(Abg. Thomas Blenke CDU: Kurze Rede, hoffe ich! – Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Wir klatschen schon einmal! – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Frau Präsidentin, werte Kol leginnen und Kollegen! Es ist schon verdammt schwer, zu ei nem Gesetzentwurf etwas zu sagen, zu dem es nichts mehr zu sagen gibt, weil schon alles gesagt ist.
Deswegen hat die Fraktion auch mich ausgewählt, um kurz und trocken noch einmal unsere Position zu formulieren.
Ich erinnere an die erste Lesung. Wir haben die handwerkli chen Unzulänglichkeiten kritisiert: Wählbarkeit wird mit Hin derungsgründen in einen Topf geworfen und durcheinander gebracht. Wir haben die allgemeinen Sorgen, Nöte, Befürch tungen, Bedenken, Unterstellungen, Vermutungen angehört. Der Beweis auch nur einer dieser Unterstellungen ist nicht er bracht worden.
Mein geschätzter Kollege Rainer Hinderer hat dies in einer wunderbaren Formulierung zusammengefasst – ich bedaure sehr, dass sie mir nicht selbst eingefallen ist –:
Meine Damen und Herren, das Leben findet bekanntermaßen nicht im Konjunktiv statt; es findet einfach statt. Wahlen fin den auch statt, und das Leben hat immer recht, und der Wäh ler hat immer recht mit der Wahrheit, die er uns in die Wahl urne legt.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Andreas Kenner SPD – Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut! Hervor ragend!)
Wir vertrauen dem Wähler, weil der Wähler genau weiß, was er will und wen er will. Wenn es noch eines Beweises bedurft
hätte, dann hätte diesen die letzte Kreistagswahl erbracht. Vie le Bürgermeister sind wiedergewählt worden; darüber habe ich mich gefreut. Manche sind nicht wiedergewählt worden; darüber bin ich traurig. Es ist aber halt so,
Wer dann im Innenausschuss erwartet hat, dass es weitere Er kenntnisse gibt, wurde bitter enttäuscht. Es gab lediglich ei ne verzweifelte Bitte der AfD, der Herr Innenminister möge sich noch einmal „aktuell positionieren“. Weil der Herr Innen minister ein freundlicher Mensch ist, hat er sich noch einmal aktuell positioniert,
indem er genau das vorgetragen hat, was er am 6. November 2019 schon einmal gesagt hat. Kein Wunder: Wenn eine Ge schichte alt ist, gibt es auch nichts Neues dazu zu erzählen, und da wird es auch nicht besser.
Ich verweise deswegen noch einmal auf die ablehnenden Hal tungen der kommunalen Landesverbände und fasse zusam men: Bürgermeister und Beigeordnete müssen nicht in Kreis tagen sein. Sie sollen es aber dann sein dürfen, wenn der Wäh ler das will. Das nennt man Demokratie.
Damit komme ich schon zum Schluss meiner Ausführungen und zitiere meinen geschätzten Kollegen Karl Klein, unseren Ausschussvorsitzenden, der im Innenausschuss die bestehen de Regelung als „Glücksfall“ bezeichnet hat. Genau so ist es.
Den Rest meiner Redezeit, weil ich den Wettlauf gegen die Zeit heute ausnahmsweise einmal gewonnen habe, schenke ich mir und Ihnen. Wir lehnen das Gesetz wegen absoluter Verzichtbarkeit ab.
Frau Präsidentin, werte Kolle ginnen und Kollegen! Nachdem der geschätzte Kollege Ho ckenberger mich zitiert hat und damit natürlich recht hat,
kann ich ihn auch zitieren: Es gibt zu diesem Gesetzentwurf der AfD in der Tat so gut wie nichts mehr zu sagen.
Die Ausschussberatungen haben keinerlei weitere und neue Erkenntnisse gebracht – mit einer Ausnahme: Zur Ausschuss beratung lagen uns dann zwischenzeitlich auch die Anhö rungsergebnisse vor. Die kommunalen Landesverbände ha ben Stellung bezogen.
Echte Interessenkollisionen werden bereits heute und in ausreichendem Umfang durch Mitwirkungsverbote und Befangenheitsregeln ausgeschlossen. Eine institutionelle Unvereinbarkeit von Bürgermeister- und Beigeordneten amt einerseits und Kreistagsmandat andererseits wäre in dieser Hinsicht jedenfalls überschießend.
Eine Stellungnahme des Städtetags – Kolleginnen und Kolle gen von der AfD, diese können Sie sich gern ins Stammbuch schreiben –:
Wer aus Furcht vor angeblichen Abhängigkeiten glaubt, Wahlberechtigten vorschreiben zu müssen, wen sie wäh len dürfen, zeigt fehlendes Vertrauen in das demokrati sche Gemeinwesen. Hierfür besteht kein Anlass.
(Abg. Anton Baron AfD: Herr Hinderer, gerade bei der Kreisumlage entscheiden die Bürger schon! – Un ruhe)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihr Hinweis auf die Stellungnahme der kommunalen Landesverbände zeigt: Sie haben nichts verstanden.
Sie sind parteiisch, weil die Verbände mit Bürgermeistern und Landräten besetzt sind – was Sie eigentlich wissen müssten. Aber Kenntnis und Sachverstand einerseits, Rot-Grün ande rerseits – bitte nennen Sie weitere Gegensätze.
Meine Damen und Herren, nichts eignet sich besser, um das Ausmaß an Inkompetenz, Verfilzung und Hinterzimmerab sprachen bei den Kartellparteien aufzuzeigen, als diese Ge setzesinitiative meiner Fraktion. Mit diesem Gesetzentwurf bekämpfen wir präventiv mögliche Verfilzungen, mögliche Interessenkonflikte, die aus der Personalunion von Bürger meisteramt und Kreistagsmandat drohen, wenn Bürgermeis ter sich selbst kontrollieren.
Besonders erheiternd ist, dass früher SPD, Grüne und FDP entsprechende Initiativen vorgelegt hatten.
Jetzt kritisieren Sie mit einer Empörungsrhetorik wie, unsere Begründung sei – Zitat – „voller Konjunktive“, wie – Zitat –: „Des Weiteren ergibt sich die Gefahr...“. Der Hinweis auf ei ne Gefahr ist also schädlich? Das Kind muss zuerst in den
Brunnen fallen, bevor man die Gefahr beseitigen darf? Ja, dass die etablierten Parteien so Politik machen, wissen wir aus leid voller Erfahrung. Aber dem Land wird das weder gerecht, noch tut es ihm gut.