Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle gen! Ich darf mich als zuständiger Gesundheitsminister noch einmal bei Ihnen für die Beschlüsse, die Sie vorhin gefasst ha ben, bedanken. Herzlichen Dank. Das ist auch ein deutliches Signal an alle Personen, die jetzt in dieser schwierigen Zeit tätig sind.
Ich darf Ihnen eine Botschaft des bürgerschaftlichen Engage ments nennen: Daimler-Benz hat uns heute 110 000 Schutz masken gespendet.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, noch einmal for mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Liebe Kollegin Wölf le, Kollege Poreski und die Kollegin Neumann-Martin haben eigentlich sehr formal darauf hingewiesen: Dieses Gesetz setzt die erforderlichen Änderungen im Kinder- und Jugendhilfe gesetz des Landes um, die durch das gestufte Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes notwendig geworden sind, weil seit dem Januar 2020 die Sozialhilfeträger nicht mehr für die Ein gliederungshilfe zuständig sind. Dies erfordert eine notwen dige Folgeänderung der Zuständigkeitsregelung für Maßnah men der Frühförderung im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Baden-Württemberg.
Hier waren redaktionelle Änderungen der Zuständigkeitsre geln in § 29 notwendig. Im Übrigen hat der Gesetzentwurf keine finanziellen Auswirkungen.
Zusätzlich wurde der Änderungsantrag der Regierungsfrakti onen notwendig, da die Übertragung der Rechtsaufsicht vom Innenministerium auf das Ministerium für Soziales und Inte gration sinnvoll ist. Nach der geübten Praxis ist formal nach der Landkreisordnung bzw. der Gemeindeordnung seit vielen Jahren das Innenministerium für die Rechtsaufsicht über die Jugendämter zuständig. Fakt ist: Da die Angelegenheiten der Jugendämter in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration fallen, übt dieses in Abstimmung mit dem Innenministerium in einer langjährigen Verwaltungspra xis die Rechtsaufsicht über die Jugendämter aus, überwiegend in Form der Bearbeitung von Beschwerden und Petitionen fachlicher Natur.
Meine Damen und Herren, ich erinnere Sie an den Fall Alessio und den Fall Staufen. An wen hat man sich da gewandt? Wo war der Nukleus der Auseinandersetzung? Das fand selbstver ständlich im fachlich zuständigen Ministerium statt.
Nun war im Rahmen einer Klärung datenschutzrechtlicher Fragen der Sachverhalt aufgetreten, dass uns der Datenschutz beauftragte des Landes darauf hingewiesen hat, dass gesetz liche Zuständigkeiten nicht aufgrund von Vereinbarungen zwi schen Ministerien geändert werden können, und uns demnach empfohlen hat, auch mit Ihnen im Ständigen Ausschuss und im Innenausschuss die bestehende Situation durch eine ent sprechende gesetzliche Vorschrift klar zu regeln.
Um datenschutzkonforme und sachgerechte Aufgabenerledi gung zu ermöglichen, soll nun die Wahrnehmung der Rechts aufsicht durch das Ministerium für Soziales und Integration im Rahmen dieser Änderung geregelt werden. Ohne diese Neuregelung der Zuständigkeit für die Rechtsaufsicht müss ten nämlich sämtliche Beschwerden und Petitionen über Ju gendämter vom Innenministerium bearbeitet werden. Eine sol che Verfahrensweise stünde im Widerspruch zur geübten Res sortverantwortung, die sich in der Praxis bewährt hat. Sie se hen auch, was wir in den letzten Wochen und Monaten in der ganzen Kinderschutzfrage geleistet haben; das würde nicht möglich sein.
Das Innenministerium ist sowohl inhaltlich als auch verfah renstechnisch komplett mit diesem Verfahren einverstanden und hat uns aktiv dabei begleitet. Alle anderen Fragen, die die SPD fachlich nominiert hat und die auch richtig sind – das hat der Kollege Poreski schon gesagt –, bauen wir dann ein, wenn der große Wurf von Ministerin Giffey vorliegt. Daran können Sie dann alle in Ihren Gremien mitarbeiten.
Meine Damen und Her ren, gibt es noch weitere Wortmeldungen, sofern noch Rede zeit vorhanden ist? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/7470. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Soziales und Integration, Drucksache 16/7728.
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen in Abschnitt I der Beschluss empfehlung, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in Artikel 1 zuzustimmen.
Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Druck sache 16/7898, vor. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich schlage Ihnen nun vor, dass ich Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Damit sind Sie einverstanden. Wer al so Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 ein stimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfege setzes für Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Über schrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Danke schön. Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt.
Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung abzustimmen. Wer Abschnitt II der Beschlussempfehlung zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Abschnitt II der Beschlussempfehlung ist einstimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 (AG ZensG 2021) – Drucksache 16/7823
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung gleich zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/7823. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Finanzen, Drucksache 16/7893. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Ich schlage Ihnen vor, dass ich den 1. Abschnitt insgesamt zur Abstimmung stelle. – Damit sind Sie einverstanden. Wer dem 1. Abschnitt zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem 1. Abschnitt einstimmig zugestimmt.
Kann ich den 2. Abschnitt insgesamt zur Abstimmung stel len? – Vielen Dank. Wer also dem 2. Abschnitt zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstim men? – Enthaltungen? – Damit ist dem 2. Abschnitt einstim mig zugestimmt.