Protokoll der Sitzung vom 07.05.2020

Ich wollte daran erinnern, dass die zweite Frage zur Teststrategie gar nicht beantwortet wur de. Dieses Fass machen wir jetzt aber nicht auf.

Deshalb noch eine Ergänzungsfrage zur sehr ausführlich, aber wenig konkret beantworteten Frage a. Ihre Antwort hinsicht lich des Stufenkonzepts war sehr umfassend. Gibt es aber ganz konkret Abstimmungen in Ihrem Haus mit der Baden-Würt tembergischen Krankenhausgesellschaft oder wem auch im mer darüber, in welchen Krankenhäusern zukünftig nach die sem Stufenkonzept welche Kapazitäten – intensiv, nicht in

tensiv – für Infizierte und in welchen Krankenhäusern elekti ve Kapazitäten vorgehalten werden? Haben Sie in Ihrem Haus einen Überblick, in welchen Krankenhäusern was stattfindet, und wie erfolgt da die Abstimmung?

Da brauchen wir im Prinzip keine aktive Abstimmung, weil sich in Baden-Württemberg die Grundstruktur der Krankenhaus landschaft, wie wir sie gebildet haben, im Wesentlichen so be währt hat, dass schwerpunktmäßig neben den Universitätskli niken die Kliniken mit einem Zentralversorgungsanteil bis hin zur Maximalversorgung aufgrund ihrer Größe in der Lage wa ren, in größeren bettenführenden Abteilungen den Umbau zu Beatmungsplätzen vorzunehmen. Das war ein automatischer, homogener Prozess. Kleinere Kliniken haben hier nicht so viel übernommen.

Es gibt den Trend, dass die größeren Kliniken auch eine grö ßere Anzahl von Patientinnen und Patienten behandelt haben. Denn wir haben auch ein flächendeckendes Versorgungssys tem. Wir haben aber z. B. jetzt auch in Sigmaringen – da hat es die Chance gegeben – die Zahl der Beatmungsplätze von zehn auf 20 aufgebaut, sodass wir generell flächendeckend in der Basis ein leistungsfähiges Netz von Beatmungsplätzen ha ben.

Noch einmal: Der Stufenplan besagt: 30 bis 35 % sind von Wahleingriffen freizuhalten – natürlich bleiben Behandlungen im Fall von Polytrauma und im Umfeld klar möglich. Jemand, der jetzt aber z. B. in der Intensivstation oder in der Interme diate Care intubiert beatmet wird, ist 24 Stunden, manchmal 36 Stunden in der Beatmung. Bei diesen Prozessen sollen 30 bis 35 % der Kapazitäten freigehalten werden. Denn wir wis sen – mea culpa –, dass Covid-19-Patientinnen und -Patien ten durchschnittlich knapp 18 Tage beatmet werden. Das ist eine große Belastung.

Herzlichen Dank. Ich bitte um Nachsicht.

(Vereinzelt Beifall – Zuruf: Wofür?)

Vielen Dank, Herr Minister. – Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 erledigt.

Die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 wurde vom Fragestel ler zurückgezogen.

Die Mündlichen Anfragen unter den Ziffern 5 und 6 können heute aus zeitlichen Gründen nicht mehr beantwortet werden. Wenn die Fragesteller einverstanden sind, kann die Regierung diese schriftlich beantworten. Die Antwort wird dann dem heutigen Sitzungsprotokoll beigefügt.

