(Abg. Jörg Fritz GRÜNE: Das ist ein fröhlicher Mensch, der Herr Präsident! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Aber bloß bei diesem Thema!)
Ich darf Sie fragen, Frau Ministe rin: Ist dem Minister Hermann bekannt, dass er eine Projekt förderungspflicht hat?
Und wenn er diese hat, wie kann es dann sein, dass er sagt, sein oberstes Ziel sei, dieses Projekt zu verhindern?
bekannt sein –, weil er sich in mehreren Zeitungsäußerungen genau auf diese Pflicht bezogen hat und sich im Übrigen auch gestern hier in diesem Haus klar dazu bekannt hat in der Ge samtschau, bei der ich heute jetzt auch schon, glaube ich, deut lich klargemacht habe, was da an Aspekten dazugehört.
Frau Ministerin, Sie haben ge rade für eine Volksabstimmung das Ziel Oktober genannt. Für einen Weg, den Sie für gangbar halten – ich lasse es einfach einmal so stehen –, will ich einen Zeitplan skizzieren. Könn ten Sie mir dann bitte im Anschluss sagen, ob da irgendwo ein Fehler ist? Die Regierung verabschiedet einen Gesetzentwurf zur Anhörung, sechs Wochen Anhörungsfrist, Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch die Regierung, Einbringung in den Landtag, Erste Beratung im Landtag, Ausschussberatung, Zweite Beratung im Landtag. Erst dann stellt sich für die Lan desregierung bei einem möglichen, vielleicht für Sie gangba ren Weg die Frage, eine Volksabstimmung überhaupt in Gang zu setzen. Wie stellen Sie es sich vor, dass dieser Zeitplan bis Oktober – wenn Sie bis jetzt noch nichts verabschiedet haben, noch nicht einmal einen Anhörungsentwurf haben, wahr scheinlich noch nicht einmal einen haben, der zwischen den Ministerien in Vorbereitung ist – überhaupt noch eingehalten werden kann?
Danke für die Frage, Herr Schebesta. Ich habe Ihnen ja gesagt: Es gibt eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die den Oktober vor sieht. Wir sind im Moment in der Prüfung, wie das frühest möglich zu realisieren ist, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Opposition eine sehr strikte Haltung gegenüber Son dersitzungen hat. Insbesondere in der Zeit der Parlamentsfe rien wird es natürlich schwierig.
(Abg. Tanja Gönner CDU: Sie haben jetzt schon sechs Wochen schaffen dürfen! – Abg. Winfried Mack CDU: Wenn es um 100 Stellen geht!)
Aber wir sind sehr bemüht, das hinzubekommen, und sind zum Verfahren gerade in der Prüfung. Es könnte vielleicht die eine oder andere Sondersitzung auf Sie zukommen.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Im August! – Gegenruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Genau! 32. August!)
(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Nein, nein, nein! – Weitere Zurufe von den Grünen, u. a. Abg. Muhte rem Aras: Zuhören! – Gegenruf der Abg. Tanja Gön ner CDU: Ihr Kollege hat gestern auch nicht zuge hört! – Unruhe)
Herr Kollege Dr. Löff ler, Zusatzfragen dürfen keine Feststellungen und Wertungen enthalten. Sie sollten sich auf die Ausführungen der Regie rungsvertreter beziehen.
Was wird der Inhalt dieser Volksabstimmung sein? Sprechen wir dabei über Stuttgart 21, wie Sie es suggerieren, oder geht es dabei darum, ein Gesetz, bei dem es um einen Vertragsbruch, nämlich hinsichtlich der Finanzierungsverträge des Landes, geht, zu negieren? Wenn Letzteres zutrifft, sagen Sie es bitte deutlich. Die Menschen glauben, sie könnten über Stuttgart 21 abstimmen. Aber de facto stimmen sie darüber ab, ob ein geschlossener Finanzie rungsvertrag des Landes gebrochen werden darf.
(Abg. Volker Schebesta CDU: Das können Sie noch nicht prüfen! Es könnte ja sein, dass das Gesetz an genommen wird, das Sie in der Regierung verab schieden!)
Ich kann Ihnen jetzt nur – auf mich bezogen – versichern: Wir Grünen haben nie gesagt, dass über Stuttgart 21 abgestimmt wird. Wir haben immer klar und deutlich gesagt: Eine Abstim mung über die Beteiligung des Landes an den Kosten für Stuttgart 21 ist möglich.
Wenn Sie sich, Frau Ministe rin, in der Landesregierung schon jetzt überlegen, wie die Fra ge am Ende des Verfahrens, das ich vorhin beschrieben habe,
lautet, ist dann festzustellen, dass Sie von vornherein davon ausgehen, dass der Gesetzentwurf, den die Landesregierung in den Landtag einbringen will, nicht verabschiedet wird?
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU – Abg. Muh terem Aras GRÜNE: Mein Gott, was ist das für eine Frage?)
Wir haben das Thema Volksabstimmung in den Koalitionsvertrag aufge nommen. Es ist sicherlich nur die Frage einer sorgfältigen po litischen Vorsorge, die Möglichkeit einer Volksabstimmung im Blick zu haben. Diese hatten wir übrigens auch im Wahl kampf plakatiert.
(Lachen des Abg. Dieter Hillebrand CDU – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: So langsam habe ich den Eindruck, die Verträge haben keine Verbindlich keit!)
Wir haben dies durchaus im Blick. Selbstverständlich sorgen wir vor, dass der Zeitplan einhaltbar ist. Aber wenn dieses Par lament ein Ausstiegsgesetz annimmt, werden insbesondere wir vom grünen Teil der Regierung uns natürlich außerordent lich freuen.
Frau Ministerin, ist Ihnen bewusst, dass Sitzungen des Landtags durch den Landtag und nicht durch die Landesregierung zu bestimmen sind?
Mir ist vor allem bewusst, dass es eine klare Regelung gibt, die besagt, dass der Landtag auch auf Wunsch der Regierung einzuberu fen ist. Das habe ich auch in der letzten Sitzung des Präsidi ums vorgetragen. Das ist so.