Ausdrücklich möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass die CDU-Landtagsfraktion den Vorstoß von Bundesfinanzmi nister Wolfgang Schäuble unterstützt, das Arbeitszeitgesetz – jetzt höre man gut zu – insbesondere für die Gastronomen zu flexibilisieren.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Ja! Genauso haben wir es uns gedacht! – Zuruf von der CDU: Bravo!)
Denn wenn Herr Born von der SPD bei den Ausführungen des Finanzministers richtig aufgepasst hätte, hätte er mitbekom men, dass ausdrücklich nicht von einer Verlängerung die Re de war. Sie scheinen in der Rhetorik der Achtzigerjahre hän gen geblieben zu sein. Ich bin mal gespannt, wo das SchulzZüglein am Ende des Tages stehen bleiben wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, um hier und heute zielgerichtet über die Gestaltung der Arbeitszeit von morgen zu diskutieren, wäre eines sehr hilfreich gewesen: ein entsprechendes Bundesgesetz. Dies ist zwar seit Wochen von der Ministerin mit einem roten Parteibuch angekündigt, aber es scheint so, als ob man statt inhaltlicher Debatten lieber mit den Zukunftssorgen der Menschen Wahlkampf machen möch te.
Abschließend kann ich an die Adresse der SPD nur sagen: Die Flexibilisierung der Arbeitszeit scheint mir für Sie das zu sein, was die Schwerkraft für so manchen Physiker ist: Man blen det sie bei seinen Überlegungen gern aus; man ignoriert die möglichen Folgen. Aber bei einer Sache können Sie sich si cher sein: So real die Schwerkraft ist, so sicher und notwen dig wird auch die Flexibilisierung der Arbeitswelt sein.
(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü nen und der FDP/DVP – Abg. Andreas Stoch SPD: Da freuen sich die Arbeitnehmer!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, mei ne sehr verehrten Kollegen! Mit einer gewissen Verwunde rung habe ich zur Kenntnis genommen, dass die SPD heute ein Thema zur Aktuellen Debatte angemeldet hat, welches in die Kompetenz des Bundes und nicht in die des Landes Ba den-Württemberg fällt. Aber die Erklärung ist natürlich da: Eine Aussage aufgrund einer Bierzeltlaune von Herrn Schäub le führte dazu, dass Sie das Thema heute aktuell ansprechen.
(Abg. Andreas Stoch SPD: Merken Sie eigentlich nicht, dass es eine Aktuelle Debatte ist? – Gegenruf von der AfD: Zur Bundestagswahl!)
Wird sonst nicht immer der AfD vorgeworfen, dass wir sol che Themen aufgreifen? Und Sie sagen immer, wir hätten kei ne Ahnung. Wie populistisch ist das denn von Ihnen? Aber na türlich sind Bundesthemen immer mit der Landespolitik ver zahnt.
Die Digitalisierung wird die Arbeitsprozesse und den Lebens alltag der Arbeitnehmer schon in naher Zukunft tiefgreifend verändern. Schon jetzt ist es für viele Beschäftigte nicht mehr zwingend notwendig, täglich zur Arbeit zu fahren. Homeof fice spart nicht nur Fahrzeit, sondern ermöglicht den Mitar beitern eine Flexibilisierung ihrer Zeiteinteilung und eröffnet neue Spielräume – auch im privaten Bereich.
Dem stehen allerdings oft unklare Arbeitszeiten, die Tendenz zu andauernder Erreichbarkeit und ein Verlust des sozialen Arbeitsumfelds entgegen. Dennoch haben immer mehr Ar beitnehmer, auch wenn Sie das nicht so haben wollen, den Wunsch nach einer weiteren Flexibilisierung ihrer Arbeitszeit.
Vonseiten der Arbeitgeber kommt die Forderung nach Flexi bilisierung der Arbeitszeiten ebenso. Denn in einer globali sierten und digitalisierten Arbeitswelt hemmen starre Arbeits zeiten zunehmend die Innovationsfähigkeit und die wirtschaft liche Entwicklung der Unternehmen.
Den sich wandelnden Anforderungen und Wünschen der Ar beitnehmer und der Unternehmen muss die Politik Rechnung tragen und diese entsprechend durch ihre Gesetzgebung be gleiten. Dabei ist der Flexibilisierungsbedarf der Unterneh men ebenso zu berücksichtigen wie die Aufrechterhaltung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes der Arbeitnehmer und de ren Wunsch nach Zeitsouveränität.
Auf Unternehmensseite besteht insbesondere der Wunsch nach Öffnung der Höchstarbeitszeit von maximal zehn Stun den und der Ruhezeit von minimal elf Stunden. Die geltende Rechtsprechung lässt zwar viele Ausnahmen in der Gestal tung der Arbeitszeit zu; diese sind aber oft mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden.
Die Gewerkschaften – man höre – verschließen sich nicht grundsätzlich einer Arbeitszeitflexibilisierung, weisen aber in
diesem Zusammenhang auf notwendige Rechte der Arbeit nehmer hin, nämlich das Recht der Nichterreichbarkeit und das Recht auf die Einhaltung der vereinbarten Lage der Ar beitszeit. Begründet wird dies richtigerweise mit dem Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Entgren zung der Arbeit und die Überforderung der Beschäftigten. Denn die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit werden in einer digitalisierten und globalisierten Arbeitswelt nicht mehr in dem Umfang gezogen werden können wie bisher.
