswert. Das wurde bereits von der früheren Landesregierung auf den Weg gebracht.

Zweitens ist es im Sinne der Gesetzessystematik sinnvoll und richtig, dass wir § 28 Absatz 5 des Polizeigesetzes in das Lan desjustizkostengesetz übernehmen, weil so die Regelungen des Polizeigewahrsams und alles, was im Zusammenhang mit den damit verbundenen Beschwerdeverfahren steht, eingeglie dert werden und damit eine Verwaltungsvereinfachung statt findet.

Drittens, meine Damen und Herren, erfolgt die Anpassung von § 13 a des Landesjustizkostengesetzes. Das ist der gebühren anteilsrechtlichen Gleichbehandlung geschuldet, die wir für die württembergischen beamteten Bezirksnotare im Zuge der sukzessiven Aufhebung und der Zuweisung der Grundbuch ämter zu den Amtsgerichten benötigen.

Meine Damen und Herren, ich denke, die Landesregierung wird dadurch, dass wir den Gesetzentwurf einstimmig mittra gen, mitbekommen, dass, wenn sie dem Landtag als Gesetz geber in vernünftiger Weise Dinge vorschlägt, die wir bereits auf den Weg gebracht haben, wir als größte Fraktion das selbstverständlich mittragen. Bitte halten Sie sich daran, und nehmen Sie sich ein Beispiel daran.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Herrn Kollegen Filius das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Her ren! Wir sprechen über ein Vorhaben, welches zwischen den Fraktionen – Kollege Pauli hat schon darauf hingewiesen – nicht umstritten ist. Der Ständige Ausschuss hat dem Plenum ohne Aussprache die Annahme des Gesetzentwurfs empfoh

len. Der Minister hat auf die Notwendigkeit und Angemes senheit des Gesetzentwurfs bereits im Rahmen der Einbrin gung hingewiesen. Das war angemessen. Dementsprechend ist der Gesetzentwurf von unserer Fraktion zu begrüßen.

Das Gesetzesvorhaben wurde, wie bereits festgehalten wur de, bei der Änderung der verwaltungsvollstreckungsrechtli chen Vorschriften auch mit durch bundesgesetzliche Regelun gen ausgelöst. Die Länder haben sich darauf verständigt, ein zentrales Schuldnerverzeichnis für jedes Bundesland zu füh ren. Das sind sinnvolle Regelungen, die bei der Beitreibung der Zahlungen eine große Erleichterung mit sich bringen. Die Gebühren sind einheitlich gestaltet worden. All dies sind Um stände, die letztendlich auch der Verwaltungsvereinfachung dienen.

Weitere Regelungen betreffen die anstehende Notariatsreform. Auch in diesem Bereich werden die Gebühren angepasst.

Auch beim Polizeigesetz werden die entsprechenden Preis entwicklungen berücksichtigt, damit man hier angemessen vo rankommt.

Ebenso wurden Regelungslücken beseitigt. Ich denke – die Behandlung des Gesetzentwurfs im Ausschuss ist, wie gesagt, ohne Aussprache erfolgt –, wir können uns an dieser Stelle kurzfassen. Lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf einstimmig verabschieden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Für die SPD-Fraktion er teile ich Herrn Kollegen Stoch das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen, liebe Kollegen! Es ist sicherlich auch dem Thema ge schuldet, dass wir bei diesem Tagesordnungspunkt eine gro ße Harmonie im Saal verspüren. Es ist aber ganz sicher auch dem hinter mir sitzenden Präsidium geschuldet, nämlich der Präsidentin und zwei Schriftführerinnen. Ich möchte nur da rauf hinweisen: Auch der Landtag kann die weibliche Seite tatsächlich gut gebrauchen.

(Heiterkeit bei der SPD und den Grünen – Zuruf des Abg. Günther-Martin Pauli CDU)

Ich wollte es erwähnen, damit es den Kollegen auffällt, Herr Kollege Pauli, in welch harmonischer Grundstimmung dieser Tagesordnungspunkt abgehandelt wird. – Herr Kollege Mack geht.

(Heiterkeit – Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Hans- Ulrich Rülke FDP/DVP: Da brauchten wir nur eine andere Rednerin!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Tagesord nungspunkt ist, was seinen Inhalt angeht, schon allein deswe gen ein sehr einheitlich besprochener und auch zu beschlie ßender Punkt, weil er der Verwaltungsvereinfachung dient und auch eine deutliche Komponente dahin gehend hat, dass wir die Verwaltung auf die technischen Möglichkeiten unserer Zeit einrichten.

Wir haben zum einen wesentliche Änderungen im Zwangs vollstreckungsrecht vor uns, die zum 1. Januar 2013 in Kraft

treten. Dadurch wird insbesondere ein, sage ich jetzt einmal, alter Zopf in der Justiz abgeschnitten und das Thema „Füh rung der Schuldnerverzeichnisse“ technisch deutlich verbes sert.

