Zu dem, was Sie zu dem Thema Ermessen ansprechen, gibt es eine ganz klare Aussage des Herrn Innenministers. Er hat gesagt: Dort, wo Ermessen möglich ist, wird Ermessen aus geübt und auch ausgeschöpft. Mehr brauchen wir dazu nicht.
Schauen Sie sich vielleicht einmal an, welche Aussagen der frühere SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag zur Wende zeit, der Theologe Professor Schröder, zum Spannungsver hältnis Barmherzigkeit und Gerechtigkeit gemacht hat: Am Ende geht es um Barmherzigkeit im Rahmen der Gerechtig keit.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Dass Herz und Härte durchaus ausei nanderfallen können, wird z. B. dann deutlich, wenn das In nenministerium Vorschläge der Härtefallkommission zwar zur Kenntnis nimmt, aber nicht umsetzt bzw. die Vorschläge nicht ernst nimmt.
Das ist ein Beleg dafür, dass Ihre Argumentation, Herr Innen minister, in sich nicht stimmig ist. Vor diesem Hintergrund ist der Änderungsantrag der SPD, den wir unterstützen werden, gerechtfertigt.
Wir kommen daher zur geschäftsordnungsmäßigen Behand lung des Antrags Drucksache 16/7435. Hierzu liegt der Än derungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 16/7646, der Ihnen vorhin ausgeteilt wurde, vor.
Sie haben es gehört: Es ist ei ne namentliche Abstimmung beantragt. Ich gehe davon aus, dass die vorgeschriebene Unterstützung durch fünf Abgeord nete gegeben ist.
(Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos]: Da sieht man wenigstens genau, wer das Recht bricht! Das ist gut!)
Die Urnen werden nun jeweils auf der linken und rechten Sei te der Regierungsbank aufgestellt. Ich bitte die beiden Schrift führer, Frau Abg. Seemann und Herrn Abg. Stauch, den Ein wurf der Stimmkarten zu überprüfen.
Nun bitte ich die Abgeordneten, ihre mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ gekennzeichnete Stimmkarte abzugeben. Es wä re schön, wenn Sie sich zügig zu den Urnen begeben würden. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, ist jemand im Saal, die oder der noch nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Abstimmung geschlossen. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, das Ergebnis festzustellen. Das Abstim mungsergebnis wird nachher bekannt gegeben.
Wir fahren in der Tagesordnung fort und kommen zum ur sprünglichen Berichtsantrag der Fraktion der SPD, Drucksa che 16/7435 – dies wäre bei Annahme des Änderungsantrags Abschnitt I –, der für erledigt erklärt werden kann. Stimmen Sie dem zu? – Das ist der Fall.
Damit ist dieser Tagesordnungspunkt jetzt erst einmal unter brochen. Denn – wie gesagt – das Abstimmungsergebnis wird nachher bekannt gegeben.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Unvereinbarkeit von Bürgermeister- und Bei geordnetenamt und Kreistagsmandat (Gesetz zur Ände rung der Landkreisordnung für Baden-Württemberg) – Drucksache 16/6725
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/7598
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren! Zu die sem Antrag haben wir uns bereits im November 2019 ausführ lich geäußert. Daher fasse ich jetzt nur das Wesentliche zu sammen.
Das Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger nimmt in unserer Demokratie einen sehr hohen Stellenwert ein. Entsprechend
Was uns von der AfD vorgelegt wird, ist kein konstruktiver Beitrag zur Debatte, ob Bürgermeisterinnen und Bürgermeis ter Kreistagen angehören sollten. Es ist ein unausgegorener Schnellschuss, der sich nicht sorgfältig mit Vor- und Nachtei len und Alternativen auseinandersetzt.
In vielen Kreistagen gibt es eine hohe Anzahl von Bürgermeis terinnen und Bürgermeistern. Es ist allgemein bekannt, dass Teile unserer Partei dies durchaus kritisch sehen. Wir sind je doch bereit, dennoch eine konstruktive Debatte darüber zu führen und Pro- und Kontra-Argumente sorgfältig abzuwä gen. Dazu gehört auch, die aktuelle rechtliche Debatte und die Bedenken in den einzelnen Ländern einzubeziehen.
Wir sehen, dass eine große Kompetenz vorhanden ist, bei al len Kreisräten, aber ganz besonders auch bei den Bürgermeis terinnen und Bürgermeistern, die durchaus sehr viel Erfah rung, auch Verwaltungserfahrung, in die Kreisräte einbringen können. Dementsprechend haben sich auch die kommunalen Landesverbände ganz klar dafür ausgesprochen, diese Erfah rung weiter in den Kreisräten zu nutzen und auf keinen Fall einen Ausschluss vorzunehmen. Auch die Wahlergebnisse zei gen, dass eine Repräsentanz von Bürgermeisterinnen und Bür germeistern in den Kreisen gewünscht wird.
Neben alldem steht, dass durchaus auch Interessenkollisionen vorhanden sein können. Das können wir nicht von der Hand weisen. Mögliche Konfliktbereiche liegen in der Ausgestal tung der Kreisumlage, der Regionalplanung sowie in der Über nahme von Leistungen bzw. den dem Kreis obliegenden Aus gleichs- und Ergänzungsaufgaben.
Daher sieht das Grundgesetz in Artikel 137 ausdrücklich die Möglichkeit vor, Einschränkungen vorzunehmen. Rechtlich ist das allerdings ziemlich komplex. Neuere Gerichtsurteile in Brandenburg und Niedersachsen erlauben Vorschriften zur Inkompatibilität und überlassen es der politischen Abwägung. Es gibt aber auch gewichtige Stimmen in der Rechtswissen schaft, die das völlig anders sehen. Eine endgültige Klärung steht hier noch aus. Daher ist unser Ansatz, tatsächlich erst einmal zu schauen, ob es auch mildere Möglichkeiten gibt,
Dazu kommt – das ist wirklich ein ganz kritischer Punkt –, dass der Gesetzentwurf der AfD keine Übergangsvorschriften vorsieht. In der Folge würde es zu einem völligen Ungleich gewicht im kommunalpolitischen Gefüge kommen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Gesetz sofort in Kraft treten soll – und das gerade einmal ein gutes halbes Jahr nach der Kommunalwahl.
Was würde das denn jetzt bedeuten? Sollen wir sofort wieder eine Kommunalwahl durchführen? Oder sollen die gewählten Kreisräte und Kreisrätinnen, die gleichzeitig Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sind, Räte bleiben, obwohl das Ge setz etwas anderes vorsieht, und das über einen Zeitraum von vier Jahren?
Uns ist es wichtig, tatsächlich wertschätzend mit den Men schen, die uns in den Kreisräten vertreten, umzugehen. Uns ist es wichtig, dass wir einen respektvollen Umgang pflegen. Daher werden wir diese Vorlage ablehnen.