Nach dem Arbeitszeitreport „Deutschland 2016“ entscheiden die Rahmenbedingungen für die Arbeitszeitflexibilisierung darüber, wie sich diese auf die Gesundheit und Zufriedenheit der Arbeitnehmer auswirkt. Je größer die Zeit- und Ortssou veränität, desto förderlicher wirkt sich dies auf die Gesund heit und Zufriedenheit der Arbeitnehmer aus.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Arbeitszeit regelungen den neuen Erfordernissen der Arbeitswelt grund sätzlich anzupassen. Hierbei muss jedoch besonderer Wert da rauf gelegt werden, dass die Auswirkungen von Neuregelun gen nicht einseitig den Arbeitnehmern aufgebürdet werden. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass bürokratische Hürden, z. B. für die Genehmigung von Ausnahmesituatio nen, insbesondere für KMUs dringend abgebaut werden müs sen. Gut gemeinte Regelungen, die den Unternehmern oder den Arbeitnehmern zum Nachteil gereichen, müssen überprüft und dürfen nicht weiter einfach übernommen werden.
Als Beispiel möchte ich hier die Pausenregelung anführen. Hier muss überprüft werden, ob diese Regelung wirklich dem Schutz der Arbeitnehmer dient oder ob sie dem Arbeitnehmer nicht eher zum Nachteil gereicht. So werden Pausenzeiten oft in vollem Umfang pauschal von der Anwesenheitszeit abge zogen, ob der Arbeitnehmer die Pause nun genommen hat oder nicht. – Ob das in Ihrem Interesse ist, das frage ich mich.
Tarifliche und betriebliche Vereinbarungen scheinen am bes ten geeignet zu sein, um gesetzliche Regelungen im betrieb lichen Alltag umzusetzen. Nach dem Vorschlag des Deutschen Juristinnenbunds könnten individuelle Ansprüche der Arbeit nehmer durch ein sogenanntes Wahlarbeitszeitgesetz gestärkt werden.
Der Prozess, der mit dem Weißbuch „Arbeiten 4.0“ des Bun desministeriums für Arbeit und Soziales angestoßen wurde, hat dabei durch die Beteiligung einer Vielzahl von Akteuren schon einige Erkenntnisse gebracht.
Die notwendige Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit muss aus unserer Sicht behut sam und kontrolliert erfolgen. Die im Weißbuch angeführte zweijährige Befristung und Begrenzung auf sogenannte Ex perimentierräume halten wir daher für sinnvoll. In diesem Rahmen können die Sinnhaftigkeit einer Gesetzesänderung und die Auswirkungen auf Beschäftigte und Unternehmen evaluiert werden. Denn die Arbeitszeitflexibilisierung darf nicht einseitig zulasten der Arbeitnehmer gehen, und sie muss
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schoch, man kann es der SPD nicht zum Vorwurf machen, dass sie dieses Thema heute zum Gegenstand einer Aktuellen Debatte ge macht hat. Schließlich hat sich Herr Schäuble, wie bereits ge sagt wurde, entsprechend geäußert. Was man sich überlegen kann, ist, ob der Titel angemessen gewählt wurde. Da zeigt sich, dass sich die SPD offenbar Sorgen macht. Ich frage mich, um wen man sich denn da sorgt. Sind es die Gewerkschaften und deren Rückhalt? Oder sorgt man sich vielleicht um Herrn Ministerpräsident Kretschmann und seinen Schlaf? Er hat ja gegenüber der dpa in einem Interview gesagt, er habe zu we nig davon.
Jetzt ist die Frage: Müssen wir uns um die Arbeitnehmerin nen und Arbeitnehmer sorgen? Denn, lieber Herr Kollege Stoch, wir Politiker gehen bei diesem Thema nicht mit gutem Vorbild voran. Ich war gestern Abend auch auf der Gründer preis-Veranstaltung, wie viele andere Kolleginnen und Kolle gen auch, und heute Morgen hatten wir schon wieder die ers ten Termine. Also, uns geht es da ein wenig wie dem Selbst ständigen: Bei ihm macht es nichts, wenn er sich richtig rein hängt; da wird nichts geregelt. Deshalb muss man bei diesem Thema etwas vorsichtig sein.
Man sollte auch einmal überlegen, warum dieses Thema ei gentlich aktuell ist. Der Grund sind die Dokumentationspflich ten im Zusammenhang mit dem Mindestlohn. Früher war es genauso, dass die Menschen mehr gearbeitet haben und man, wenn die Hochzeitsfeier in der Gaststätte länger dauerte, ge blieben ist. Nur hat es niemand kontrolliert. Seit wir den Min destlohn und die Dokumentationspflicht haben, wird nun al les kontrolliert, und spätestens wenn der Zoll die Bäckerei oder die Gastronomie stürmt, kommt es heraus, und dann ha ben wir ein Problem.
Deshalb ist es eben nicht, wie Herr Kollege Gramling sagte, 4.0-tauglich, sondern nicht einmal 1.0-tauglich, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD sowie der Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch)
warum man es flexibilisieren sollte und dass es gut für die Un ternehmen ist. Sie haben von der SPD gehört, dass auf der an deren Seite auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vielleicht Gefahren ausgesetzt wären. Ich frage mich aber:
Warum wird eigentlich so wenig darüber gesprochen, dass Ar beitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam von dieser Flexibili sierung profitieren können? Das sind keine Gegenpole, wie es hier dargestellt wird. Die Interessen beider Seiten schließen sich hierbei nicht gegenseitig aus, und wir sollten uns überle gen, wie wir dies gemeinsam vereinbaren können.
Da Sie bei den Wasen-Äußerungen waren: Ich habe gerade noch einmal nachgeschaut; es wurde ja zitiert, was dort vom Kollegen Schäuble von der Bundesebene gesagt worden ist. DEHOGA-Landeschef Engelhardt sagte: