Vielen Dank, Herr Ab geordneter. – Ich darf für die Landesregierung Herrn Minis ter Bonde ans Rednerpult bitten.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herzlichen Dank für die Frage. Starkregen und Über schwemmungen haben in den vergangenen Wochen in der ba den-württembergischen Landwirtschaft Schäden in Höhe von etwa 10 Millionen € verursacht. Eine Schadensabfrage am 11. Juni dieses Jahres bei den unteren Landwirtschaftsbehör den zeigt im Ergebnis, dass im Vergleich zu den Hochwassern und Überflutungen der am schwersten betroffenen Bundes länder Bayern, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt die Schadenssituation in Baden-Württemberg zum Glück eher glimpflich ausfällt. Ungeachtet dessen sind in mehreren Land kreisen auch größere Überschwemmungen landwirtschaftli cher Flächen zu verzeichnen. Regional betrachtet konzentrie ren sich die Überschwemmungsgebiete auf den Ortenaukreis, den Landkreis Rastatt und den Landkreis Ravensburg.
Insgesamt beläuft sich die überschwemmte landwirtschaftli che Nutzfläche in Baden-Württemberg auf über 19 000 ha, da von rund 8 600 ha Ackerbaufläche, rund 10 100 ha Grünland und rund 600 ha Gartenbau- und Dauerkulturfläche. Hinzu kommt, dass 80 000 ha von Starkregen betroffen sind.
Sie hatten im Hinblick auf die Sonderkulturen insbesondere nach Spargel und Erdbeeren gefragt. Ca. 20 % der betroffe nen Erdbeerflächen weisen deutliche Primärschäden – aufge rissene Früchte, helle Druckstellen und Ähnliches – auf. Aus maß und Umfang der Folgeschäden sind, insbesondere was Pilzerkrankungen und Ähnliches angeht, gegenwärtig noch nicht abschätzbar. Beim Spargel ist aufgrund des kalten Früh jahrs, also nicht nur der aktuellen Vorgänge, sondern des kom pletten Frühjahrs, mit niedrigeren Ernteerträgen zu rechnen. Hinzu kommt, dass längere Zeit nicht die Möglichkeit be stand, die überschwemmten Flächen zu betreten oder abzu ernten.
Insgesamt sind Teile der Auswirkungen erst im Nachhinein abschätzbar, auch hinsichtlich der Fragestellung, wo dann tat sächlich Spätfolgen entstanden sind.
Zu Ihrer zweiten Frage: Uns, dem Ministerium, liegen bisher keine Informationen vor, dass Betriebe in Baden-Württem berg durch Starkregen oder Überschwemmungen in eine exis tenzbedrohende Situation geraten sind. Mittlerweile besteht die Möglichkeit entsprechender steuerlicher Erleichterungen, über die der Minister für Finanzen und Wirtschaft informiert hat und die auch in den Fachblättern ausführlich kommuni ziert wurden.
Darüber hinaus bietet der Bund auch denjenigen Betrieben, die durch die Wettersituation in den letzten Tagen und Wo chen betroffen sind, die Möglichkeit, die Angebote der Ren tenbank zu nutzen.
Auch bei der heutigen Landesmitgliederversammlung des Landesbauernverbands hat die Frage nach Entschädigungs zahlungen keine Rolle gespielt, im Gegenteil. Man hat dazu aufgerufen, für die stark vom Hochwasser betroffenen Gegen den zu spenden; auf diese konzentrieren sich ja auch die Hilfs angebote der Bundesregierung.
Froh über das Unwetter, Herr Bullinger, war, glaube ich, niemand. Ich glaube, dass ist auch in diesem Haus mehrheits fähig.
Besten Dank, Herr Minister. – Sie haben darauf hingewiesen, dass auch in der Fachpresse die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wie Stundung von Steuerschulden sowie Sonderregelungen für Betriebsausgaben – was haben wir noch? –, Abschreibungen oder Ersatzbauten schon beschrieben sind. Darüber hinaus ist das sicherlich auch eine Frage der Finanzierung; vielleicht müsste auf meine Frage der Herr Finanzminister antworten.
Gestern hat man sich auf eine schnelle Hilfe – auch für ande re Bereiche, nicht nur für die Landwirtschaft – geeinigt. Ist schon absehbar, welche Hilfen Baden-Württemberg vom Bund kurzfristig abrufen kann, sodass Baden-Württemberg sich nicht nur an der Finanzierung beteiligt? Man hat sich gestern Abend, glaube ich, Gott sei Dank, geeinigt.
Herr Bullinger, Ihre Frage richtet sich nicht an mich, gleichwohl soll ich diese beantworten. Ich kann nur anregen, diese Frage an das zuständige Fachressort zu richten.
Mein Fachressort ist in die Gespräche mit dem Bund – abge sehen von Gesprächen zur Frage nach den Auswirkungen des Hochwassers auf die Landwirtschaft – nicht eingebunden ge wesen.
Herr Minister, ich habe eine Fra ge, die sich durch die Hochwasserereignisse in meinem Wahl kreis, ganz konkret in Leutkirch und in Bad Wurzach, stellt. Zur Erklärung – Frau Präsidentin, falls Sie das erlauben –: Durch Biberpopulationen haben wir dort bereits im Vorfeld solcher Hochwässer einen Aufstau an Flüssen und teilweise auch in Rückhaltebecken. Es ist klar, dass, wenn solche Staubecken und Flüsse bereits angestaut bzw. aufgestaut sind, das Überstauvolumen verringert ist.
