Die Antragsskizze für den Studiengang Pflege in Schwäbisch Hall konnte aufgrund des Gutachtervotums im wettbewerbli chen Ausschreibungsverfahren nicht positiv beschieden wer den. Nachdem diese Antragsskizze aufgrund des Gutachter votums abgelehnt wurde und eine langfristige Förderzusage für die von der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg als Mindestgröße vorausgesetzte Studienanfängerzahl von 100 Plätzen damit nicht erteilt werden konnte, stellte die Hoch schule ihre Überlegungen hinsichtlich des Standorts Schwä bisch Hall ein.
Ich hatte noch nach der dualen Ausbildung gefragt. Es gibt ja hierzu Überlegun gen. Ist Ihnen bekannt, dass man nicht nur mit der Hochschu le Ludwigsburg, sondern parallel solche Planungen verfolgt? Das war ein Teil der Frage.
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 2 beendet. – Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. L a r s P a t r i c k B e r g A f D – E r g e b n i s s e d e r f o r s a - U m f r a g e z u r p s y c h i s c h e n u n d p h y s i s c h e n G e w a l t g e g e n L e h r e r d u r c h S c h ü l e r , E l t e r n , K o l l e g e n u n d V o r g e s e t z t e
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Ich frage die Lan desregierung:
sa-Umfrage (siehe Bericht der „Waiblinger Kreiszeitung“ vom 15. November 2016) zur psychischen und physischen Gewalt gegen Lehrer, die von Schülern, Eltern, Kollegen und Vorgesetzten ausgeht?
Herr Präsident, sehr ge ehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregie rung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage a: Der Landesregierung sind die forsa-Umfrage und die Forderungen, die nach Veröffentlichung der Umfrage er hoben wurden, bekannt. Aus unserer Sicht handelt es sich bei Gewalt gegen Lehrkräfte um ein wichtiges Thema, das wir sehr ernst nehmen. Jeder Fall von Gewalt gegen eine Lehr kraft ist ein Fall zu viel. Gewalt darf keinesfalls zum Berufs bild einer Lehrkraft gehören. Gerade deshalb verbietet es sich
nach unserer Einschätzung, schnelle und pauschale Lösungen zu fordern bzw. zu ergreifen. Wir werden die Umfrage sorg fältig auswerten und prüfen, welche Schlüsse daraus gezogen werden können
Die Bedeutung, die die Landesregierung diesem Thema und einer starken Präventionsarbeit beimisst, zeigt sich u. a. auch daran, dass Frau Ministerin Dr. Susanne Eisenmann die Schirmherrschaft für die „Stiftung gegen Gewalt an Schulen“ übernommen hat.
Zu Frage b: Wie bereits dargestellt, verbieten sich aus unse rer Sicht schnelle und pauschale Maßnahmen. Wichtig ist, dass Lehrkräfte, wenn sie Opfer von psychischer oder physi scher Gewalt oder Mobbing werden, Unterstützung und Hil fe finden – beispielsweise bei der Schulleitung, der Schulauf sicht oder gegebenenfalls bei Polizei und Justiz.
Dabei ist in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Möglichkeiten zur unmittelbaren Reaktion durch die Schule auf Fehlverhalten von Schülern bietet § 90 des Schulgesetzes, der das Ergreifen von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Schulausschluss vorsieht. Maßnahmen nach § 90 des Schulgesetzes sollten aber stets von pädagogischen Maßnahmen flankiert werden.
Zum Schutz von Lehrkräften gegen Gewalt kann ein umfas sendes Schulkonzept zu Prävention und Gesundheitsförde rung hilfreich sein, auch wenn sich dieses primär an Schüle rinnen und Schüler richtet. Ziel von Prävention und Gesund heitsförderung an Schulen ist es, über den einzelnen Unter richt hinaus – um den Fachbegriff zu verwenden – das „Set ting“ Schule in den Blick zu rücken und über einen Prozess gesundheitsförderlicher Schulen und Unterrichtsentwicklung gesundes Lehren, Lernen und Arbeiten zu ermöglichen.
Das Präventionskonzept „stark.stärker.WIR.“ stellt dafür ei nen Rahmen zur Verfügung, der Schulen mit geeigneten Struk turen und Instrumenten bei einer zielgerichteten, systemati schen und nachhaltigen Präventionsarbeit unterstützt. Mit an deren Worten: Es geht darum, präventive Strukturen in der Schule zu etablieren, damit weder Lehrkräfte noch Schülerin nen und Schüler in schwierigen Fällen alleinstehen, und kla re Strukturen zu ermöglichen, damit schwierige Themen an gesprochen werden können, da es von allen getragene und kommunizierte Lösungswege gibt.
Schulen können sich hierzu von Präventionsbeauftragten be raten lassen. Diese Beratung setzt stets an den Bedürfnissen der Schule an und kann dann in Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte zum sozialen Lernen und zur Mobbingprävention münden.
Darüber hinaus wurde für Lehrkräfte und Schulen ein breites Instrumentarium an Fortbildungs- und Unterstützungsmaß nahmen etabliert. Das Kultusministerium stellt für die Schu len und Lehrkräfte über die Akademien, Regierungspräsidien und Staatlichen Schulämter ein umfangreiches amtliches Fort bildungsangebot zur Verfügung. Hinzu kommen schulinterne Fortbildungen für ganze Kollegien oder Teilgruppen von Kol legien, ebenso wie die Begleitung und Beratung von Schulen bei Schulentwicklungsvorhaben oder Fragen der Prävention.
Die Themen reichen von methodisch-didaktischen Fragen des Fachunterrichts aller Schularten bis hin zu überfachlichen Fra gen wie z. B. Kommunikation, Umgang mit Konflikten, Prä vention, soziales Lernen, Selbstregulation oder exekutive Funktionen.
Bei der Abteilung 7 der Regierungspräsidien gibt es Krisen interventionsteams, an die sich die Schulen beim Thema „Ge walt gegen Lehrkräfte“ wenden können. Die Teams sind mul tiprofessionell zusammengesetzt: Schulpsychologen, Lehr kräfte, Juristen, Pressesprecher. Sie beraten und unterstützen bei Bedarf die Schulleitung und das schulinterne Krisenteam bei der Planung und Durchführung von Nachsorgeaktivitäten, die nach einem schulischen Krisenereignis – wie z. B. Mob bing oder einem Gewaltereignis gegenüber einer Lehrkraft – eingeleitet werden. Die Kontaktdaten dieser Kriseninterven tionsteams werden den Schulleitungen zu Beginn eines jeden Schuljahrs bekannt gegeben.
Vielen Dank. – Ist die Mündliche Anfrage erledigt oder gibt es Zusatzfragen? – Bit te schön, Herr Abg. Berg.
Herr Staatssekretär, vielen Dank für Ihre Ausführungen. – Welche konkreten Maßnah men gibt es bei der Lehrerfortbildung hinsichtlich Cyber mobbingattacken? Welche disziplinarischen Maßnahmen be stehen denn hinsichtlich derjenigen, die diese Mobbingatta cken durchführen?
Zu Letzterem: Die Maß nahmen, die auf § 90 des Schulgesetzes gestützt werden kön nen, stehen in diesen wie auch in anderen Fällen zur Verfü gung. Das geht bis hin zum Schulausschluss – Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, die auch in anderen Fällen zur Ver fügung stehen.
Zum Fortbildungsprogramm: Wenn Sie konkret nach den Fort bildungsangeboten hinsichtlich Cybermobbing fragen, kann ich Ihnen – außer den allgemeinen Ausführungen, die ich zum Fortbildungsangebot gemacht habe – aus dem Stand keine konkrete Antwort liefern. Diese reiche ich gern schriftlich nach.
Vielen Dank. – Gibt es weitere Zusatzfragen? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Da mit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 3 beendet.
Meine Damen und Herren, nach § 9 Absatz 1 des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg wählt der Landtag auf Vorschlag der Landesregierung mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten.
Herr Ministerpräsident Kretschmann hat mit Schreiben vom 22. November 2016 mitgeteilt, dass die Landesregierung dem Landtag vorschlägt, Herrn Volker Schindler zum Bürgerbe auftragten des Landes Baden-Württemberg zu wählen. Das Amt des Bürgerbeauftragten ist mit dem eben genannten Ge setz in diesem Jahr neu geschaffen worden. Die oder der Bür gerbeauftragte hat die Aufgabe, die Stellung der Bürgerinnen und Bürger im Verkehr mit den Behörden des Landes zu stär ken. Sie oder er hat zudem die Aufgabe, das partnerschaftli che Verhältnis zwischen Bürgerschaft und Polizei zu stärken.
Meine Damen und Herren, das Gesetz sieht vor, dass die Wahl ohne Aussprache in geheimer Abstimmung erfolgt.
Wie bei geheimen Wahlen im Landtag üblich, berufe ich auch hier sieben Damen und Herren Abgeordnete in die Wahlkom mission; es sind dies nun Herr Abg. Beck, Herr Abg. Berg, Herr Abg. Dr. Bullinger, Herr Abg. von Eyb, Herr Abg. Gru ber, Frau Abg. Lindlohr und Herr Abg. Schoch.
Meine Damen und Herren, für den Ablauf der Wahlhandlung gilt dasselbe wie bei der Wahl unter Punkt 3: Begeben Sie sich bitte wie bei der vorangegangenen Wahl nach Aufruf Ihres Namens je nach Fraktionszugehörigkeit bzw. Sitzordnung im Plenarsaal auf die rechte oder die linke Seite des Plenarsaals. Sie erhalten dort den Stimmzettel und den Wahlumschlag. Fül len Sie den Stimmzettel bitte in einer Wahlkabine aus.
Für die Stimmabgabe gelten die gleichen Hinweise, die ich Ihnen heute Morgen bei Tagesordnungspunkt 3 gegeben ha be: Nicht gekennzeichnete Stimmzettel und solche, auf denen „Enthaltung“ vermerkt ist, gelten als Stimmenthaltung. Un gültig ist ein Stimmzettel, wenn auf ihm ein anderer Name vermerkt ist. Kleben Sie den Wahlumschlag, wie auch schon heute Morgen, bitte nicht zu. Sie erleichtern der Wahlkom mission damit erheblich die Arbeit. Bitte werfen Sie danach den Stimmzettel im Wahlumschlag in die hier beim Redepult bereitstehende Wahlurne.
Frau Abg. Lindlohr, ich darf Sie wiederum bitten, den Namens aufruf vorzunehmen. Bitte beginnen Sie wiederum mit dem Buchstaben A.