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R a i n e r H i n d e r e r S P D – N u t z u n g v o n V o r s o r g e - u n d R e h a e i n r i c h t u n g e n o d e r v o n B e d a r f s - u n d N o t f a l l k r a n k e n h ä u s e r n f ü r C o v i d - 1 9 - P a t i e n t i n n e n u n d - p a t i e n t e n

a) Wie viele Betten in Vorsorge- und Rehaeinrichtungen oder

in Bedarfs- und Notfallkrankenhäusern stehen in Baden

Württemberg aktuell tatsächlich (das heißt inklusive ent sprechend ausgebildetem Personal, Schutzausstattung, Me dikamenten, Aufnahmevereinbarung etc.) für Covid-19-Pa tientinnen und -Patienten, die nicht oder nicht mehr in Akutkrankenhäusern behandelt werden müssen, zur Verfü gung?

b) Wie viele Covid-19-Patientinnen und -Patienten wurden in

Baden-Württemberg bereits dort aufgenommen und behan delt?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration:

Zu a: Bislang wurden 86 Vereinbarungen nach § 22 SGB V zwischen Akutkrankenhäusern und Vorsorge- und Rehabilita tionseinrichtungen geschlossen. Aufgrund dieser Vereinbarun gen dürfen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Pati entinnen und Patienten versorgen, die einer nicht aufschieb baren akutstationären Krankenhausversorgung bedürfen (so genannte Entlastungskrankenhäuser).

In welchem Umfang die beteiligten Vorsorge- und Rehabili tationseinrichtungen ihre Betten zu diesem Zweck zur Verfü gung stellen, ist von den aktuellen Auslastungen der jeweili gen Einrichtung abhängig. Zudem entscheiden die Einrich tungen auch, welche Art Patienten sie übernehmen können. Die Einrichtungen stehen durchweg für Patientinnen und Pa tienten zur Verfügung, die einer nicht aufschiebbaren akutsta tionären Krankenhausversorgung bedürfen, nicht nur für Co vid-Patienten. Das konkrete Überleitungsmanagement liegt beim jeweiligen Akutkrankenhaus und geschieht in Abspra che mit der Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtung, die auch Pa tientengruppen, die sie nicht versorgen kann, ablehnen kann (Negativbeschreibung der Versorgungsmöglichkeiten – ist In halt der Vereinbarung zwischen Akutkrankenhaus und Reha bilitationseinrichtung).

Alle Landkreise wurden Mitte März vom Ministerium für So ziales und Integration aufgefordert, Überlegungen und Pla nungen darzustellen, welche Möglichkeiten es in den jewei ligen Landkreisen gibt, um Behelfskliniken einzurichten, falls diese notwendig werden. Dieser Aufforderung sind alle Land- und Stadtkreise gefolgt und haben entsprechende Liegenschaf ten gemeldet. In einigen wenigen Fällen wurden aufgrund der damals zu befürchtenden Ausweitung des Coronavirus die Maßnahmen bereits umgesetzt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Fallzahlen und im Ergebnis von vielen Gesprächen mit den Akutkliniken kommt das Ministerium für Soziales und Integration momentan zu der Einschätzung, dass die Kapazi täten sowohl im intensivmedizinischen als auch im nicht in tensivmedizinischen Bereich innerhalb der bestehenden Kli niklandschaft ausreichend sind und derzeit keine weiteren Ka pazitätsausweitungen notwendig sind.

Zu b: Für den Bereich der Rehakliniken liegen dem Ministe rium für Soziales und Integration keine konkreten Zahlen vor. Zur Beantwortung müsste eine Abfrage der einzelnen Einrich tungen durchgeführt werden. Wir bitten um Verständnis, dass hiervon abgesehen wird, weil dies derzeit nicht zielführend erscheint.

In den weiteren Behelfskliniken, die von den Landkreisen ge meldet wurden, sind nach Kenntnisstand des Ministeriums für

Soziales und Integration keine Patientinnen und Patienten be handelt worden.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. A n d r e a s K e n n e r S P D – Ö f f n u n g B ä d e r u n d B a d e s e e n i m S o m m e r 2 0 2 0

a) Wird die Nutzung von Freibädern und Badegewässern im

Sommer 2020, gegebenenfalls unter Einhaltung eines Hy gieneschutzkonzepts, erlaubt sein?

b) Falls ja: Welche Vorgaben wird die Landesregierung für ein

solches Schutzkonzept für den Badebetrieb machen?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration:

Zu a: Generell muss beachtet werden, dass Öffnungskriterien für Bäder nur unter Bewertung der epidemiologischen Lage zu bestimmen sind.

Ein regulärer Badebetrieb ohne Einschränkungen wird in der Badesaison 2020 voraussichtlich nicht möglich sein.

Zu b: Anfang Juni soll unter Berücksichtigung der epidemio logischen Situation eine Entscheidung getroffen werden, wann und unter welchen Bedingungen eine Inbetriebnahme der Bä der möglich ist. Hierzu erarbeitet eine Arbeitsgruppe aus Prak tikern und Experten bis Ende Mai ein Konzept zum Betrieb der Bäder mit den zur Reduktion von Übertragungsrisiken in Bezug auf das Coronavirus erforderlichen Einschränkungen.

Die Entscheidung zur Öffnung der Bäder liegt in der Verant wortung der öffentlichen Träger. Das Ministerium für Sozia les und Integration steht diesbezüglich in engem Austausch mit den kommunalen Landesverbänden.

Ich rufe Punkt 5 der Tages ordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜ NE und der Fraktion der CDU – Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung und anderer Gesetze – Drucksache 16/8027

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für In neres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/8053

Berichterstatter: Abg. Rainer Stickelberger

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Dr. Leidig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Coronapandemie hand lungsfähig bleiben, das wünschen sich die kommunalen Gre mien. Mit diesem gemeinsamen Gesetzentwurf der Regie rungsfraktionen – GRÜNE und CDU – unterstützen wir sie dabei. Wir schaffen einen rechtssicheren Rahmen für kommu nale Entscheidungsgremien in außergewöhnlichen Zeiten wie

einer Pandemie. Kommunale Gremien können in dieser Zeit per Videokonferenz beraten und entscheiden.

Dieser Gesetzentwurf ist durchaus in Eile entstanden. Denn es gilt, Lösungen für die aktuelle Krisensituation zu entwi ckeln. Daraus resultiert, dass er sich auf das Wesentliche re duziert und auf die Schaffung eines rechtssicheren und prag matischen Rahmens fokussiert. Das sind die wichtigsten Kri terien.

In den Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände und anderer Verbände wurde der Gesetzentwurf positiv aufgenom men. Gleichzeitig wurde deutlich, dass man in die Änderun gen der Gemeindeordnung noch so manchen anderen Aspekt hineinpacken könnte und langfristig auch sollte. Dies bezieht sich z. B. auf die Beachtung der Barrierefreiheit bei der Aus wahl der Räumlichkeiten für die Öffentlichkeit. Barrierefrei heit ist eine der entscheidenden Voraussetzungen für Inklusi on und uns Grünen daher ein sehr wichtiges Anliegen.

(Beifall)

Diese möchten wir stringent in der Gemeindeordnung berück sichtigen und werden dies bei einer grundlegenden Überar beitung einbringen.

Für den Moment regen wir beim Innenministerium an, im Rahmen von Handlungsempfehlungen darauf hinzuweisen, dass die Kommunen möglichst barrierefreie Räume für die Öffentlichkeit wählen sollen.

Frau Abg. Dr. Leidig, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schweickert zu?

Nein. – Etliche Ausführungen bleiben den Kommunen überlassen. Das sehen wir im Hin blick auf die kommunale Selbstverwaltung als richtig an. Die Kommunen entscheiden, ob sie per Livestream eine Übertra gung der Sitzung – natürlich unter Wahrung des Datenschut zes – vornehmen. Das ist auch jetzt schon möglich; dafür braucht es die von der FDP/DVP geforderte Ergänzung nicht.

Auch entscheiden die Kommunen, ob und gegebenenfalls wann sie ihre Hauptsatzung im Hinblick auf die Durchfüh rung von Sitzungen per Videokonferenz ändern. Dafür haben sie bis Ende dieses Jahres Zeit.