Wir werden zukünftig eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet ermöglichen; es handelt sich um das Voll streckungsportal, das bereits vom Kollegen Pauli angespro chen wurde. Wenn wir die Ergebnisse der Anhörung – das wurde von allen Beteiligten, vom Anwaltsverband, aus der richterlichen Praxis vorgebracht – durchschauen, dann stellen wir fest, dass dieser Schritt, diese Vereinfachung im techni schen Ablauf auch sehr begrüßt wird.

Ich darf zum anderen noch einen Aspekt ansprechen, der in den Wortbeiträgen meiner beiden Vorredner noch nicht vor kam: Allein diese Maßnahme wird voraussichtlich Mehrein nahmen für das Land Baden-Württemberg in Höhe von 8 Mil lionen € jährlich mit sich bringen.

Es gibt ferner eine weitere Regelung im Polizeigesetz, eine gebührenrechtlich unzureichende Regelung, die wir jetzt in das Landesjustizkostengesetz überführen und in diesem Zu sammenhang deutlich besser machen. Wir werden in Fällen des polizeilichen Gewahrsams künftig eine klarere Regelung haben. Auch diese Neuregelung wird für das Land BadenWürttemberg zu Mehreinnahmen führen.

Schließlich werden wir – es geht ja um drei ganz unterschied liche Bereiche – in § 13 a Absatz 1 eine Regelung haben, die eine Gerechtigkeitslücke beseitigen soll zwischen denjenigen Notaren, in deren Umfeld Grundbuchämter bereits im Prozess der Zentralisierung aufgehoben und Amtsgerichten zugewie sen worden sind, und denjenigen, die noch ein Grundbuchamt in ihrer Nähe haben. Wir schaffen auch dort Klarheit, Einfach heit und Gerechtigkeit.

Allein schon das Ergebnis der Anhörung, in der dieser Schritt von allen beteiligten und befragten Organisationen sehr be grüßt wurde, zeigt Ihnen, dass wir heute guten Gewissens die sem Gesetzentwurf einstimmig zustimmen können. Ich be danke mich beim Justizministerium und seinen Mitarbeiterin nen und Mitarbeitern für diesen notwendigen Gesetzentwurf.

Bei Ihnen bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. Herz lichen Dank.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Für die Fraktion der FDP/ DVP erteile ich Herrn Kollegen Dr. Goll das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Die drei Materien, die dieser Gesetz entwurf zusammenfasst, sind jetzt mehrfach genannt und dar gestellt worden, sodass ich das jetzt nicht noch einmal tun möchte. Ich glaube, ich kann mich, ohne dass das jemand missversteht, darauf beschränken, festzustellen, dass die FDP/ DVP diesem Gesetzentwurf auch zustimmen wird, weil er in seinen Regelungen folgerichtig, schlüssig und konsensfähig ist.

(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU sowie Abge ordneten der Grünen und der SPD – Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Stickelberger das Wort.

Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich natürlich über dieses vorweihnachtliche Einvernehmen und bedanke mich bei den Fraktionen ganz herzlich für die Zustimmung. Die Einzelheiten des Gesetzentwurfs wurden ausführlich genannt, sodass ich auf mein umfangreiches Redemanuskript verzich ten kann.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf: Sehr gut!)

Der Kollege Innenminister wollte es mir schon wegnehmen, weil er natürlich gesehen hat: Nach der Debatte wird es Zu stimmung geben.

(Heiterkeit bei den Grünen – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Er kann es dann bei der Polizeire form vortragen!)

Ich werde es ihm ausleihen.

Ich freue mich über diese Zustimmung, und wir freuen uns natürlich darüber, dass dieses Gesetz so zustande kommen wird, weil wir damit auch unsere Einnahmen im Justizhaus halt verbessern können.

Neben den einzelnen Regelungen, die Sie zu Recht genannt haben – Herr Kollege Stoch und die anderen Redner haben ja die Einzelheiten präzise genannt –, streben wir generell eine Verbesserung unserer Kostensituation an. Deswegen werden wir beim Kostenmodernisierungsgesetz im Bund, das im We sentlichen die Länder betrifft, zusammen mit anderen Bun desländern auf die Anpassung von Regelungen dringen, da mit auch das Land höhere Gebühren für den Justizhaushalt er heben darf. Diese Gebühren wurden letztmals vor 20 Jahren angepasst. Es ist überfällig, dass wir dort tätig werden.

Bei uns haben wir z. B. bei der Gebühr für die Anordnung des polizeilichen Gewahrsams seit den Sechzigerjahren keine Neuregelung. Es ist also an der Zeit, dass wir hier anpassen, und ich freue mich, dass Sie den Weg gemeinsam mitgehen. Ich bedanke mich für die Zustimmung.

Vielen Dank.