Deshalb habe ich zwei Fragen, nämlich erstens, ob und, wenn ja, in welchem Umfang durch die Aktivitäten von Bibern die Maßnahmen des Hochwasserschutzes beeinträchtigt wurden, und zweitens – das ist mit Blick auf die Zukunft eine ganz wichtige Frage –, ob und, wenn ja, in welcher Weise die zu nehmenden Aktivitäten von Bibern bei den Planungen von Hochwasserschutzmaßnahmen berücksichtigt werden.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Mir liegen bisher keine Informationen vor, inwieweit Biberaktivi täten beim jüngsten Starkregen und den Überschwemmungen eine Rolle gespielt haben. Wir werden gern versuchen, dies herauszufinden, und Sie informieren.
Für Ihre Frage zum Hochwasser ist das Ministerium für Um welt, Klima und Energiewirtschaft zuständig. Die besondere Situation in Zusammenhang mit Bibern könnte sich auf Ihre Gegend beziehen; das ist mir aber nicht bekannt. Auch hier müssten wir bei den Kollegen im zuständigen Ressort nach fragen und dann auf Sie zukommen.
Bei mir im Wahlkreis sind auch etwa 100 ha Grünland ent lang der Lauchert betroffen. Da ist es jetzt so, dass die Land wirte natürlich den ersten Schnitt oft wegfahren müssen. Es ist aufgrund von Belastungen mit Fäkalien und Öl nicht mög lich, ihn in den normalen Kreislauf im Hof einzubringen. Die Landwirte versuchen jetzt, eine Dunglege auf dem Feld zu er stellen, und finden jetzt die normalen Genehmigungsappara te in den Landwirtschaftsämtern vor. Könnten Sie auf die Landwirtschaftsämter einwirken, in dieser besonderen Situa tion Erleichterungen zu ermöglichen, weil das jetzt natürlich schnell gehen muss?
Herr Abgeordneter, Sie wissen natürlich, dass die Landwirtschaftsämter nach der letzten Verwaltungs reform
organisatorisch den Landkreisen zugeordnet worden sind. Gleichwohl haben wir wie auch die Landkreise ein großes In teresse daran, in der jetzigen Situation schnelle Entscheidun gen zu erreichen. Ich weiß jetzt nicht, ob es da im speziellen Fall eine Problematik gibt. Aber ich erlebe, dass landesweit auch die Landratsämter ein großes Interesse daran haben, ge rade in solchen Situationen in sehr enger Zusammenarbeit mit der Branche zu Lösungen zu kommen.
In diesem Zusammenhang kann ich vielleicht erwähnen, dass wir gerade dort, wo es Problemstellungen rund um die Frage MEKA-Maßnahmen gibt, im Moment in der Prüfung sind, in wieweit hier beispielsweise flexible Regelungen im Zusam
menhang mit bestimmten Teilmaßnahmen zu treffen sind, um – das kennen wir ja aus derartigen Situationen – zu verhin dern, dass beispielsweise Rückzahlungsansprüche oder Ähn liches entstehen. Das ist eine Frage, die wir im Moment gera de mit den unteren Landwirtschaftsbehörden klären, um ge gebenenfalls so reagieren zu können, dass da keine Problema tik entsteht.
Ist die Mündliche Anfra ge erledigt, oder gibt es weitere Zusatzfragen? – Es gibt kei ne Zusatzfragen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. R e i n h a r d L ö f f l e r C D U – P o s i t i o n d e r L a n d e s r e g i e r u n g u n d d e s M i n i s t e r s f ü r F i n a n z e n u n d W i r t s c h a f t z u r T r a n s a k t i o n s s t e u e r
bend, dass der Minister für Finanzen und Wirtschaft die Einführung einer Finanztransaktionssteuer für vorteilhaft gehalten hatte (vergleiche Antwort auf die Kleine Anfrage des Abg. Dr. Löffler, Drucksache 15/925) und jetzt wieder von dieser Auffassung abgerückt ist (vergleiche offener Brief des Ministers für Finanzen und Wirtschaft an Bun desfinanzminister Dr. Schäuble MdB vom 6. März 2013)?
Was ist der Erkenntnisgewinn, den Sie in dieser Zeit erreicht haben? Könnten Sie mir diesen mitteilen? An diesem Erkennt nisgewinn möchte ich gern teilhaben.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage des Kollegen Löffler wie folgt:
Selbstverständlich befürwortet die Landesregierung die Ein führung einer Finanztransaktionssteuer. Die Gründe dafür sind breit diskutiert worden – ich meine, auch in Ihrer Partei, Herr Löffler. Es geht darum, eine angemessene Beteiligung des Fi nanzsektors an der Haushaltskonsolidierung in den Mitglieds staaten sicherzustellen. Es geht darum, der Zersplitterung der Finanzmärkte nach Geschäftsfeldern und Staaten einen Rie gel vorzuschieben. Es geht um die Eindämmung übermäßiger Spekulationsgeschäfte und damit um die Stabilisierung der Finanzmärkte.
Hinzu kommt, dass die Einnahmen aus der Finanztransakti onssteuer grundsätzlich dazu beitragen können, die Finanzba
sis der EU zu stärken. Baden-Württemberg begrüßt die Über legungen zur Schaffung einer neuen Eigenmittelkategorie für den EU-Haushalt, wenn im Gegenzug dafür die bisherigen na tionalen Beiträge an den EU-Haushalt reduziert werden.
Die EU-Kommission geht davon aus, dass 30 bis 35 Milliar den € jährlich an Einnahmen in den elf teilnehmenden Mit gliedsstaaten generiert werden. Die Kernelemente der Finanz transaktionssteuer sind – das ist Ihnen bekannt – niedrige Steuersätze, dafür aber eine breite Bemessungsgrundlage.